Dienstleistung zur Zulassung von Flottenfahrzeugen u.a. Fahrzeugen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-012-EU-ABBES
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55124
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bghm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistung zur Zulassung von Flottenfahrzeugen u.a. Fahrzeugen
Gegenstand der Maßnahme ist die Zulassung der Flottenfahrzeuge des Fuhrparks der Auf-traggeberin. Der Fuhrpark umfasst derzeit ca. 530 Fahrzeuge. Jährlich sind ca. 500-550 Neu-an- und Ummeldungen durchzuführen.
Die Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre mit der Option um 2x1 Jahr Verlängerung und beginnt mit dem Monatsersten nach Zuschlagsentscheidung.
Das Auftragsvolumen beträgt ca. 105.500,00 Euro, netto und somit für die Gesamtlaufzeit des Vertrages inkl. optionaler Verlängerungen maximal 422.000,00 Euro, netto
Mainz
Die Auftraggeberin benötigt zur Sicherstellung der Mobilität ihres Fuhrparks, derzeit bestehend aus ca. 530 Flottenfahrzeugen, einen Vertragspartner für die Zulassung der Fahrzeuge inkl. der begleitenden Verwaltungsangelegenheiten am Standort der Auftraggeberin in Mainz.
Der Fuhrpark der Auftraggeberin hat in den Jahren ohne Pandemie eine Auftragsstückzahl von ca. 500 - 550 Neuanmeldungen/Ummeldungen erreicht. Eine Abnahmemenge kann nicht garantiert werden.
Die Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre mit der Option um 2x1 Jahr Verlängerung und beginnt mit dem Monatsersten nach Zuschlagsentscheidung.
Das Auftragsvolumen beträgt jährlich ca.105.500,00 Euro, netto.
Für die Gesamtlaufzeit inkl. optionaler Verlängerungen beträgt das Auftragsvolumen maximal 422.000,00 Euro, netto.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Dienstleistung zur Zulassung von Flottenfahrzeugen u.a. Fahrzeugen
Ort: Parsdorf
NUTS-Code: DE218 Ebersberg
Postleitzahl: 85599
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Auftraggebe-rin gerügt werden, ansonsten ist der Antrag unzulässig. Sind mehr als 15 Kalendertage nach der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen, ist ein Antrag ebenfalls unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB).
2.6.3 Angaben zu den Fristen des offenen Verfahrens
§ 20 VgV
(1) Bei der Festlegung der Fristen für den Eingang der Angebote und der Teilnahmeanträge nach den §§ 15 bis 19 ist die Komplexität der Leistung und die Zeit für die Ausarbeitung der Angebote angemessen zu berücksichtigen. § 38 Absatz 3 (Vorinformation) bleibt unberührt.
§ 15 VgV
(2) Die Frist für den Eingang der Angebote (Angebotsfrist) beträgt mindestens 35 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung.
(4) Der öffentliche Auftraggeber kann die Frist gemäß Absatz 2 um fünf Tage verkürzen, wenn er die elektronische Übermittlung der Angebote akzeptiert.
§ 62 VgV Unterrichtung der Bewerber und Bieter
(1) Unbeschadet des § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen teilt der öffentliche Auftraggeber jedem Bewerber und jedem Bieter unverzüglich seine Entscheidungen über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen Beschaffungssystem mit.
(2) Der öffentliche Auftraggeber unterrichtet auf Verlangen des Bewerbers oder Bieters unverzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des Antrags in Textform,
1. jeden nicht erfolgreichen Bewerber über die Gründe für die Ablehnung seines Teilnahmeantrags,
2. jeden nicht erfolgreichen Bieter über die Gründe für die Ablehnung seines Angebots,
3. jeden Bieter über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters, und
4. jeden Bieter über den Verlauf und die Fortschritte der Verhandlungen und des wettbewerblichen Dialogs mit den Bietern.