Gebäude des Landkreises Prignitz im Netzgebiet Perleberg - Lieferung von Strom Referenznummer der Bekanntmachung: ISP.095.22/VerhV o TW
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Perleberg
NUTS-Code: DE40F Prignitz
Postleitzahl: 19348
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-prignitz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäude des Landkreises Prignitz im Netzgebiet Perleberg - Lieferung von Strom
Lieferung von Strom für die Gebäude des Landkreises Prignitz
im Netzgebiet Perleberg
Landkreis Prignitz 19348 Perleberg
Lieferung von Strom für die Gebäude des Landkreises Prignitz
im Netzgebiet Perleberg; jährlich ca. 900.000 kWh
Abschnitt IV: Verfahren
Im offenen Verfahren wurde kein Angebot abgegeben. Die Bieter haben sich bereiterklärt, die Angebotsfrist zu verkürzen. Der Auftragnehmer benötigt bestimmte Vorlaufzeiten und diese werden so durch die Verkürzung der Angebotsfrist bis zum Ausführungszeitraum gewährleistet.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Perleberg
NUTS-Code: DE40F Prignitz
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y506R7R
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Einlegung von Rechtsbehelfen
Die Frist zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist in §160 Abs. 3 GWB wie folgt geregelt:
Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und ggü. dem Auftraggeber (AG) nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe ggü. dem AG gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe ggü. dem AG gerügt werden; 4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Frist zur Angebotsabgabe, bis zu der gerügt werden muss, endet gem. Ziffer IV.2.2 am 28.10.2020 um 13:00 Uhr. Spätere Geltendmachung ist nicht möglich.