EU-weite Ausschreibung von Objektplanungsleistungen für das Wilhelm-Hofmann-Gymnasium

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Ems
NUTS-Code: DEB1A Rhein-Lahn-Kreis
Postleitzahl: 56130
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.rhein-lahn.rlp.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E58618948
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.subreport.de/E58618948
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

EU-weite Ausschreibung von Objektplanungsleistungen für das Wilhelm-Hofmann-Gymnasium

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der Rhein-Lahn-Kreis beabsichtigt die Vergabe von Objektplanungsleistungen (Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI) im Zusammenhang mit dem Ersatzneubau des Hauptgebäudes (Südostflügel) des Wilhelm-Hofmann-Gymnasiums (WHG) in St. Goarshausen.

Um den Interessenten einheitliche Informationen zum Projekt zur Verfügung zu stellen, steht über die genutzte Vergabeplattform „subreport ELViS“ unter dem Projektzugang dieses Vergabeverfahrens (vgl. Ziffer I.3)) eine Kurzinformation zum Vorhaben, zu den Leistungseckpunkten der ausgeschriebenen Leistung und zur Abwicklung des Vergabeverfahrens nach VgV zum Herunterladen bereit. Der Kurzinformation sind auch Formblätter für den Teilnahmeantrag beigefügt, die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs von den Bewerbern zwingend zu verwenden sind. Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes wird den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern eine detaillierte Aufgabenbeschreibung bereitgestellt.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
71310000 Technische Beratung und Konstruktionsberatung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB1A Rhein-Lahn-Kreis
Hauptort der Ausführung:

Gymnasialstraße 2 – 5 56346 St. Goarshausen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Südostflügel (Hauptgebäude) des Wilhelm-Hofmann-Gymnasiums kann wegen statischen Mängeln an den Betondecken nicht mehr genutzt werden und soll abgebrochen werden.

Mit dem gegenständlichen Vergabeverfahren werden die erforderlichen Objektplanungsleistungen im Zusammenhang mit Ersatzneubau des Südostflügels ausgeschrieben. Die Planung der Abbruchmaßnahme ist nicht Gegenstand dieses Vergabeverfahrens, sondern wird in einem gesonderten Verfahren vergeben.

Die zu erbringenden Planungsleistungen orientieren sich am Leistungsbild der HOAI. Hierbei sind insbesondere die Grundleistungen der jeweiligen Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß § 34 HOAI (Gebäude und Innenräume) zu erbringen.

Bei der Planung ist zu berücksichtigen, dass der Standort im Bereich des Oberen Mittelrheintals liegt, welches im Jahr 2002 durch die UNESCO als Welterbestätte anerkannt wurde. Von daher sind besonders hohe Anforderungen an die visuelle Integrität des Baukörpers, insbesondere im Hinblick auf die Fassadengestaltung, auf die Materialität und an die farbliche Gestaltung des Baukörpers zu stellen.

Weiterhin ist bei der Planung zu berücksichtigen, dass der Rhein-Lahn Kreis sich zum Ziel gesetzt hat, durch strategischen Klimaschutz die Emission von Treibhausgasen gegenüber dem heutigen Stand drastisch zu reduzieren. Es gilt somit auch im Zuge der Umsetzung der vorliegenden Maßnahme, Potentiale zur Energieeinsparung, Effizienzsteigerung sowie die Potentiale erneuerbarer Energien zu identifizieren und wenn möglich zu erschließen.

Die Vergabe der zu erbringenden Leistungen erfolgt stufenweise.

Darüber hinaus sollen voraussichtlich auch folgende Besondere Leistungen beauftragt werden:

• Fortschreiben des Raumprogramms/Zusammenstellung Raumbücher (LPH 1/2),

• Vertiefte Kostenschätzung (LPH 2),

• Aufstellen von vergleichenden Kostenübersichten anderer an der Planung fachlich Beteiligter (LPH 6),

• Tätigkeit als verantwortlicher Bauleiter (LPH 8).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Nach Planungs- und Baufortschritt

II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Sollten mehr als fünf Bewerber die gesetzten Mindestbedingungen erfüllen, erfolgt eine weitere Auswahl der Bewerber anhand folgender Systematik (Punkteschema):

In Bezug auf die nachzuweisenden Mindestbedingungen können für folgende Auswahlkriterien Bonuspunkte erreicht werden:

1. 1 Bonuspunkt, wenn der Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten drei Geschäftsjahren (2020 bis 2022) für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre mindestens 1,5 Mio. EUR beträgt.

2. 1 Bonuspunkt, wenn in den letzten drei Geschäftsjahren (2020 bis 2022) jeweils durchschnittlich mindestens sechs Architekten beim Bewerber beschäftigt waren.

3. 2 Bonuspunkte, wenn es sich bei der Referenz zu Objektplanungsleistungen um eine Schule der Sekundarstufe I oder II (z. B. Gymnasium, Gesamtschule, Realschule) handelt.

Insgesamt können somit durch die genannten Auswahlkriterien maximal 4 Bonuspunkte erreicht werden.

Für die Teilnahme an der zweiten Stufe des Verhandlungsverfahrens werden die fünf Bewerber mit der/den höchsten Punktzahl/-en zugelassen.

Sollten mehr als fünf Bewerber die maximale Bonuspunktzahl von 4 Bonuspunkten erreichen, entscheidet für diese Bewerber das Los (vgl. § 75 Abs. 6 VgV).

Sollten weniger als fünf Bewerber die maximale Bonuspunktzahl bzw. die Höchstpunktzahl im relativen Vergleich zu Mitbewerbern erreichen, werden die Bewerber mit der maximalen Bonuspunkzahl bzw. Höchstpunktzahl vorrangig berücksichtigt. Sollte auf den nachfolgenden Rängen eine größere Anzahl an Bewerbern die gleiche Punktzahl erhalten, als für das Erreichen der vorgesehenen Mindestzahl von Bewerbern erforderlich ist, wird aus der Gruppe dieser Bewerber die entsprechende Anzahl an Bewerbern hinzugelost.

Sollten weniger als fünf Bewerber nicht mindestens einen Bonuspunkt erreichen, wird aus der Gruppe der Bewerber welche (nur) die Mindestbedingungen erfüllen eine entsprechende Anzahl an Bewerbern hinzugelost, so dass mindestens fünf Bewerber für die 2. Stufe des Verhandlungsverfahrens zugelassen werden können.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- Eigenerklärung über eine Berufshaftpflichtversicherung;

- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

- Eigenerklärung über eine Berufshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 1,0 Mio. EUR unter Angabe des Versicherungsunternehmens;

- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten drei Geschäftsjahren (2020 bis 2022) für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- Eigenerklärung über die Anzahl des Fachpersonals;

- Eigenerklärung zu mindestens einer Referenz des Bewerbers (der Bewerbergemeinschaft) über die Durchführung von Objektplanungsleistungen für den/die Neubau/Umbau/Sanierung einer Bildungseinrichtung.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

- Eigenerklärung, dass in den letzten drei Geschäftsjahren (2020 bis 2022) jeweils durchschnittlich mindestens drei Architekten beim Bewerber beschäftigt waren.

- Eigenerklärung zu mindestens einer Referenz des Bewerbers (der Bewerbergemeinschaft) über die Durchführung von Objektplanungsleistungen für den/die Neubau/ Umbau/Sanierung einer Bildungseinrichtung mit Baukosten (KG 300 und 400) von mindestens 5 Mio. EUR (netto) für öffentliche Auftraggeber. Die beauftragte Planungsleistung muss mindestens die LPH 2 – 8 der HOAI (§ 34) umfassen. Das Projekt muss zudem im Zeitraum 2018 – 2022 abgeschlossen worden sein oder sich derzeit im Bau (LPH 8) befinden. Die Referenz muss diesbezüglich prüffähige Angaben enthalten (Projektbezeichnung, Auftraggeber, Leistungszeitraum, Baukosten, Leistungsumfang).

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Die zu erbringenden Planungsleistungen orientieren sich am Leistungsbild der HOAI (§ 34).

III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Einhaltung der Regelungen des Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz – LTTG).

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 09/01/2023
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1) Durchgeführt wird ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Diese Bekanntmachung leitet den Teilnahmewettbewerb ein. Im Teilnahmewettbewerb werden auf der Grundlage der Teilnahmeanträge diejenigen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften ausgewählt, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ist noch kein Angebot, sondern nur ein Teilnahmeantrag abzugeben.

2) Für den Teilnahmeantrag sind die Vordrucke (Formblätter) zu verwenden, die in der Kurzinformation auf der elektronischen Vergabeplattform subreport des Vergabeinformationssystems ELViS unter dem Projektzugang dieses Vergabeverfahrens zum Herunterladen bereitstehen (vgl. Ziffer I.3). Diese Kurzinformation enthält weitere Informationen.

3) Rückfragen sind ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Die Beantwortung von Rückfragen erfolgt ebenfalls ausschließlich über die vorgenannte Vergabeplattform. Mündliche Rückfragen werden nicht beantwortet. Eine rechtzeitige Beantwortung der Rückfragen vor Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge kann nur erfolgen, wenn die Rückfragen bis spätestens zum 29.12.2022 bei der oben genannten Stelle eingehen. Später eingehende Rückfragen werden nach Möglichkeit ebenfalls beantwortet, sofern dies aus Sicht des Auftraggebers noch rechtzeitig vor Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge möglich ist.

4) Der vollständige den Vorgaben entsprechende Teilnahmeantrag (sowie ggf. gesonderte Erklärungen des Bewerbers) ist vom Bewerber als PDF-Dokument einzuscannen und ausschließlich elektronisch in Textform über den entsprechenden Projektzugang einzureichen (vgl. Ziffer I.3).

5) Bewerber, welche die geforderten Eignungsnachweise nicht vollständig vorlegen (vgl. Ziffer III.1)), werden bei der Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber nicht berücksichtigt.

6) Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden bei Bewerbergemeinschaften gemeinsam berücksichtigt.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit – der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

– Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
08/12/2022

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