Herstellung und Lieferung von Referenzzielen für den Beschuss mit PzAbwWa-EffektorenI
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: http://www.evergabe-online.de/
Elektronischer Zugang zu Informationen: http://www.evergabe-online.de/
Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen: http://www.evergabe-online.de/
Weitere Auskünfte erteilen:
die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
Kauf
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Gemäß Vergabeunterlagen (voraussichtlich WTD91, Am Schießplatz, 49707 Meppen)
NUTS-Code DE949 Emsland
35210000 Zielscheiben für Schießstände
Der Bieter muss alle Änderungen angeben, die sich bei Unterauftragnehmern während der Auftragsausführung ergeben
- 10 EA Schießplatzersatzziele - Wanne Seite Typ I
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1. Bezeichnung des Bewerber-/Bieterunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail, Telefon und Faxnummer. Die Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung muss von allen Beteiligten unterschrieben sein.2. Der Bewerber/Bieter hat eine formlose und unterschriebene Eigenerklärung zur Eigentümerstruktur vorzulegen.3. Der Bewerber/Bieter hat einen aktuellen Handels-, Partnerschafts- oder Berufsregisterauszug (in Kopie), oder ein gleichwertiges Dokument bei ausländischen Bewerbern (nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist) vorzulegen. Sofern im Land des Gesellschaftssitzes keine Registrierungspflicht besteht: Nennung der Gesellschafts- bzw. Organisationsform und Beschreibung der Eigentums- und Beteiligungsstrukturen.4. Der Bewerber/Bieter hat eine ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorzulegen (Formular BAAINBw-B-V 030 bzw. BAAINBw-B-V 034; kann unter https://www.bundeswehr.de/de/organisation/ausruestung-baainbw/downloads bezogen werden).5. Der Bewerber/Bieter hat eine ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch Bewerber/Bieter bei Aufträgen nach § 104 Abs. 3 GWB gemäß Formular BAAINBw-B-V 031 und ggf. ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch Unterauftragnehmer bei Aufträgen nach § 104 Abs. 3 GWB gemäß Formular BAAINBw B-V 032 vorzulegen (Formulare können unter https://www.bundeswehr.de/de/organisation/ausruestung-baainbw/downloads bezogen werden).6. Der Bewerber/Bieter hat eine formlose Eigenerklärung, dass der Bewerber/Bieter den Auftraggeber bereits im laufenden Vergabeverfahren über jede Änderung seiner Organisation (bspw. Eigentümerstruktur, Umstrukturierung, Ausgliederungen, etc.) informiert, vorzulegen.7. Der Bewerber/Bieter hat eine formlose Eigenerklärung, dass der Bewerber/Bieter den Auftraggeber vollständig und lückenlos über seine geplanten Lieferketten und alle für den Auftraggeber relevanten Nachunternehmer informiert, vorzulegen.8. Der Bewerber/Bieter hat eine formlose Eigenerklärung, dass für die elektronische Kommunikation auf Aufforderung des Auftraggebers ein Verschlüsselungsprogramm genutzt werden wird, vorzulegen.9. Der Bewerber/Bieter hat eine formlose Eigenerklärung vorzulegen, dass für die Abwicklung des Auftrages und die Kommunikation mit dem Auftraggeber nur Personal vorgesehen ist, das die deutsche Sprache in Wort und Schrift fließend beherrscht.10. Der Bewerber/Bieter hat eine formlose Eigenerklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht aus einem Staat kommt, der nicht die notwendige Gewähr zur Wahrung der Sicherheitsinteressen bietet (Länderliste); gem. § 7 Abs. 2 BwBBG, vorzulegen.11. Der Bewerber/Bieter hat eine formlose Eigenerklärung vorzulegen, dass im Angebot keine Unterauftragnehmer vorgesehen werden, die in einem Staat außerhalb der Europäischen Union ansässig sind, die nicht die notwendige Gewähr für die Wahrung der Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland aufgrund entsprechender Vorgaben für Unterauftragnehmer gem. § 7 Abs. 3 und 4 BwBBG bieten.12. Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine ist folgende Eigenerklärung zwingend erforderlich:Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab:1.Die Firma XY gehört / gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland,b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%,c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft.2. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift.3.Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt._______________________, den _______________________________Unterschriften
Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1. Der Bewerber/Bieter hat eine aktuelle Bankerklärung mit Aussagen zum Zahlungsverhalten, zur Geschäftsverbindung/Kontoführung, zu den finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnissen und zur Kreditbeurteilung vorzulegen. Aktuell sind Bankerklärungen aus den letzten sechs Monaten, gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge in IV.3.4) dieser Bekanntmachung.2. Der Bewerber/Bieter hat Kopien der Geschäftsberichte des Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen.
3. Der Bewerber/Bieter hat eine formlose Eigenerklärung über die Höhe des Gesamtumsatzes / Umsatzes mit vergleichbaren Leistungen der letzten 3 Geschäftsjahre vorzulegen.
4. Der Bewerber/Bieter hat eine formlose Eigenerklärung vorzulegen, dass im Auftragsfall ein Versicherungsschutz (industrieübliche Betriebshaftpflicht) besteht, deren Höhe jeweils 5 Mio. Euro pro Schadenfall für Personen- und für Personen- und Sachschäden, im Falle der Kumulation von Schadensereignissen jedoch 5 Mio. pro Jahr nicht unterschreitet.
5. Sofern eine Bewerbung als Bewerbergemeinschaft (BewGe)/Bietergemeinschaft (BieGe) erfolgen soll, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe/BieGe unterzeichnete formlose Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziffer III.1.3) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe/BieGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. Die vorstehend genannten Erklärungen sind sowohl von dem Bewerber/Bieter als auch von allen Mitgliedern der BewGe/BieGe abzugeben.
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit von Unterauftragnehmern (die zu deren Ablehnung führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1. Der Bewerber/Bieter kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber/Bieter diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziffer III.2.2) dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis mittels formloser Eigenerklärung zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen (z.B. durch eine Verpflichtungserklärung) zur Verfügung steht. Ausländischen Bewerbern/Bietern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber/Bieter zu, Nachweise auf Verlangen spätestens vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:1. Der Bewerber/Bieter muss in die Geheimschutzbetreuung des BMWK aufgenommen sein. Für diesen Auftrag müssen alle Mitarbeiter (Schweißfacharbeiter, Kaufmann, Lagerleiter, etc.), die über die Zielaufbaubeschreibungen im Rahmen dieses Auftrages in Kenntnis gesetzt werden, spätestens bei Auftragsbeginn mindestens eine Sicherheitsüberprüfung Verschlusssachenschutz (Ü1 VS, Kategorie A1) vorweisen können. Personen, die für die Angebotserstellung Einblick in die Zielaufbauten benötigen, müssen den Nachweis bereits bei Einsichtnahme vorlegen. Es ist die Nummer der Sicherheitsbescheinigung über die VS-Einstufung und ein Nachweis/Eigenerklärung über die VS-Einstufung des einzusetzenden Personals vorzulegen.
2. Die Daten der Schießplatzersatzziele werden auf einem digitalen Datenträger (CD-ROM) zur Verfügung gestellt. Der Bewerber/Bieter muss daher im Besitz von IT-Systemen der Kategorie E1 sein. Der Bewerber/Bieter gibt eine formlose Eigenerklärung ab, dass er im Besitz von IT-Systemen der Kategorie E1 ist und die Informationsverarbeitung entsprechend VS-Vertraulich gewährleisten kann. Gleiches gilt für Unterauftragnehmer bzw. bei Eignungsleihe für Dritte, Nachunternehmer, konzernverbundene Unternehmen.
3. Der Bewerber/Bieter muss bei der Auftragsdurchführung über ein entsprechendes VS-Lager der Kategorie B3 sowohl für die Aufbaubeschreibungen, als auch über eine Sperrzone der Kategorie B6 für die fertig produzierten Ziele verfügen. Der Bewerber/Bieter gibt eine formlose Eigenerklärung ab, dass er über ein entsprechendes VS-Lager der Kategorie B3 sowohl für die Aufbaubeschreibungen, als auch über eine Sperrzone der Kategorie B6 für die fertig produzierten Ziele verfügt. Gleiches gilt für Unterauftragnehmer bzw. bei Eignungsleihe für Dritte, Nachunternehmer, konzernverbundene Unternehmen.
4. Der Bewerber/Bieter darf kein Hersteller von PzAbw-Effektoren sein, um eine Vorteilsnahme gegenüber Mitbewerbern bei den späteren Beschussversuchen zu vermeiden. Der Bewerber/Bieter gibt eine formlose Eigenerklärung ab, dass er kein Hersteller von PzAbw-Effektoren ist. Gleiches gilt für Unterauftragnehmer bzw. bei Eignungsleihe für Dritte, Nachunternehmer, konzernverbundene Unternehmen.
5. Der Bewerber/Bieter kann sich zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmen/konzernver-bundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber/Bieter das andere Unternehmen in seinem Teilnahmeantrag zu benennen. Für die zu erbringenden Leistungen des anderen Unternehmens sind Angaben, Erklärungen und Nachweise durch den Bewerber/Bieter vorzulegen. Ferner ist mit dem Teilnahmeantrag durch den Bewerber/Bieter der Nachweis (z.B. Verpflichtungserklärung) zu erbringen, dass ihm das andere Unternehmen mit den erforderlichen Mitteln für die Leistungserbringung zur Verfügung steht.
6. Der Bewerber/Bieter muss eine "Bescheinigung über die Herstellerqualifikation nach DIN 2303 - Q3" vorweisen können. Der Bewerber/Bieter hat spätestens mit der Angebotsabgabe die entsprechende "Bescheinigung über die Herstellerqualifikation nach DIN 2303 - Q3" vorzulegen. Gleiches gilt für Unterauftragnehmer bzw. bei Eignungsleihe für Dritte, Nachunternehmer, konzernverbundene Unternehmen.
7. Die Bewerber/Bieter müssen über mindestens die doppelte Anzahl an geforderten Personal gemäß DIN 2303 verfügen (mindestens zwei Personen, welche die Qualifikation BK1 Schweißaufsicht erfüllen sowie vier Schweißfacharbeiter). Der Bewerber/Bieter hat eine entsprechende Eigenerklärung über die geforderte Personalstärke vorzulegen.
8. Der Bewerber/Bieter muss im Besitz einer Erlaubnis nach § 7 SprenG sein. Der Bewerber/Bieter hat den Nachweis über die Erlaubnis nach § 7 SprengG zu erbringen. Gleiches gilt für Unterauftragnehmer bzw. bei Eignungsleihe für Dritte, Nachunternehmer, konzernverbundene Unternehmen.
9. Die zu fertigenden Schießplatzersatzziele enthalten auch ERA-Elemente (Explosive Reaction Armour - Reaktivpanzerrung). Daher muss der Bewerber/Bieter über eine "behördliche Lagerbefähigung nach § 17 Sprengstoffgesetz (SprengG)" verfügen. Der Bewerber/Bieter muss den Nachweis über eine "behördliche Lagerbefähigung nach § 17 SprenG" erbringen. Gleiches gilt für Unterauftragnehmer bzw. bei Eignungsleihe für Dritte, Nachunternehmer, konzernverbundene Unternehmen.
10. Die zu fertigenden Schießplatzersatzziele enthalten auch ERA-Elemente (Explosive Reaction Armour - Reaktivpanzerrung). Daher müssen Personen, die an der Produktion der Schießplatzersatzziele beteiligt sind und somit mit Sprengstoff umgehen müssen, Inhaber eines "behördlichen Befähigungsscheines nach § 20 Sprengstoffgesetz (SprengG)" sein. Der Bewerber/Bieter muss für das entsprechend einzusetzende Personal den Nachweis/Eigenerklärung vorlegen, dass das einzusetzende Personal Inhaber einen "behördlichen Befähigungsscheines nach § 20 SprengG" ist. Gleiches gilt für Unterauftragnehmer bzw. bei Eignungsleihe für Dritte, Nachunternehmer, konzernverbundene Unternehmen.
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:1. Der Bewerber/Bieter kann sich zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber/Bieter diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziffer III.2.3) dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis mittels formloser Eigenerklärung zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen (z.B. durch eine Verpflichtungserklärung) zur Verfügung steht. Ausländischen Bewerbern/Bietern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber/Bieter zu, Nachweise auf Verlangen spätestens vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Sonstige Informationen:1) Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag zu unterzeichnen ist. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen.
2) Bei Nutzung des AI Vergabemanagers/der e-Vergabe-Plattform:
Teilnahmeanträge sind in elektronischer Form bis zu dem unter Abschnitt IV.3.4) genannten Schlusstermin hochzuladen über die Deutsche e-Vergabe-Plattform über http://root.deutsche-evergabe.de/Portal im Dokumentenmanager. Eine Signierung der hochgeladenen Dokumente zum Teilnahmeantrag ist nicht erforderlich.
Der Teilnahmeantrag darf nicht als Anhang einer elektronischen Nachricht übermittelt werden.3) Bei dieser Veröffentlichung werden keine Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Erst nach fristgemäßem Eingang des Teilnahmeantrags mit den geforderten Dokumenten (nach III.2.1 - III.2.3) und erfolgreicher Prüfung derselben durch die ausschreibende Stelle werden die Vergabeunterlagen bereitgestellt (schriftlich per Post).
4) Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform [http://www.evergabe-online.de/] zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 19.01.2023 eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet.
5) Die Bewerber sollen die zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise ergänzen.6) Die Bewerber werden darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben müssen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmeantrag ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten.
7) Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Abweichungen und Spezifizierungen im Rahmen der Verhandlung bleiben vorbehalten.
8) Bieter/Bewerber aus Staaten gemäß § 7 Abs. 2 BwBBG oder mit Unterauftragnehmern gemäß § 7 Abs. 3 und 4 BwBBG werden von der Vergabe ausgeschlossen.
9) Unterlagen in einer anderen Sprache als der Deutschen Sprache ist eine deutsche Übersetzung beizufügen.
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit