Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen an den Standorten An den Kopfweiden 30 (Los 1) und Am Alten Markt 10 / Hegelallee 34 (Los 2) Referenznummer der Bekanntmachung: OV-L-3812-80-19
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14469
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.potsdam.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen an den Standorten An den Kopfweiden 30 (Los 1) und Am Alten Markt 10 / Hegelallee 34 (Los 2)
Am Alten Markt 10 / Hegelallee 34
Am Alten Markt 10 / Hegelallee 34 14467 Potsdam Die Landeshauptstadt Potsdam stellt den Wohnungsverbund dem Betreiber mietzinsfrei sowie frei von Neben-, Betriebs- und Energiekosten zur Verfügung. Hierzu werden dem Betreiber zur Leistungsaufnahme bei der Übergabe der Wohnstätte die Schlüssel übergeben. Zusätzliche Schlüssel hat der Betreiber auf seine Kosten zu beschaffen. Bei Beendigung des Leitungsverhältnisses sind sämtliche Schlüssel an die Landeshauptstadt Potsdam herauszugeben. Der Betreiber ist zur Übernahme folgender Pflichten und Haftungsrisiken im Rahmen der Überlassung der Mieträume gemäß den Mietverträgen zwischen der Landeshauptstadt Potsdam und der Pro Potsdam GmbH Pappelallee 4 in 14469 Potsdam.
a) Der Betreiber hat auf ein gedeihliches und gemeinschaftliches Zusammenleben der ausländischen Bewohnerinnen mit den anderen Mietern der nachbarschaftlichen Umgebung hinzuwirken.
b) Zusätzlich zur Gehweg- und Hausreinigung hat der Betreiber darüberhinausgehende Verunrei...
Die Landeshauptstadt Potsdam erwartet vom Auftragnehmer die Übernahme und Erfüllung der vorläufigen Unterbringung und migrationsspezifische soziale Unterstützung von Flüchtlingen ab dem 01.01.2020 unter folgenden Maßgaben (eine umfassende Beschreibung der Maßgaben ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen):
a) Betreiben des Wohnungsverbundes zur vorläufigen Unterbringung und Betreuung für bis zu insgesamt 100 Flüchtlinge (Familien, allein Reisende),
b) Individuelle Unterbringung soll die nationalen, ethnischen, kulturellen und religiösen Eigenheiten sowie die familiären Bindungen berücksichtigen,
c) Ermittlung des individuellen Bedarfs an der Unterstützung selbstbestimmter Lebensführung, Perspektivenentwicklung, Selbsthilfeförderung. Allgemeine soziale und geschlechtsadäquate Betreuung (durch Hilfestellungen) und Beratung (zur Aktivierung) der Flüchtlinge unter Berücksichtigung individueller Belange,
d) Organisation des Zusammenlebens innerhalb des Wohnungsverbundes, aber auch in Bezug auf die Bewohner in der Nachbarschaft,
e) Sicherstellung einer ausreichenden Ausstattung des Wohnungsverbundes,
f) Bereitstellung eigener sowie Vermittlung zu Angeboten von extern durchgeführten Deutschkursen,
g) Angebote und Hilfen zur psychischen Betreuung,
h) den Bewohner/innen soll der Zugang zur sozialen Infrastruktur sowie zur Teilhabe am sozialen Leben gewährleistet werden, um auftretenden Isolationseffekten entgegenzuwirken,
i) aktive Vorbereitung auf das eigenständige Wohnen außerhalb des Wohnungsverbundes,
j) der Wohnungsverbund ist von außen und innen gegen unbefugtes Eindringen, Angriffe, Anschläge und Konfliktsituationen zu schützen,
k) Führen eines strukturierten Sachberichts,
l) Führen einer Belegungsliste,
m) Führen einer Anwesenheitsliste,
n) Führen einer Besucherliste,
o) Führen einer Liste mit Übernachtungsgästen,
p) Schädlingsbekämpfung,
q) Ausschließlich ortsveränderliche elektrische Geräte (wie u.a. Wasserkocher oder Kaffeemaschinen) hat der Betreiber auf einer feuerfesten Unterlage aufzustellen (z.B. keramische Fliese). Der Betreiber verpflichtet sich, eine Prüfung aller ortsveränderlicher Geräte (einschließlich der Geräte der Bewohner) nach DGUV Vorschrift 3 vorzunehmen,
r) der Betreiber sollte im Gebäude ausschließlich nur nicht brennbare Abfallbehälter verwenden,
s) Bei Auszug von Bewohnern aus der Einrichtung muss vorab die Wohneinheit gemeinsam begangen werden, um ggf. Schäden festzustellen. Bei der darauffolgenden Endabnahme sind sämtliche Schlüssel durch die ausziehenden Bewohner an die Heimleitung auszuhändigen,
t) vor Inbetriebnahme des Wohnungsverbundes hat der Auftragnehmer ein Kinder- und Gewaltschutzkonzept einzureichen,
u) der Auftragnehmer hat vor Inbetriebnahme des Wohnungsverbundes mit dem Fachbereich Kinder, Jugend und Familie eine Vereinbarung entsprechend der §§ 8, 72 Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe abzuschließen. Eine Kopie ist dem Fachbereich Wohnen, Arbeit und Integration vorzulegen,
v) zum Wohnungsverbund Am Alten Markt hat die Landeshauptstadt Potsdam die Mieträume Erdgeschoss, Nr. 1 rechts/ Gewerberaum angemietet. Diese Räume werden durch einen dritten Träger, dem Soziale Stadt Potsdam e. V., für das Betreiben eines Nachbarschaftszentrums genutzt. Diese Räume sind für alle Nachbarinnen und Nachbarn sowie für verschieden Förderer, Unterstützer, Freunde etc. zu öffnen.
Der Bieter hat vor Inbetriebnahme des Wohnungsverbundes einen Kooperationsvertrag mit dem Soziale Stadt Potsdam e. V. abzuschließen. In dem Kooperationsvertrag sind insbesondere Modalitäten der gemeinsamen Nutzung der Räumlichkeiten (Abstimmungen zu Projekte, Veranstaltungen, Kursen), Hardware, Reinigung, Schlüssel, Keller und Medien zu regeln.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
An den Standorten Am Alten Markt 10 / Hegelallee 34
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12349
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRDUFX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Am Alten Markt 10 / Hegelallee 34 14467 Potsdam Die Landeshauptstadt Potsdam stellt den Wohnungsverbund dem Betreiber mietzinsfrei sowie frei von Neben-, Betriebs- und Energiekosten zur Verfügung. Hierzu werden dem Betreiber zur Leistungsaufnahme bei der Übergabe der Wohnstätte die Schlüssel übergeben. Zusätzliche Schlüssel hat der Betreiber auf seine Kosten zu beschaffen. Bei Beendigung des Leitungsverhältnisses sind sämtliche Schlüssel an die Landeshauptstadt Potsdam herauszugeben. Der Betreiber ist zur Übernahme folgender Pflichten und Haftungsrisiken im Rahmen der Überlassung der Mieträume gemäß den Mietverträgen zwischen der Landeshauptstadt Potsdam und der Pro Potsdam GmbH Pappelallee 4 in 14469 Potsdam.
a) Der Betreiber hat auf ein gedeihliches und gemeinschaftliches Zusammenleben der ausländischen Bewohnerinnen mit den anderen Mietern der nachbarschaftlichen Umgebung hinzuwirken.
b) Zusätzlich zur Gehweg- und Hausreinigung hat der Betreiber darüberhinausgehende Verunrei...
Die Landeshauptstadt Potsdam erwartet vom Auftragnehmer die Übernahme und Erfüllung der vorläufigen Unterbringung und migrationsspezifische soziale Unterstützung von Flüchtlingen ab dem 01.01.2020 unter folgenden Maßgaben (eine umfassende Beschreibung der Maßgaben ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen):
a) Betreiben des Wohnungsverbundes zur vorläufigen Unterbringung und Betreuung für bis zu insgesamt 100 Flüchtlinge (Familien, allein Reisende),
b) Individuelle Unterbringung soll die nationalen, ethnischen, kulturellen und religiösen Eigenheiten sowie die familiären Bindungen berücksichtigen,
c) Ermittlung des individuellen Bedarfs an der Unterstützung selbstbestimmter Lebensführung, Perspektivenentwicklung, Selbsthilfeförderung. Allgemeine soziale und geschlechtsadäquate Betreuung (durch Hilfestellungen) und Beratung (zur Aktivierung) der Flüchtlinge unter Berücksichtigung individueller Belange,
d) Organisation des Zusammenlebens innerhalb des Wohnungsverbundes, aber auch in Bezug auf die Bewohner in der Nachbarschaft,
e) Sicherstellung einer ausreichenden Ausstattung des Wohnungsverbundes,
f) Bereitstellung eigener sowie Vermittlung zu Angeboten von extern durchgeführten Deutschkursen,
g) Angebote und Hilfen zur psychischen Betreuung,
h) den Bewohner/innen soll der Zugang zur sozialen Infrastruktur sowie zur Teilhabe am sozialen Leben gewährleistet werden, um auftretenden Isolationseffekten entgegenzuwirken,
i) aktive Vorbereitung auf das eigenständige Wohnen außerhalb des Wohnungsverbundes,
j) der Wohnungsverbund ist von außen und innen gegen unbefugtes Eindringen, Angriffe, Anschläge und Konfliktsituationen zu schützen,
k) Führen eines strukturierten Sachberichts,
l) Führen einer Belegungsliste,
m) Führen einer Anwesenheitsliste,
n) Führen einer Besucherliste,
o) Führen einer Liste mit Übernachtungsgästen,
p) Schädlingsbekämpfung,
q) Ausschließlich ortsveränderliche elektrische Geräte (wie u.a. Wasserkocher oder Kaffeemaschinen) hat der Betreiber auf einer feuerfesten Unterlage aufzustellen (z.B. keramische Fliese). Der Betreiber verpflichtet sich, eine Prüfung aller ortsveränderlicher Geräte (einschließlich der Geräte der Bewohner) nach DGUV Vorschrift 3 vorzunehmen,
r) der Betreiber sollte im Gebäude ausschließlich nur nicht brennbare Abfallbehälter verwenden,
s) Bei Auszug von Bewohnern aus der Einrichtung muss vorab die Wohneinheit gemeinsam begangen werden, um ggf. Schäden festzustellen. Bei der darauffolgenden Endabnahme sind sämtliche Schlüssel durch die ausziehenden Bewohner an die Heimleitung auszuhändigen,
t) vor Inbetriebnahme des Wohnungsverbundes hat der Auftragnehmer ein Kinder- und Gewaltschutzkonzept einzureichen,
u) der Auftragnehmer hat vor Inbetriebnahme des Wohnungsverbundes mit dem Fachbereich Kinder, Jugend und Familie eine Vereinbarung entsprechend der §§ 8, 72 Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe abzuschließen. Eine Kopie ist dem Fachbereich Wohnen, Arbeit und Integration vorzulegen,
v) zum Wohnungsverbund Am Alten Markt hat die Landeshauptstadt Potsdam die Mieträume Erdgeschoss, Nr. 1 rechts/ Gewerberaum angemietet. Diese Räume werden durch einen dritten Träger, dem Soziale Stadt Potsdam e. V., für das Betreiben eines Nachbarschaftszentrums genutzt. Diese Räume sind für alle Nachbarinnen und Nachbarn sowie für verschieden Förderer, Unterstützer, Freunde etc. zu öffnen.
Der Bieter hat vor Inbetriebnahme des Wohnungsverbundes einen Kooperationsvertrag mit dem Soziale Stadt Potsdam e. V. abzuschließen. In dem Kooperationsvertrag sind insbesondere Modalitäten der gemeinsamen Nutzung der Räumlichkeiten (Abstimmungen zu Projekte, Veranstaltungen, Kursen), Hardware, Reinigung, Schlüssel, Keller und Medien zu regeln.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12349
Land: Deutschland
Für den Zeitraum 01.01.2023 bis 30.06.2023 wird die Leistungserbringung - Unterbringung und migrationsspezifische soziale Unterstützung von Flüchtlingen - auf 218 Plätze für ukrainische Geflüchtete verlängert und erweitert. Gemäß § 2 in Verbindung mit § 4 Abs. 3 Landesaufnahmegesetz (LAufnG) ist die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) zur Aufnahme, Unterbringung und migrationsspezifischen Betreuung dieser Personen im Rahmen einer Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung gesetzlich verpflichtet.
Mitteilung: Es erfolgte bereits eine zeitlich früheren Auftragserweiterung, die nach der einschlägigen Norm nicht bekannt gegeben werden muss.
Hinweis: Hinsichtlich zum Punkt VII.2.3) wird mitgeteilt, dass gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV keine Angabe zum tatsächlichen Gesamtauftragswert aufgrund des Betriebs- und Geschäftsgeheimnisses des Unternehmens erfolgt. Es erfolgt statt dessen die Angabe [Betrag gelöscht] EUR.
Durch den russischen Angriffskrieg in der Ukraine ist es zu einem massenhaften Zustrom Geflüchteter aus dem Gebiet der Ukraine in das Land Brandenburg gekommen. Das Land Brandenburg hat mit Datum vom 26.04.2022 das Aufnahmesoll für die Landeshauptstadt Potsdam im Jahr 2022 vorläufig auf 2.640 Geflüchtete festgesetzt. Dies bedeutet einen Anstieg von ca. 500% gegenüber den ursprünglichen Planungen (450 Personen im - Jahr 2022).
Es war für die LHP auch unter hoher objektiver Sorgfältigkeit im Jahr 2019 nicht voraussehbar, dass im Jahr 2022 in der Ukraine sich ein Krieg und eine Fluchtbewegung Richtung Deutschland/Potsdam entwickeln würde und ca. 2.250 Personen zusätzlich in der LHP unterzubringen und zu betreuen sind.
Der Gesamtcharakter des Auftrages hat sich nicht geändert.