Hochbaulicher und freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb "Ersatzneubau KITA-Gute Laune" in Lübben (Spreewald) Referenznummer der Bekanntmachung: W 2022/15
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübben
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Postleitzahl: 15907
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.luebben.de/stadt-luebben/de/
Abschnitt II: Gegenstand
Hochbaulicher und freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb "Ersatzneubau KITA-Gute Laune" in Lübben (Spreewald)
Die Stadt Lübben plant die Errichtung eines Ersatzneubaus für die KITA "Gute Laune" mit 180 Plätzen am Standort "Am Eichengrund". Das gesamte Areal mit einer Fläche von ca. 22.000 m² soll neugestaltet werden.
Neben dem Ersatzneubau der KITA und deren Freianlagen, ist die Unterbringung eines Quartierstreffs und die Aufwertung der umliegenden Frei- und Verkehrsflächen vorgesehen. Die vorhandenen Rad- und Fußverbindungswege zwischen der angrenzenden Wohnbebauung und Kleingartensiedlung sollen ausgebaut und aufgewertet werden.
Durch den Neubau KITA und Quartierstreff sowie die Umgestaltung der umliegenden Freiflächen soll ein Mehrwert für das gesamte Wohngebiet geschaffen werden.
Für die Hochbaumaßnahmen (KITA und Quartierstreff) sind die Nettoherstellungskosten (KG 300 und 400) mit ca. 6,5 Mio. EUR veranschlagt. Für die Herstellung der Frei- und Verkehrsanlagen (KG 500) ist der Kostenrahmen mit netto ca. 1,5 Mio. EUR veranschlagt.
Mit dem Verfahren eines Realisierungswettbewerbes soll auf der Grundlage der Wettbewerbsergebnisse die beste architektonische, städtebauliche, funktionale und wirtschaftliche Lösung für die zu realisierende Hochbaumaßnahmen sowie die Gestaltung der Frei- und Verkehrsanlagen gefunden werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Eignungskriterien sind für die Zulassung zum RPW Wettbewerbsverfahren von den Bewerber:innen nachzuweisen:
1. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
- durch einen Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt:in / Bauvorlageberechtige:r gem. § 65 BbgBO und Landschaftsarchitekt:in.
- durch einen Referenznachweis im Bereich Architektur der/des Architekt:in / Bauvorlageberechtigten gem. § 65 BauGB:
Nachweis der verantwortlichen Objektplanung Architektur im eigenen Büro (mind. Leistungsphasen 2-5 nach § 34 HOAI 2021) von 1 Bauvorhaben der Honorarzone III oder höher mit einem Baukostenvolumen von mindestens 3 Mio. EUR netto (in den Kostengruppen 300 und 400), innerhalb der letzten 5 Jahre. Als nachgewiesen gilt eine Referenz, wenn die Leistungsphase 5 nach dem 01.01.2017 bzw. bis zum Zeitpunkt der Bekanntmachung dieses Wettbewerbsverfahrens abgeschlossen wurde.
Hinweis zur Eignungsleihe gemäß § 47 Vergabeverordnung: Bewerber:innen, insbesondere Berufsanfänger und kleinere Büros, die über keinen eigenen Referenznachweis im geforderten Umfang verfügen, können sich gemäß § 47 VgV der Eignungsleihe bedienen.
Hinweis zur Einreichung der Referenz: Der Nachweis der Referenzen ist erst nach dem Losverfahren von den so ausgewählten Bewerber:innen einschließlich der Nachrücker:innen zu führen und hat nach Aufforderung durch die Wettbewerbsbetreuung in einer Frist von 10 Tagen zu erfolgen. Zur Einreichung der Referenz stellt die Wettbewerbsbetreuung ein Formblatt zur Verfügung. Kann der Nachweis durch eine:n geloste:n Bewerber:in nicht erbracht werden, so werden die Nachrückenden in der durch die Auslosung festgelegten Reihenfolge nachnominiert.
2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Berufshaftpflicht Architekt:in / Bauvorlageberechtigte:r gem. § 65 BauGB:
Gefordert wird im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen von 1,5 Mio. EUR für Personenschäden sowie [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Vermögensschäden. Zur Teilnahme am Wettbewerb genügt zunächst der Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung (auch mit niedrigeren Deckungssummen) mit zusätzlicher Eigenerklärung, diese im Falle einer Beauftragung auf die geforderten Mindestdeckungssummen zu erhöhen.
Preisträger:innen, die nicht bereits über eine Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen verfügen, müssen im Verhandlungsverfahren zum Nachweis ihrer Eignung für die Auftragserteilung außerdem die Bestätigung eines Haftpflichtversicherers vorlegen, dass im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen abgeschlossen werden kann.
- Berufshaftpflicht Landschaftsarchitekt:in:
Gefordert wird im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen von 1,0 Mio. EUR für Personenschäden sowie [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Vermögensschäden. Zur Teilnahme am Wettbewerb genügt zunächst der Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung (auch mit niedrigeren Deckungssummen) mit zusätzlicher Eigenerklärung, diese im Falle einer Beauftragung auf die geforderten Mindestdeckungssummen zu erhöhen.
Preisträger:innen, die nicht bereits über eine Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen verfügen, müssen im Verhandlungsverfahren zum Nachweis ihrer Eignung für die Auftragserteilung außerdem die Bestätigung eines Haftpflichtversicherers vorlegen, dass im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen abgeschlossen werden kann.
Teilnahmeberechtigt sind Bewerbergemeinschaften aus jeweils mindestens einem:r Architekt:in oder Bauvorlageberechtigten gem. § 65 BbgBO und mindestens einem:r Landschaftsarchitekten:in sowie Bewerber:innen, die über beide genannten Berufsqualifikationen verfügen. Die Federführung liegt bei dem/der objektplanenden Architekt:in/Bauvorlageberechtigten, die fortlaufende Kommunikation erfolgt ebenfalls über den/die objektplanende:n Architekt:in/Bauvorlageberechtigte:n.
Abschnitt IV: Verfahren
Das Preisgericht wird sein Urteil maßgeblich aus der Qualität aller Arbeiten und der Gesamtqualität der zur engsten Wahl anstehenden Entwürfe bilden.
Der Entscheidungsfindung dienen insbesondere folgende Beurteilungshauptkriterien:
- städtebauliche und architektonische Qualität des Gebäudes/Gebäudekomplexes
- Umsetzung des Raum- und Funktionsprogramms unter Einhaltung der Flächenvorgaben
- Funktionalität und Gestaltungsqualität Gebäude
- Funktionalität und Gestaltungsqualität Freiflächen
- Nachhaltigkeit und Energieeffizienz (energetisches Konzept)
- Wirtschaftlichkeit der Maßnahme unter Beachtung der Investitions- und Unterhaltungskosten
Die dargestellte Reihenfolge der Aspekte ist nicht als Wertung oder Gewichtung zu betrachten.
Die Ausloberin stellt für Preise und Anerkennungen einen Gesamtbetrag in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR netto zur Verfügung. Diese Wettbewerbssumme ist auf der Basis des §§ 35, 40 und 48 der HOAI 2021 in der Fassung vom 12.11.2020 ermittelt worden. Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:
1. Preis [Betrag gelöscht] EUR
2. Preis [Betrag gelöscht] EUR
3. Preis [Betrag gelöscht] EUR
für Anerkennungen [Betrag gelöscht] EUR
Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss, eine andere Verteilung der Preis- und Anerkennungssumme vorzunehmen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Weitere Erläuterungen, die Aufgabenstellung und zeitliche Angaben sowie die gesamte Auslobung stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur
Verfügung unter: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YMU6R55/documents
Bekanntmachungs-ID: CXP9YMU6R55
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Gemäß § 160 GWB (Einleitung, Antrag):
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland