3 Gutachten zum Entschließungsantrag 05/22 - Los 1: Datengrundlage Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/018/Z25-7 - Los 1
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 218-624117)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55122
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bnetza.de/beschaffung
Abschnitt II: Gegenstand
3 Gutachten zum Entschließungsantrag 05/22 - Los 1: Datengrundlage
Der Ausschuss für Digitales des Deutschen Bundestags hat die Bundesregierung am 11. Mai 2022 dazu aufgefordert zur Vorbereitung der Überwachung der Verfügbarkeit eines Mindestangebots an Telekommunikationsdiensten und der bevorstehenden Evaluation der Telekommunikationsmindestversorgungsverordnung (TKMV) im Jahre 2023 mehrere Gutachten in Auftrag zu geben. Dabei sind Studien zu folgenden Themen anzufertigen:
1. Die Analyse von Parallelnutzungsszenarien für Mehrpersonenhaushalte und deren Einfluss auf die Mindestanforderungen der TKMV.
2. Die Identifikation weiterer Qualitätsparameter außer den Bandbreiten im Download und Upload, sowie der Latenz, welche für eine stabile Nutzung der durch die Grundversorgung umfassten Dienste maßgeblich sind.
3. Die Analyse von Übertragungstechniken, welche geeignet sind die unter Punkt 1 und 2 ermittelten Anforderungen zu erfüllen.
4. Die Erarbeitung einer validen Datenbasis über die in Deutschland tatsächlich vorhandenen Mindestbandbreiten, bezogen auf einzelne Haushalte.
Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens werden Gutachten zu den Punkten 1, 2 und 4 in drei Losen durch die Bundesnetzagentur ausgeschrieben.
Aus technischen Gründen mussten für die drei Lose 3 Verfahren bzw. einzelne Aktenzeichen in der E-Vergabe angelegt werden (2022/018/Z25-7 - Los 1, 2022/018/Z25-7 - Los 2, 2022/018/Z25-7 - Los 3).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen