Durchführung von Leistungen des integrierten kommunalen Öffentlichen Straßenpersonennahverkehrs im Linienbündel und Vergabelos "Spree-Neiße/Ost" ("SPN-Ost") des Landkreises Spree-Neiße
Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
Abschnitt I: Zuständige Behörde
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)
NUTS-Code: DE40G Spree-Neiße
Postleitzahl: 03149
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 3562/ 986-10205
Fax: +49 3562/ 986-10288
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lkspn.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10243
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 30 / 2933969-20
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.proziv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung von Leistungen des integrierten kommunalen Öffentlichen Straßenpersonennahverkehrs im Linienbündel und Vergabelos "Spree-Neiße/Ost" ("SPN-Ost") des Landkreises Spree-Neiße
Östlicher sowie weitgehende südliche und nördliche Teile des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa, einschl. Umlandbereichen der Stadt Cottbus/Chóśebuz
Erbringung von Leistungen des integrierten öffentlichen Personennahverkehrs mit Bussen, Kleinbussen und (soweit zutreffend) Pkw im Zeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2034 im Ergebnis einer Inhouse-Vergabe an einen internen Betreiber gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EG) 1370/2007 i.V.m. § 108 Abs. 4, 5 GWB. Die Gesamtleistung beträgt ca. 4,015 Mio. Fahrplankilometer pro Auftragsjahr, davon ca. 3,590 Mio. Fahrplankilometer im Regionallinienverkehr auf 28 Linien und ca. 0,426 Mio. Fahrplankilometer im Stadtlinienverkehr auf 5 Linien (in den Städten Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca), Guben/Gubin und Spremberg/Grodk). 6 Regionallinien bedienen Kreisgrenzen überschreitend, darunter 4 in Verbindung mit der Stadt Cottbus/Chóśebuz.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abweichend zu IV.1) erfolgt die Vergabe im Inhouse-Verfahren nach Art. 5 Abs. 1 VO (EG) 1370/2007 an einen internen Betreiber.
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Bei einer eigenwirtschaftlichen Durchführung werden durch den Aufgabenträger keinerlei Ausgleichsleistungen erbracht.
Nach einer erfolgten Inhouse-Vergabe ergeben sich die Ausgleichszahlungen der zuständigen Behörde aus einem von dieser an den Auftragnehmer zu vergebenden Öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) auf Nettobasis. Zustandekommen, Form und Inhalt dieses ÖDA entsprechen den Vorgaben des § 108 Abs. 4, 5 GWB und beruhen auf einer vorherigen gutachterlichen Prüfung der Wirtschaftlichkeit des Betreibers und des Betriebs nach Maßgabe der Bewertungskriterien des EuGH-Urteils Az. C-280/00 in der Rs. Altmark-Trans GmbH bzw. des Anhanges zur VO (EG) 1370/2007.
Die Vorgaben des Brandenburgischen Vergabegesetzes (BbgVergG) und des Mindestlohngesetzes (MiLoG) sind einzuhalten. Der Aufgabenträger geht davon aus, dass er in seiner Funktion als zuständige Behörde den Betreiber der öffentlichen Personenverkehrsdienste zur Übernahme der Personale des bisherigen Betreibers und zur Anwendung eines nach BbgVergG zulässigen Vergütungstarifvertrages auf der Grundlage von Art. 4 Abs. 5 der VO (EG) 1370/2007 mit Bezugnahme auf die Richtlinie 2001/23/EG verpflichten kann.
Die gemeinwirtschaftliche Verpflichtung wird durch die Gesamtleistung definiert, nicht durch Teilleistungen oder einzelne Leistungsanforderungen.
Die quantitativen und qualitativen Vorgaben für die zu erbringenden Leistungen hat die zuständige Behörde in einem gesonderten Dokument "Verkehrskonzept und Leistungsbeschreibung" zusammengefasst. Dieses Dokument beruht auf dem geltenden Nahverkehrsplan des Landkreises Spree-Neiße und ist Bestandteil dieser Vorinformation und Vorabbekanntmachung im Sinne des § 12 Abs. 6 PBefG. Im Rahmen eines eigenwirtschaftlichen Genehmigungswettbewerbs gelten diese Vorgaben in Konkretisierung des Nahverkehrsplanes.
Das Dokument "Verkehrskonzept und Leistungsbeschreibung" ist neben den Dokumenten des Nahverkehrsplanes frei und anonym zugänglich unter: https//www.lkspn.de Menüpunkt: Politik & Kreistag/Nahverkehrsplan.
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Der Betreiber muss über ein in Deutschland anerkanntes Qualitätsmanagementsystem, orientiert an Maßstäben des Standards nach DIN EN ISO 9001:2015, und ein anerkanntes Umweltmanagementverfahren, das mindestens den Anforderungen der VO (EG) Nr. 14001:2004 gerecht wird, verfügen. Er hat ein Störungs- und Beschwerdemanagement durchzuführen und dem Aufgabenträger daraus quartalsweise und jährlich statistische Daten zu den durchgeführten Leistungen und die Ergebnisse des Störungs- und Beschwerdemanagements bereitzustellen,
Die zuständige Behörde gibt eine Eigenerbringungsquote des Auftragnehmers von mindestens 60 % der gesamten abrufbaren Nutzfahrleistung pro Auftragsjahr vor.
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Der Kreistag des Landkreises Spree-Neiße hat in seinen Sitzungen am 19.10 und 14.12.2022 der Vergabe zugestimmt.
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Die zuständige Behörde kommt mit dieser Vorinformation ihrer Transparenzverpflichtung gemäß Art. 7 Abs. 2 der VO (EG) 1370/2007 und § 8a Abs. 2 PBefG nach. Die zuständige Behörde weist darauf hin, dass gemäß § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für eine eigenwirtschaftliche Durchführung der beschriebenen Leistungen mit Kraftomnibussen und Kraftfahrzeugen spätestens 3 (drei) Monate nach dieser Vorabbekanntmachung beim zuständigen Brandenburgischen Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV), Dezernat 23, Lindenallee 51 in 15366 Hoppegarten, zu stellen ist. Fristauslösend ist das Erscheinungsdatum dieser Vorabbekanntmachung. Liegt bis zum Fristablauf kein genehmigungsfähiger Antrag auf einen eigenwirtschaftlichen Verkehr vor, wird die zuständige Behörde voraussichtlich im Januar 2024 den Auftrag auf der Grundlage des Art. 5 Abs. 1 der VO (EG) 1370/2007 sowie § 8a Abs. 3 PBefG als gemeinwirtschaftliche Leistung vergeben und den öffentliche Dienstleistungsauftrag abschließen.