Umbau und Sanierung Gutshaus Perwenitz Planung LP 1-8 Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/05-01L
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schönwalde-Glien
NUTS-Code: DE408 Havelland
Postleitzahl: 14621
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schoenwalde-glien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau und Sanierung Gutshaus Perwenitz Planung LP 1-8
Anzubieten sind Planungs- und Bauüberwachungsleistungen für Umbau und Sanierung der KiTa Perwenitz. Sie soll für die weitere Nutzung saniert und modernisiert werden.
Das Gebäude im Ortsteil Perwenitz besteht aus zwei Gebäudeteilen: dem ehemaligen Gutshaus mit vier Geschossen (KG, EG, OG & DG inkl. ungenutztem Spitzboden) sowie einem Anbau mit zwei Geschossen (EG und OG). Das ehemalige Gutshaus wurde 1935
errichtet und wird zur Zeit bereits im Erdgeschoss als Kita genutzt. Weitere Räumlichkeiten sind seit 10 Jahren unbenutzt. Der Anbau enthält neben Sanitäranlagen den ehemaligen Eiskeller, der Ende der 90er Jahre zum Jugendclub mit Bibliothek um- und ausgebaut
wurde.
Das Objekt wurde massiv mit ungedämmtem Mauerwerk errichtet. Die Geschossdecken sind in Teilbereichen die originalen Holzbalkendecken. In anderen Bereichen wurden infolge eines Brandes Stahlbetondecken eingebracht. Ein Wasserschaden im Keller wurde mittels neuer Abdichtung und Einbau einer Ringdrainage behoben.
Das Objekt steht nicht unter Denkmalschutz.
Ausgeschrieben sind Leistungen der Objektplanung entsprechend §34 HOAI in Verbindung mit Anlage 10 Leistungsphasen 1-8
Kita Schloss Fröhlichhausen Perwenitzer Dorfstraße 13 14621 Schönwalde-Glien
Anzubieten sind Planungs- und Bauüberwachungsleistungen für Umbau und Sanierung der KiTa Perwenitz. Sie soll für die weitere Nutzung saniert und modernisiert werden.
Das Gebäude im Ortsteil Perwenitz besteht aus zwei Gebäudeteilen: dem ehemaligen Gutshaus mit vier Geschossen (KG, EG, OG & DG inkl. ungenutztem Spitzboden) sowie einem Anbau mit zwei Geschossen (EG und OG). Das ehemalige Gutshaus wurde 1935
errichtet und wird zur Zeit bereits im Erdgeschoss als Kita genutzt. Weitere Räumlichkeiten sind seit 10 Jahren unbenutzt. Der Anbau enthält neben Sanitäranlagen den ehemaligen Eiskeller, der Ende der 90er Jahre zum Jugendclub mit Bibliothek um- und ausgebaut
wurde.
Das Objekt wurde massiv mit ungedämmtem Mauerwerk errichtet. Die Geschossdecken
sind in Teilbereichen die originalen Holzbalkendecken. In anderen Bereichen wurden infolge eines Brandes Stahlbetondecken eingebracht. Ein Wasserschaden im Keller wurde mittels neuer Abdichtung und Einbau einer Ringdrainage behoben.
Das Objekt steht nicht unter Denkmalschutz.
Ausgeschrieben sind Leistungen der Objektplanung entsprechend §34 HOAI in Verbindung mit Anlage 10 Leistungsphasen 1-8
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sanierung Gutshaus Perwenitz Planungsleistung 1-8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DE408 Havelland
Postleitzahl: 99096
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YE06Y71
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mwe.brandenburg.de
Gemäß §§ 160 Abs. 3, 135 Abs. 2, 168 Abs. 2 GWB:
Die Vergabekammer (Ziffer VI.4.1) leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
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Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn der Antragsteller den zur Nachprüfung beantragten Vergaberechtsverstoß zuvor rechtzeitig gegenüber der Auftraggeberin (s.o. Ziffer I.1) gerügt hat. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang der Rüge bei der Auftraggeberin. Eine Rüge ist nicht rechtzeitig, wenn sie nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen erfolgt, nachdem der Antragsteller den Vergaberechtsverstoß erkannt oder sich dieser Kenntnis mutwillig verschlossen hat. Eine Rüge ist außerdem nicht rechtzeitig, wenn der Vergaberechtsverstoß aufgrund einer Bekanntmachung oder aufgrund der damit zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen erkennbar war und die Rüge nicht spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (Ziffer IV.2.2) erfolgt ist. Eine Rüge ist darüber hinaus nicht rechtzeitig, wenn der Vergaberechtsverstoß aufgrund einer Aufforderung zur Angebotsabgabe oder der damit zur Verfügung gestellten weiteren oder geänderten Vergabeunterlagen erkennbar war und die Rüge nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist erfolgt ist.
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Ein Nachprüfungsantrag ist weiterhin unzulässig, wenn nach dem Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin beim Antragsteller, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
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Ein Nachprüfungsantrag ist zudem dann unzulässig, wenn der Zuschlag wirksam erteilt wurde (Vertragsschluss). Der Vertrag kann 10 Kalendertage nach Absendung der Information über den beabsichtigten Abschluss des Vertrages durch die Auftraggeberin an die betroffenen Bieter geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die Auftraggeberin. Die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der vorgenannten Information, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.