Rahmenvereinbarung Überseecontainer als Splitterschutzwand Referenznummer der Bekanntmachung: VGV-0411/2022-37
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oranienburg
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16515
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.oranienburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Überseecontainer als Splitterschutzwand
Bei einem Kampfmittelfund oder eines eventuellen Bombenkörpers ist im Rahmen der Gefahrenabwehr für die Sicherheit rund um den Fundort die Einrichtung eines inneren Sperrkreises in den meisten Fällen notwendig. Im bestätigtem Ergebnis eines Bombenkörpers durch das UltraTEM-Verfahren empfiehlt der Kampfmittelbeseitigungsdienst (KMBD) die sofortige Einrichtung eines ca. 100m Sperrkreises, welche die Stadt Oranienburg als Ordnungsbehörde folgt.Für diese Sicherung sollen Überseecontainer als Splitterschutzwand zum Schutz der Anwohner nach Empfehlung des Kampfmittelbeseitigungsdienstes aufgestellt werden.Mengenmäßig können je nach Lage vor Ort bis zu 28 Container benötigt werden. Die angefragten Größen liegen bei 40 und 20 Fuß Überseecontainern in Abhängigkeit der Platzkapazitäten vor Ort und Preis je Container. Alternativ kann ein 40 Fuß Container durch zwei 20 Fuß Container ersetzt werden, wenn keine 40 Fuß Container angeboten werden.Die Container sind zweifach übereinander aufzustellen. Die untenstehenden 40 Fuß Container sind mit 24.000 Liter Wasser oder 20 Tonnen Sand und die untenstehenden 20 Fuß Container sind mit 12.000 Liter Wasser oder 10 Tonnen Sand zu befüllen, um einen ausreichenden Schutz der umliegenden Gebäude vor einer möglichen Druckwelle zu gewährleisten. Die Container sind zwingend über Container-Klammern/ Bridge Fittings miteinander zu verbinden und zu sichern.Bei fehlender Standsicherheit sind die Container neu auszurichten.Zeiten und Fristen für die Containerstellung werden pro Einzelauftrag in einem Ortstermin (Bauanlaufbesprechung) durch den Auftraggeber festgelegt und gelten für den Vertrag bzw. werden Bestandteil des Auftrages.Die Container sind an Orten mit sehr unterschiedlichen Bodenbeschaffenheiten aufzustellen. Daher kann es erforderlich werden, den Untergrund durch Auf- bzw. Einbringung von Schotterschichten, Lastverteilungsplatten oder Holzbohlen vorzubereiten. Der Auftragnehmer entscheidet, welche dieser Methoden vor Ort angewandt wird, um Standsicherheit der Container zu erreichen.Es besteht die Möglichkeit, das je nach Örtlichkeit, keine Zuwegung zum Ort der Containeraufstellung existiert. Daher kann es erforderlich werden eine Baustraße zu errichten.Bei den Schotterschichten kann es aufgrund von zu schützenden Trinkwassereinzugsbereichen nötig sein, statt dem üblichen Recyclingschotter ein Natursteinschotter aufzubringen. Bei der Aufbringung von Schotterschichten ist ein Geotextil zu verlegen und zurückzubauen, um eine Vermischung mit dem Untergrund zu vermeiden. Der Rückbau der Materialien hat ebenfalls nach Aufhebung des Sperrkreises bzw. nach Mitteilung des Auftraggebers zu erfolgen.Nach Bestätigung durch das technische Verfahren UltraTEM muss sofort mit der Aufstellung der Container begonnen werden, um die Anwohner und Gebäude im Umkreis der Anomalie zu schützen. Eine zeitnahe Aufstellung soll ermöglicht werden, da die Anwohner ihre Häuser verlassen und in Unterkünfte außerhalb des Radius untergebracht werden müssen, bis die Aufstellung der Container abgeschlossen ist. Es wird vorab informiert, wann mit der Aussage UltraTEM gerechnet wird.Es wird von 2 Maßnahmen pro Jahr ausgegangen.Die Container müssen für einen längeren Zeitraum (ca. 10 Wochen) vorgehalten werden können.Die Vorhaltung gilt hierbei erst ab Aufbau vor Ort.Die Anlieferung, Abholung, Aufbau und Rückbau der Container ist Bestandteil der geforderten Leistungen.Die Container werden mitunter auch in Wohngebieten aufgestellt
Stadt Oranienburg,der Bürgermeister Schloßplatz 1 16515 Oranienburg
Der Abruf der Überseecontainererfolgt Maßnahme bezogen. Der Auftraggeber legt fest, wie viele Überseecontainerabgerufen werden. Dabei erfolgt der Abruf der Leistungen in schriftlicher Form (Einzelauftrag) durch den Auftraggeber. Nach Bestätigung durch das technische Verfahren UltraTEM muss sofort mit der Aufstellung der Container begonnen werden. Es wird vorab informiert, wann mit der Aussage UltraTEM gerechnet wird.
Mengenmäßig können je nach Lage vor Ort bis zu 28 Container benötigtwerden. Die angefragten Größen liegen bei 40 und 20 Fuß Überseecontainern in Abhängigkeit der Platzkapazitäten vor Ort und Preis je Container. Alternativ kann ein 40 Fuß Container durch zwei 20 Fuß Container ersetzt werden, wenn keine 40 Fuß Container angeboten werden.
Die Container sind zweifach übereinander aufzustellen. Die untenstehenden 40 Fuß Container sind mit 24.000 Liter Wasser oder 20 Tonnen Sand und die untenstehenden 20 Fuß Container sind mit 12.000 Liter Wasser oder 10 Tonnen Sand zu befüllen, um einen ausreichenden Schutz der umliegenden Gebäude vor einer möglichen Druckwelle zu gewährleisten. Die Container sind zwingend über Container-Klammern/Bridge Fittings miteinander zu verbinden und zu sichern.Bei fehlender Standsicherheit sind die Container neu auszurichten.
Zeiten und Fristen für die Containerstellung werdenpro Einzelauftragin einem Ortstermin (Bauanlaufbesprechung) durch den Auftraggeber festgelegt und gelten für den Vertrag bzw. werdenBestandteil des Auftrages.
Die Container sind an Orten mit sehr unterschiedlichen Bodenbeschaffenheiten aufzustellen. Daher kann es erforderlich werden, den Untergrund durch Auf-bzw. Einbringung von Schotterschichten, Lastverteilungsplatten oder Holzbohlen vorzubereiten. Der Auftragnehmer entscheidet, welche dieser Methoden vor Ort angewandt wird, um Standsicherheit der Container zu erreichen.
Es besteht die Möglichkeit, das je nach Örtlichkeit, keine Zuwegung zum Ort der Containeraufstellung existiert. Daher kann es erforderlich werden eine Baustraße zu errichten.
Bei den Schotterschichten kann es aufgrund von zu schützenden Trinkwassereinzugsbereichen nötig sein, statt dem üblichen Recyclingschotter ein Natursteinschotter aufzubringen. Bei der Aufbringung von Schotterschichten ist ein Geotextil zu verlegen und zurückzubauen, um eine Vermischung mit dem Untergrund zu vermeiden. Der Rückbau der Materialien hat ebenfalls nach Aufhebung des Sperrkreises bzw. nach Mitteilung des Auftraggebers zu erfolgen.
Nach Bestätigung durch das technische Verfahren UltraTEM musssofort mit der Aufstellung der Container begonnen werden, um die Anwohner und Gebäude im Umkreis der Anomalie zu schützen. Eine zeitnahe Aufstellung soll ermöglicht werden, da die Anwohner ihre Häuser verlassen und in Unterkünfte außerhalb des Radius untergebracht werden müssen, bis die Aufstellung der Container abgeschlossen ist. Es wird vorab informiert, wann mit der Aussage UltraTEM gerechnet wird.
Es wird von 2 Maßnahmen pro Jahr ausgegangen. Die Container müssen für einen längeren Zeitraum (ca. 10 Wochen) vorgehalten werden können. Die Vorhaltung gilt hierbei erst abAufbau vor Ort. Die Anlieferung, Abholung, Aufbau und Rückbau der Container ist Bestandteil der geforderten Leistungen.Die Container werden mitunter auch in Wohngebieten aufgestellt.
Die Rahmenvereinbarungtritt ab dem 01.03.2023in Kraft und gilt zunächst bis zum 28.02.2025. Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag 2-malfür ein Jahr zu verlängern. Teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer nicht 3 Monate vor Ablauf der Vertragszeit schriftlichmit, dassdas Vertragsverhältnis beendet wird, verlängert sich die Rahmenvereinbarung um ein weiteres Jahr.Der Vertrag endet automatisch, wenn das Gesamtbudget von [Betrag gelöscht] EUR (netto) ausgeschöpft bzw. die maximaleVertragslaufzeit von 4Jahren erreicht ist.
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt, also das Angebot mit dem besten Verhältnis von 01. Angebotspreis (40%) 02. Konzept (60%) = gesamt: 100%.
Darstellung für die Ermittlung der Bewertungspunkte / Wertungszahl aufgrund Zuschlagskriterien Bewertungsmatrix:
Der Bieter erzielt neben der Wertungszahl für den Angebotspreis auch Bewertungszahlen für das Konzept.
Maßgebende Kriterien für die Angebotswertung:
01.Angebotspreismax. erreichbare Wertungszahl = 160
02. Konzept-
- Benötigte Zeit für dieAnlieferung, Aufstellung und Befüllung eines einzigen Containersegmentes - max. erreichbare Wertungszahl = 60
- Zeitfenster der Anlieferung, Aufstellung und Befüllungaller Container - max. erreichbare Wertungszahl = 100
- Transportweg der Container - max. erreichbare Wertungszahl = 40
- Zeitfenster für Neuausrichtung bzw. Korrektur oder Neubefüllung - max. erreichbare Wertungszahl = 40
Der Bietende kann als Wertungszahl gesamt maximal 400 Bewertungspunkte erhalten, siehe Anlage "ZuschlagsmatrixSplitterschutzcontainer" zur Ausschreibung VGV-0411/2022-37.
Benötigte Zeit für die Anlieferung, Aufstellung, Absicherungund Befüllungeines einzigen Containersegmentes:
In welcher Zeitdie Anlieferung, Aufstellung, Absicherung und Befüllung eines einzigen Containersegmentes nach Abruf erfolgenkann.EineschnelleAusführung wird höher bewertet, da Anwohner bis zur Fertigstellung ihre Wohnungen verlassen müssen.
Zeitfenster der Anlieferung, Aufstellung, Absicherungund BefüllungallerContainer:
In welchem Zeitfenster die Anlieferung, Aufstellung, Absicherung und Befüllung allerContainer nach Abruf erfolgen können.EineschnelleAusführung wird höher bewertet, da Anwohner bis zur Fertigstellung ihre Wohnungen verlassen müssen.
Transportweg der Container:
Von woher die Container zum Einsatzort transportiert werden müssen. Ein kürzerer Transportweg wird aus Nachhaltigkeitsgründen höher bewertet.
Zeitfenster für Neuausrichtung bzw. Korrektur oder Neubefüllung:
Wie schnell eine Neuausrichtung bzw. Korrektur bei fehlender Standsicherheit oder Neubefüllung bei Verlust der Befüllung erfolgen kann.Je kurzfristiger diese Nachbesserungen erfolgen können, je mehr Punkte können erzielt werden.
Auswertung der AngeboteDas Vorgehen ist dabei wie folgt:
Aus allen wertbaren Angeboten wird die Wertungszahl (Wz) aus der Summe gesamt: Summe Wertungsbereich 01. Angebotspreis (Ap) plus der Summe von 02. Konzept(K), gebildet:Wertungszahl (Wz) = 01.Ap + 02.K Das Angebot mit der höchsten Wertungszahl gesamt wird zum führenden Angebot und erhält den Zuschlag.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
NICHT PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD" vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärung auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis - PQ) ODER Verzeichnisse präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ, ULV) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD" liegt den Vergabeunterlagen zum Download bei und enthält folgende Erklärungen:
1. Erklärung zur Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes oder, ob keine Verpflichtung zur Eintragung in ein Berufsregister besteht.
2. Erklärung, dass
- keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB oder § 124 GWB vorliegen,
- in den letzten 2 Jahren kein Verstoß gegen Vorschriften vorliegt, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt wurde,
- ein Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB vorliegt - falls zutreffend,
- zwar ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt, jedoch Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde - falls zutreffend.
Folgende Unterlagen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung auf Verlangen der Stadt Oranienburg innerhalb der vorgegebenen Frist vorzulegen:
zu 1) Bescheinigung über die Eintragung in das Berufsregister.
Stattdessen können PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN den Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis - PQ) ODER Verzeichnisse präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ, ULV) mit dem Angebot erbringen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass als Nachweis der Eignung der Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis (PQ) nicht immer ausreichend ist. Es ist vom Bieter zu prüfen, ob die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind bzw. ob der Nachweis aktuell hinterlegt ist.
Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft bei Angebotsabgabe einzeln zu erbringen.
NICHT PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD" vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärung auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis - PQ) ODER Verzeichnisse präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ, ULV) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD" liegt den Vergabeunterlagen zum Download bei und enthält folgende Erklärungen:
1. Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
2. Erklärung, dass
- ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
- ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und dieser auf Verlangen vorgelegt wird - falls zutreffend.
3. Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und der Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurden.
4. Erklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft.
Folgende Unterlagen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung auf Verlangen der Stadt Oranienburg innerhalb der vorgegebenen Frist vorzulegen:
zu 3) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt.
Stattdessen können PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN den Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis - PQ) ODER Verzeichnisse präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ, ULV) mit dem Angebot erbringen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass als Nachweis der Eignung der Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis (PQ) nicht immer ausreichend ist. Es ist vom Bieter zu prüfen, ob die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind bzw. ob der Nachweis aktuell hinterlegt ist.
Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft bei Angebotsabgabe einzeln zu erbringen.
NICHT PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD" vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärung auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis - PQ) ODER Verzeichnisse präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ, ULV) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD" liegt den Vergabeunterlagen zum Download bei und enthält folgende Erklärungen:
1. Erklärungen, dass in den LETZTEN DREI KALENDERJAHREN vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden.
2. Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen die erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen.
Folgende Unterlagen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung auf Verlangen der Stadt Oranienburg innerhalb der vorgegebenen Frist vorzulegen:
zu 1) Drei Referenznachweise mit den nachfolgenden Angaben:
- Auftraggeber/in,
- Ansprechpartner/in
- Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Ansprechpartners bzw. der Ansprechpartnerin,
- Art der ausgeführten Leistung,
- Kurzbeschreibung des Leistungsumfangs,
- Ausführungszeitraum und
- Auftragssumme.
zu 2) Angabe über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
Stattdessen können PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN den Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis - PQ) ODER Verzeichnisse präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ, ULV) mit dem Angebot erbringen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass als Nachweis der Eignung der Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis (PQ) nicht immer ausreichend ist. Es ist vom Bieter zu prüfen, ob die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind bzw. ob der Nachweis aktuell hinterlegt ist.
Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft bei Angebotsabgabe einzeln zu erbringen.
A.
- Erklärung, dass der Bieter nicht zu den in Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, gehört.
Ein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift besteht, wenn
a)
russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
b)
juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, ODER
c)
natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf
Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln.
- Erklärung, dass am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der vorgenannten Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.
- Erklärung, dass das Unternehmen bestätigt und sicherstellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, die zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.
B.
Das Brandenburgische Gesetz über die Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen (BbgVergG) findet Anwendung.
C.
Der Auftraggeber wird für den Bieter ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] Euro, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 Abs. 1 WRegG beim Bundeskartellamt (Registerbehörde) anfordern.
D.
Der Auftraggeber behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt im Vergabeverfahren eine bieterbezogene Auskunft bei einem Vergabe- bzw. Korruptionsregister einzuholen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Verfahrenskommunikation - auch die Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen etc. - wird ausschließlich elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg abgewickelt.
Bieterfragen sollen möglichst bis spätestens zum 01.02.2023 um 23:59 Uhr über die Vergabeplattform gestellt werden. Nicht rechtzeitig gestellte Bieterfragen können unbeantwortet bleiben.
2. Interessenten sollten sich im eigenen Interesse zwecks Teilnahme an der Kommunikation kostenfrei und unter Angabe des korrekten Unternehmensnamens auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg registrieren und sicherstellen, dass Posteingänge über die angegebene E-Mail-Adresse regelmäßig - auch nach Angebotsschluss! - abgerufen bzw. überwacht werden.
Allen Bietern wird die freiwillige Registrierung zur lückenlosen und zeitnahen Kommunikation innerhalb des Angebotsverfahrens empfohlen. Anderenfalls besteht für die Bieter eine Holschuld zur Erlangung der Kenntnis über Änderungen im Vergabeverfahren, Klarstellungen, Änderungen zu Terminen und Fristen sowie Änderungen von Leistungsanforderungen.
3. Das Angebot ist elektronisch in Textform in deutscher Sprache über den Vergabemarktplatz Brandenburg hochzuladen. Hierfür steht ein sog. Bietertool zur Verfügung. Die unverschlüsselte Übermittlung eines Angebotes, z. B. per E-Mail, ist nicht zulässig und führt im Regelfall zum Ausschluss.
4. Die Auftraggeberin erstattet keine Kosten, die für die Teilnahme am Vergabeverfahren entstehen (z. B. für die Erstellung des Angebotes).
5. Datenaustauschdateien gelten als Arbeitsmittel, es sei denn, sie werden im Rahmen eines elektronischen Vergabeverfahrens über eine Vergabeplattform ausgetauscht. Bei Abweichungen zwischen den Datenaustauschdateien und der schriftlichen Fassung der Vergabe- oder Abrechnungsunterlagen gilt die schriftliche Fassung. Inhaltliche Unterschiede gegenüber dem Datenträger sind vom Unternehmer in der schriftlichen Fassung zu kennzeichnen.
Hinweis:
Über die Auftragsberatungsstelle Brandenburg werden zu den Themen E-Vergabe und Präqualifizierungen für Brandenburger Unternehmen Schulungen angeboten. Nähere Informationen dazu erhalten Unternehmen auf der Internetseite https://www.abst-brandenburg.de/
Bekanntmachungs-ID: CXP9YR16R80
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag eines Bieters/Bewerbers bei der Vergabekammer unzulässig sein kann, sofern ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb bestimmter Fristen gerügt oder der Antrag nach Nichtabhilfe der Rüge durch die Auftraggeberin nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung gestellt wird. Die insoweit maßgebliche Vorschrift des § 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.