Bereitstellung von Bild- und Videomaterial für die Auslandskommunikation des Auswärtigen Amts Referenznummer der Bekanntmachung: VV-2022-0005
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brandenburg an der Havel
NUTS-Code: DE401 Brandenburg an der Havel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14776
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://bfaa.diplo.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bereitstellung von Bild- und Videomaterial für die Auslandskommunikation des Auswärtigen Amts
Bild- und Videodatenbank
Auswärtiges Amt
Referat 608
Werderscher Markt 1
10117 Berlin
Bereitstellung von Bild- und Videomaterial für die Auslandskommunikation des Auswärtigen Amts für die Laufzeit von 4 Jahren zuzügl. einmaliger Verlängerungsoption um 1 Jahr
Einmalige Verlängerungsoption um 1 Vertragsjahr.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die vom Bewerber / Bieter vorzulegenden Unterlagen sind in den elektronisch zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen benannt.
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Eignung) nach 123, 124 GWB, ggf. Nachweis der Heilung nach § 125 GWB
- Handelsregisterauszug oder gleichwertiger Nachweis
-Angaben zu Name, Rechtsform, Adress- und Kontaktdaten des Bieters, Eintragung in Handelsregister
Angabe Bruttoumsatz der Geschäftsjahre 2019, 2020 und 2021
- Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung über mindestens den Betrag von 2 Mio. Euro (pauschal für Personen- /Sach- und Vermögensschäden) nachgewiesen oder eine Erklärung abgegeben, dass diese im Falle eines Zuschlags aufgestockt bzw. abgeschlossen wird.
- Bestätigung mit Angebotsabgabe, dass sich Unternehmen nicht in einem Insolvenzverfahren befindet und dass ein solches auch nicht beantragt oder mangels Masse abgelehnt worden ist.
- Erklärung Ermittlung Unternehmen mit Bezug zu Russland (Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022) ggf. je Mitglied einer Bietergemeinschaft und je Nachunternehmer.
- Erklärung Qualitätsmanagement und ggf. Nachweis vorhandener Zertifizierung
- Erklärung Umweltmanagement
- Erklärung IT-Sicherheit
- Erklärung Unternehmensgröße (KMU)
- Erklärung Geschäftsgeheimnisse (Kenntlichmachung in den Unterlagen des
Teilnahmeantrags
- Erklärung Vertraulichkeit der Informationen im Rahmen des Vergabeverfahrens
- Erklärung Verschwiegenheit Vertragsausführung
- Erklärung Einhaltung ILO-Kernarbeitsnormen
- Erklärungen Nachunternehmereinsatz, für Bietergemeinschaften (inkl. Angabe des Vertretungsberechtigten und Bestätigung der gesamtschuldnerischen Haftung der Mitglieder der Bietergemeinschaft)
Nur bei Bietergemeinschaft/ Einsatz von Nachunternehmer/ Eignungsleihe:
Alle erforderlichen Anlagen (EigenerklärungEignungGWB, Erklärung für Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft bzw. für Eignungsverleiher (Dritter) bzw. für
Nachunternehmer, Erklärung zum Qualitätsmanagement, Umweltmanagementsystem, IT-Sicherheit,
Vertraulichkeitserklärung, Verschwiegenheitserklärung) pro Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. pro Eignungsverleiher bzw. pro Nachunternehmer
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten.. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB) Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder im Vergabeverfahren zugänglich gemachten Unterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geltend gemacht werden. Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen für die Angebotsphase erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geltend gemacht werden. Teilt das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann das Unternehmen nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 bis 4 GWB). Bieter, deren Angebote nicht bezuschlagt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information der Bewerber und Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).