Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen an den Standorten An den Kopfweiden 30 (Los 1) und Am Alten Markt 10 / Hegelallee 34 (Los 2) Referenznummer der Bekanntmachung: OV-L-3812-80-19

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14469
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.potsdam.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen an den Standorten An den Kopfweiden 30 (Los 1) und Am Alten Markt 10 / Hegelallee 34 (Los 2)

Referenznummer der Bekanntmachung: OV-L-3812-80-19
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
85310000 Dienstleistungen des Sozialwesens
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Am Alten Markt 10 / Hegelallee 34

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
85310000 Dienstleistungen des Sozialwesens
98000000 Sonstige gemeinschaftliche, soziale und persönliche Dienste
98341000 Unterbringung
98341100 Verwaltung von Unterkünften
85300000 Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen
85320000 Dienstleistungen im Sozialwesen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Am Alten Markt 10 / Hegelallee 34 14467 Potsdam Die Landeshauptstadt Potsdam stellt den Wohnungsverbund dem Betreiber mietzinsfrei sowie frei von Neben-, Betriebs- und Energiekosten zur Verfügung. Hierzu werden dem Betreiber zur Leistungsaufnahme bei der Übergabe der Wohnstätte die Schlüssel übergeben. Zusätzliche Schlüssel hat der Betreiber auf seine Kosten zu beschaffen. Bei Beendigung des Leitungsverhältnisses sind sämtliche Schlüssel an die Landeshauptstadt Potsdam herauszugeben. Der Betreiber ist zur Übernahme folgender Pflichten und Haftungsrisiken im Rahmen der Überlassung der Mieträume gemäß den Mietverträgen zwischen der Landeshauptstadt Potsdam und der Pro Potsdam GmbH Pappelallee 4 in 14469 Potsdam.

a) Der Betreiber hat auf ein gedeihliches und gemeinschaftliches Zusammenleben der ausländischen Bewohnerinnen mit den anderen Mietern der nachbarschaftlichen Umgebung hinzuwirken.

b) Zusätzlich zur Gehweg- und Hausreinigung hat der Betreiber darüberhinausgehende Verunrei...

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

Die Landeshauptstadt Potsdam erwartet vom Auftragnehmer die Übernahme und Erfüllung der vorläufigen Unterbringung und migrationsspezifische soziale Unterstützung von Flüchtlingen ab dem 01.01.2020 unter folgenden Maßgaben (eine umfassende Beschreibung der Maßgaben ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen):

a) Betreiben des Wohnungsverbundes zur vorläufigen Unterbringung und Betreuung für bis zu insgesamt 100 Flüchtlinge (Familien, allein Reisende),

b) Individuelle Unterbringung soll die nationalen, ethnischen, kulturellen und religiösen Eigenheiten sowie die familiären Bindungen berücksichtigen,

c) Ermittlung des individuellen Bedarfs an der Unterstützung selbstbestimmter Lebensführung, Perspektivenentwicklung, Selbsthilfeförderung. Allgemeine soziale und geschlechtsadäquate Betreuung (durch Hilfestellungen) und Beratung (zur Aktivierung) der Flüchtlinge unter Berücksichtigung individueller Belange,

d) Organisation des Zusammenlebens innerhalb des Wohnungsverbundes, aber auch in Bezug auf die Bewohner in der Nachbarschaft,

e) Sicherstellung einer ausreichenden Ausstattung des Wohnungsverbundes,

f) Bereitstellung eigener sowie Vermittlung zu Angeboten von extern durchgeführten Deutschkursen,

g) Angebote und Hilfen zur psychischen Betreuung,

h) den Bewohner/innen soll der Zugang zur sozialen Infrastruktur sowie zur Teilhabe am sozialen Leben gewährleistet werden, um auftretenden Isolationseffekten entgegenzuwirken,

i) aktive Vorbereitung auf das eigenständige Wohnen außerhalb des Wohnungsverbundes,

j) der Wohnungsverbund ist von außen und innen gegen unbefugtes Eindringen, Angriffe, Anschläge und Konfliktsituationen zu schützen,

k) Führen eines strukturierten Sachberichts,

l) Führen einer Belegungsliste,

m) Führen einer Anwesenheitsliste,

n) Führen einer Besucherliste,

o) Führen einer Liste mit Übernachtungsgästen,

p) Schädlingsbekämpfung,

q) Ausschließlich ortsveränderliche elektrische Geräte (wie u.a. Wasserkocher oder Kaffeemaschinen) hat der Betreiber auf einer feuerfesten Unterlage aufzustellen (z.B. keramische Fliese). Der Betreiber verpflichtet sich, eine Prüfung aller ortsveränderlicher Geräte (einschließlich der Geräte der Bewohner) nach DGUV Vorschrift 3 vorzunehmen,

r) der Betreiber sollte im Gebäude ausschließlich nur nicht brennbare Abfallbehälter verwenden,

s) Bei Auszug von Bewohnern aus der Einrichtung muss vorab die Wohneinheit gemeinsam begangen werden, um ggf. Schäden festzustellen. Bei der darauffolgenden Endabnahme sind sämtliche Schlüssel durch die ausziehenden Bewohner an die Heimleitung auszuhändigen,

t) vor Inbetriebnahme des Wohnungsverbundes hat der Auftragnehmer ein Kinder- und Gewaltschutzkonzept einzureichen,

u) der Auftragnehmer hat vor Inbetriebnahme des Wohnungsverbundes mit dem Fachbereich Kinder, Jugend und Familie eine Vereinbarung entsprechend der §§ 8, 72 Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe abzuschließen. Eine Kopie ist dem Fachbereich Wohnen, Arbeit und Integration vorzulegen,

v) zum Wohnungsverbund Am Alten Markt hat die Landeshauptstadt Potsdam die Mieträume Erdgeschoss, Nr. 1 rechts/ Gewerberaum angemietet. Diese Räume werden durch einen dritten Träger, dem Soziale Stadt Potsdam e. V., für das Betreiben eines Nachbarschaftszentrums genutzt. Diese Räume sind für alle Nachbarinnen und Nachbarn sowie für verschieden Förderer, Unterstützer, Freunde etc. zu öffnen.

Der Bieter hat vor Inbetriebnahme des Wohnungsverbundes einen Kooperationsvertrag mit dem Soziale Stadt Potsdam e. V. abzuschließen. In dem Kooperationsvertrag sind insbesondere Modalitäten der gemeinsamen Nutzung der Räumlichkeiten (Abstimmungen zu Projekte, Veranstaltungen, Kursen), Hardware, Reinigung, Schlüssel, Keller und Medien zu regeln.

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 01/01/2020
Ende: 31/12/2022
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2019/S 229-562444

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Los-Nr.: 2
Bezeichnung des Auftrags:

An den Standorten Am Alten Markt 10 / Hegelallee 34

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
22/11/2019
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12349
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: [Betrag gelöscht] EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRDUFX

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
23/12/2022

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
85310000 Dienstleistungen des Sozialwesens
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
85310000 Dienstleistungen des Sozialwesens
98000000 Sonstige gemeinschaftliche, soziale und persönliche Dienste
98341000 Unterbringung
98341100 Verwaltung von Unterkünften
85300000 Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen
85320000 Dienstleistungen im Sozialwesen
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Am Alten Markt 10 / Hegelallee 34 14467 Potsdam Die Landeshauptstadt Potsdam stellt den Wohnungsverbund dem Betreiber mietzinsfrei sowie frei von Neben-, Betriebs- und Energiekosten zur Verfügung. Hierzu werden dem Betreiber zur Leistungsaufnahme bei der Übergabe der Wohnstätte die Schlüssel übergeben. Zusätzliche Schlüssel hat der Betreiber auf seine Kosten zu beschaffen. Bei Beendigung des Leitungsverhältnisses sind sämtliche Schlüssel an die Landeshauptstadt Potsdam herauszugeben. Der Betreiber ist zur Übernahme folgender Pflichten und Haftungsrisiken im Rahmen der Überlassung der Mieträume gemäß den Mietverträgen zwischen der Landeshauptstadt Potsdam und der Pro Potsdam GmbH Pappelallee 4 in 14469 Potsdam.

a) Der Betreiber hat auf ein gedeihliches und gemeinschaftliches Zusammenleben der ausländischen Bewohnerinnen mit den anderen Mietern der nachbarschaftlichen Umgebung hinzuwirken.

b) Zusätzlich zur Gehweg- und Hausreinigung hat der Betreiber darüberhinausgehende Verunrei...

VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Landeshauptstadt Potsdam erwartet vom Auftragnehmer die Übernahme und Erfüllung der vorläufigen Unterbringung und migrationsspezifische soziale Unterstützung von Flüchtlingen ab dem 01.01.2020 unter folgenden Maßgaben (eine umfassende Beschreibung der Maßgaben ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen):

a) Betreiben des Wohnungsverbundes zur vorläufigen Unterbringung und Betreuung für bis zu insgesamt 100 Flüchtlinge (Familien, allein Reisende),

b) Individuelle Unterbringung soll die nationalen, ethnischen, kulturellen und religiösen Eigenheiten sowie die familiären Bindungen berücksichtigen,

c) Ermittlung des individuellen Bedarfs an der Unterstützung selbstbestimmter Lebensführung, Perspektivenentwicklung, Selbsthilfeförderung. Allgemeine soziale und geschlechtsadäquate Betreuung (durch Hilfestellungen) und Beratung (zur Aktivierung) der Flüchtlinge unter Berücksichtigung individueller Belange,

d) Organisation des Zusammenlebens innerhalb des Wohnungsverbundes, aber auch in Bezug auf die Bewohner in der Nachbarschaft,

e) Sicherstellung einer ausreichenden Ausstattung des Wohnungsverbundes,

f) Bereitstellung eigener sowie Vermittlung zu Angeboten von extern durchgeführten Deutschkursen,

g) Angebote und Hilfen zur psychischen Betreuung,

h) den Bewohner/innen soll der Zugang zur sozialen Infrastruktur sowie zur Teilhabe am sozialen Leben gewährleistet werden, um auftretenden Isolationseffekten entgegenzuwirken,

i) aktive Vorbereitung auf das eigenständige Wohnen außerhalb des Wohnungsverbundes,

j) der Wohnungsverbund ist von außen und innen gegen unbefugtes Eindringen, Angriffe, Anschläge und Konfliktsituationen zu schützen,

k) Führen eines strukturierten Sachberichts,

l) Führen einer Belegungsliste,

m) Führen einer Anwesenheitsliste,

n) Führen einer Besucherliste,

o) Führen einer Liste mit Übernachtungsgästen,

p) Schädlingsbekämpfung,

q) Ausschließlich ortsveränderliche elektrische Geräte (wie u.a. Wasserkocher oder Kaffeemaschinen) hat der Betreiber auf einer feuerfesten Unterlage aufzustellen (z.B. keramische Fliese). Der Betreiber verpflichtet sich, eine Prüfung aller ortsveränderlicher Geräte (einschließlich der Geräte der Bewohner) nach DGUV Vorschrift 3 vorzunehmen,

r) der Betreiber sollte im Gebäude ausschließlich nur nicht brennbare Abfallbehälter verwenden,

s) Bei Auszug von Bewohnern aus der Einrichtung muss vorab die Wohneinheit gemeinsam begangen werden, um ggf. Schäden festzustellen. Bei der darauffolgenden Endabnahme sind sämtliche Schlüssel durch die ausziehenden Bewohner an die Heimleitung auszuhändigen,

t) vor Inbetriebnahme des Wohnungsverbundes hat der Auftragnehmer ein Kinder- und Gewaltschutzkonzept einzureichen,

u) der Auftragnehmer hat vor Inbetriebnahme des Wohnungsverbundes mit dem Fachbereich Kinder, Jugend und Familie eine Vereinbarung entsprechend der §§ 8, 72 Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe abzuschließen. Eine Kopie ist dem Fachbereich Wohnen, Arbeit und Integration vorzulegen,

v) zum Wohnungsverbund Am Alten Markt hat die Landeshauptstadt Potsdam die Mieträume Erdgeschoss, Nr. 1 rechts/ Gewerberaum angemietet. Diese Räume werden durch einen dritten Träger, dem Soziale Stadt Potsdam e. V., für das Betreiben eines Nachbarschaftszentrums genutzt. Diese Räume sind für alle Nachbarinnen und Nachbarn sowie für verschieden Förderer, Unterstützer, Freunde etc. zu öffnen.

Der Bieter hat vor Inbetriebnahme des Wohnungsverbundes einen Kooperationsvertrag mit dem Soziale Stadt Potsdam e. V. abzuschließen. In dem Kooperationsvertrag sind insbesondere Modalitäten der gemeinsamen Nutzung der Räumlichkeiten (Abstimmungen zu Projekte, Veranstaltungen, Kursen), Hardware, Reinigung, Schlüssel, Keller und Medien zu regeln.

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 01/01/2020
Ende: 31/12/2022
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12349
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

Für den Zeitraum 01.01.2023 bis 30.06.2023 wird die Leistungserbringung - Unterbringung und migrationsspezifische soziale Unterstützung von Flüchtlingen - auf 218 Plätze für ukrainische Geflüchtete verlängert und erweitert. Gemäß § 2 in Verbindung mit § 4 Abs. 3 Landesaufnahmegesetz (LAufnG) ist die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) zur Aufnahme, Unterbringung und migrationsspezifischen Betreuung dieser Personen im Rahmen einer Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung gesetzlich verpflichtet.

Mitteilung: Es erfolgte bereits eine zeitlich früheren Auftragserweiterung, die nach der einschlägigen Norm nicht bekannt gegeben werden muss.

Hinweis: Hinsichtlich zum Punkt VII.2.3) wird mitgeteilt, dass gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV keine Angabe zum tatsächlichen Gesamtauftragswert aufgrund des Betriebs- und Geschäftsgeheimnisses des Unternehmens erfolgt. Es erfolgt statt dessen die Angabe [Betrag gelöscht] EUR.

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:

Durch den russischen Angriffskrieg in der Ukraine ist es zu einem massenhaften Zustrom Geflüchteter aus dem Gebiet der Ukraine in das Land Brandenburg gekommen. Das Land Brandenburg hat mit Datum vom 26.04.2022 das Aufnahmesoll für die Landeshauptstadt Potsdam im Jahr 2022 vorläufig auf 2.640 Geflüchtete festgesetzt. Dies bedeutet einen Anstieg von ca. 500% gegenüber den ursprünglichen Planungen (450 Personen im - Jahr 2022).

Es war für die LHP auch unter hoher objektiver Sorgfältigkeit im Jahr 2019 nicht voraussehbar, dass im Jahr 2022 in der Ukraine sich ein Krieg und eine Fluchtbewegung Richtung Deutschland/Potsdam entwickeln würde und ca. 2.250 Personen zusätzlich in der LHP unterzubringen und zu betreuen sind.

Der Gesamtcharakter des Auftrages hat sich nicht geändert.

VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR

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