SPNV-Leistungen Netz Berlin-Stettin

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE4 Brandenburg
Postleitzahl: D-14467
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.mil.brandenburg.de
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: D-10179
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.berlin.de/sen/uvk
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Schienenpersonennahverkehr (SPNV)

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

SPNV-Leistungen Netz Berlin-Stettin

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60210000 Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die vergebenen Leistungen betreffen das fahrplanmäßige Angebot folgender Linie:

RE9 Bundesgrenze DE/PL – Angermünde – Berlin Südkreuz mit einem Leistungsvolumen von ca. 1.160.000 Zugkm p. a. Die Linie RE9 wird darüber hinaus zwischen der Bundesgrenze DE/PL und Stettin (Szczecin) eigenwirtschaftlich betrieben.

Mit Zuschlagserteilung wurde die Option einer Verlängerung der Linie RE9 von Berlin Südkreuz nach Flughafen BER Terminal 1-2 mit einem Leistungsvolumen von ca. 135.000 Zugkm p. a. ausgeübt. Die Optionsleistungen beginnen mit der Betriebsaufnahme.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
60210000 Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE3 Berlin
NUTS-Code: DE4 Brandenburg
Hauptort der Ausführung:

Berlin, Angermünde

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die vergebenen Leistungen umfassen die Linie RE9 Bundesgrenze DE/PL – Angermünde – Berlin Südkreuz mit einem Umfang von insgesamt ca. 1.160.000 Zugkm p.a. für den Zeitraum vom Fahrplanwechsel im Dezember 2026 bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2038. Im Hinblick auf die hohe Nachfrage auf dem Streckenabschnitt Berlin - Eberswalde kommen auf der Linie RE9 Doppelstockfahrzeuge zum Einsatz. Die zwischen der Bundesgrenze DE/PL und Stettin (Szczecin) eigenwirtschaftlich zu betreibenden Leistungen auf der Linie RE9 umfassen ca. 190.000 Zugkm p. a. Die Leistungen der Option Verlängerung der Linie RE9 von Berlin Südkreuz nach Flughafen BER Terminal 1-2 umfassen ca. 135.000 Zugkm p. a.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Konzepte (2. Stufe der Wertung nach Punkt 9.2 der Bewerbungsbedingungen) / Gewichtung: 30 %
Kostenkriterium - Name: Preis und Angaben gemäß Leistungsverzeichnis (1. Stufe der Wertung nach Punkt 9.1 der Bewerbungsbedingungen) / Gewichtung: 70 %
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Verlängerung der Linie RE9 von Berlin Südkreuz nach Flughafen BER Terminal 1-2

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Darstellung in II.2.5) ist nicht vollständig, da das Formular eine vollständige Wiedergabe der Zuschlagskriterien aus Punkt 9 der Bewerbungsbedingungen nicht zulässt. Die in II.2.5) der

Auftragsbekanntmachung gewählte Angabe, nach der der Preis nicht das einzige Zuschlagskriterium ist und alle Kriterien nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt sind, ist im hiesigen Formular nicht möglich

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 169-442227
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

SPNV-Leistungen Netz Berlin-Stettin

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
14/11/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 999
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE4 Brandenburg
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Wertangaben unter II.1.7) und V.2.4) sowie die Angaben zur Anzahl der eingegangenen Angebote unter V.2.2) sind unzutreffend und beruhen ausschließlich darauf, dass das Computerformular jeweils eine Eingabe erfordert. Nach § 39 Abs. 6 Nr. 2 bis 4 VgV ist der öffentliche Auftraggeber nicht verpflichtet, einzelne Angaben zu veröffentlichen, wenn deren Veröffentlichung dem öffentlichen Interesse zuwiderlaufen, den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden oder den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen würde. Der Gesamtwert der Beschaffung und der Wert der vergebenen Aufträge werden nicht mitgeteilt, weil dies den berechtigten geschäftlichen Interessen des Auftragnehmers schaden würde. Zudem würde eine Veröffentlichung des Beschaffungs- bzw. Auftragswerts sowie der Anzahl der eingegangenen Angebote dem öffentlichen Interesse zuwiderlaufen und den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen bei zukünftigen Vergabeverfahren beeinträchtigen, da aus entsprechenden Angaben Rückschlüsse auf Angebotsinhalte und den Wettbewerb möglich wären.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 135 GWB:

(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. Der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.

§ 160 GWB:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
03/01/2023

Wähle einen Ort aus Brandenburg

Ahrensfelde
Altdöbern
Altlandsberg
Am Mellensee
Angermünde
Bad Belzig
Bad Freienwalde
Bad Liebenwerda
Bad Saarow
Bad Wilsnack
Baruth/Mark
Beelitz
Beeskow
Bernau bei Berlin
Bersteland
Bestensee
Biesenthal
Birkenwerder
Blankenfelde-Mahlow
Borkheide
Brandenburg an der Havel
Brieselang
Briesen (Mark)
Brieskow-Finkenheerd
Britz
Brück
Brüssow
Burg
Calau
Chorin
Cottbus
Dahme-Mark
Dallgow-Döberitz
Doberlug-Kirchhain
Döbern
Drebkau
Eberswalde
Eichwalde
Eisenhüttenstadt
Elsterwerda
Erkner
Falkensee
Fehrbellin
Finsterwalde
Forst (Lausitz)
Frankfurt (Oder)
Fredersdorf-Vogelsdorf
Friesack
Fürstenberg
Fürstenwalde
Glienicke
Golßen
Gransee
Groß Köris
Groß Kreutz (Havel)
Großbeeren
Großräschen
Grünheide (Mark)
Guben
Heidesee
Heiligengrabe
Hennigsdorf
Herzberg
Hohen Neuendorf
Hohenseefeld
Hoppegarten
Joachimsthal
Ketzin/Havel
Kleinmachnow
Kloster Lehnin
Kolkwitz
Königs Wusterhausen
Kremmen
Kyritz
Lauchhammer
Leegebruch
Letschin
Liebenwalde
Lindow
Lübben
Lübbenau/Spreewald
Luckau
Luckenwalde
Ludwigsfelde
Lychen
Märkische Heide
Michendorf
Milower Land
Mittenwalde
Mühlenbecker Land
Müllrose
Müncheberg
Nauen
Neuhausen/Spree
Neuruppin
Neustadt (Dosse)
Neuzelle
Niedergörsdorf
Niemegk
Nuthe-Urstromtal
Nuthetal
Oberkrämer
Oranienburg
Panketal
Peitz
Perleberg
Petershagen/Eggersdorf
Plessa
Potsdam
Premnitz
Prenzlau
Pritzwalk
Putlitz
Rangsdorf
Rathenow
Rheinsberg
Rhinow
Röderland
Rüdersdorf bei Berlin
Ruhland
Schipkau
Schlieben
Schöneiche bei Berlin
Schönwalde-Glien
Schorfheide
Schulzendorf
Schwarzheide
Schwedt
Schwielowsee
Seddiner See
Seelow
Senftenberg
Sonnewalde
Spreenhagen
Spremberg
Stahnsdorf
Storkow
Strausberg
Teltow-Ruhlsdorf
Templin
Teupitz
Trebbin
Treuenbrietzen
Uebigau-Wahrenbrück
Vetschau/Spreewald
Waldsieversdorf
Walsleben
Wandlitz
Welzow
Werder (Havel)
Werneuchen
Wiesenburg/Mark
Wildau
Wittenberge
Wittstock
Woltersdorf
Wriezen
Wusterhausen/Dosse
Wustermark
Wusterwitz
Zehdenick
Zeuthen
Zossen