Heinrich-Mann-Allee WA1+2 Wohnen - Objektplanung für Gebäude und Innenräume nach §§ 33-35HOAI - Neubau von Wohnungen,14473 Potsdam Referenznummer der Bekanntmachung: NB.102302
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14469
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ProPotsdam.de
Abschnitt II: Gegenstand
Heinrich-Mann-Allee WA1+2 Wohnen - Objektplanung für Gebäude und Innenräume nach §§ 33-35HOAI - Neubau von Wohnungen,14473 Potsdam
Objektplanung für Gebäude und Innenräume nach §§ 33-35 HOAI
Heinrich-Mann-Allee Heinrich-Mann-Allee 14473 Potsdam
Potsdam ist eine wachsende Stadt. Der Wohnungsmarkt ist angespannt, die Nachfrage nach preiswerten Single-Wohnungen, Seniorenwohnungen und Wohnungen für Familien ist groß und lässt sich nicht auf Grundlage von Leerstand und niedriger Fluktuation befriedigen.
Vor diesem Hintergrund sollen ca. 305 Wohnungen mit einer Wohnfläche von mind. 16.100 m2 als geförderter Wohnungsbau entstehen, ergänzt durch erdgeschossiges Gewerbe auf einer Fläche von ca. 1.000 m2 im Bereich eines zukünftigen Quartiersplatzes.
Südöstlich des Stadtzentrums an der Heinrich-Mann-Allee in der Teltower Vorstadt entsteht auf dem ehemals als Straßenbahndepot der Verkehrsbetriebe Potsdam genutzten Gelände, der neue innerstädtischen Wohnstandort "Heinrich-Mann-Allee/ Kolonie Daheim" mit insgesamt rd. 750 Wohnungen.
Die Planungsaufgabe erstreckt sich auf das WA1, das WA2 und den IV-geschossigen Teil des MI, im Bereich parallel zur Planstraße 2 (Hannah-Arendt-Straße). Entsprechend dem B-Plan Nr. 104 ist eine straßenbegleitende viergeschossige Bebauung in geschlossener und offener Bauweise festgesetzt.
Auf einer Gesamtgrundstücksfläche von ca. 14.000 m2 des Baufeldes WA1/2 (WA1 8.700m2 / WA2 4.420 m2) und einem Teil des Mischgebietes MI mit ca. 900m2 soll Geschoßwohnungsbau sowie erdgeschossigen Gewerbeflächen im WA2 am Quartiersplatz entstehen. Die Wohnbebauung soll die Regelungen des B-Plans 104 vollumfänglich einhalten und dabei eine maximale Nutzung der bebaubaren Flächen sicherstellen.
Bei der Planung der Erschließungssysteme der einzelnen Gebäude (Aufgänge) ist auf eine hohe Flächeneffizienz zu achten. Hierbei kommt es insbesondere auf ein gutes Verhältnis der Wohnfläche (WFL) zur Brutto-Grundfläche (BGF), vom Bruttorauminhalt (BRI) und zur Hüllfläche an.
Die Wohnungsgrundrisse sind in ihrer zweckmäßigen Ausrichtung im Sinne der Nachhaltigkeit zur Wohnraumversorgung unterschiedlicher Nutzergruppen und Wohnkonzepte zu konzipieren.
Ergänzend zur kostenoptimierten Gebäudekonzeption sind die Kosten für die Gebäudebewirtschaftung von hoher Bedeutung. Beide Anforderungen sind in einem ausgewogenen Verhältnis aufeinander abzustimmen.
Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und der Generationengerechtigkeit soll der Nutzergruppe älterer Menschen im Rahmen dieser Bauaufgabe Rechnung getragen werden. Um dem Bedarf an Seniorenwohnungen zu decken, sind ca. 100 Wohnungen entsprechend den Anforderungen dieser Zielgruppe vorzusehen.
Termine:
Planungsbeginn 12/2022
Abgabe Vorplanung 03/2023
Abgabe Entwurfsplanung 08/2023
Einreichung Bauantrag 11/2023
Baubeginn I.Ortl. 2025
Fertigstellung IV.Qrtl. 2027
Projektübergabe I.Qrtl. 2028
Ergänzender Hinweis: Es ist vorgesehen, dass die ausgewählten Planungsbüros in der zweiten Phase des Verfahrens Lösungsansätze (Teilleistungen der Vorplanung) erbringen, die entsprechend vergütet werden.
1. Stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen (Lph) 1 bis 9; 1. Stufe Lph 1 bis 4; ohne Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung; 2. Stufe Lph 5 bis 7; 3. Stufe Lph 8+9.
2. Erweiterung des Planungsumfangs auf das angrenzende Mischgebiet MI:
Die Auftraggeberin behält sich vor, den Planungsumfang auf das angrenzende Mischgebiet MI zu erweitern, sofern die Entscheidung getroffen wird, dass der Verwaltungsstandort für die Landeshauptstadt Potsdam nicht in der Heinrich-Mann-Allee errichtet werden soll. Die Planungsaufgabe erstreckt sich dann auf das WA1, das WA2 und das MI mit der in der Aufgabenstellung (inkl. Option) im Punkt 1.2 beschriebenen Nutzung. Entsprechend dem B-Plan Nr. 104 ist eine straßenbegleitende vier- und fünfgeschossige Bebauung in geschlossener und offener Bauweise festgesetzt.
Damit verbunden ist die Planung von weiteren ca. 90 Wohnungen mit einer Wohnfläche von ca. 5.200 m2 sowie Gewerbe mit einer Fläche von ca. 5.000 m2 auf der verbleibenden Fläche der Baufelder WA1 und WA2 sowie auf dem Mischgebiet MI.
Somit sollen insgesamt ca. 395 Wohnungen mit einer Wohnfläche von mind. 21.300 m2 als geförderter Wohnungsbau entstehen, ergänzt durch erdgeschossiges Gewerbe auf einer Fläche von ca. 1.000 m2 im Bereich eines zukünftigen Quartiersplatzes und von ca. 5.000 m2 im EG und Teilen des 1.OG des Mischgebietes MI.
Auf einer Gesamtgrundstücksfläche von ca. 16.430 m2 der Baufelder WA1, WA2 und MI (WA1 8.700m2 / WA2 4.420 m2 / MI 3.310 m2) soll Geschoßwohnungsbau entstehen. Nicht störende Gewerbeflächen gem. B-Plan sind erdgeschossig im WA2 am Quartiersplatz und im viergeschossigen Teil des MI an der Planstrasse 2 (Hannah-Arendt-Straße) vorgesehen. Im fünfgeschossigen Teil ist Gewerbefläche im Erd- und 1. Obergeschoss zu planen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe S&P Sahlmann GmbH Potsdam
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14482
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXT8YYRYWPFQRC64
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Bei Verstößen, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, hat die Rüge gegenüber der Vergabestelle bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist zu erfolgen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt die Vergabestelle mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der oben genannten Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§§ 160 Abs. 3 Nr. 4, 161 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Nachprüfungsantrag der Vergabestelle erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronisch) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland