Vergabe von Standardpostdienstleistungen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Beeskow
NUTS-Code: DE40C Oder-Spree
Postleitzahl: 15848
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-oder-spree.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Standardpostdienstleistungen
Der Landkreis Oder-Spree hat seinen Postbedarf im Rahmen einer Rahmenvereinbarung nach § 21 VgV neu vergeben. Hierzu wurden losweise folgende Leistungen vergeben:
• Los 1: Briefpost regional (Leitregion 15) (Maximalmenge: 1.526.712 Sendungen, gerechnet auf 4 Jahre) • Los 2: Briefpost überregional (außer Leitregion 15) (Maximalmenge: 315.008 Sendungen, gerechnet auf 4 Jahre) • Los 3: PZA/ePZA regional (Maximalmenge: 112.128 Sendungen, gerechnet auf 4 Jahre)
Briefpost regional (Leitregion 15)
Landkreis Oder-Spree, Breitscheidstraße 7, 15848 Beeskow
Gegenstand der Leistung ist die gewerbsmäßige Abholung, Beförderung und Zustellung der Postsendungen des Auftraggebers gemäß § 4 Nr. 1 lit. a), c) Postgesetz (PostG) in dem Zustellgebiet „Leitregion 15“. Hierzu gehören insbesondere Postkarten, Briefe, Bücher-/Broschürensendungen (briefähnliche Sendungen) und Einschreiben. Die Leistung wurde als Rahmenvereinbarung nach § 21 VgV vergeben. Die Maximalmenge der Sendungen beträgt 1.526.712 Sendungen (gerechnet auf 4 Jahre).
Ergänzung zu II.2.5): Die Ermittlung des wirtschaftlichen Angebotes erfolgte anhand der erweiterten Richtwertmethode.
Briefpost überregional (außer Leitregion 15)
Landkreis Oder-Spree, Breitscheidstraße 7, 15848 Beeskow
Gegenstand der Leistung ist die gewerbsmäßige Abholung, Beförderung und Zustellung der Postsendungen des Auftraggebers gemäß § 4 Nr. 1 lit. a), c) Postgesetz (PostG) in der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung in dem Zustellgebiet „bundesweit/international (ohne Leitregion 15)“.
Hierzu gehören insbesondere Postkarten, Briefe, Bücher-/Broschürensendungen (briefähnliche Sendungen) und Einschreiben. Die Leistung wurde als Rahmenvereinbarung nach § 21 VgV vergeben. Die Maximalmenge der Sendungen beträgt 315.008 Sendungen (gerechnet auf 4 Jahre).
Ergänzung zu II.2.5): Die Ermittlung des wirtschaftlichen Angebotes erfolgte anhand der erweiterten Richtwertmethode.
Postzustellungsaufträge inkl. elektronische Postzustellungsaufträge regional (Leitregion 15)
Landkreis Oder-Spree, Breitscheidstraße 7, 15848 Beeskow
Gegenstand der Leistung sind die förmliche Zustellung von Schriftstücken nach Zustellungsauftrag mit Zustellungsurkunde gemäß den Vorschriften der Zivilprozessordnung, §§ 166, 176 ff. ZPO und des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Brandenburg (BbgVwZG) jeweils in der aktuellen Fassung sowie die hoheitliche Beurkundung der Zustellung gemäß den Vorgaben dieses Vertrages und der Leistungsbeschreibung im Zustellgebiet Leitregion 15 (Anlage 10-VgV-ANG). Die Beschaffung betrifft zugleich die Leistung „ePZA“. Die Leistung wurde als Rahmenvereinbarung nach § 21 VgV vergeben. Die Maximalmenge der Sendungen beträgt 112.128 Sendungen (gerechnet auf 4 Jahre).
Ergänzung zu II.2.5): Die Ermittlung des wirtschaftlichen ANgebotes erfolgte anhand der erweiterten Richterwertmethode.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es gilt das Brandenburgische Vergabegesetz - BbgVergG in der geltenden Fassung. Bei der [Betrag gelöscht] EUR-Angabe hinsichtlich des geschätzten Gesamtwertes handelt es sich nicht um den tatsächlichen Auftragswert. Gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV wurde aufgrund berechtigter Interessen der Auftragnehmer der jeweils bezuschlagte Angebotspreis nicht veröffentlicht, die jeweilige Angabe [Betrag gelöscht] EUR ist fiktiv.
Angabe nach § 8 Abs. 1 SaubFahrzeugBeschG für Los 1:
#cvd#cvd00=Das Vergabeverfahren fällt in den Anwendungsbereich des SaubFahrzeugBeschG#
#cvd#cvd01=Kauf, Leasing,Miete nach § 3 Nr. 1 SaubFahrzeugBeschG#
#cvd#cvd10=n1#cvd11=59937#cvd12=0#cvd13=27252#
#cvd#cvd10=n2#cvd11=9778#cvd12=0#cvd13=3969#
#cvd#cvd10=n3#cvd11=3349#cvd12=370#cvd13=0#
Angabe nach § 8 Abs. 1 SaubFahrzeugBeschG für Los 2:
#cvd#cvd00=Das Vergabeverfahren fällt in den Anwendungsbereich des SaubFahrzeugBeschG#
#cvd#cvd01=Kauf, Leasing,Miete nach § 3 Nr. 1 SaubFahrzeugBeschG#
#cvd#cvd10=n1#cvd11=59937#cvd12=0#cvd13=27252#
#cvd#cvd10=n2#cvd11=9778#cvd12=0#cvd13=3969#
#cvd#cvd10=n3#cvd11=3349#cvd12=370#cvd13=0#
Angabe nach § 8 Abs. 1 SaubFahrzeugBeschG für Los 3:
#cvd#cvd00=Das Vergabeverfahren fällt in den Anwendungsbereich des SaubFahrzeugBeschG#
#cvd#cvd01=Kauf, Leasing,Miete nach § 3 Nr. 1 SaubFahrzeugBeschG#
#cvd#cvd10=n1#cvd11=59937#cvd12=0#cvd13=27252#
#cvd#cvd10=n2#cvd11=9778#cvd12=0#cvd13=3969#
#cvd#cvd10=n3#cvd11=3349#cvd12=370#cvd13=0#
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertag e nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.