380.024 Estrich- und Fliesenarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: KHO-BTE 02 03 2023
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oranienburg
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16515
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.oberhavel-kliniken.de
Abschnitt II: Gegenstand
380.024 Estrich- und Fliesenarbeiten
Neubau eines 4-geschossigen Krankenhausgebäudes mit Teilunterkellerung
BGF: ca. 2000m²
geplante Inbetriebnahme: 2024
Nutzungen:
- EG: Jugendpsychiatrie
- 1.OG: Praxen / Ambulante Behandlung
- 2.OG: Praxen / Ambulante Behandlung
- 3.OG: Funktionsdiagnostik
Konstruktion: Betonbau/ Massivbau mit Leichtbauinnenausbau (Trockenbauwände und Trockenbaudecken)
Fassade: WDVS // Dach: Flachdach mit Foliendeckung // Fenster: Kunststoff
Es sind folgende Gewerke innerhalb des Angebotes zu erfassen: Estrich- und Fliesenarbeiten
Bodenfliesen: ca. 105m²
Wandfliesen: ca. 350m²
Fliesenspiegel: ca. 35m²
Schwimmende Estriche: ca. 105m²
Oberhavel Kliniken GmbH Robert-Koch-Straße 2 16515 Oranienburg
Bodenfliesen: ca. 105m²
Wandfliesen: ca. 350m²
Fliesenspiegel: ca. 35m²
Schwimmende Estriche: ca. 105m²
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des
Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) für die sich aus
dem Präqualifikationsverzeichnis ergebenden Nachweise. Soweit sich die geforderten Nachweise nicht
aus dem Präqualifikationsverzeichnis ergeben, ist der Nachweis gesondert zu führen.
2. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot ein ausgefülltes
Formblatt "Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen" vorzulegen.
Das Formblatt "Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen" umfasst die folgenden Angaben
gemäß § 6 EG Abs. 3 Nr. 2 lit. a) bis i) VOB/A:
a) den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen,
wobei unter vergleichbaren Leistungen solche zu verstehen sind, Leistungen bezogen auf Estrich- und Fliesenarbeiten.
b) die Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu
vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei unter vergleichbaren Leistungen solche zu verstehen sind,
die Estrich- und Fliesenarbeiten betreffen mit einem Auftragsvolumen
+/-20% der Auftragssumme.
c) die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten
Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal,
d) die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes, sowie Angaben,
e) ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die
Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein
Insolvenzplanrechtskräftig bestätigt wurde,
f) ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet,
g) dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in
Frage stellt,
h) dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde,
i) dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
Das Formblatt "Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen" umfasst weiter die folgenden
Angaben:
Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber
in Frage stellt. Es ist zu erklären, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die meine/unsere Zuverlässigkeit als
Bewerber in Frage stellt z.B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges
Berufsverbot (§ 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), rechtskräftiges Urteil innerhalb der
letzten 2 Jahre gegen Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§
129 StGB), Geldwäsche (261 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), Vorteilsgewährung (§
333 StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Betrug (§ 263
StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kreditbetrug(§ 265b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung
(§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhange
mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen
(§ 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung
(§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB), unerlaubter Umgang
mit gefährlichen Abfällen (326 StGB), die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe
von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde.
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 i.V.m. §8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 9 bis 11 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten
Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes,
§ 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer
Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden
bin/sind oder gem. § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 des Arbeitnehmerentsendegesetzes mit einer Geldbuße von
wenigstens [Betrag gelöscht] Euro belegt worden bin/sind.
Das Formblatt "Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen" umfasst weiter die folgenden
Angaben:
Angabe, ob das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist bzw. wenn dies nicht der Fall ist, ist
mitzuteilen, ob das Unternehmen nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet ist. Falls ein
Angebot in die engere Wahl kommt, ist zur Bestätigung der vorgenannten Erklärung vorzulegen:
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie?und Handelskammer soweit hierzu eine Verpflichtung besteht.
3. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen im eingereichten Formblatt
"Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen" auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin
durch Vorlage der im Formblatt genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
4. Im Falle einer Bietergemeinschaft muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft mit Abgabe des Angebotes
den Nachweis der Eignung entweder durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von
Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch Einreichung des ausgefüllten
Formblattes "Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen" führen.
1. Siehe Ziff. III.1.1)/1 und III.1.1)/2 der Auftragsbekanntmachung.
2. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen im eingereichten Formblatt
"Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen" auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin durch
Vorlage der im Formblatt genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
3. Im Falle einer Bietergemeinschaft muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft mit Abgabe des Angebotes
den Nachweis der Eignung entweder durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von
Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch Einreichung des ausgefüllten Formblattes
"Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen" führen.
4. Der durchschnittliche Jahresumsatz (Summe der in FB 124 eingetragenen Summen) muss mindestens das
Doppelte der Angebotssumme betragen.
Darstellung von mindestens 3 Referenzen aus den letzten 3 Geschäftsjahren, die Erdarbeiten,
Stahlbetonarbeiten, Mauerwerkarbeiten und Putzarbeiten betreffen
und sich auf Leistungen beziehen, die vom Umfang mit dem hier ausgeschriebenen Auftrag (vgl. hierzu
Ziff.II.1.4) und Ziff. II.2.4) der Auftragsbekanntmachung) vergleichbar sind.
2. Die Darstellung jeder der vorgenannten Referenzen muss folgenden Inhalt haben:
- Name und Adresse des Auftraggebers des Referenzprojekts und Benennung eines Ansprechpartners
beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse (Mit der Benennung stimmt der Bieter einer
Nachfrage der Auftraggeberin beim Referenzgeber zu);
- Art der ausgeführten Leistung;
- Auftragssumme;
- Ausführungszeitraum (von ... bis ...);
- Stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfangs
einschließlich Angabe der ausgeführten Mengen;
- Stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen
bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der
Ausführung;
- Angaben zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer).
- Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal).
3. Siehe Ziff. III.1.1)/1 und III.1.1)/2 der Auftragsbekanntmachung.
4. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen im eingereichten Formblatt
"Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen" auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin
durch Vorlage der im Formblatt genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
5. Im Falle einer Bietergemeinschaft muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft mit Abgabe des Angebotes
den Nachweis der Eignung entweder durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von
Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch Einreichung des ausgefüllten
Formblattes "Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen" führen. Die Darstellungen der
Referenzen gem. Ziff. III.1.3)/1 und III.1.3)/2 der Auftragsbekanntmachung sind im Falle einer
Bietergemeinschaft nur von der Bietergemeinschaft insgesamt vorzulegen
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
a. Es sind nur Referenzangaben zulässig ab einem Gebäudevolumen von mindestens 10.000 m³.
b. Bei der Beurteilung der "Vergleichbarkeit" im Sinne von vorgenannten lit. a übt die Auftraggeberin
den ihr zustehenden Beurteilungsspielraum aus
Geforderte Kautionen und Sicherheiten
1.) 5 v.H. der Auftragssumme Sicherheit für die Vertragserfüllung
2.) 3 v.H. der Abrechnungssumme Sicherheit für Mängelansprüche
3.) gem. §17 VOB/B
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
gem. §16 VOB/B
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerische Haftung unter
Angabe der kaufmännischen und Technischen Federführung, sowie die unter VI.3.8 dargestellten Angaben.
Darlegung der besonderen Bedingungen: Verpflichtung des Bieters nach dem Brandenburgischen
Vergabegesetz (BbgVergG), insbesondere Sanktionen (Vertragsstrafe, Kündigung, Auftragssperre) nach § 9
BbgVergG. Der Bieter hat mit seinem Angebot die "Vereinbarung zur Einhaltung der
Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz" unterzeichnet einzureichen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer) oder eines Verleihers von Arbeitskräften sind
auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin die "Vereinbarungen zwischen
dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften und einem (ggf. weiteren)
Nachunternehmer oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem
Brandenburgischen Vergabegesetz" bis zum tatsächlich ausführenden Unternehmen unterzeichnet vorzulegen.
Vertragsgrundlage ist die VOB.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y4J6R9V
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland