Rahmenvereinbarung Lieferung Tiefbaumaterialien Referenznummer der Bekanntmachung: 1355-2023
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kleinmachnow
NUTS-Code: DE40E Potsdam-Mittelmark
Postleitzahl: 14532
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.mwa-gmbh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Lieferung Tiefbaumaterialien
Gegenstand dieser Aussschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Trinkwasser- und Schmutzwassertiefbaumaterialien entsprechend den Technischen Regelwerken Trink- und Schmutzwasser der MWA GmbH.
Verbandsgebiete der MWA Fahrenheitstraße 1 14532 Kleinmachnow Verbandsgebiete der Wasser- und Abwasserzweckverbände "Der Teltow" und "Mittelgraben" (Teltow, Kleinmachnow, Stahnsdorf, Nuthetal, Michendorf mit Ortsteilen)
Mittelmärkische Wasser- und Abwasser GmbH, Lager (Erdgeschoss), Fahrenheitstraße 1, 14532 Kleinmachnow
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Trink- und Schmutzwassertiefbaumaterialien zur Verwendung für kleinere Instandhaltungs-/Sanierungs- und Erschließungsmaßnahmen, für Einzelhausanschlüsse sowie Havariedienste. (Schätzmenge) Mehr- oder Mindermengen sind möglich, welche jedoch keine Ansprüche auf Mehrvergütungen begründen.
Die Leistungsmenge richtet sich Bedarf:
- von kleineren Instandhaltungsmaßnahmen
- von kleineren Sanierungs- und Erschließungsmaßnahmen
- für Trink- und Schmutzwassereinzelhausanschlüsse Trinkwassereinzelhausanschlüsse mit einer durchschnittlichen Leitungslänge von 15 m und Schmutzwassereinzelhausanschlüsse mit einer durchschnittlichen Leitungslänge von 6 m)
- für Havariedienste
Der Auftraggeber kann den Vertrag, unter Beibehaltung aller vertraglichen Regelungen, durch schriftliche Erklärung zweimal für jeweils ein Jahr verlängern. Die Verlängerung geht dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Ablauf der regulären Vertragslaufzeit zu. Der Auftraggeber ist berechtigt diese Option einseitig auszuüben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist durch Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis der Auftragsberatungsstelle Brandenburg oder der Präqualifizierungsdatenbank PQ-VOL oder gemäß der einheitlich europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die in der EEE angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifizierungsverzeichnis anzugeben oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß EEE auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Der durchschnittliche Jahresumsatz des Leistungsgegenstandes aus den letzten 3 Geschäftsjahren ist anzugeben. Können die Angaben nicht gemacht werden, da das Unternehmen neu gegründet wurde, muss das Gründungsdatum bzw. das Datum angegeben werden, wann die Unternehmenstätigkeit aufgenommen wurde. Angabe über welchen Betrag die Berufshaftpflichtversicherung (Deckungssumme) abgeschlossen ist. Angaben sind über die EEE zu machen. Vereinbarung über die Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz - siehe Formblatt.
Bestehende Berufshaftpflichtversicherung
Angabe der Referenzen aus den letzten drei Geschäftsjahren - Leistungsbeschreibung, Auftragswert, Leistungszeitraum, Name und Anschrift des Auftraggebers, Ansprechperson. Der Auftraggeber behält sich vor, diese Angaben zu überprüfen und sich geeignete Nachweise vorlegen zu lassen bzw. einzuholen. Im Falle einer Bietergemeinschaft: Angaben über die geplante Aufgabenverteilung zwischen den Unternehmen und Benennung eines alleinigen Ansprechpartners der Bietergemeinschaft. Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Nachweise/Angaben von allen Mitgliedern der Gemeinschaft einzureichen.
Referenzangabe
1. Siehe Vergabeunterlagen - Besondere Vertragsbedingungen.
2. Die Vorgaben des Brandenburgischen Vergabegesetzes über die Einhaltung des Mindestentgeltes.
3. Erklärung über die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen.
4. Erklärung über die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), dass die Bestimmungen gemäß § 128 GWB eingehalten werden
5. Der Auftraggeber wird vor Zuschlagserteilung gemäß § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz auf den Bestbieter beim Bundesjustizamt einen aktuellen Auszug aus dem Gewerbezentralregister anfordern.
6. Erklärung über die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), dass Qualitätssicherungssysteme angewendet werden (z. B. ISO 9001 ff.).
7. Geänderte Angebote und/oder Vergabeunterlagen sind unzulässig und führen zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung kann mit dem EEE-Webdienst ausgefüllt werden.
Ablauf:
1. https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de
2. Auswahl - Ich bin ein Wirtschaftsteilnehmer
3. Eine EEE importieren
4. Dokument hochladen - Datei "espd-request.xml" in den Vergabeunterlagen auswählen
5.Land auswählen
6. auf "Weiter" und ausfüllen
Bekanntmachungs-ID: CXS0YR5YWVHWS7R9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4) Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland