LEA-Foto - Entwicklung einer mobilen geo-referenzierten Foto-Nachweis App zur Umsetzung des Flächenmonitoringsystems in RLP Referenznummer der Bekanntmachung: 045-0012#2022/0005-0801 8106
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mwvlw.rlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
LEA-Foto - Entwicklung einer mobilen geo-referenzierten Foto-Nachweis App zur Umsetzung des Flächenmonitoringsystems in RLP
Gegenstand des Auftrags ist die Entwicklung einer mobilen georeferenzierten Foto- Nachweis-App für Antragstellende und Mitarbeitende der Landwirtschaftsverwaltung für die Umsetzung des Flächenmonitoringsystems in Rheinland-Pfalz sowie die Wartung- und Pflege.
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Stiftsstraße 9 55116 Mainz
Gegenstand des Auftrags ist die Entwicklung einer mobilen georeferenzierten Foto- Nachweis-App für Antragstellende und Mitarbeitende der Landwirtschaftsverwaltung für die Umsetzung des Flächenmonitoringsystems in Rheinland-Pfalz sowie die Wartung- und Pflege.
Die Einzelheiten zum Leistungsumfang sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Der Vertrag gilt für die Dauer der Förderperiode (01.01.2023, jedoch frühestens ab Zuschlagserteilung, bis 31.12.2027), zuzüglich möglicher Verlängerungen für ein bis zu zwei Jahren, die durch die EU-KOM festgelegt werden können.
Der Wartungs- und Pflegevertrag hat eine Laufzeit von einem Jahr und verlängert sich um jeweils um ein weiteres Jahr, falls er nicht zum 31.07. mit Wirkung zum 31.10. des laufenden Jahres gekündigt wird.
Die Teilnahmeanträge werden anhand folgender Kriterien und nach folgender Gewichtung bewertet:
1. Bisherige Erfahrungen mit Auftraggebern des Öffentlichen Bereichs - 20 %
2. Bisherige Erfahrungen mit der georeferenzierten Foto-Aufnahme in einer mobilen Anwendung (Android und/oder iOS) - 40 %
3. Bisherige Erfahrung App-Vermarktung auf App-Stores (Android und/oder iOS) - 10 %
4. Nachweis des fachspezifischen Personals (Projektassistenz) für die Bearbeitung des Ausschreibungsgegenstandes (mind. 2 Personen (2 VZÄ = Vollzeitäquivalent)) - 20 %
5. Nachweis des fachspezifischen Personals (Projektleitung) für die Bearbeitung des Ausschreibungsgegenstandes (mind. 1 Person (1 VZÄ = Vollzeitäquivalent)) - 10 %
Werden die Kriterien 4 oder 5 mit null Punkten bewertet, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen sind
- russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
- juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer dieser Organisationen gehalten werden und
- natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter dem ersten und zweiten Spiegelstrich genannten Organisationen handeln.
Dies gilt auch für Unterauftragnehmer und Unterauftragnehmerinnen, Lieferanten und Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden und auf die mehr als 10 % des Auftragswertes entfällt.
A. Unternehmensbezogene Referenzen (max. 3 je Kriterium): Zum Nachweis seiner Eignung, insbesondere der fachlichen Leistungsfähigkeit, hat der Bewerber entsprechende Referenzen vorzulegen (maximal 3 Referenzen je Eignungskriterium). Aus den vorgelegten Referenzen müssen die bisherigen Erfahrungen des Unternehmens innerhalb der vergangenen drei Jahre bzgl. folgender Kriterien hervorgehen:
1. Bisherige Erfahrungen mit Auftraggebern des Öffentlichen Bereichs
2. Bisherige Erfahrungen mit der georeferenzierten Foto-Aufnahme in einer mobilen Anwendung (Android und/oder iOS)
3. Bisherige Erfahrung App-Vermarktung auf App-Stores (Android und/oder iOS)
B. Zu gewährleisten ist weiter, dass ausschließlich deutschsprachige Ansprechpartner für die Abwicklung des Gesamtprojektes während der gesamten Vertragslaufzeit zur Verfügung stehen sowie das gesamte Projektteam über verhandlungssichere Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt.
C. Soweit nicht bereits vorhanden, verpflichtet sich der Auftragnehmer eine Geschäftsstelle, die zu den üblichen Büro- und Geschäftszeiten geöffnet, qualifiziert mit einem deutsch sprechenden Ansprechpartner / Kommunikationspartner besetzt und erreichbar ist, an einem deutschen Standort einzurichten.
D. Es dürfen keine Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen.
E. Qualifikationen / Technische und berufliche Eignung der Projektleitung und -assistenz:
- Nachweise des fachspezifischen Personals für die Bearbeitung des Ausschreibungsgegenstandes (mind. 3 Personen (3 VZÄ = Vollzeitäquivalent)), davon:
o Mind. 2 VZÄ für die Projektassistenz
o Mind. 1 VZÄ für die Projektleitung
Zur Darstellung der Kenntnisse des Bewerbers im Themenbereich des Ausschreibungsgegenstandes reichen Sie bitte für die Projektassistenz und die Projektleitung:
- Nachweise der beruflichen Qualifikation der projektverantwortlichen Mitarbeiter und deren Vertreter einschließlich Profile/Lebensläufe mit Beschreibung der Zuständigkeiten aus denen die einschlägigen Erfahrungen (Dauer der Erfahrung sowie Ausbildung, Studium oder vergleichbare Qualifikation im Bereich der Informationstechnologie) erkennbar sind
- Anzahl - in Vollzeitäquivalente (VZÄ) umgerechnet - der mit der Aufgabe betrauten Mitarbeiter und deren Vertreter. Es ist sicher zu stellen, dass diese während der aktiven Zeit der Entwicklung einer neuen App oder Anpassung einer existierenden App verfügbar sind.
Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit Abgabe des Angebotes die "Tariftreue-/Mindestentgelt-Erklärung" vorzulegen und sich für die Dauer der Wirksamkeit des Vertrages zu verpflichten, die Regelungen des rheinland-pfälzischen Landestariftreuegesetz - LTTG in der jeweils gültigen Fassung (einsehbar z.B. unter: https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/) einzuhalten.
Fehlt die Erklärung bei Angebotsabgabe und wird sie auch nach Aufforderung nicht vorgelegt, so wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen (§ 3 Abs. 1 S. 3 und § 4 Abs. 6 S. 1 LTTG).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPDYYAYBTX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mwvlw.rlp.de
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mwvlw.rlp.de