Erfüllung der Pflichtaufgabe der Landeshauptstadt Potsdam zur vorläufigen Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten und Migranten an den Standorten Referenznummer der Bekanntmachung: OV-L-391-160-22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14469
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.potsdam.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erfüllung der Pflichtaufgabe der Landeshauptstadt Potsdam zur vorläufigen Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten und Migranten an den Standorten
Der vorliegende Leistungsgegenstand beinhaltet die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen an den Standorten
Los 1: An den Kopfweiden 30 in 14473 Potsdam,
Los 2: Handelshof 20 in 14478 Potsdam,
Los 3: David-Gilly-Str. 5 in 14469 Potsdam und Peter-Huchel-Str. 4 in 14469 Potsdam.
Gemäß den §§ 1 ff. des Gesetzes über die Aufnahme von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen im Land Brandenburg sowie zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (Landesaufnahmegesetz - LAufnG) sind die Aufnahme, vorläufige Unterbringung und die migrationsspezifische soziale Unterstützung der in § 4 LAufnG genannten Personen sowie die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes öffentliche Aufgaben, die den Landkreisen und kreisfreien Städten als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung übertragen werden.
Gemeinschaftsunterkunft: An den Kopfweiden 30 in 14473 Potsdam
An den Kopfweiden 30 14473 Potsdam
Die Landeshauptstadt Potsdam erwartet vom Auftragnehmer die Übernahme und Erfüllung der vorläufigen Unterbringung und migrationsspezifischen sozialen Unterstützung von Geflüchteten und Migranten, ab dem 01.01.2023 unter folgenden Maßgaben:
- Betreiben einer Einrichtung zur vorläufigen Unterbringung und Betreuung von bis zu 125 Geflüchteten und Migranten (Familien und allein Reisende), für welche Unterbringungsplätze im Sinne des § 14 Abs. 6 S. 2 LAufnG i. V. m. § 8 Abs. 4 LAufnGDV bereitzustellen sind.
- Das Büro des Auftragnehmers in der Einrichtung muss montags bis freitags zwischen 08:00 und 17:00 Uhr besetzt und für die Landeshauptstadt Potsdam erreichbar sein. Der Auftragnehmer hat zudem sicherzustellen, dass die Gemeinschaftsunterkunft rund um die Uhr durch Eigenpersonal oder einen Sicherheitsdienst besetzt ist. Der Einsatz des Sicherheitsdienstes richtet sich nach dem von der zuständigen Polizeidienststelle genehmigten Sicherheitskonzept. Entsprechend des aktuellen Sicherheitskonzeptes sind hierfür Montag-Freitag zwischen 08:00 und 17:00 Uhr 1 Sicherheitskraft und zu allen anderen Zeiten sowie an Feiertagen 2 Sicherheitskräfte einzusetzen. Dieser Personalansatz ist bei der Kostenkalkulation und Preisermittlung zu Grunde zu legen.
- In den Wohnräumen der Einrichtung werden Geflüchtete und Migranten im Familien-verbund oder als Einzelpersonen vorläufig untergebracht. Die Belegung der Wohneinheiten findet jeweils nach vorheriger Absprache mit dem Fachbereich Wohnen, Arbeit und Integration der Landeshauptstadt Potsdam statt. Ein- und Auszüge sowie Umverlegungen innerhalb der Wohneinheiten sind dem Fachbereich Wohnen, Arbeit und Integration der Landeshauptstadt Potsdam unverzüglich mitzuteilen.
- Sicherstellung einer ausreichenden Ausstattung der Einrichtung gemäß Anlage 3 LAufnGDV über die gesamte Vertragslaufzeit. Der Auftragnehmer ersetzt fehlendes oder defektes Material unverzüglich und trägt die dabei anfallenden Kosten.
- Sicherstellung der jederzeitigen Nutzbarkeit der Einrichtung.
- Die individuelle Unterbringung und Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner soll die nationalen, ethnischen, kulturellen und religiösen Eigenheiten sowie die familiären Bindungen berücksichtigen.
- Führen einer Belegungsliste unter Angabe der belegten Betten/Räume.
- Führen einer Anwesenheitsliste.
- Organisation des Zusammenlebens innerhalb der Gemeinschaftsunterkunft.
- Nach Möglichkeit unterstützt der Auftragnehmer die Bewohner*innen bei der Bildung eines Sprecherrates.
- Der Auftragnehmer hat unter Mitwirkung der zuständigen Polizeidienststelle spätestens bis zum 31.12.2022 ein einrichtungsbezogenes Sicherheitskonzept zu erstellen und dem Auftraggeber vorzulegen.
- Vor Inbetriebnahme der Einrichtung hat der Auftragnehmer ein Gewaltschutzkonzept zu erstellen und dem Auftraggeber vorzulegen, das die Vorbeugung von und den Umgang mit Vorfällen physischer und psychischer Gewalt regelt. Das Gewaltschutzkonzept soll insbesondere auf den Schutz vulnerabler Personen vor Gewalt in der Einrichtung eingehen (vgl. auch Anlagen B I und B II).
- Führen einer Besucherliste.
- Führen einer Liste mit Übernachtungsgästen.
- Belehrung der Bewohnerinnen und Bewohner.
- Belehrung der Mitarbeiter*innen des Auftragnehmers und des Sicherheitsdienstes.
- Aufstellung und Einhaltung eines Hygieneplans unter Beachtung des tatsächlichen Bewohnerverhaltens (Zubereitung von Lebensmitteln, Toilettenbenutzung usw.).
- Aufstellung eines Pandemieplanes der die Themenfelder Infektionsschutz (organisatorisch sowie materiell), Umgang mit und Maßnahmen bei Infektionen in der Bewohnerschaft, Umgang mit und Maßnahmen bei Infektionen beim Personal / Sicherheitsdienst abdeckt. Das Pandemiekonzept sollte entsprechend des aktuellen Pandemiegeschehens abgestufte Maßnahmen vorsehen, z.B. ein generelles Besuchsverbot mit begründeten Ausnahmen während der Geltung einer Eindämmungsverordnung. Der Pandemieplan muss ein Testkonzept enthalten oder den Verzicht auf ein Testkonzept begründen. Ggf. notwendige zusätzliche Sicherheitsdienstleistungen sind bereits im Vorfeld im Sicherheitskonzept festzulegen.
- Schädlingsbekämpfung: Der Auftragnehmer verpflichtet sich, durch qualifizierte Firmen oder Mitarbeiter mindestens einmal monatlich ein Schädlingsmonitoring (vorbeugende Maßnahmen zur Früherkennung) durchführen zu lassen. Sollte ein Schädlingsbefall festgestellt werden, ist der Auftraggeber unverzüglich schriftlich zu informieren. Ist ein Schädlingsbefall festgestellt worden, ist dieser fachgerecht auf Kosten des Auftragnehmers zu bekämpfen und zu beseitigen.
- Im Innen- und Außenbereich der Einrichtung sind ausschließlich nicht brennbare Abfallbehälter zu verwenden.
- Ausschließlich ortsveränderliche elektrische Geräte (wie u.a. Wasserkocher oder Kaffeemaschinen) hat der Auftragnehmer auf einer feuerfesten Unterlage aufzustellen (z.B. keramische Fliese). Der Auftragnehmer verpflichtet sich, eine Prüfung aller ortsveränderlicher Geräte (einschließlich der Geräte der Bewohner) nach DGUV Vorschrift 3 vorzunehmen.
- Der Auftragnehmer wirkt darauf hin, dass die Bewohner keine ungeprüften elektrischen Geräte in den Bewohnerzimmern betreiben. Der Einsatz von elektrischen Heizgeräten sowie Waschmaschinen und zusätzlichen Kochgelegenheiten in den Bewohnerzimmern ist zu unterbinden. - Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei der Ausgabe von Schlüsseln an Bewohnerinnen und Bewohner von diesen ein angemessenes Pfand in Form von Bargeld einzubehalten.
- Bei Auszug von Bewohner*innen aus der Einrichtung muss vorab die Wohneinheit gemeinsam begangen werden, um ggf. Schäden festzustellen. Bei der darauffolgenden Endabnahme sind sämtliche Schlüssel durch die ausziehenden Bewohner/-innen an die Heimleitung auszuhändigen.
- Die Landeshauptstadt Potsdam erwartet vom Auftragnehmer die Bereitstellung von Internetzugängen per WLAN für die Bewohner*innen und Bewohner.
Mit dem Angebot war vom Bieter ein Betreiberkonzept mit mindestens folgenden Angaben einzureichen:
Leistungsumfang:
2.1.1 Organisation der jederzeitigen Nutzbarkeit der Einrichtung. Die Umsetzung der Versorgung mit Internetzugängen unter Angabe der Sicherstellung einer Versorgung mit Internetanschlüssen. Hierbei sind die für die Nutzer anfallenden Kosten zu kalkulieren und die Höhe einer Kostenbeteiligung durch die Nutzer darzustellen.
2.1.2 Gestaltung eines konfliktarmen Zusammenlebens in der Einrichtung
2.1.3 Integration und Zugang zur sozialen Infrastruktur
2.1.4 Förderung des Erwerbs der deutschen Sprache und Unterstützung bei der schulischen Bildung
2.1.5 aktive Vorbereitung auf das Wohnen außerhalb der Einrichtung
2.1.6 Teilhabe am sozialen Leben
2.1.7 Reduzierung des Schadensaufkommens sowie des Ressourcenverbrauchs (insbesondere Strom) sind ausdrücklich Teil dieses Leistungsumfanges und aufzuzeigen
Personalorganisation:
2.2.1 Personaleinsatz und Personalgewinnung
2.2.2 Personalentwicklung und Fortbildung
Prozessqualität:
2.3.1 Erhalt einer intakten Ausstattung der Einrichtung
2.3.2 Betriebssicherheit
2.3.3 Trägerinternes Qualitätsmanagement
Vorgaben für das Konzept:
Das Konzept sollte sich an einem Umfang von 27 DIN-A4 Seiten inkl. Deckblatt und Inhaltsverzeichnis orientieren. Die Schriftgröße (min. 10 pt), die Schriftart und der Zeilenabstand müssen eine gute Lesbarkeit ermöglichen.
a) Die Struktur und Gliederung des Konzeptes muss den Kriterien und Unterkriterien nach der Nummerierung und Reihenfolge entsprechen.
b) Die im Konzept enthaltenen Darlegungen werden Vertragsbestandteil und definieren damit Leistungspflichten. Es wird im Rahmen der konzeptionellen Beschreibungen deswegen eine eindeutige und verbindliche Benennung von Leistungen erwartet, die ohne Eintritt von etwaigen Bedingungen, ab Beginn des Vertrages erbracht werden können. Sofern vorgesehen, sind davon deutlich abgegrenzt geplante Maßnahmen zu beschreiben, deren Umsetzung unter Vorbehalt bzw. vom Vorhandensein bestimmter Rahmenbedingungen abhängig sind.
Ergänzende Hinweise:
a) Auf die Beschreibung von Maßnahmen, die aufgrund der tatsächlichen Rahmenbedingungen (z. B. objektspezifische Besonderheiten) nicht realisierbar sind, soll verzichtet werden, da diese im Rahmen der Bewertung nicht berücksichtigt werden können.
b) Personalrelevante Angebote sind hinsichtlich geplanten zeitlichen Umfangs und des konkret dafür vorgesehenen Personals mit jeweiliger Funktion zu beschreiben (z.B. 3 h pro Woche durch Hauswirtschafter oder Ehrenamtliche).
c) Der im Preisblatt vorgegebene Personalansatz stellt die Mindestanforderung dar, die bei der Kostenkalkulation und Preisermittlung zu Grunde zu legen ist.
d) Die beschriebenen Leistungen müssen plausibel im Hinblick auf die angebotene Vergütung sein.
e) Maßnahmen, die über Drittmittel (z.B. Spenden) finanziert werden, müssen gesondert gekennzeichnet werden.
Wenn ein Bieter in allen 3 Losen in der Gesamtwertung auf Platz 1 liegt, erhält er nur in den beiden Losen den Zuschlag, in denen die Punktdifferenz zum Zweitplatzierten Bieter am größten ist. In dem Los, in dem die Punktdifferenz zwischen Erst- und Zweitplatziertem Bieter am geringsten ist, erhält dann der Zweitplatzierte Bieter den Zuschlag.
Loslimitierung:
Sollte der Bieter in allen Losen das wirtschaftlichste Angebot erzielt haben und in dem verbleiben-den Los kein wertungsfähiges Angebot vorliegen, kann unter Aufhebung der Zuschlagslimitierung das verbleibende wertungsfähige Angebot vom Bestbieter berücksichtigt werden.
Gemeinschaftsunterkunft: Handelshof 20 in 14478 Potsdam
Handelshof 20 14478 Potsdam
Die Landeshauptstadt Potsdam erwartet vom Auftragnehmer die Übernahme und Erfüllung der vorläufigen Unterbringung und migrationsspezifischen sozialen Unterstützung von Geflüchteten und Migranten, ab dem 01.01.2023 unter folgenden Maßgaben:
- Betreiben einer Einrichtung zur vorläufigen Unterbringung und Betreuung von bis zu 136 Geflüchteten und Migranten (Familien und allein Reisende), für welche Unterbringungsplätze im Sinne des § 14 Abs. 6 S. 2 LAufnG i. V. m. § 8 Abs. 4 LAufnGDV bereitzustellen sind.
- Das Büro des Auftragnehmers in der Einrichtung muss montags bis freitags zwischen 08:00 und 17:00 Uhr besetzt und für die Landeshauptstadt Potsdam erreichbar sein. Der Auftragnehmer hat zudem sicherzustellen, dass die Gemeinschaftsunterkunft rund um die Uhr durch Eigenpersonal oder einen Sicherheitsdienst besetzt ist. Der Einsatz des Sicherheitsdienstes richtet sich nach dem von der zuständigen Polizeidienststelle genehmigten Sicherheitskonzept. Entsprechend des aktuellen Sicherheitskonzeptes sind hierfür Montag-Freitag zwischen 08:00 und 17:00 Uhr 1 Sicherheitskraft und zu allen anderen Zeiten sowie an Feiertagen 2 Sicherheitskräfte einzusetzen. Dieser Personalansatz ist bei der Kostenkalkulation und Preisermittlung zu Grunde zu legen. Dieser Personaleinsatz ist bei der Kostenkalkulation und Preisermittlung zu Grunde zu legen.
- In den Wohnräumen der Einrichtung werden Geflüchtete und Migranten im Familienverbund oder als Einzelpersonen vorläufig untergebracht. Die Belegung der Wohneinheiten findet jeweils nach vorheriger Absprache mit dem Fachbereich Wohnen, Arbeit und Integration der Landeshauptstadt Potsdam statt. Ein- und Auszüge sowie Umverlegungen innerhalb der Wohneinheiten sind dem Fachbereich Wohnen, Arbeit und Integration der Landeshauptstadt Potsdam unverzüglich mitzuteilen.
- Sicherstellung einer ausreichenden Ausstattung der Einrichtung gemäß Anlage 3 LAufnGDV über die gesamte Vertragslaufzeit. Der Auftragnehmer ersetzt fehlendes oder defektes Material unverzüglich und trägt die dabei anfallenden Kosten.
- Sicherstellung der jederzeitigen Nutzbarkeit der Einrichtung.
- Die individuelle Unterbringung und Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner soll die nationalen, ethnischen, kulturellen und religiösen Eigenheiten sowie die familiären Bindungen berücksichtigen.
- Führen einer Belegungsliste unter Angabe der belegten Betten/Räume.
- Führen einer Anwesenheitsliste.
- Organisation des Zusammenlebens innerhalb der Gemeinschaftsunterkunft.
- Nach Möglichkeit unterstützt der Auftragnehmer die Bewohner*innen bei der Bildung eines Sprecherrates.
- Der Auftragnehmer hat unter Mitwirkung der zuständigen Polizeidienststelle spätestens bis zum 31.12.2022 ein einrichtungsbezogenes Sicherheitskonzept zu erstellen und dem Auftraggeber vorzulegen.
- Vor Inbetriebnahme der Einrichtung hat der Auftragnehmer ein Gewaltschutzkonzept zu erstellen und dem Auftraggeber vorzulegen, das die Vorbeugung von und den Umgang mit Vorfällen physischer und psychischer Gewalt regelt. Das Gewaltschutzkonzept soll insbesondere auf den Schutz vulnerabler Personen vor Gewalt in der Einrichtung eingehen (vgl. auch Anlagen B I und B II).
- Führen einer Besucherliste.
- Führen einer Liste mit Übernachtungsgästen.
- Belehrung der Bewohnerinnen und Bewohner.
- Belehrung der Mitarbeiter*innen des Auftragnehmers und des Sicherheitsdienstes.
- Aufstellung und Einhaltung eines Hygieneplans unter Beachtung des tatsächlichen Bewohnerverhaltens (Zubereitung von Lebensmitteln, Toilettenbenutzung usw.).
- Aufstellung eines Pandemieplanes der die Themenfelder Infektionsschutz (organisatorisch sowie materiell), Umgang mit und Maßnahmen bei Infektionen in der Bewohnerschaft, Umgang mit und Maßnahmen bei Infektionen beim Personal / Sicherheitsdienst abdeckt. Das Pandemiekonzept sollte entsprechend des aktuellen Pandemiegeschehens abgestufte Maßnahmen vorsehen, z.B. ein generelles Besuchsverbot mit begründeten Ausnahmen während der Geltung einer Eindämmungsverordnung. Der Pandemieplan muss ein Testkonzept enthalten oder den Verzicht auf ein Testkonzept begründen. Ggf. notwendige zusätzliche Sicherheitsdienstleistungen sind bereits im Vorfeld im Sicherheitskonzept festzulegen.
- Schädlingsbekämpfung: Der Auftragnehmer verpflichtet sich, durch qualifizierte Firmen oder Mitarbeiter mindestens einmal monatlich ein Schädlingsmonitoring (vorbeugende Maßnahmen zur Früherkennung) durchführen zu lassen. Sollte ein Schädlingsbefall festgestellt werden, ist der Auftraggeber unverzüglich schriftlich zu informieren. Ist ein Schädlingsbefall festgestellt worden, ist dieser fachgerecht auf Kosten des Auftragnehmers zu bekämpfen und zu beseitigen.
- Im Innen- und Außenbereich der Einrichtung sind ausschließlich nicht brennbare Abfallbehälter zu verwenden.
- Ausschließlich ortsveränderliche elektrische Geräte (wie u.a. Wasserkocher oder Kaffeemaschinen) hat der Auftragnehmer auf einer feuerfesten Unterlage aufzustellen (z.B. keramische Fliese). Der Auftragnehmer verpflichtet sich, eine Prüfung aller ortsveränderlicher Geräte (einschließlich der Geräte der Bewohner) nach DGUV Vorschrift 3 vorzunehmen.
- Der Auftragnehmer wirkt darauf hin, dass die Bewohner keine ungeprüften elektrischen Geräte in den Bewohnerzimmern betreiben. Der Einsatz von elektrischen Heizgeräten sowie Waschmaschinen und zusätzlichen Kochgelegenheiten in den Bewohnerzimmern ist zu unterbinden. - Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei der Ausgabe von Schlüsseln an Bewohnerinnen und Bewohner von diesen ein angemessenes Pfand in Form von Bargeld einzubehalten.
- Bei Auszug von Bewohner*innen aus der Einrichtung muss vorab die Wohneinheit gemeinsam begangen werden, um ggf. Schäden festzustellen. Bei der darauffolgenden Endabnahme sind sämtliche Schlüssel durch die ausziehenden Bewohner/-innen an die Heimleitung auszuhändigen.
- Die Landeshauptstadt Potsdam erwartet vom Auftragnehmer die Bereitstellung von Internetzugängen per WLAN für die Bewohner*innen und Bewohner.
Mit dem Angebot war vom Bieter ein Betreiberkonzept mit mindestens folgenden Angaben einzureichen:
Leistungsumfang:
2.1.1 Organisation der jederzeitigen Nutzbarkeit der Einrichtung. Die Umsetzung der Versorgung mit Internetzugängen unter Angabe der Sicherstellung einer Versorgung mit Internetanschlüssen. Hierbei sind die für die Nutzer anfallenden Kosten zu kalkulieren und die Höhe einer Kostenbeteiligung durch die Nutzer darzustellen.
2.1.2 Gestaltung eines konfliktarmen Zusammenlebens in der Einrichtung
2.1.3 Integration und Zugang zur sozialen Infrastruktur
2.1.4 Förderung des Erwerbs der deutschen Sprache und Unterstützung bei der schulischen Bildung
2.1.5 aktive Vorbereitung auf das Wohnen außerhalb der Einrichtung
2.1.6 Teilhabe am sozialen Leben
Personalorganisation:
2.2.1 Personaleinsatz und Personalgewinnung
2.2.2 Personalentwicklung und Fortbildung
Prozessqualität:
2.3.1 Erhalt einer intakten Ausstattung der Einrichtung
2.3.2 Betriebssicherheit
2.3.3 Trägerinternes Qualitätsmanagement
Vorgaben für das Konzept:
Das Konzept sollte sich an einem Umfang von 27 DIN-A4 Seiten inkl. Deckblatt und Inhaltsverzeichnis orientieren. Die Schriftgröße (min. 10 pt), die Schriftart und der Zeilenabstand müssen eine gute Lesbarkeit ermöglichen.
a) Die Struktur und Gliederung des Konzeptes muss den Kriterien und Unterkriterien nach der Nummerierung und Reihenfolge entsprechen.
b) Die im Konzept enthaltenen Darlegungen werden Vertragsbestandteil und definieren damit Leistungspflichten. Es wird im Rahmen der konzeptionellen Beschreibungen deswegen eine eindeutige und verbindliche Benennung von Leistungen erwartet, die ohne Eintritt von etwaigen Bedingungen, ab Beginn des Vertrages erbracht werden können. Sofern vorgesehen, sind davon deutlich abgegrenzt geplante Maßnahmen zu beschreiben, deren Umsetzung unter Vorbehalt bzw. vom Vorhandensein bestimmter Rahmenbedingungen abhängig sind.
Ergänzende Hinweise:
a) Auf die Beschreibung von Maßnahmen, die aufgrund der tatsächlichen Rahmenbedingungen (z. B. objektspezifische Besonderheiten) nicht realisierbar sind, soll verzichtet werden, da diese im Rahmen der Bewertung nicht berücksichtigt werden können.
b) Personalrelevante Angebote sind hinsichtlich geplanten zeitlichen Umfangs und des konkret dafür vorgesehenen Personals mit jeweiliger Funktion zu beschreiben (z.B. 3 h pro Woche durch Hauswirtschafter oder Ehrenamtliche).
c) Der im Preisblatt vorgegebene Personalansatz stellt die Mindestanforderung dar, die bei der Kostenkalkulation und Preisermittlung zu Grunde zu legen ist.
d) Die beschriebenen Leistungen müssen plausibel im Hinblick auf die angebotene Vergütung sein.
e) Maßnahmen, die über Drittmittel (z.B. Spenden) finanziert werden, müssen gesondert gekennzeichnet werden.
Wenn ein Bieter in allen 3 Losen in der Gesamtwertung auf Platz 1 liegt, erhält er nur in den beiden Losen den Zuschlag, in denen die Punktdifferenz zum Zweitplatzierten Bieter am größten ist. In dem Los, in dem die Punktdifferenz zwischen Erst- und Zweitplatziertem Bieter am geringsten ist, erhält dann der Zweitplatzierte Bieter den Zuschlag.
Loslimitierung:
Sollte der Bieter in allen Losen das wirtschaftlichste Angebot erzielt haben und in dem verbleibenden Los kein wertungsfähiges Angebot vorliegen, kann unter Aufhebung der Zuschlagslimitierung das verbleibende wertungsfähige Angebot vom Bestbieter berücksichtigt werden.
Gemeinschaftsunterkunft: David-Gilly-Str. 5 und Peter-Huchel-Str. 4 in 14469 Potsdam
David-Gilly-Str. 5 und Peter-Huchel-Str. 4 14469 Potsdam
Die Landeshauptstadt Potsdam erwartet vom Auftragnehmer die Übernahme und Erfüllung der vorläufigen Unterbringung und migrationsspezifischen sozialen Unterstützung von Geflüchteten und Migranten, ab dem 01.01.2023 unter folgenden Maßgaben:
- Betreiben einer Einrichtung zur vorläufigen Unterbringung und Betreuung von bis zu 127 Geflüchteten und Migranten (Familien und allein Reisende), für welche Unterbringungsplätze im Sinne des § 14 Abs. 6 S. 2 LAufnG i. V. m. § 8 Abs. 4 LAufnGDV bereitzustellen sind.
- Das Büro des Auftragnehmers in der Einrichtung muss montags bis freitags zwischen 08:00 und 17:00 Uhr besetzt und für die Landeshauptstadt Potsdam erreichbar sein. Der Auftragnehmer hat zudem sicherzustellen, dass die Gemeinschaftsunterkunft rund um die Uhr durch Eigenpersonal oder einen Sicherheitsdienst besetzt ist. Der Einsatz des Sicherheitsdienstes richtet sich nach dem von der zuständigen Polizeidienststelle genehmigten Sicherheitskonzept. Entsprechend des aktuellen Sicherheitskonzeptes sind hierfür Montag-Freitag zwischen 08:00 und 17:00 Uhr 1 Sicherheitskraft und zu allen anderen Zeiten sowie an Feiertagen 2 Sicherheitskräfte einzusetzen. Dieser Personalansatz ist bei der Kostenkalkulation und Preisermittlung zu Grunde zu legen.
- In den Wohnräumen der Einrichtung werden Geflüchtete und Migranten im Familienverbund oder als Einzelpersonen vorläufig untergebracht. Die Belegung der Wohneinheiten findet jeweils nach vorheriger Absprache mit dem Fachbereich Wohnen, Arbeit und Integration der Landeshauptstadt Potsdam statt. Ein- und Auszüge sowie Umverlegungen innerhalb der Wohneinheiten sind dem Fachbereich Wohnen, Arbeit und Integration der Landeshauptstadt Potsdam unverzüglich mitzuteilen.
- Sicherstellung einer ausreichenden Ausstattung der Einrichtung gemäß Anlage 3 LAufnGDV über die gesamte Vertragslaufzeit. Der Auftragnehmer ersetzt fehlendes oder defektes Material unverzüglich und trägt die dabei anfallenden Kosten.
- Sicherstellung der jederzeitigen Nutzbarkeit der Einrichtung.
- Die individuelle Unterbringung und Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner soll die nationalen, ethnischen, kulturellen und religiösen Eigenheiten sowie die familiären Bindungen berücksichtigen.
- Führen einer Belegungsliste unter Angabe der belegten Betten/Räume.
- Führen einer Anwesenheitsliste.
- Organisation des Zusammenlebens innerhalb der Gemeinschaftsunterkunft.
- Nach Möglichkeit unterstützt der Auftragnehmer die Bewohner*innen bei der Bildung eines Sprecherrates.
- Der Auftragnehmer hat unter Mitwirkung der zuständigen Polizeidienststelle spätestens bis zum 31.12.2022 ein einrichtungsbezogenes Sicherheitskonzept zu erstellen und dem Auftraggeber vorzulegen.
- Vor Inbetriebnahme der Einrichtung hat der Auftragnehmer ein Gewaltschutzkonzept zu erstellen und dem Auftraggeber vorzulegen, das die Vorbeugung von und den Umgang mit Vorfällen physischer und psychischer Gewalt regelt. Das Gewaltschutzkonzept soll insbesondere auf den Schutz vulnerabler Personen vor Gewalt in der Einrichtung eingehen (vgl. auch Anlagen B I und B II).
- Führen einer Besucherliste.
- Führen einer Liste mit Übernachtungsgästen.
- Belehrung der Bewohnerinnen und Bewohner.
- Belehrung der Mitarbeiter*innen des Auftragnehmers und des Sicherheitsdienstes.
- Aufstellung und Einhaltung eines Hygieneplans unter Beachtung des tatsächlichen Bewohnerverhaltens (Zubereitung von Lebensmitteln, Toilettenbenutzung usw.).
- Aufstellung eines Pandemieplanes der die Themenfelder Infektionsschutz (organisatorisch sowie materiell), Umgang mit und Maßnahmen bei Infektionen in der Bewohnerschaft, Umgang mit und Maßnahmen bei Infektionen beim Personal / Sicherheitsdienst abdeckt. Das Pandemiekonzept sollte entsprechend des aktuellen Pandemiegeschehens abgestufte Maßnahmen vorsehen, z.B. ein generelles Besuchsverbot mit begründeten Ausnahmen während der Geltung einer Eindämmungsverordnung. Der Pandemieplan muss ein Testkonzept enthalten oder den Verzicht auf ein Testkonzept begründen. Ggf. notwendige zusätzliche Sicherheitsdienstleistungen sind bereits im Vorfeld im Sicherheitskonzept festzulegen.
- Schädlingsbekämpfung: Der Auftragnehmer verpflichtet sich, durch qualifizierte Firmen oder Mitarbeiter mindestens einmal monatlich ein Schädlingsmonitoring (vorbeugende Maßnahmen zur Früherkennung) durchführen zu lassen. Sollte ein Schädlingsbefall festgestellt werden, ist der Auftraggeber unverzüglich schriftlich zu informieren. Ist ein Schädlingsbefall festgestellt worden, ist dieser fachgerecht auf Kosten des Auftragnehmers zu bekämpfen und zu beseitigen.
- Im Innen- und Außenbereich der Einrichtung sind ausschließlich nicht brennbare Abfallbehälter zu verwenden.
- Ausschließlich ortsveränderliche elektrische Geräte (wie u.a. Wasserkocher oder Kaffeemaschinen) hat der Auftragnehmer auf einer feuerfesten Unterlage aufzustellen (z.B. keramische Fliese). Der Auftragnehmer verpflichtet sich, eine Prüfung aller ortsveränderlicher Geräte (einschließlich der Geräte der Bewohner) nach DGUV Vorschrift 3 vorzunehmen.
- Der Auftragnehmer wirkt darauf hin, dass die Bewohner keine ungeprüften elektrischen Geräte in den Bewohnerzimmern betreiben. Der Einsatz von elektrischen Heizgeräten sowie Waschmaschinen und zusätzlichen Kochgelegenheiten in den Bewohnerzimmern ist zu unterbinden. - Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei der Ausgabe von Schlüsseln an Bewohnerinnen und Bewohner von diesen ein angemessenes Pfand in Form von Bargeld einzubehalten.
- Bei Auszug von Bewohner*innen aus der Einrichtung muss vorab die Wohneinheit gemeinsam begangen werden, um ggf. Schäden festzustellen. Bei der darauffolgenden Endabnahme sind sämtliche Schlüssel durch die ausziehenden Bewohner/-innen an die Heimleitung auszuhändigen.
- Die Landeshauptstadt Potsdam erwartet vom Auftragnehmer die Bereitstellung von Internetzugängen per WLAN für die Bewohner*innen und Bewohner.
Mit dem Angebot war vom Bieter ein Betreiberkonzept mit mindestens folgenden Angaben einzureichen:
Leistungsumfang:
2.1.1 Organisation der jederzeitigen Nutzbarkeit der Einrichtung. Die Umsetzung der Versorgung mit Internetzugängen zu Los 3 nur für Standort 3 unter Angabe der Sicherstellung einer Versorgung mit Internetanschlüssen. Hierbei sind die für die Nutzer anfallenden Kosten zu kalkulieren und die Höhe einer Kostenbeteiligung durch die Nutzer darzustellen.
2.1.2 Gestaltung eines konfliktarmen Zusammenlebens in der Einrichtung
2.1.3 Integration und Zugang zur sozialen Infrastruktur
2.1.4 Förderung des Erwerbs der deutschen Sprache und Unterstützung bei der schulischen Bildung
2.1.5 aktive Vorbereitung auf das Wohnen außerhalb der Einrichtung
2.1.6 Teilhabe am sozialen Leben
Personalorganisation:
2.2.1 Personaleinsatz und Personalgewinnung
2.2.2 Personalentwicklung und Fortbildung
Prozessqualität:
2.3.1 Erhalt einer intakten Ausstattung der Einrichtung
2.3.2 Betriebssicherheit
2.3.3 Trägerinternes Qualitätsmanagement
Vorgaben für das Konzept:
Das Konzept sollte sich an einem Umfang von 27 DIN-A4 Seiten inkl. Deckblatt und Inhaltsverzeichnis orientieren. Die Schriftgröße (min. 10 pt), die Schriftart und der Zeilenabstand müssen eine gute Lesbarkeit ermöglichen.
a) Die Struktur und Gliederung des Konzeptes muss den Kriterien und Unterkriterien nach der Nummerierung und Reihenfolge entsprechen.
b) Die im Konzept enthaltenen Darlegungen werden Vertragsbestandteil und definieren damit Leistungspflichten. Es wird im Rahmen der konzeptionellen Beschreibungen deswegen eine eindeutige und verbindliche Benennung von Leistungen erwartet, die ohne Eintritt von etwaigen Bedingungen, ab Beginn des Vertrages erbracht werden können. Sofern vorgesehen, sind davon deutlich abgegrenzt geplante Maßnahmen zu beschreiben, deren Umsetzung unter Vorbehalt bzw. vom Vorhandensein bestimmter Rahmenbedingungen abhängig sind.
Ergänzende Hinweise:
a) Auf die Beschreibung von Maßnahmen, die aufgrund der tatsächlichen Rahmenbedingungen (z. B. objektspezifische Besonderheiten) nicht realisierbar sind, soll verzichtet werden, da diese im Rahmen der Bewertung nicht berücksichtigt werden können.
b) Personalrelevante Angebote sind hinsichtlich geplanten zeitlichen Umfangs und des konkret dafür vorgesehenen Personals mit jeweiliger Funktion zu beschreiben (z.B. 3 h pro Woche durch Hauswirtschafter oder Ehrenamtliche).
c) Der im Preisblatt vorgegebene Personalansatz stellt die Mindestanforderung dar, die bei der Kostenkalkulation und Preisermittlung zu Grunde zu legen ist.
d) Die beschriebenen Leistungen müssen plausibel im Hinblick auf die angebotene Vergütung sein.
e) Maßnahmen, die über Drittmittel (z.B. Spenden) finanziert werden, müssen gesondert gekennzeichnet werden.
Wenn ein Bieter in allen 3 Losen in der Gesamtwertung auf Platz 1 liegt, erhält er nur in den beiden Losen den Zuschlag, in denen die Punktdifferenz zum Zweitplatzierten Bieter am größten ist. In dem Los, in dem die Punktdifferenz zwischen Erst- und Zweitplatziertem Bieter am geringsten ist, erhält dann der Zweitplatzierte Bieter den Zuschlag.
Loslimitierung:
Sollte der Bieter in allen Losen das wirtschaftlichste Angebot erzielt haben und in dem verbleibenden Los kein wertungsfähiges Angebot vorliegen, kann unter Aufhebung der Zuschlagslimitierung das verbleibende wertungsfähige Angebot vom Bestbieter berücksichtigt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
GU An den Kopfweiden 30
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12349
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.livingquarter.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
GU Handelshof 20
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14482
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
GU David-Gilly-Straße 5 und Peter-Huchel-Straße 4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14482
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Unterlagen, die nach Zuschlagserteilung bis Inbetriebnahme der Einrichtung durch den Auftragnehmer anzufertigen und dem Auftraggeber vorzulegen sind:
- Sicherheitskonzept
Der Auftragnehmer hat unter Mitwirkung der zuständigen Polizeidienststelle spätestens bis zum 31.12.2022 ein einrichtungsbezogenes Sicherheitskonzept zu erstellen und dem Auftraggeber vorzulegen.
Das von der zuständigen Polizeidienststelle genehmigte Sicherheitskonzept muss die eigenen Sicherheitsmaßnahmen wie den personellen und zeitlichen Einsatz von geeignetem Sicherheitsdienstpersonal (Bewachungsumfang), Angaben zur telefonischen Erreichbarkeit der Gemeinschaftsunterkunft, des Personals sowie des Sicherheitsdienstleisters, Meldewege bei Angriffen von innen und von außen, bauliche und technische Sicherheitsmaßnahmen, Angaben zu vorbeugenden Brandschutz, die im Notfall erforderlichen Evakuierungsmaßnahmen, Notrufnummern sowie die polizeilichen Präventions- und Schutzmaßnahmen enthalten. Die Einrichtung ist von außen und innen gegen unbefugtes Eindringen, Angriffe, Anschläge und Konfliktsituationen zu schützen. Hierüber sind u.a. im Sicherheitskonzept Aussagen zu treffen. Eine Kopie ist dem Fachbereich Wohnen, Arbeit und Integration vorzulegen.
- Vertrag mit der Wachschutzfirma/Sicherheitsdienst
Ist vom Betreiber anzufertigen und dem Fachbereich Wohnen, Arbeit und Integration vor der Betriebsaufnahme vorzulegen
- Vereinbarung gem. §§ 8, 72 Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe
Der Auftragnehmer hat vor Inbetriebnahme der Einrichtung mit dem Fachbereich Kinder, Jugend und Familie eine Vereinbarung entsprechend der §§ 8, 72 Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe abzuschließen.
Eine Kopie ist dem Fachbereich Wohnen, Arbeit und Integration vorzulegen (siehe Anlagen C I und CII).
- Hausordnung
Der Auftragnehmer hat vor Inbetriebnahme der Einrichtung eine Hausordnung auszufertigen und beim Fachbereich Wohnen, Arbeit und Integration in Kopie vorzulegen.
- Brandschutzordnung
Der Auftragnehmer hat vor Inbetriebnahme der Einrichtung eine Brandschutzordnung (Teil A, B und C nach DIN 14096) beim Fachbereich Wohnen, Arbeit und Integration in Kopie vorzulegen.
- Hygieneplan mit Reinigungs- und Des infektionsplan
Der Auftragnehmer hat vor Inbetriebnahme der Einrichtung einen Hygieneplan unter Beachtung des tatsächlichen Bewohnerverhaltens (Zubereitung von Lebensmitteln, Toilettenbenutzung usw.) aufzustellen und beim Fachbereich Wohnen, Arbeit und Integration in Kopie vorzulegen. Inhalt des Hygieneplanes muss unter anderem ein Reinigungs- und Desinfektionsplan sein (analog den Vorgaben des vom Länder-Arbeitskreises erstellten Rahmen-Hygieneplanes gemäß §§ 23 und 36 Infektionsschutzgesetz für Gemeinschaftsunterkünfte für Flüchtlinge, Asylbewerber, Spätaussiedler und Obdachlose in der jeweils gültigen Fassung).
- Pandemieplan
Der Auftragnehmer hat vor Inbetriebnahme der Einrichtung einen Pandemieplan mit den folgenden Themenfeldern aufzustellen:
1. Infektionsschutz (organisatorisch sowie materiell),
2. Umgang mit und Maßnahmen bei Infektionen in der Bewohnerschaft und
3. Umgang mit und Maßnahmen bei Infektionen beim Personal / Sicherheitsdienst
und dem Fachbereich Wohnen, Arbeit und Integration in Kopie vorzulegen.
Der Pandemieplan ist unter Beachtung der aktuellen Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes zu Prävention und Management von COVID-19-Erkrankungen in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften für Schutzsuchende auszuarbeiten.
Das Pandemiekonzept sollte entsprechend des aktuellen Pandemiegeschehens abgestufte Maßnahmen vorsehen, z.B. ein generelles Besuchsverbot mit begründeten Ausnahmen während der Geltung einer Eindämmungsverordnung. Der Pandemieplan muss ein Testkonzept enthalten oder den Verzicht auf ein Testkonzept begründen.
Ggf. notwendige zusätzliche Sicherheitsdienstleistungen sind bereits im Vorfeld im Sicherheitskonzept festzulegen.
- Einsatzpl
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCR6RXE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit