Planungsleistungen für die Objektplanung Außenanlagen für die Neuerrichtung einer Feuerwache der freiwilligen Feuerwehr in Kleinmachnow Referenznummer der Bekanntmachung: FFW_Los 3/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kleinmachnow
NUTS-Code: DE40E Potsdam-Mittelmark
Postleitzahl: 14532
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kleinmachnow.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen für die Objektplanung Außenanlagen für die Neuerrichtung einer Feuerwache der freiwilligen Feuerwehr in Kleinmachnow
Die Gemeinde Kleinmachnow beabsichtigt die Neuerrichtung einer Feuerwache für die Freiwillige Feuerwehr in der Straße Am Bannwald 1, 1a.
Die Gemeindevertretung beschloss mit Drucksache DS-Nr. 011/22 vom 24.03.2022, das Gesamtgrundstück "Am Bannwald 1/1a" dauerhaft der Freiwilligen Feuerwehr zur Verfügung zu stellen, um eine grundlegende Verbesserung der Situation der Feuerwehr erreichen und eine allen bestehenden Anforderungen entsprechende Feuerwache baulich entwickeln zu können.
Auf dem Grundstück befinden sich Bestandsgebäude, die zunächst zurückgebaut werden müssen. Daran schließen sich Objekt- und Fachplanungsleistungen bis zur Fertigstellung des Gesamtgebäudes an. Die Eröffnung des Gebäudes ist für 2026 geplant.
Es besteht der Wunsch, den Vorentwurf in enger Einbeziehung der Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr - und insbesondere der Wehrführung - weiterzuentwickeln.
Die Planungsleistungen werden europaweit in drei Losen ausgeschrieben:
- Los 1: Gebäude- und Tragwerksplanung
- Los 2: Technische Gebäudeausrüstung
- Los 3: Objekt- und Fachplanungsleistungen für die Außenanlagen
Hinzu kommen kleinere Gutachter- und Beratungsleistungen, die nach dem sog. 20 %-Kontingent und nach kommunalem Haushaltsrecht nicht europaweit ausgeschrieben werden.
Gegenstand der hiesigen Ausschreibung in Los 3 sind die Planungsleistungen für die Außenanlagen für die Errichtung einer Feuerwache einschließlich Mitwirkung an den vorgelagerten Abrissplanungen und Bodenentsiegelungen, sofern für die ausgeschriebenen Leistungen erforderlich. Der Leistungsbeginn für die Planungen ist für Mitte 2023 vorgesehen. Die Planungsleistungen sollen zwar auch auf dem vorhandenen Vorentwurf aufbauen, beginnen aber dennoch mit der Leistungsphase 1, da die planerischen Grundlagen von Beginn an zu erarbeiten und gemeinsam mit der Auftraggeberin zu entwickeln sind. Die Gesamtleistung soll dann und soll bis zur Leistungsphase 9 geführt werden.
Das Ausschreibungsverfahren erfolgt zweistufig als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb.
Die Vergabestelle überprüft zunächst die Teilnahmeanträge auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit sowie auf vergaberechtliche Ausschlussgründe. Bei den nach dieser Prüfung verbleibenden Bewerbern wird in einem zweiten Schritt geprüft, ob sie die unter unten III.1 und III.2 geforderten Angaben und Mindeststandards (Mindestbedingungen) einhalten. Bewerber, die diese Anforderungen nicht erfüllen, scheiden aus.
Unter den dann noch verbleibenden Bewerbern findet - sofern die Zahl geeigneter Bewerbungen zu hoch ist - eine Auswahl durch Los statt. Die Vergabestelle erachtet Bewerber, welche die Mindesteignungskriterien erfüllen, im Grundsatz für fachlich gleich geeignet, sodass eine weitere qualitative Differenzierung nicht mehr möglich ist. Aus diesem Grund kommt das Losverfahren zur Anwendung, vgl. § 75 Abs. 6 VgV.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Unterlagen sind dem Teilnahmeantrag beizufügen:
a) Eigenerklärung, dass beim Bewerber keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der aktuellen Fassung vorliegen. Die Eigenerklärungen sind für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und (im Falle einer Eignungsleihe) für die vorgesehenen Nachunternehmer gesondert vorzulegen;
b) ggf. (soweit beabsichtigt) Bewerbergemeinschaftserklärung, aus der sich die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall und der bevollmächtigte Vertreter ergeben;
c) ggf. (soweit eine Eignungsleihe beabsichtigt ist) Nachunternehmererklärung, aus der sich ergibt, dass der Nachunternehmer im Auftragsfall verbindlich für die Ausführung der Nachunternehmerleistung zur Verfügung steht;
d) betrifft die Eignungsleihe die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, so muss der Nachunternehmer erklären, dass er im Umfang der Eignungsleihe für die Auftragsdurchführung haftet;
e) Formblatt zu den aktuell bestehenden Russland-Sanktionen gemäß der EU-Verordnung 2022/576. Die Eigenerklärungen sind für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und (im Falle einer Eignungsleihe) für die vorgesehenen Nachunternehmer gesondert vorzulegen
Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Die Vergabestelle behält sich vor, zur Überprüfung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben weitergehende Nachweise zu verlangen. Bei Bewerbergemeinschaften kann dieser Umsatz insgesamt, also durch Addition der einzelnen Umsätze, nachgewiesen werden.
Die Vergabestelle fordert als Mindeststandard (Mindestbedingung) in den drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren einen Umsatz von jährlich [Betrag gelöscht] EUR, als Durchschnittswert der drei letzten Geschäftsjahre.
a) Angaben zur grundsätzlichen personellen Ausstattung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft, insbesondere Angaben über die Zahl der beschäftigten Kräfte, gegliedert nach Berufsgruppen und zur Verfü-gung stehendem, qualifizierten Fachpersonal.
b) Eigenerklärung mit inhaltlichen Erläuterungen zu Referenzen für ver-gleichbare Projekte.
a) Die Vergabestelle fordert als Mindeststandard (Mindestbedingung) eine Mitarbeiterzahl in den letzten drei Jahren von 6 dauerhaft beschäftigten Mitarbeitern, davon mindestens 2 mit berufsqualifizierendem Hoch-schulabschluss in Landschaftsarchitektur, Bauingenieurwesen oder ver-gleichbarem Studieninhalte. Beide Zahlen (6 bzw. 2) verstehen sich in-klusive Büroinhabern und regelmäßig zur Verfügung stehenden freien Mitarbeitern. Bei Bewerbergemeinschaften und in Fällen der Eignungs-leihe wird die Mitarbeiterzahl aus der Summe der Mitarbeiterzahlen der jeweiligen Büros gebildet. Die Qualifikationsnachweise können durch die Bewerber/Bewerbergemeinschaften selbst oder durch eignungslei-hende Nachunternehmer nachgewiesen werden.
b) Die Vergabestelle fordert den Nachweis von erbrachten Referenzen mit folgenden Eigenschaften:
- Planung und Bauüberwachung für eine Verkehrsanlage mit einem Bauvolumen von mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto.
- Planung und Bauüberwachung für eine Verkehrsanlage mit mindes-tens 15 Stellplätzen im Freien und zusätzlich Zufahrten für mindes-tens 6 Stellplätze im Inneren eines Gebäudes.
- Planung und Bauüberwachung für eine Freianlage oder Verkehrsan-lage im Zusammenhang mit einem öffentlichen Gebäude (Schule, Kita, Rathaus, Feuerwache, Verwaltungsgebäude o.ä.)
- Planung und Bauüberwachung von Leistungen der Technischen Ausrüstung in Außenanlagen (Kostengruppe 540 nach alter DIN bzw. 550 nach DIN 276 (2018), mindestens Anlagengruppen Abwas-ser und Starkstrom.
Für alle Referenzen gilt:
- Alle Projekte müssen nach dem 01.12.2012 begonnen haben
- Es müssen jeweils die Leistungsphasen 2 - 8 bearbeitet worden sein, wobei ausreichend ist, wenn die Leitungsphase 8 begonnen wurde.
- Anforderungen können auch mittels eines einzigen Projekts nachgewiesen werden, es müssen keine getrennten Projekte vor-gelegt werden. Entscheidend ist allein, dass alle inhaltlichen An-forderungen wie beschrieben abgedeckt sind.
s.o.
Die Bedingungen für die Ausführung des Auftrags ergeben sich insbesondere aus der Leistungsbeschreibung nebst Anlagen (Teil B) und dem Entwurf des Vertrages (Teil C).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YFG6DGU
Ort: Potsdam
Land: Deutschland
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren auch nur auf Antrag einleitet und ein Antrag gem.
§ 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit (1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages anerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, (2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.