Der digitale Schwerbehindertenausweis - Unterstützungsleistungen für die Umsetzung zur Informationssicherheit im Projekt SBAsmart - der digitale Schwerbehindertenausweis - "IT-Sicherheit SBAsmart" Referenznummer der Bekanntmachung: 11-41-2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cottbus
NUTS-Code: DE402 Cottbus, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 03048
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lasv.brandenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Der digitale Schwerbehindertenausweis - Unterstützungsleistungen für die Umsetzung zur Informationssicherheit im Projekt SBAsmart - der digitale Schwerbehindertenausweis - "IT-Sicherheit SBAsmart"
Das vorliegende Vergabeverfahren gehört zu dem Gesamtbeschaffungsvorhabens "SBAsmart", mit dem der Schwerbehindertenausweis ("SBA") digitalisiert werden soll.
Mit dem vorliegenden Vergabeverfahren (Verfahren I) wird in einem ersten Schritt ein Auftragnehmer (im Nachgang: AN) gesucht, der den Auftraggeber (im Nachgang: AG) bei der Einhaltung der IT-Sicherheitsund Datenschutzanforderungen bei dem Vorhaben unterstützt. Die Entwicklungsleistungen "Entwicklung des digitalen SBA" werden anschließend in einem zweiten dem vorliegenden zeitlich nachfolgenden Vergabeverfahren vergeben (Verfahren II).
Der AN, der mit dem vorliegenden Verfahren gesucht wird, soll zunächst (Leistungsphase I) zur Vorbereitung des Verfahrens II die IT-Sicherheits- und Datenschutzanforderungen für das Vorhaben technologieneutral eruieren und definieren, anschließend (Leistungsphase II) soll er beratend das Verfahren II begleiten, damit die fortwährende Einhaltung der identifizierten Anforderungen sichergestellt wird und schließlich (Leistungsphase III) auch in der Entwicklungsphase beratend zur Verfügung stehen, um die sicherheitsgerechte Umsetzung des Projekts durch den Entwickler (Bezuschlagter des Verfahrens II) zu gewährleisten.
Der AN des vorliegenden Vergabeverfahrens darf aufgrund von Interessenkonflikten nicht am Vergabeverfahren II (Entwicklung) teilnehmen.
Landesamt für Soziales und Versorgung Lipezker Str. 45 03048 Cottbus
Leistungsgegenstand sind IT-bezogene Fachberatungs- und Unterstützungsleistungen in Bezug auf die Einhaltung der vorgegebenen IT-Sicherheitsstandards bei der Realisierung des Vorhabens "SBAsmart". Mindestgrundlage hierfür sind die Verlautbarungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), hier insbesondere die BSI-Standards, das BSI-Grundschutzkompendium sowie relevante Technischen Richtlinien (TR). Die Ergebnisse der Beratungs- und Unterstützungsleistungen durch den AN müssen geeignet sein, eine Zertifizierung durch das BSI nach TR-03161 zu ermöglichen. Es wird eine ganzheitliche Unterstützungsleistung (fachlich, rechtlich und technisch) erwartet, wobei die Entscheidungskompetenz für die Umsetzung und Projektdurchführung beim AG verbleibt.
Der AN erbringt insbesondere folgende Leistungen in drei iterativen Leistungsphasen:
- Leistungsphase I - Vorbereitung des Vergabeverfahren zur Beschaffung der Entwicklungsleistungen:
Als Erstabruf sind mit Vertragsschluss folgende Leistungen vom AN auf Basis des Entwurfs des Lastenhefts für das Verfahren II welches nach Zuschlag zur Verfügung gestellt wird, als Werkleistung zu erbringen:
a. Identifizierung der zu berücksichtigenden Bausteine aus dem Grundschutzkompendium sowie Technischen Richtlinien (TR) des BSI sowie ggf. weiterer anzuwendender gängiger Standards (Identifikation Sicherheitsstandards).
b. Erstellung einer Risikoanalyse für den Einsatz des Produkts "SBAsmart", in welcher mögliche Gefährdungen in Zusammenhang mit der verwendeten Technologie, dem Einsatzzweck und Nutzerkreis im Hinblick auf ITSicherheit und Datenschutz herausgearbeitet werden (Risikoanalyse).
c. Projektspezifische Konzeptionierung der notwendigen Maßnahmen zur Umsetzung der im Rahmen der Identifikation Sicherheitsstandards (a.) und der Risikoanalyse (b.) gewonnenen Erkenntnisse (Maßnahmenplan) in der Entwicklungsphase.
Der Maßnahmenplan (c.) muss geeignet sein, als Vergabeunterlage in das Verfahren II zur Beschaffung der II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:
(Art und Umfang der Bauarbeiten, Lieferungen oder Dienstleistungen bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)
Leistungsgegenstand sind IT-bezogene Fachberatungs- und Unterstützungsleistungen in Bezug auf die Einhaltung der vorgegebenen IT-Sicherheitsstandards bei der Realisierung des Vorhabens "SBAsmart". Mindestgrundlage hierfür sind die Verlautbarungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), hier insbesondere die BSI-Standards, das BSI-Grundschutzkompendium sowie relevante Technischen Richtlinien (TR). Die Ergebnisse der Beratungs- und Unterstützungsleistungen durch den AN müssen geeignet sein, eine Zertifizierung durch das BSI nach TR-03161 zu ermöglichen. Es wird eine ganzheitliche Unterstützungsleistung (fachlich, rechtlich und technisch) erwartet, wobei die Entscheidungskompetenz für die Umsetzung und Projektdurchführung beim AG verbleibt.
Der AN erbringt insbesondere folgende Leistungen in drei iterativen Leistungsphasen:
- Leistungsphase I - Vorbereitung des Vergabeverfahren zur Beschaffung der Entwicklungsleistungen:
Als Erstabruf sind mit Vertragsschluss folgende Leistungen vom AN auf Basis des Entwurfs des Lastenhefts für das Verfahren II welches nach Zuschlag zur Verfügung gestellt wird, als Werkleistung zu erbringen:
a. Identifizierung der zu berücksichtigenden Bausteine aus dem Grundschutzkompendium sowie Technischen Richtlinien (TR) des BSI sowie ggf. weiterer anzuwendender gängiger Standards (Identifikation Sicherheitsstandards).
b. Erstellung einer Risikoanalyse für den Einsatz des Produkts "SBAsmart", in welcher mögliche Gefährdungen in Zusammenhang mit der verwendeten Technologie, dem Einsatzzweck und Nutzerkreis im Hinblick auf ITSicherheit und Datenschutz herausgearbeitet werden (Risikoanalyse).
c. Projektspezifische Konzeptionierung der notwendigen Maßnahmen zur Umsetzung der im Rahmen der Identifikation Sicherheitsstandards (a.) und der Risikoanalyse (b.) gewonnenen Erkenntnisse (Maßnahmenplan) in der Entwicklungsphase.
Der Maßnahmenplan (c.) muss geeignet sein, als Vergabeunterlage in das Verfahren II zur Beschaffung der Entwicklungsleistungen Eingang zu finden. Dazu ist vom AN ein Konzept zu entwerfen, welches in Abstimmung mit dem AG dem Lastenheft für das Verfahren II zuzuführen ist. Das Konzept ist im weiteren Projektverlauf in den Leistungsphasen II und III in Abstimmung mit dem AG fortzuschreiben.
- Leistungsphase II: Begleitung des Vergabeverfahrens zur Beschaffung der Entwicklungsleistungen:
In der Leistungsphase II erbringt der AN insbesondere folgende Leistungen auf Basis einer Dienstleistung:
a. Ggf. Fortschreibung der Ergebnisse der Leistungsphase I basierend auf den Verhandlungsergebnissen des Verfahrens II.
b. Bewertung der Angebote in Bezug auf die Einhaltung/Realisierbarkeit der ggf. fortgeschriebenen Ergebnisse der Leistungsphase I.
- Leistungsphase III: Begleitung der Entwicklungsphase:
In der Leistungsphase III erbringt der AN insbesondere folgende Leistungen teilweise auf Basis einer Dienstleistung (die finalen Dokumente als Werkleistung):
a. Überwachung und Prüfung sowie Abnahme der rechtlichen und technischen Umsetzung des ggf. fortgeschriebenen Maßnahmenplans durch den Entwickler (z. B. durch den Einsatz anerkannter Analysewerkzeuge, Code Reviews, Penetrations-Tests). Die Abstimmung läuft über den AG.
b. Begleitung von Umsetzungsmaßnahmen sowie Designentscheidungen zur Gewährleistung der Einhaltung der erforderlichen IT-Sicherheit der Anwendungen.
c. Dokumentation/Protokollierung der umgesetzten Maßnahmen und Ergebnisse der Prüfungstätigkeiten über die gesamte Projektlaufzeit (Entwicklungsphase).
d. Erstellung eines Sicherheitskonzepts für den Produktivbetrieb anhand des fertig entwickelten Produkts gemeinsam mit dem Entwickler.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCV6R3X
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Bitte beachten Sie ferner neben den Warte- und Informationspflichten insbesondere auch die Vorschriften über das Verfahren vor den Vergabekammern aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
1. Informations- und Wartepflichten (§ 134 GWB)
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
2. Unwirksamkeitsfolgen (§ 135 GWB)
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
- gegen § 134 GWB verstoßen hat oder
- den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach (1) kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
3. Einleitung, Antragsfrist (§ 160 GWB)
Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland