Q Exactive Plus Benchtop-Tandem-Quadrupol-Massenspektrometersystem
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gfz-potsdam.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.gfz-potsdam.de
Abschnitt II: Gegenstand
Q Exactive Plus Benchtop-Tandem-Quadrupol-Massenspektrometersystem
Das Q Exactive Plus Benchtop-Tandem-Massenspektrometer verbindet einen Orbitrap-Analysator (HR/AM) mit einem Quadrupol zur Vorläuferionen-Selektion mit 280.000 Auflösung bei m/z 200. Das System erweitert die Analysemöglichekeiten in den Laboren der Sektion Organische Geochemie des GFZ Potsdam.
Potsdam
Q Exactive Plus Standard Benchtop-Tandem-Massenspektrometer-System mit Enhanced Resolution Mode und inkl. Lieferung, Installation, Zubehör, Steuerungshard- und Software. Mit dem hochauflösenden Massenspektrometer steht nunmehr ein Instrument zur Verfügung, dass es erlaubt, die Isotopenverhältnisse am intakten Molekül zu messen, in dem die relativen Mengenverhältnisse von Isotopologen einer Verbindung gemessen werden. Die neue Technik wird bisher nicht mögliche Einblicke in das Verständnis biogeochemischer Kreisläufe der Elemente CNSOH geben, in die Evolution und Transformation der Biomasse in der geologischen Vergangenheit liefern und helfen komplexe metabolische Abläufe der Gegenwart und der Erdgeschichte zu verstehen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Herkömmliche Isotopenmassenspektrometer haben den Analyten bisher mittels Verbrennung in ein Gas überführt und entsprechende Isotopenverhältnisse von einzelnen Verbindungen anhand ihrer Verbrennungsgase bestimmt. Hierbei gehen allerdings sämtliche Information über intramolekulare Isotopenverhältnisse verloren. Mit dem neuentwickelten und erst seit kurzem verfügbaren QExactive Plus Orbitrap Massenspektrometer steht nunmehr ein Instrument zur Verfügung, dass es erlaubt, die Isotopenverhältnisse am intakten Molekül zu messen. Darüber hinaus können mit dem System die Moleküle in Fragmente zerlegt werden und die Isotopenverhältnisse dieser intramolekularen Molekülbereiche bestimmt werden. Das Thermo Scientific Q-Exactive Plus Orbitrap Massenspektrometer ist eine Neuentwicklung und weltweit das einzige Gerät auf dem Markt mit dieser neuartigen Technik. Es gibt keine alternativen Systeme. Da die Geräte nur im Direktvertrieb erhältlich sind, kommt nur die Thermo Fisher Scientific GmbH als Auftragnehmer in Frage.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dreieich-Buchschlag
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Postleitzahl: 63303
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhatund eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden;
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]