16 Linienbusse KL2 Referenznummer der Bekanntmachung: 2024_01
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Luckau
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Postleitzahl: 15926
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rvs-lds.de
Abschnitt II: Gegenstand
16 Linienbusse KL2
Lieferung von 16 Niederflur-Linienbussen Klasse 2, 12m
Regionale Verkehrsgesellschaft Dahme-Spreewald mbH Nissanstraße 7 15926 Luckau
Die Regionale Verkehrsgesellschaft Dahme-Spreewald mbH (RVS) beabsichtigt 16 neue 12m-Niederflurbusse Klasse 2 (Dieselmotor) bis April 2024 zu beschaffen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter muss durch entsprechende Eigenerklärung die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister, je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist, nachweisen. Die Eigenerklärung ist ausreichend und im Vordruck Eignungsanforderungen integriert. Das Einreichen gesonderter Nachweise ist nicht erforderlich
Zur Sicherung etwaiger Ersatzansprüche aus diesem Auftrag, muss der Bieter in der Lage sein, spätestens nach Zuschlagserteilung über eine Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung zu verfügen und diese über die gesamte Vertragslaufzeit aufrechterhalten.
Je Schadensfall und Schadensart müssen die Deckungssummen dieser Versicherung mindestens jeweils 1 Mio. Euro für Personenschäden bzw. Sach- und Vermögensschäden betragen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YJE6RXA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß §160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.