EVC Hotspots_Planungsleistung UW Cottbus/Sandow Referenznummer der Bekanntmachung: EVC-HS-02-2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cottbus
NUTS-Code: DE402 Cottbus, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 03046
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://energienetze-cottbus.de/
Abschnitt II: Gegenstand
EVC Hotspots_Planungsleistung UW Cottbus/Sandow
Planungsleistungen für die Errichtung bzw. Erweiterung eines Umspannwerks in Cottbus einschließlich Transformator, 110- und 20-kV-Schaltanlagen sowie Klärung primär-, sekundär- und bautechnischer Fragestellungen
Cottbus
Architekten-, Fachplanungs- und Beratungsleistungen in Anlehnung an die Leistungsbilder der HOAI einschließlich der Klärung primär-, sekundär- und bautechnischer Fragestellungen für die Errichtung bzw. Erweiterung eines Umspannwerks in Cottbus einschließlich Transformator, 110- und 20-kV-Schaltanlagen sowie Klärung primär-, sekundär- und bautechnischer Fragestellungen
Leistungsphase 7 (Mitwirkung bei der Vergabe) und der Leistungsphase 8 (Bauüberwachung)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kabelsketal
NUTS-Code: DEE0B Saalekreis
Postleitzahl: 06184
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YBY6D24
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der
Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in §
135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.