Neubau Mehrzweckhalle -BernauArena- Los 22 Glasgeländer Referenznummer der Bekanntmachung: 60.1-22/062
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bernau bei Berlin
NUTS-Code: DE405 Barnim
Postleitzahl: 16321
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bernau-bei-berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Mehrzweckhalle -BernauArena- Los 22 Glasgeländer
Herstellen, Liefern und Montieren von Glasgeländern für Tribünen, Verteilergänge, Treppen und Balkon.
Stadt Bernau bei Berlin Ladeburger Chaussee 2 16321 Bernau bei Berlin
Herstellen, Liefern und Montieren von Glasgeländern für Tribünen, Verteilergänge, Treppen und Balkon.
Die Angebotsabgabe wird in einer GAEB-Datei gewünscht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind durch den Bieter für sich und für die von ihm nach Formblatt 233 verpflichteten Unternehmen (andere Unternehmen) - mit dem Angebot einzureichen:
1. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das von der Vergabestelle mit den Vergabeunterlagen vorgegebene Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung vollständig ausgefüllt vorzulegen.
2. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis durch Vorlage eines mindestens am Tag der Angebotsfrist gültigen Zertifikates:
- der Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifizierungsverzeichnis, PQ-VOB-Verein),
- der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferanten-Verzeichnis der Auftragsberatungsstelle Brandenburg e. V. (ULV Brandenburg).
3. vollständig ausgefülltes Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen gem. Formblatt 233;
4. vollständig ausgefüllte Vereinbarung/en zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmer oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Vereinbarung Bbg-VergG - 2NU).
5. Eigenerklärung, dass Ausschussgründe nach § 123 und §124 GWB nicht vorliegen oder Einheitliche europäische Eigenerklärungen (EEE) nach § 50 VgV Ausschlusskriterium, Formular 4.1
1. Es ist eine Eigenerklärung zur Umsatzstruktur, § 45 Abs.4 Nr. 4 VgV abzugeben:
- Jahresumsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre von mindestens [Betrag gelöscht] EUR (Netto) im Jahr
2. Eigenerklärung über das Bestehen bzw. den Abschluss einer Betriebs/Berufshaftpflichtversicherung, § 45 Abs.1 Nr. 3, §45 Abs.4 Nr.2 VgV.
Es ist eine Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebs/Berufshaftpflichtversicherung abzugeben und im Auftragsfall ist ein Nachweis über bei einem in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommen über den Europäischen Wirtschaftraum zugelassenen Versicherungsunternehmen mit den nachfolgend genannten Mindestdeckungssummen, welche über den Zeitraum der Vertragsausführung uneingeschränkt bestehen bleiben müssen, vorzulegen:
[Betrag gelöscht] EUR pauschal für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) bei einer 2-fachen Jahresmaximierung.
Hinweis:
Ein Bestand des Unternehmens seit 3 Jahren ist nicht Voraussetzung. Für Unternehmen die weniger als 3 Jahre bestehen, ist die geforderte Erklärung zum Jahresumsatz jeweils nur bezogen auf den Durchschnitt der bislang abgeschlossenen Geschäftsjahre abzugeben.
Bei Bietergemeinschaften sind für jedes Mitglied alle geforderten Nachweise und Erklärungen einzureichen; davon abweichend sind Erklärungen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (Jahresumsatz) lediglich insgesamt vollständig vorzulegen und werden kumulativ betrachtet. Davon unbenommen ist eine Erkläung bzw. im Auftragsfall ein Nachweis einer entsprechenden Berufs/Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen.
Dies gilt auch für Nachunternehmer, wenn sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner bzw. ihrer Eignung des Nachunternehmers bedient.
1. Angabe der Zahl der Beschäftigen im jährlichen Mittel der letzten 3 Jahre für vergleichbare Bauleistung
- Führungskräfte (einschließlich Projektleiter)
- sonstige fest angestellte Beschäftigte (ohne Führungskräfte , ohen Auszubildende)
2. Anzahl der Beschäftigten, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden
3. Eigenerklärung oder Bescheinigung des Auftraggebers über mindestens 2 Referenzobjekte, die in Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung entsprechen
Wesentliche Zahlungsbedingungen
gem. VOB und Formblatt VHB 214 "Besondere Vertragsbedingungen"
Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten
Vertragserfüllungsbürgschaft i.H.v. 5% v.H. der Bruttoauftragssumme, Gewährleistungsbürgschaft i.H.v. 3% v.H. der Bruttoabrechnungssumme, einschl. Nachträge.
Bietergemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter
Eigenerklärung zu Sanktionen der EU gegen Russland
Abschnitt IV: Verfahren
-die Öffnung erfolgt ausschließlich digital über den VMP-
entfällt, da ausschließlich digitales Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ggf. erforderliche Nachsendungen und Änderungen werden ebenfalls in diesem Portal in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Das Unternehmen übermittelt seine eindeutige Unternehmensbezeichnung und seine elektronische Adresse durch die Registrierung auf der Vergabeplattform, um Angebote in elektronische Form abgeben zu können. Mit Registrierung zum Herunterladen von Vergabeunterlagen wird er automatisch über Änderungen oder Antworten auf Fragen von Unternehmen im Vergabeverfahren informiert.
Rückfragen zu den Vergabeunterlagen sind bis spätestens 7 Tage vor dem geplanten Submissionstermin über den Vergabemarktplatz Brandenburg zu stellen.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YHVR3MV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsverfahren nach §160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht mehr abhelfen zu wollen, vergangen sind. Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass die Rügefrist des §160 Abs. 3 Nr. 1 GWB gilt.