Rahmenvertrag über Planungsleistungen von Verkehrsanlagen 2023 mit Option auf Verlängerung (2 Lose) Referenznummer der Bekanntmachung: OV-L-474-152-22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14469
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.potsdam.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über Planungsleistungen von Verkehrsanlagen 2023 mit Option auf Verlängerung (2 Lose)
Die Landeshauptstadt Potsdam als Straßenbaulastträger hat aufgrund des vorhandenen Zustandes des Straßennetzes der Stadt einen fortlaufenden Bedarf an der Durchführung von Baumaßnahmen zur Instandhaltung. Ferner erfolgt ein sukzessiver Umbau von Haltestellen für einen barrierefreien Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Zu vorgenannten Zwecken werden regelmäßig Planungsleistungen für Verkehrsanlagen unterschiedlichen Umfangs für die durchzuführenden Baumaßnahmen benötigt. Die zu planenden Maßnahmen erstrecken sich über das gesamte Stadtgebiet von Potsdam und sind unabhängig von der Straßenklassifikation.
Die Auftraggeberin möchte daher Ingenieurbüros binden, die die dafür erforderlichen Planungsleistungen zuverlässig und vereinbarungsgemäß erfüllen. Die Auftraggeberin beabsichtigt daher Planungsleistungen für Verkehrsanlagen im Einzelabrufverfahren über den hier ausgeschriebenen Rahmenvertrag mit mehreren Vertragspartnern zu vergeben. Im Rahmen dieser Versorgungssicherheit werden für das Los 1 (Tätigkeiten der Leistungsphasen 1-6 im Leistungsbild Verkehrsanlagen gem. Anlage 13 zu §§ 45, 47 HOAI 2021) und das Los 2 (Tätigkeiten der Leistungsphase 8 im Leistungsbild Verkehrsanlagen gem. Anlage 13 zu §§ 45, 47 HOAI 2021) jeweils max. 15 geeignete Rahmenvertragspartner aus diesem Verfahren gebunden. Es wird dabei ein gleichmäßiger Abrufumfang unter den jeweiligen Rahmenvertragspartnern über die gesamte Vertragslaufzeit im jeweiligen Los angestrebt.
Planungsleistungen Verkehrsanlagen LPH 1-6
Landeshauptstadt Potsdam Friedrich-Ebert-Str. 79/81 14469 Potsdam
Los 1 beinhaltet Planungsleistungen für das Leistungsbild Verkehrsanlagen der LPH 1-6 gemäß §§ 45,47 HOAI. Es werden max. 15 geeignete Vertragspartner gebunden.
Bei den erforderlichen Leistungen handelt es sich um die Planung von Baumaßnahmen, deren voraussichtliche Baukosten pro Baumaßnahme unter 1 Mio. EUR liegen werden. Aufgrund der Erfahrungswerte aus der Vergangenheit geht die Auftraggeberin davon aus, dass der Wert der zu beauftragenden Leistungen je Abruf im Allgemeinen 2.000,- bis 75.000,- EUR (netto) je Beauftragung betragen wird, ohne dass ein Anspruch auf Abruf in dieser Höhe besteht. Es wird insgesamt von ca.10 Aufträgen pro Jahr ausgegangen. Demzufolge beträgt der Höchstwert dieses Loses bei einer Laufzeit von 4 Jahren [Betrag gelöscht] EUR.
Die konkrete Beauftragung erfolgt über den jeweiligen Einzelabruf und die Annahme des Auftrags durch den Rahmenvertragspartner.
Der Rahmenvertrag beginnt mit Zuschlagserteilung und hat eine Laufzeit von einem Jahr. Einzelaufträge dürfen bis zum letzten Tag der Rahmenvereinbarung erteilt werden, auch wenn die Laufzeit des Einzelabrufs die Laufzeit der zu Grunde liegenden Rahmenvereinbarung überschreitet.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, sofern der Vertrag nicht 3 Monate vor Ablauf durch die Auftraggeberin gekündigt wird (Verlängerungsoption). Der Vertrag endet nach spätestens 4 Jahren.
Als Zuschlagskriterium wird die Leistungsqualität zu 100% festgelegt.
Diese wird an der persönlichen Leistungsfähigkeit der Projektleiter bemessen. Hierzu ist mind. eine mitarbeiterbezogene Referenz (Eigenerklärung) aus den letzten 3 Jahren einzureichen (Ausfüllen der den Vergabeunterlagen beigefügten Referenztabelle), die nach Art und Umfang mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar ist (die Leistung muss vollständig erbracht worden sein). Darüber hinaus ist zur abgegebenen Referenz ein Übersichtslageplan, ein Lageplan, ein Querschnitt sowie ein Lageplan für das benannte Projekt einzureichen (Mindestforderung).
Die Bewertung erfolgt anhand der folgenden festgelegten Wertungsmatrix:
- Planung eines Straßenbauprojekts (Planungsleistungen HOAI gem. dem Leistungsbild Verkehrsanlagen LPH 1-6):
Planung bis zur LPH 2: 1 Punkt
Planung bis zur LPH 4: 2 Punkte
Planung bis zur LPH 6: 3 Punkte
-Projektvolumen von mind. EUR 20T EUR brutto (in den KG 200-700): Mindestforderung
über EUR 70T: 2 Punkte
EUR 20T bis 70T: 1 Punkt
- öffentlicher Auftraggeber gem. § 99 GWB
sofern ein öffentlicher AG vorliegt: 1 Punkt
- Bau einer innerstädtischen Verkehrsanlage unter Aufrechterhaltung des Verkehrs
wenn die Vorgabe erfüllt ist: 1 Punkt
- Umverlegung oder Neubau von Medien im unterirdischen Bauraum einer Verkehrsfläche
wenn die Vorgabe erfüllt ist: 1 Punkt
Gewertet wird eine persönliche Referenz der als Gesamtprojektleiter benannten Person. Die in der Referenz erzielten Punkte werden addiert (Gesamtpunktzahl) und somit -je Los- eine Bieterrangfolge ermittelt. Bei gleicher Punktzahl entscheidet das Los über die Vergabe des ersten Einzelabrufs an den bestplazierten Vertragspartner.
Des Weiteren sind folgende Angaben zur ausgewählten Planungsleistung zu tätigen: Leistungszeitraum, Auftragswert brutto, Kurzbeschreibung Projekt, Auftraggeber, Abteilung des Auftraggebers (ggf. Ansprechpartner) und Kontaktdaten (E-Mail und Telefonnummer), Baukosten, Honorarzone (normale verkehrstechnische Anforderungen)
Unvollständige oder fehlende Angaben können zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Wird eine Referenz eingereicht, die die Mindestforderungen nicht erfüllt, kann diese nicht gewertet werden.
Gemäß Festlegung im "Rahmenvertragsentwurf für Los 1" erfolgt die Abrechnung der Grundleistungen entsprechend der Vergütungsstruktur der HOAI anhand der konkretisierenden Anlage 1 "Leistungen und Bewertung für Verkehrsanlagen, §§ 45, 47 HOAI, LPH 1-6".
Nebenkosten pauschal: 5%
Der Umbauzuschlag beträgt: 20%
Für Besondere Leistungen gelten hiervon abweichende Regelungen gemäß Vertragsentwurf.
Planungsleistungen Verkehrsanlagen LPH 8
Landeshauptstadt Potsdam Friedrich-Ebert-Str. 79/81 14469 Potsdam
Los 2 beinhaltet Planungsleistungen für das Leistungsbild Verkehrsanlagen der LPH 8 (Bauoberleitung) gemäß §§ 45, 47 HOAI. Es werden max. 15 geeignete Vertragspartner gebunden.
Bei den erforderlichen Leistungen handelt es sich um die Planung von Baumaßnahmen, deren voraussichtliche Baukosten pro Baumaßnahme unter 1 Mio. EUR liegen werden. Aufgrund der Erfahrungswerte aus der Vergangenheit geht die Auftraggeberin davon aus, dass der Wert der zu beauftragenden Leistungen je Abruf im Allgemeinen 10.000,- bis 40.000,- EUR (netto) je Beauftragung betragen wird, ohne dass ein Anspruch auf Abruf in dieser Höhe besteht. Es wird insgesamt von ca. 10 Aufträgen pro Jahr ausgegangen. Demzufolge beträgt der Höchstwert dieses Loses bei einer Laufzeit von 4 Jahren [Betrag gelöscht] EUR. Die konkrete Beauftragung erfolgt über den jeweiligen Einzelabruf und die Annahme des Auftrags durch den Rahmenvertragspartner.
Der Rahmenvertrag beginnt mit Zuschlagserteilung und hat eine Laufzeit von einem Jahr. Einzelaufträge dürfen bis zum letzten Tag der Rahmenvereinbarung erteilt werden, auch wenn die Laufzeit des Einzelabrufs die Laufzeit der zu Grunde liegenden Rahmenvereinbarung überschreitet.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, sofern der Vertrag nicht 3 Monate vor Ablauf durch die Auftraggeberin gekündigt wird (Verlängerungsoption). Der Vertrag endet nach spätestens 4 Jahren.
Als Zuschlagskriterium wird die Leistungsqualität zu 100% festgelegt.
Diese wird an der persönlichen Leistungsfähigkeit der Projektleiter bemessen. Hierzu ist mind.eine mitarbeiterbezogene Referenz (Eigenerklärung) aus den letzten 3 Jahren einzureichen (Ausfüllen der den Vergabeunterlagen beigefügten Referenztabelle), die nach Art und Umfang mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar ist (die Leistung muss vollständig erbracht worden sein). Darüber hinaus ist zur abgegebenen Referenz ein Übersichtslageplan, ein Lageplan, ein Querschnitt sowie ein Lageplan für das benannte Projekt einzureichen (Mindestforderung).
Die Bewertung erfolgt anhand der folgenden festgelegten Wertungsmatrix:
-Planung eines Straßenbauprojekts (Planungsleistungen HOAI gemäß dem Leistungsbild Verkehrsanlagen LPH 8): Mindestforderung
zusätzliche Erbringung der örtlichen Bauüberwachung: 1 Punkt
-Projektvolumen von mind. EUR 20TEUR brutto (in den KG 200-700): Mindestforderung
Über EUR 70T: 2 Punkte
EUR 20T bis 70T: 1 Punkt
-öffentlicher Auftraggeber gem. § 99 GWB
Sofern ein öffentlicher AG vorliegt: 1 Punkt
-Bau einer Verkehrsanlage unter Aufrechterhaltung des Verkehrs
Wenn die Vorgabe erfüllt ist: 1 Punkt
-Umverlegung oder Neubau von Medien im unterirdischen Bauraum einer Verkehrsfläche
Wenn die Vorgabe erfüllt ist: 1 Punkt
Gewertet wird eine persönliche Referenz der als Gesamtprojektleiter benannten Person. Die in der Referenz erzielten Punkte werden addiert (Gesamtpunktzahl) und somit eine Bieterrangfolge -je Los-ermittelt. Bei gleicher Punktzahl entscheidet das Los über die Vergabe des ersten Einzelabrufs an den bestplazierten Vertragspartner.
Des Weiteren sind folgende Angaben zur ausgewählten Planungsleistung zu tätigen: Leistungszeitraum, Auftragswert brutto, Kurzbeschreibung Projekt, Auftraggeber, Abteilung des Auftraggebers (ggf. Ansprechpartner) und Kontaktdaten (E-Mail und Telefonnummer), Baukosten, Honorarzone (normale verkehrstechnische Anforderungen)
Unvollständige oder fehlende Angaben können zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Wird eine Referenz eingereicht, die die Mindestforderungen nicht erfüllt, kann diese nicht gewertet werden
Gemäß Festlegung im "Rahmenvertragsentwurf für Los 2" erfolgt die Abrechnung der Grundleistungen entsprechend der Vergütungsstruktur der HOAI anhand der konkretisierenden Anlage 2 "Leistungen und Bewertung für Verkehrsanlagen, §§ 45, 47 HOAI, LPH 8".
Nebenkosten pauschal: 5%
Der Umbauzuschlag beträgt: 20%
Für Besondere Leistungen gelten hiervon abweichende Regelungen gemäß Vertragsentwurf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Sofern eine Eignungsleihe bzgl. der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vorgenommen wird, sind die diesbezüglichen Eignungsnachweise des anderen Unternehmens sowie deren Erklärung zu §§ 123 ff. GWB (FB HVA-F StB Eigenerklärung zur Eignung) beizulegen (sofern einschlägig und das andere Unternehmen bei Angebotsabgabe bekannt ist).
(2) Eigenerklärung über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. [Betrag gelöscht] EUR pauschal je Versicherungsfall für Personenschäden sowie [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Vermögensschäden; Für den Fall, dass aktuell über keine Haftpflichtversicherung zu den jeweiligen o. g. Deckungssummen je Versicherungsfall verfügt wird, ist eine Erklärung ausreichend, dass im Falle der Beauftragung, eine entsprechende Haftpflichtversicherung abgeschlossen und eine Kopie der Police als Nachweis im Falle der Beauftragung eingereicht wird (FB HVA-F StB Eigenerklärung zur Eignung).
(3) Verpflichtungserklärung bezüglich Eignungsleihe (sofern einschlägig und das andere Unternehmen bei Angebotsabgabe bereits bekannt ist) (FB HVA-F StB Verpflichtungserklärung Eignungsleihe).
(1) Sofern eine Eignungsleihe bzgl. der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vorgenommen wird, sind die diesbezüglichen Eignungsnachweise des anderen Unternehmens sowie deren Erklärung (FB HVA-F StB Eigenerklärung zur Eignung) beizulegen (sofern einschlägig und das andere Unternehmen bei Angebotsabgabe bekannt ist).
(2) Erklärung der Bietergemeinschaft, dass das bezeichnete Mitglied die Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, das geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner zu haften, im Vergabeverfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bietergemeinschaft abgegeben wurden (FB HVA-F StB Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft)
(3) Eigenerklärung über Unteraufträge/Nachunternehmerleistungen (sofern einschlägig). Es sind Angabe zu tätigen, welche Teile des Auftrags das Unternehmen, unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (FB HVA-F StB EU-Verzeichnis der Unterauftragnehmer)
(4) Verpflichtungserklärung durch Nachunternehmer bzw. bezüglich Eignungsleihe (sofern einschlägig und der Nachunternehmer bzw. das andere Unternehmen bei Angebotsabgabe bereits bekannt ist) (FB HVA-F StB Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer bzw. FB HVA-F StB Verpflichtungserklärung Eignungsleihe).
(1) Eigenerklärung zur Eignung (FB 10008)
(2) Es sind die Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG) einzuhalten - Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (FB 5.3)
(3) ggf. Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmen zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (FB 5.4)
(4) Angaben zur Abfrage von Eintragungen aus dem Wettbewerbsregister: Der Auftraggeber wird für den/die Wirtschaftsteilnehmer, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG bei der Registerbehörde anfordern. Bewerber/Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten haben daher auf Anforderung des Auftraggebers einen vergleichbaren Nachweis nach Maßgabe der Rechtsvorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich vor, für den/die Wirtschaftsteilnehmer, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, zusätzlich einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. Die vorgenannte Verfahrensweise gilt entsprechend.
(5) Erklärung restriktive Maßnahmen (FB 4.12)
Abschnitt IV: Verfahren
Die Öffnung der Angebote erfolgt gemäß § 55 VgV.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Die Kommunikation infolge von Bewerber-/Bieterfragen, über sonstige Änderungen o.ä. erfolgt ebenfalls über den Vergabemarktplatz, so dass sich die Bewerber/Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen, sowie etwaige Änderungen informieren müssen. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme am Verfahren wird daher empfohlen, da dann der registrierte Bewerber/Bieter automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert wird. Auch können im Verfahren Nachrichten an die Vergabestelle gesendet werden.
(2) Sollte sich im Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, der der Bekanntmachungspflicht unterliegt, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Teilnahmefrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Bei Registrierung zum Verfahren auf dem Vergabemarktplatz erfolgt jedoch ebenfalls eine automatische Benachrichtigung über eine Bekanntmachungsänderung oder weitere Bekanntmachungen.
(3) Für die Erstellung von Teilnahmeanträgen und Angeboten sind zwingend die vom Auftraggeber über den Vergabemarktplatz in den Vergabeunterlagen bereit gestellten Vordrucke/Formulare zu verwenden. Änderungen an diesen Vordrucken/Formularen sind - soweit nicht durch den Auftraggeber explizit zugelassen - unzulässig und führen zum Ausschluss des Teilnahmeantrages oder Angebots. Im Übrigen gelten die weitergehenden Anforderungen und Konkretisierungen in den Vergabeunterlagen.
(4) Beteiligt sich eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern als Bewerber-/Bietergemeinschaft am Verfahren oder wird auf Kapazitäten und Leistungen Dritter (z. B. Nachunternehmer) zum Nachweis der Eignung oder zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungsanforderungen zurück gegriffen, sind die Einzelheiten bezüglich der Voraussetzungen sowie den von diesen einzureichenden Nachweise und Erklärungen den veröffentlichten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRR1LH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
§160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit