ex post Softwareanwendung Fördermittelplattform Referenznummer der Bekanntmachung: 850-000-005460
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DEB35
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55118
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ldi.rlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
ex post Softwareanwendung Fördermittelplattform
Das Land Rheinland-Pfalz gewährt aus Mitteln, die seitens des Bundes und der Bundesländer bereitgestellt werden, Finanzhilfen zur Beseitigung der Schäden infolge des Hochwassers und Starkregens am 14. und 15. Juli 2021. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz (ADD) ist dabei zuständig für die Prüfung von Anträgen von betroffenen Gebietskörperschaften und kommunalen Zusammenschlüssen sowie nicht-kommunalen Trägern von kommunalen Infrastruktureinrichtungen und die Abwicklung der gewährten Finanzhilfen aus dem Wiederaufbaufonds RLP 2021 für die kommunale Infrastruktur.
Gegenstand der Ausschreibung ist ein nachweislich markterprobtes sowie stabiles IT-System "Fördermittelplattform (FMP)", welches die Beantragung (Antragstellerplattform) und die Sachbearbeitung (Fachverfahren) systemtechnisch digital und weitestgehend automatisiert in einem medienbruchfreien Ende-zu-Ende-Prozess unterstützt. Die FMP soll zunächst für das Förderprogramm Wiederaufbau gem. der VV Wiederaufbau RLP 2021 genutzt werden. Zu einem späteren Zeitpunkt sollen weitere Förderprogramme integriert werden.
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Trier Den technischen Betrieb der Softwareanwendung plant der Auftraggeber beim Landesbetrieb Daten und Information, Valenciaplatz 6, 55118 Mainz.
Weiterer Sitz der ADD: August-Thyssen-Straße 20, 60705 Koblenz.
Das übergeordnete Ziel liegt in der Digitalisierung und Standardisierung der verschiedenen, in der Zuständigkeit der ADD liegenden, Förderverfahren einerseits und in der komfortablen höchstmöglichen elektronischen Unterstützung aller Nutzer andererseits. Das ausgeschriebene IT-System soll bereits bestehende IT-Systeme ersetzen.
Erforderlich ist eine nutzerfreundliche (d. h. verständliche und intuitiv bedienbare) Lösung, mit der gleichsam die fachlichen und die gesetzlichen Anforderungen abgebildet werden können. Die Möglichkeit der Vermeidung von Medienbrüchen ist unerlässlich. Die FMP wird in einem Informationsverbund mit Basiskomponenten und Basisdiensten der IT-Basisinfrastruktur OZG RLP interagieren, wobei einzelne Basiskomponenten und Basisdienste bereits verfügbar sind und bei Implementierung der FMP angebunden werden müssen, und einzelne weitere Basiskomponenten und Basisdienste derzeit im Aufbau sind bzw. noch nicht in der ADD verwendet werden, jedoch in einer Ausbaustufe anzubinden sind.
Die Antragsteller sollen über das Internet auf die FMP zugreifen. Die FMP muss dazu eine entsprechende Antragstellerplattform zur Verfügung stellen. Die nach Antragseinreichung ausgelöste Antragsprüfung und Sachbearbeitung der ADD muss in behördeneigenen Netzen im Fachverfahren der FMP erfolgen können. Mit behördeneigenem Netz ist im gegebenen Fall das rlp-Netz gemeint, welches zugleich an das Kommunalnetz in Rheinland-Pfalz angebunden ist.
Positionen im Preisblatt wurden teilweise optional abgefragt.
Der Landesbetrieb Daten und Information (LDI) führte das Vergabeverfahren als Vergabestelle durch. Auftraggeber / Vertragspartner des Auftragnehmers ist die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Trier.
Bei den unter Ziff. II.1.7) und V.2.4) genannten Werten handelt es sich um fiktive Angaben, die aufgrund technischer Vorgaben gemacht werden mussten. Die tatsächlichen Auftragswerte können zum Schutz berechtigter Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht offengelegt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99099
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.ibykus.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Die in III. 1. 3) geforderten Nachweise und Erklärungen sind, soweit einschlägig und bezogen auf die zu erbringende Teilleistung, für das jeweiligen Unternehmen mit dem Angebot einzureichen sowie nach § 47 Abs. 1 Satz 1 VgV nachzuweisen, dass dem Bieter die insoweit für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
(2) Weitere Angebotsbestandteile
Der Bieter hat folgende Unterlagen zur Eignungsprüfung mit seinem Angebot vorzulegen:
- Teil A_Anlage_01_Eigenerklärungen
- Teil A_Anlage_02_Unternehmensdarstellung
- aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate, nicht beglaubigte Kopie genügt) bzw. Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist (nicht älter als 6 Monate - Kopie genügt)
- Nachweis einer aktuell bestehenden Haftpflichtversicherung mit mindestens jeweils 500.000 EUR Deckungssummen für Sach- und Personenschäden sowie für Vermögensschäden je Schadensfall. Der Versicherungsnachweis kann durch Bestätigung einer Versicherung oder Kopie des Versicherungsscheins erbracht werden. Gleichwertig ist die Bereitschaftserklärung eines Versicherungsunternehmens zum Abschluss einer solchen Versicherung.
- Teil A_Anlage_03_Referenzen
- falls Nachunternehmer eingesetzt werden, ggf. Verfügbarkeitsnachweis (kein Formular vorgegeben); von jedem Nachunternehmer sind Teil A_Anlage_02_Eigenerklärungen, Teil A_Anlage_05_Tariftreueerklärung, Teil A_Anlage_08_Schutzerklärung, Teil A_Anlage_11_Eigenerklärung Sanktionsverordnung und Handelsregisterauszug (Details entsprechend s.o.) mit dem Angebot einzureichen
- falls Bietergemeinschaft: ausgefüllte Teil A_Anlage_04_Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnet; von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sind Teil A_Anlage_01_Eigenerklärungen, Teil A_Anlage_05_Tariftreueerklärung, Teil A_Anlage_08_Schutzerklärung, Teil A_Anlage_11_Eigenerklärung Sanktionsverordnung und Handelsregisterauszug (Details entsprechend s. o.) mit dem Angebot einzureichen
Der Bieter hat folgende Unterlagen zur fachlichen Prüfung mit seinem Angebot vorzulegen:
ausführliche Darstellung der angebotenen Leistung unter Berücksichtigung von Teil B_Leistungsbeschreibung
Betriebskonzept
Datenschutzkonzept
Teil B_Anlage_01_Ausschluss- und Bewertungskriterien_Bewertungsmatrix
Teil B_Anlage_02_Preisblatt
Bekanntmachungs-ID: CXPDYYDYEYL
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.add.rlp.de
Gemäß §§ 160 ff GWB erteilt der Auftraggeber folgende Hinweise:
Vergabestelle ist der Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI), Valenciaplatz 6, 55118 Mainz, Telefax: [gelöscht].
Die Vergabestelle ist Adressatin bei Rügen.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.