Gedänkstätte und Museum Sachsenhausen - Reisebusparkplatz, Planungsleistungen Freianlagen, Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 27/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zossen
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 15806
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.blb.brandenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gedänkstätte und Museum Sachsenhausen - Reisebusparkplatz, Planungsleistungen Freianlagen, Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen
Der BLB schreibt hier die Planungsleistungen für die Gedenkstätte Sachsenhauen aus.
Für die Maßnahme sind Planungsleistungen von Fachplanern auszuschreiben und zu beauftragen, die die Leistungsbereiche gemäß HOAI für Freianlagen (§§ 38 - 40), Ingenieurbauwerke (§§ 41 - 44) und Verkehrsanlagen (§§ 45 - 48) umfassen. Alle Leistungsbereiche sind als ineinander übergreifend zu betrachten und bauen aufeinander auf. Um einer reibungslosen Abstimmung der Fachplanungen gerecht zu werden, ist in diesem speziellen Fall die Vergabe der Planungsleistungen an ein qualifiziertes Büro beabsichtigt.
Die Leistungen umfassen:
Freianlagen: Eingriffsmaßnahmen in Bestandsbewuchs, Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen, Begleitgrün neben neu anzulegenden Verkehrsflächen
Ingenieurbauwerke: Anlagen der offenen und geschlossenen Entwässerung, Anbindung an die Vorflut bzw.an das öffentliche Straßenentwässerungsnetz
Verkehrsanlagen: Verkehrsanlagen sowie Anlagen des ruhenden Verkehrs vorrangig für Reisebusse mit Anbindung an das öffentliche Verkehrswegenetz
Gedenkstätte Sachsenhausen Straße der Nationen 22 16515 Oranienburg
1. Allgemeine Beschreibung:
Auf Veranlassung der STIFTUNG BRANDENBURGISCHE GEDENKSTÄTTEN (SBG) wird für die Gedenkstätte und das Museum Sachsenhausen aktuell die Zielplanung überarbeitet. Diese umfasst unter anderem bauliche Veränderungen und räumliche Verlagerungen der bestehenden Infrastruktur. Nach Analyse des Bestandes der verkehrstechnischen Erschließung und des ruhenden Verkehrs zeichnen sich Konfliktpunkte mit Anwohnern sowie hinsichtlich der Eigentumsverhältnisse an Grund und Boden ab, die den Anlass zu diesen Veränderungen geben.
Zur Optimierung der Situation wurden drei Varianten entworfen und zur Entscheidungsfindung vorgestellt. Im Ergebnis der Abwägungsdiskussionen wurde die Variante (V3) mit künftig räumlicher Trennung des ruhenden Busverkehrs vom PKW-Parkplatz favorisiert. Es wurde entschieden, für die Reisebusse eine eigenständige Zufahrt über die Einfahrt am Finanzamt mit Ausstiegspunkt und einen neuen Aufenthalts- / Wartestandort östlich des SS-Wirtschaftsgebäudes / Kasino herzurichten, demgemäß mit getrennten Aus- und Einstiegsorten. Die Lage der PKW-Stellplätze wird bestehen bleiben.
Es ergibt sich das Erfordernis, die Verkehrsanlagen sowohl für die Zufahrt zum Ausstiegspunkt, für den Ausstiegspunkt an sich, für die Fahrgasse der Leerfahrt der Reisebusse zum Parkplatz und letztendlich für den Reisebusparkplatz mit allen erforderlichen Anlagen und Nebenanlagen zu planen.
In einer vertiefenden Machbarkeitsstudie wurde die bevorzugte Variante weiter betrachtet. Das Ergebnis der Studie vom 15.12.2021 ist die Grundlage der weiteren Planung, die einerseits in die Planung der Ausstiegsbereiche und des Weiteren in die Planung des Reisebusparkplatzes unterteilt ist.
Nach der bereits angelaufenen Planung für den Ausstiegsbereich und der neuen Zuwegung zur Gedenkstätte erteilte die SBG dem BLB nun den Auftrag, auch die Planungen für den neuen Reisebusparkplatz voranzutreiben.
2. Planungsgegenstand
Gegenstand der hier vorgestellten Aufgabenstellung zur Planung ist der Parkplatz für vorwiegend Reisebusse, die nach dem Ausstieg der Besucher für deren Verweildauer in der Gedenkstätte und dem Museum an dem neuen Standort parken und die Besucher im Anschluss an deren Rundgang wiederaufnehmen.
Darüber hinaus wird der Planungsauftrag auch die Herstellung des Anschlusses vom Busparkplatz zu den Zielplanungsmaßnahmen, die sich von dort an die Gedenkstätte anschließen, umfassen. Zu den Zielplanungsmaßnahmen gehören mutmaßlich ein neues Besucherinformationszentrum bzw. ein Seminargebäude.
Die Anbindung des Parkplatzes an das öffentliche Straßenverkehrsnetz ist nur in gegrenztem Umfang Bestandteil der Planung. Die Anbindung ist mit der von der Stadt Oranienburg in Auftrag gegebenen Anschlussplanung "Stichstraße zur öffentlichen Verkehrsfläche" zu koordinieren.
3. Flächen
Auf dem Areal südöstlich der historischen Lagerstraße zwischen dem ehemaligen SS-Kasino und dem außer Betrieb genommenen Heizwerk soll ein Parkplatz für 30 Reisebusse entstehen. Es ist beabsichtigt, für 20 Busse eine befestigte Fläche mit ebenfalls befestigter Fahrgasse zwischen den Aufstellreihen zu schaffen und für weitere 10 Busse das Parken zusätzlich auf einer ebenen, jedoch unversiegelten Fläche zu ermöglichen. Die zur Erreichbarkeit des Parkplatzes neu anzulegende Zubringerstraße darf keine Berührungspunkte mit der historischen Lagerstraße aufweisen. Ein Eingriff in diesen vorhandenen Verkehrsweg ist wegen seiner historischen und mahnenden Bedeutsamkeit zwingend zu vermeiden. Insofern ist die Fahrgasse neben der alten Lagerstraße anzuordnen.
Die Oberflächenentwässerung für die versiegelten Flächen des Reisebusparkplatzes und der Fahrgassen ist Bestandteil der Planungsleistungen. Ebenso sind die landschaftspflegerischen Begleitmaßnahmen zu planen.
Die zu beplankende und zur Verfügung stehende Fläche für alle Leistungsteile beträgt ca. 18.200 m² am Grundstück Gemarkung Oranienburg, Flur 1, Flurstück 3841. Für die Flächen des Busparkplatzes liegt der SBG ein Kaufangebot der Stadt Oranienburg vor. Die Teilungsvermessung ist weitestgehend abgeschlossen. Der amtliche Lageplan wird für die Planung zur Verfügung gestellt.
Ein Baugrundgutachten liegt derzeit nicht vor. Dieses wird, abgestimmt auf die Planung und gemäß erforderlicher Untersuchungsparameter, vorgegeben vom Ingenieurbüro, beauftragt.
Zur Baufeldfreimachung werden Abbrucharbeiten alter Flächenbefestigungen, die mit großer Wahrscheinlichkeit Kontaminationen aufweisen, erforderlich. Der Umgang mit den Altlasten ist in den Planungsumfang aufzunehmen. Der Flächennutzungsplan der Stadt Oranienburg weist das zu beplanende Gelände als "Sonderbaufläche mit hohem Grünanteil" aus, eine Waldumwandlung wird demnach nicht erforderlich. Dennoch sind artenschutzrechtliche Belange zu erwarten.
Geschätzte Auftragswerte je Fachplanung: § 38 HOAI Freianlagen ([Betrag gelöscht] EUR), § 41 HOAI Ingenieurbauwerke ([Betrag gelöscht] EUR) und § 45 HOAI Verkehrsanlagen ([Betrag gelöscht] EUR).
Die Laufzeit des Vertrages kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend bestimmt werden. Obige Angabe ist ein unverbindlicher Richtwert, der sich je nach Projekterfordernis verändern kann und aus dem keinerlei Ansprüche abzuleiten sind.
Die Bewertung erfolgt auf Grundlage der Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit. Die Matrix der objektiven Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern, sowie die Bewertung und Gewichtung dieser Kriterien ist den entsprechenden Dokumenten in der Anlage zum Bewerbungsbogen zu entnehmen (siehe Mindest- und Auswahlkriterien je Fachplanung § 38 HOAI Freianlagen, § 41 HOAI Ingenieurbauwerke und § 45 HOAI Verkehrsanlagen). Diese finden Sie unter den Teilnahmeunterlagen auf der projektbezogenen Internet-Plattform des Vergabemarktplatzes Brandenburg. Bei Punktegleichstand entscheidet das Los. Die nach den Auswahlkriterien zu ermittelten Punktestände je Fachplanung (§ 38 HOAI Freianlagen, § 41 HOAI Ingenieurbauwerke und § 45 HOAI Verkehrsanlagen) werden je Bewerber addiert und in ein Ranking gebracht.
Mit dem Abschluss des Vertrags werden lediglich die nicht optionalen Teile der Leistung beauftragt. Die weiteren Leistungen, Leistungsstufen und Leistungsteile werden einzeln oder im Ganzen, ganz oder teilweise, in Textform beauftragt. Wesentliche Voraussetzungen für die weitere Beauftragung sind die Einhaltung der vorgegebenen Kostenobergrenze und Termine. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der optionalen Leistungen besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich explizit vor, einzelne Leistungen ganz oder in Teilen auch an Dritte zu vergeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Bezeichnung Bewerber, Rechtsform, Anschrift, Ansprechpartner, Telefon-Nr., Telefax-Nr., Email-Adresse, - bei GmbH mit Handelsregisterauszug
2. Angaben über Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ( z.B. Eintrag in ein Berufsregister)
1. Eigenerklärung zum Gesamtumsatz in EUR netto p.a. im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
2. Eigenerklärung zum Umsatz für entsprechende Dienstleistungen (Fachplanung § 38 HOAI Freianlagen, § 41 HOAI Ingenieurbauwerke und § 45 HOAI Verkehrsanlagen) in EUR netto p.a. im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
3. Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von folgenden Deckungssummen: Mindestanforderung: für Personenschäden [Betrag gelöscht] EUR und für sonstige Schäden [Betrag gelöscht] EUR, wobei die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres jeweils das Zweifache dieser Deckungssummen betragen muss, bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Alternativ kann eine Bescheinigung eines Versicherers (nicht Makler) an den Versicherungsnehmer eingereicht werden, dass im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen, oder die Deckungssumme entsprechend erhöht werden kann.
Zu 1.: Mindestanforderung: [Betrag gelöscht] EUR im Durchschnitt der letzten drei Jahre netto.
Zu 2.: Mindestanforderung:
Freianlagen: [Betrag gelöscht] EUR im Durchschnitt der letzten drei Jahre netto.
Verkehrsanlagen: [Betrag gelöscht] EUR im Durchschnitt der letzten drei Jahre netto.
Ingenieurbauwerke: [Betrag gelöscht] EUR im Durchschnitt der letzten drei Jahre netto.
1. Erklärung zu rechtlichen und wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen.
2. Angaben über die Anzahl der durchschnittlich jährlich Beschäftigten des Unternehmens der letzten drei Jahre (2019, 2020, 2021) (bezogen auf Vollzeitstellen).
3. Angaben über die Anzahl der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht.
4. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
5. Angabe von mindestens 2 Referenzprojekten je Leistungsbild ( § 38 HOAI Freianlagen, § 41 HOAI Ingenieurbauwerke und § 45 HOAI Verkehrsanlagen) mit vergleichbaren Planungsanforderungen aus den letzten 10 Jahren (bezogen auf den Tag der Bekanntmachung, mindestens Abschluss LPH 8 bzw. Übergabe an den Nutzer). Ein Bestand des Unternehmens seit 10 Jahren ist nicht Voraussetzung.
Erforderliche Mindestangaben:
- Objektbezeichnung
- Angaben zur Art des Leistungsemfängers/Auftraggebers (Bund, Land, Privat)
- Angaben zum Bauherr (falls abweichend)
- Leistungszeitraum (Projektbeginn, Angabe über Abschluss LPH 8 bzw.nutzungsfähige Übergabe)
- Komplexität der Leistung (Honorarzone)
- Art Bauvorhaben
- Gesamtbaukosten in EUR netto
- Projektkosten (KG 500) in EUR netto
- Auftragswert (Wert der erbrachten Leistung / Honorar in EUR netto)
- Beschreibung der ausgeführten Leistung nach HOAI, Benennung besonderer Anforderungen
- AUSSAGEKRÄFTIGE Projektbeschreibung mit bildlicher Darstellung z. B. Fotos, erläuternde Skizzen und Aussagen zum Termin-/ und Kostenmanagement, zur zielführende Projektorganisation und der Qualitätssicherung auf max. 4 Seiten.
Zu 2.: Mindestanforderung: 4 Mitarbeiter.
Zu 3.: Mindestanforderung: 3 technische Fachkräfte.
Zu 5.: Mindestanforderungen (jede Referenz für sich muss alle Mindestanforderungen erfüllen):
- Leistungsbild Fachplanung § 38 HOAI Freianlagen, § 41 HOAI Ingenieurbauwerke und § 45 HOAI Verkehrsanlagen
- Auftragswert/Gesamthonorar: Freianlagen: [Betrag gelöscht] EUR netto, Ingenieurbauwerke: [Betrag gelöscht] EUR netto, Verkehrsanlagen: [Betrag gelöscht] EUR netto
- Honorarzone II
VgV § 75 (1) in Verbindung mit § 44 (1)
Zugelassen sind
- natürliche und juristische Personen, die nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt/Ingenieur mit Bauvorlageberechtigung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden.
- juristische Personen (hierzu zählen auch Bietergemeinschaften), wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt/Ingenieur zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden.
1. Erklärung zu zwingenden Ausschlussgründen gemäß Artikel 57 Abs. 1 der Richtlinie 2014/24/EU - strafrechtliche Verurteilungen (§ 123 Abs. 1 bis 3 GWB).
2. Erklärung zu zwingenden Ausschlussgründen über die Entrichtung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen (§ 123 Abs. 4 GWB).
3. Erklärung zu fakultativen Ausschlussgründen im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenkonflikten oder Beruflichem Fehlverhalten (§ 124 Abs. 1 GWB).
4. Bei Erfordernis Erklärung zum § 125 Abs. 1 GWB.
5. Bei Angebotsabgabe sind die durch Nachunternehmer auszuführenden Teile des Auftrages nach Art und Umfang Art und Umfang zu benennen (Nachunternehmererklärung). Auf Verlangen der Vergabestelle sind die vorgesehenen Unterauftragsnehmer zu benennen und Eigenerklärungen, ggfs. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, abzugeben (Nachunternehmerverpflichtungserklärung, Erklärung zu zwingenden Ausschlussgründen § 123, Erklärung zu fakultativen Ausschlussgründen 124 GWB, bei Erfordernis Erklärung zum § 125 Abs. 1 GWB)
6. Eigenerklärung Russlandsanktionen zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022.
7. Vereinbarung über die Mindestentgeltanforderungen nach Brandenburgischem Vergabegesetz (siehe Vergabeunterlagen auf der projektbezogenen Internet-Plattform zu diesem Verfahren auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg). Die Abgabe der Erklärung Nr. 7 ist erst in der Angebotsphase erforderlich.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der Teilnahmeantrag besteht aus dem vollständig ausgefüllten Bewerbungsbogen mit den geforderten Angaben und nummerierten Anlagen. Die Bieter haben zwingend die vom Auftraggeber vorgegebenen und kostenfrei über den Vergabemarktplatz Brandenburg im Projektraum abrufbaren Formblätter für die Erstellung Ihres Teilnahmeantrages zu verwenden. Teilnahmeanträge, die nicht unter Verwendung der Formblätter abgegeben werden, werden vom Verfahren ausgeschlossen.
2. Bei Bewerbergemeinschaften ist für jedes Mitglied ein Bewerbungsbogen inklusive aller entsprechenden Nachweise und Erklärungen einzureichen; die Erklärungen zur wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden kumulativ betrachtet. Davon unbenommen ist der Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherungsdeckung für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft zu führen. Dies gilt auch für Nachauftragnehmer, wenn sich der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis einer bzw. ihrer Eignung des Nachunternehmers bedient. Die Angaben von Nachauftragnehmern werden nur berücksichtigt, wenn der jeweilige Nachauftragnehmer mit dem Teilnahmeantrag eine entsprechende Verpflichtungserklärung abgibt. Die Vorgaben für Nachunternehmer gelten in gleichem Maße für verbundene Unternehmen.
3. Die Vergabestelle behält sich vor, zur Überprüfung der Angaben ggf. weitere Nachweise und Erklärungen innerhalb einer angemessenen Frist nachzufordern.
4. Auskünfte werden nur nach schriftlicher Anforderung, die auf der projektbezogenen Internet-Plattform zu diesem Verfahren auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg erfolgen muss, erteilt. Die Beantwortung und weitere Informationen des Auftraggebers werden, soweit im Zuge der Gleichbehandlung aller Bewerber geboten, auf der projektbezogenen Internet-Plattform zu diesem Verfahren auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg veröffentlicht.
5. Beteiligt sich ein Unternehmen mehrfach - sei es als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder Unterauftragnehmer - an diesem Vergabeverfahren, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt ist, führen.
6. Für die Teilnahme am Verfahren wird von der Vergabestelle keine Aufwandserstattung, Entschädigung oder Vergütung gewährt; dies gilt auch für den Fall, dass das Verfahren gleich zu welchem Zeitpunkt abgebrochen wird.
7. Alle Teilnehmer am Verfahren verpflichten sich, die Ihnen im Rahmen dieses Verfahrens bzw. bei Vertragsausführung bekannt werdenden Informationen vertraulich zu behandeln. Die von den Teilnehmern im Rahmen dieses Verfahrens mitgeteilten personen- und unternehmensbezogenen Angaben werden im Rahmen dieses Verfahrens gespeichert und verarbeitet. Durch Abgabe eines Teilnahmeantrags erklären diese sich hiermit einverstanden.
8. Weitere Informationen zum Datenschutz sind auf der projektbezogenen Internet-Plattform zu diesem Verfahren auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg zu finden: 2018-06-21 Informationsblatt Datenschutz BLB.
9. Fragen und Hinweise sind rechtzeitig zu stellen, so dass für den Auftraggeber innerhalb eines angemessenen Zeitraumes und vor Ablauf der Teilnahmefrist eine Beantwortung möglich ist.
10. Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YYE6RE9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwae.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachpr%c3%bcfungsverfahren/bb1.c.478846.de
Bei Verstößen gegen Vergabevorschriften kann auf Antrag ein Nachprüfungsverfahren bei der oben genannten Vergabekammer eingeleitet werden. Voraussetzung für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags ist das Vorliegen der Anforderungen des § 160 GWB. Danach sind Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Antragsteller im Vergabeverfahren erkannt hat, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis über den Vergaberechtsverstoß gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Weiterhin dürfen bis zudem Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sein.