Umbau und Sanierung Gutshaus Perwenitz Planung LP 1-8 Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/05-01L

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schönwalde-Glien
NUTS-Code: DE408 Havelland
Postleitzahl: 14621
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schoenwalde-glien.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Umbau und Sanierung Gutshaus Perwenitz Planung LP 1-8

Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/05-01L
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Anzubieten sind Planungs- und Bauüberwachungsleistungen für Umbau und Sanierung der KiTa Perwenitz. Sie soll für die weitere Nutzung saniert und modernisiert werden.

Das Gebäude im Ortsteil Perwenitz besteht aus zwei Gebäudeteilen: dem ehemaligen Gutshaus mit vier Geschossen (KG, EG, OG & DG inkl. ungenutztem Spitzboden) sowie einem Anbau mit zwei Geschossen (EG und OG). Das ehemalige Gutshaus wurde 1935

errichtet und wird zur Zeit bereits im Erdgeschoss als Kita genutzt. Weitere Räumlichkeiten sind seit 10 Jahren unbenutzt. Der Anbau enthält neben Sanitäranlagen den ehemaligen Eiskeller, der Ende der 90er Jahre zum Jugendclub mit Bibliothek um- und ausgebaut

wurde.

Das Objekt wurde massiv mit ungedämmtem Mauerwerk errichtet. Die Geschossdecken sind in Teilbereichen die originalen Holzbalkendecken. In anderen Bereichen wurden infolge eines Brandes Stahlbetondecken eingebracht. Ein Wasserschaden im Keller wurde mittels neuer Abdichtung und Einbau einer Ringdrainage behoben.

Das Objekt steht nicht unter Denkmalschutz.

Ausgeschrieben sind Leistungen der Objektplanung entsprechend §34 HOAI in Verbindung mit Anlage 10 Leistungsphasen 1-8

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Niedrigstes Angebot: [Betrag gelöscht] EUR / höchstes Angebot: [Betrag gelöscht] EUR das berücksichtigt wurde
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE408 Havelland
Hauptort der Ausführung:

Kita Schloss Fröhlichhausen Perwenitzer Dorfstraße 13 14621 Schönwalde-Glien

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Anzubieten sind Planungs- und Bauüberwachungsleistungen für Umbau und Sanierung der KiTa Perwenitz. Sie soll für die weitere Nutzung saniert und modernisiert werden.

Das Gebäude im Ortsteil Perwenitz besteht aus zwei Gebäudeteilen: dem ehemaligen Gutshaus mit vier Geschossen (KG, EG, OG & DG inkl. ungenutztem Spitzboden) sowie einem Anbau mit zwei Geschossen (EG und OG). Das ehemalige Gutshaus wurde 1935

errichtet und wird zur Zeit bereits im Erdgeschoss als Kita genutzt. Weitere Räumlichkeiten sind seit 10 Jahren unbenutzt. Der Anbau enthält neben Sanitäranlagen den ehemaligen Eiskeller, der Ende der 90er Jahre zum Jugendclub mit Bibliothek um- und ausgebaut

wurde.

Das Objekt wurde massiv mit ungedämmtem Mauerwerk errichtet. Die Geschossdecken

sind in Teilbereichen die originalen Holzbalkendecken. In anderen Bereichen wurden infolge eines Brandes Stahlbetondecken eingebracht. Ein Wasserschaden im Keller wurde mittels neuer Abdichtung und Einbau einer Ringdrainage behoben.

Das Objekt steht nicht unter Denkmalschutz.

Ausgeschrieben sind Leistungen der Objektplanung entsprechend §34 HOAI in Verbindung mit Anlage 10 Leistungsphasen 1-8

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Erfahrung des Projektteams / Gewichtung: 25
Qualitätskriterium - Name: Konzeptausarbeitung / Gewichtung: 25
Qualitätskriterium - Name: Präsentation / Gewichtung: 10
Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 40
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 131-373843
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Sanierung Gutshaus Perwenitz Planungsleistung 1-8

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
30/09/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DE408 Havelland
Postleitzahl: 99096
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Es können Unteraufträge vergeben werden
Wert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP9YE06Y71

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mwe.brandenburg.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß §§ 160 Abs. 3, 135 Abs. 2, 168 Abs. 2 GWB:

Die Vergabekammer (Ziffer VI.4.1) leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

.

Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn der Antragsteller den zur Nachprüfung beantragten Vergaberechtsverstoß zuvor rechtzeitig gegenüber der Auftraggeberin (s.o. Ziffer I.1) gerügt hat. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang der Rüge bei der Auftraggeberin. Eine Rüge ist nicht rechtzeitig, wenn sie nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen erfolgt, nachdem der Antragsteller den Vergaberechtsverstoß erkannt oder sich dieser Kenntnis mutwillig verschlossen hat. Eine Rüge ist außerdem nicht rechtzeitig, wenn der Vergaberechtsverstoß aufgrund einer Bekanntmachung oder aufgrund der damit zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen erkennbar war und die Rüge nicht spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (Ziffer IV.2.2) erfolgt ist. Eine Rüge ist darüber hinaus nicht rechtzeitig, wenn der Vergaberechtsverstoß aufgrund einer Aufforderung zur Angebotsabgabe oder der damit zur Verfügung gestellten weiteren oder geänderten Vergabeunterlagen erkennbar war und die Rüge nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist erfolgt ist.

.

Ein Nachprüfungsantrag ist weiterhin unzulässig, wenn nach dem Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin beim Antragsteller, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.

.

Ein Nachprüfungsantrag ist zudem dann unzulässig, wenn der Zuschlag wirksam erteilt wurde (Vertragsschluss). Der Vertrag kann 10 Kalendertage nach Absendung der Information über den beabsichtigten Abschluss des Vertrages durch die Auftraggeberin an die betroffenen Bieter geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die Auftraggeberin. Die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der vorgenannten Information, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22/12/2022

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