Rahmenvereinbarung für Sicherheitsdienstleistungen zur Bewachung und Absicherung des inneren Sperrkreises im Rahmen der Kampfmittelbeseitigung Referenznummer der Bekanntmachung: VGV-0278/2022-37
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oranienburg
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16515
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.oranienburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung für Sicherheitsdienstleistungen zur Bewachung und Absicherung des inneren Sperrkreises im Rahmen der Kampfmittelbeseitigung
Die Stadt Oranienburg wurde im zweiten Weltkrieg stark von den Alliierten Streitkräften bombadiert, wodurch das Stadtgebiet mit Kampfmitteln stark gefährdet und belastet ist. Noch heute liegen unzählige Blindgänger und Verdachtspunkte vor, die das Wohl von Leib und Leben gefährden und eine Gefahr für die Bürger darstellen. (Spyra-Gutachten Link: https://oranienburg.de/Rathaus-Service/B%C3%BCrgerinformationen/Kampfmittelsuche/)
Bei einem Kampfmittelfund oder eines eventuellen Bombenkörpers ist im Rahmen der Gefahrenabwehr für die Sicherheit rund um den Fundort die Einrichtung eines inneren Sperrkreises in den meisten Fällen notwendig. Im bestätigtem Ergebnis eines Bombenkörpers durch das UltraTEM-Verfahren spricht der Kampfmittelbeseitigungsdienst (KMBD) eine Empfehlung aus, eine sofortige Einrichtung eines ca. 100m Sperrkreises durchzuführen, welcher die Stadt Oranienburg als Ordnungsbehörde folgt. Auch bei kleineren Kampfmittelfunden kann die Einrichtung eines inneren Sperrkreise erforderlich werden, wenn der KMBD dies empfiehlt. Hierzu werden je nach örtlicher Lage des Fundes (Wald, Stadtgebiet) eine gewisse Anzahl an Sicherheitsposten zur Absicherung bis zur möglichen Bomben-Entschärfung bzw. der Kampfmittelbergung benötigt.
Bis zur möglichen Bomben-Entschärfung kann die Absicherung sowie die Vorhaltung der Posten mehrere Wochen bzw. Monate andauern und sollte bei der Planung berücksichtigt werden. Die Dauer und Anzahl der Posten hängt von der Lage des Kampfmittelfundes bzw. des Bombenkörpers im Boden und deren Umgebung ab und der Einschätzung des KMBD.
Der Abruf der Leistungen erfolgt in der Regel 5 Werktage vor Einsatzbeginn. Bei einem Zufallsfund sind Sofortmaßnahmen zur Absicherung zwingend notwendig. Diese erfordern eine schnelle Reaktionszeit von 2 Stunden bei Stellung der Posten am selben Tag, nach telefonischer Information.
Es sind bis zu 5 Sicherheitskräfte im Bedarfsfall zu stellen. Bei einer Maßnahme pro Jahr wird durchschnittlich Wachschutz für 10 Wochen benötigt.
16515 Oranienburg Der Abruf der Sicherheitsdienstleistung erfolgt Maßnahme bezogen.
Der Abruf der Sicherheitsdienstleistung erfolgt Maßnahme bezogen. Der Auftraggeber legt fest, wie viele Sicherheitskräfte abgerufen werden. Dabei erfolgt der Abruf der Leistungen in schriftlicher Form (Einzelauftrag) durch den Auftraggeber. Der Abruf der Leistungen erfolgt in der Regel 5 Werktage vor Einsatzbeginn. Bei einem Zufallsfund sind Sofortmaßnahmen zur Absicherung zwingend notwendig. Diese erfordern eine schnelle Reaktionszeit von 2 Stunden bei Stellung der Posten am selben Tag, nach telefonischer Information. Der Ausführungsort mit den einzelnen Positionen am Sperrkreis wird vor Ort mit der Sicherheitsfirma abgefahren, wenn die Positionen nicht eindeutig aus der Beschreibung hervorgehen. Die Positionen legen die Mitarbeiter des Amtes für Brandschutz, Sachgebiet Kampfmittel vorab fest. Vor jedem Einsatz verpflichtet sich der Auftragnehmer dem Auftraggeber gegenüber, alle erforderlichen Kontaktpersonen und alle einzusetzenden Mitarbeiter/innen die zur Vorbereitung sowie Unterstützung während der Maßnahme beitragen, zu benennen. Die Auflistung ist mit einem Bestätigungsvermerk zu versehen, dass alle Sicherheitskräfte die Sachkundeprüfung (Qualifikation) bestanden haben. Die Meldungen erfolgen schriftlich. Der Auftraggeber behält sich eine Eignungsprüfung vor. Den Sicherheitskräften des Auftragnehmers werden vom Auftraggeber dessen Rechte der Selbsthilfe gemäß §§ 859 und 860 BGB übertragen. ("Selbsthilfe des Besitzdieners"). Die zeitlichen und organisatorischen Vorgaben erfolgen durch den Auftraggeber. Die Einweisung erfolgt durch den Auftraggeber an den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer muss je nach Anforderung des Auftraggebers mindestens eine Sicherheitskraft und im Bedarfsfall bis zu fünf Sicherheitskräfte stellen. Die Absicherung des inneren Sperrkreises endet am Tag der Einrichtung des äußeren Sperrkreises durch den Auftraggeber. Der Auftragnehmer hat zu gewährleisten, dass für den Ausfall von Sicherheitskräften Reservekräfte vorgehalten werden. Der Auftragnehmer hat, wenn nötig, für den Wachschutz der unter freiem Himmel positioniert ist, für Unterstände zu sorgen. Der Auftragnehmer hat dem Wachpersonal mobile Toilettenkabinen selbst zur Verfügung zu stellen und den durch das Wachpersonal anfallenden Müll zu entsorgen. Zu dem Umfang der Sicherheitsdienstleistungen gehören weiterhin:
- Die Sicherheitskräfte tragen einheitliche Dienstkleidung, einen Dienstausweis der ihre Zugehörigkeit zum Auftragnehmer erkennen lässt, sowie den Sozialversicherungsausweis bei sich (§ 10 MRTV gültig ab 01.10.2018).
- Es sind sämtliche Sicherheitskräfte durch den Auftragnehmer mit Mobilfunk oder Funkgeräten auszustatten, um einen Kontakt mit der Einsatzleitung, Zentrale des Auftragnehmers und untereinander zu gewährleisten.
- Die Sicherheitskräfte müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen.
- Die Sicherheitskräfte müssen den Beginn und die Ablöse durch die nächstfolgende Sicherheitskraft in einem Übergabeprotokoll festhalten (Datum, Uhrzeit, Name, Unterschrift).
- Alle Vorkommnisse sind unverzüglich an die zuständige Behörde (Ordnungsbehörde/Polizei) mittels Feststellungsanzeige zu melden (Anlage 4). Verstöße gegen § 11 der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Oranienburg -Stadtordnung -sind in dem vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Formular aufzunehmen und diesem innerhalb von 3 Werktagen mitzuteilen.
Bewertungsvorgehen (inkl. Gewichtung)
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt, also das Angebot mit dem besten Verhältnis von 01. Angebotspreis (30%) 02. Konzept (70%) = gesamt: 100%.
Darstellung für die Ermittlung der Bewertungspunkte / Wertungszahl aufgrund Zuschlagskriterien Bewertungsmatrix:
Der Bieter erzielt neben der Wertungszahl für den Angebotspreis auch Bewertungszahlen für das Konzept.
Maßgebende Kriterien für die Angebotswertung:
01. Angebotspreis max. erreichbare Wertungszahl = 120
02. Konzept
- Reaktionszeit max. erreichbare Wertungszahl = 60
- Stammpersonal und Reservekräfte max. erreichbare Wertungszahl = 40
- Ausstattung, Ausrüstung und Versorgung max. erreichbare Wertungszahl = 40
- Kommunikationsmittel max. erreichbare Wertungszahl = 40
- Ständiger Wachschutz max. erreichbare Wertungszahl = 100
Summe: max. erreichbare Wertungszahl gesamt = 400
Der Bietende kann als Wertungszahl gesamt maximal 400 Bewertungspunkte erhalten, siehe Anlage "Zuschlagsmatrix Wachschutz" zur Ausschreibung VGV-0278/2022-37.
Reaktionszeit:
Wie bei einem Zufallsfund eine schnelle Reaktionszeit von 2 Stunden zur Stellung der Posten gewährleistet wird. Je wahrscheinlicher die Wahrung der Reaktionszeit anhand des Konzeptes scheint, je mehr Punkte können erzielt werden.
Stammpersonal und Reservekräfte:
Wie viel Stammpersonal und Reservekräfte für einen eventuellen Ausfall von Sicherheitskräften vorhanden sind. Je höher der Anteil an Stammpersonal ist und je mehr Reservekräfte vorhanden sind, je mehr Punkte können erzielt werden.
Ausstattung, Ausrüstung und Versorgung:
Art und Umfang der verwendeten Ausstattung, Ausrüstung sowie Versorgung der Sicherheitskräfte vor Ort. Je besser die Ausführung mit der dargestellten Ausstattung, Ausrüstung sowie Versorgung der Sicherheitskräfte vor Ort nachzuvollziehen ist, je mehr Punkte können erzielt werden.
Kommunikationsmittel:
Verwendete Kommunikationsmittel der Sicherheitskräfte. Je besser die Ausführung mit den verwendeten Kommunikationsmitteln nachzuvollziehen ist, je mehr Punkte können erzielt werden.
Ständiger Wachschutz:
Wie gewährleistet wird, dass die Kampfmittelräumstelle ohne Unterbrechung bewacht wird. Je wahrscheinlicher die ständige Bewachung anhand des Konzeptes scheint, je mehr Punkte können erzielt werden.
Auswertung der Angebote
Das Vorgehen ist dabei wie folgt:
Aus allen wertbaren Angeboten wird die Wertungszahl (Wz) aus der Summe gesamt: Summe Wertungsbereich 01. Angebotspreis (Ap) plus der Summe von 02. Konzept
(K), gebildet:
Wertungszahl (Wz) = 01.Ap + 02.K
Das Angebot mit der höchsten Wertungszahl gesamt wird zum führenden Angebot und erhält den Zuschlag.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung für Sicherheitsdienstleistungen zur Bewachung und Absicherung des inneren Sperrkreises im Rahmen der Kampfmittelbeseitigung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YR16RS0
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag eines Bieters/Bewerbers bei der Vergabekammer unzulässig sein kann, sofern ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb bestimmter Fristen gerügt oder der Antrag nach Nichtabhilfe der Rüge durch die Auftraggeberin nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung gestellt wird. Die insoweit maßgebliche Vorschrift des § 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.