LPME Hochauflösendes, immersives Visualisierungssystem Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-TUK-3217
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kaiserslautern
NUTS-Code: DEB32 Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67663
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uni-kl.de/
Abschnitt II: Gegenstand
LPME Hochauflösendes, immersives Visualisierungssystem
Kauf eines fabrikneuen hochauflösenden, immersiven Visualisierungssystems bestehend aus:
- 4-Seiten CAVE
- hochauflösende Powerwall
- inkl. Lieferung, Einbringung der Hardware in das Gebäude/Installation/Einbau/Justage im Forschungsneubau Geb. 74 LPME
- inkl. 3 Jahre Wartung
- inkl. Inbetriebnahme und Support
- inkl. Dokumentation
- inkl. Schulung/Training mind. 2 Tage
- inkl. aller Planungskosten und notwendigen Termine vor Ort
- inkl. aller Nebenkosten (Fahrt- und Übernachtungskosten)
Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau Gottlieb-Daimler-Str., Geb. 74 LPME Forschungsneubau 67663 Kaiserslautern Powerwall Raum 74.335
CAVE Raum 74.339
Kauf eines fabrikneuen hochauflösenden, immersiven Visualisierungssystems bestehend aus:
- 4-Seiten CAVE
- hochauflösende Powerwall
- inkl. Lieferung, Einbringung der Hardware in das Gebäude/Installation/Einbau/Justage im Forschungsneubau Geb. 74 LPME
- inkl. 3 Jahre Wartung
- inkl. Inbetriebnahme und Support
- inkl. Dokumentation
- inkl. Schulung/Training mind. 2 Tage
- inkl. aller Planungskosten und notwendigen Termine vor Ort
- inkl. aller Nebenkosten (Fahrt- und Übernachtungskosten)
Das hochauflösende, immersive Visualisierungssystem soll im Forschungsneubau LPME integriert werden. Hierzu muss das Gesamtsystem technisch auf dem modernsten Stand der Technik sein und auch optisch perfekt in die durch den Bau vorgegebenen Räumlichkeiten integriert werden. Die beteiligten Arbeitsgruppen betreiben bereits 2 Powerwalls an der TU Kaiserslautern (ab 01.01.2023 RPTU), welche aus wirtschaftlichen Gründen maßgeblich aus Bestandsmaterialen aus einer bestehenden Cave-Installation aufgebaut wurden. Zu diesen Powerwalls ist eine maximale Systemkompatibilität in der Nutzung zu gewährleisten. Um einen reibungslosen Betrieb zu ermöglichen, muss das Angebot eine jährliche vorbeugende Wartung für mindestens 3 Jahre beinhalten. Die Wartung muss dabei auch die beiden bestehenden Powerwalls für den gleichen Zeitraum beinhalten. Das hochauflösende, immersive Visualisierungssystem besteht dabei sowohl aus einer 4-Seiten-CAVE als auch einer Powerwall, die Betrachtung / Begehung erfolgt aus einem zentralen Betrachtungsraum heraus. CAVE und Powerwall müssen sowohl separat als auch als Einheit fungieren können, d.h. beispielsweise muss in der späteren Anwendung ein größeres Publikum auf der Powerwall live verfolgen können, was Akteure in der CAVE sehen und interaktiv anpassen. Sowohl für CAVE als auch Powerwall sind jeweils optische Tracking- und 5.1-Audiosysteme zu integrieren. Neben der notwendigen Hard- und Software, Lieferung/Transport, Fahrt- und Übernachtungskosten, Einbau, Inbetriebnahme und Support müssen im Angebot enthalten sein: umfangreiche Dokumentation, alle Planungskosten, Justage und mindestens 2 Tage Schulung / Training.
Genaue Spezifikation lt. Leistungsbeschreibung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung über
- Eintragung in Berufsregister/Handelsregister,
- Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahrens, Beantragung der Eröffnung oder ob Beantragung mangels Masse abgelehnt wurde oder Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde,
- Liquidation des Unternehmens,
- Nichtvorlage schwerer Verfehlungen die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Fragestellen,
- Zahlung von Steuern und Abgaben,
- Zugehörigkeit zu einer Berufsgenossenschaft.
(vgl. Anlage_Eigenerklärung)
- Umsatz- und Mitarbeiterzahlen der letzten drei Jahre (vgl. Anlage_wirt.Leistungsfähigkeit)
- LTTG Mustererklärung 3 (Bestätigung Zahlung Mindestlohn)
- Haftpflichtversicherung
- mindestens je 3 Referenzen aus dem Forschungsbereich (Universitäten und Forschungsinstitute), der deutschen Automobilindustrie sowie der Luft- und Raumfahrtindustrie angeben, die in Ausführung und Größenordnung der Ausschreibung entsprechen.
- langjährige Erfahrung (mind. 15 Jahre) im High-End-Segment von Projektions- und Medientechnik
- Angaben zur technischen Ausrüstung und zu den technischen Fachkräften
siehe oben
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind nach § 55 Abs. 2 Satz 2 Vergabeverordnung (VgV) nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Unterlagen werden ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal DTVP in elektronischer Form bereitgestellt.
2. Bieterfragen sollen über das Deutsche Vergabeportal DTVP an die ausschreibende Stelle erfolgen. Nur so ist sichergestellt, dass auch bei Abwesenheit des federführenden Sachbearbeiters eine Bearbeitung zeitnah erfolgt.
3. Hinweis zur Mustererklärung 3 LTTG (Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz). Die Erklärung über die Zahlung des Mindesttariflohns ist nur durch diejenige Bieter einzureichen, die die Arbeitsleistungen in Deutschland ausführen oder durch Subunternehmer mit Sitz in Deutschland ausführen lassen. Bieter, die Ihren Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat haben oder die die Leistung durch ein Unternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat ausführen lassen, sind nicht verpflichtet die Erklärung abzugeben.
Bekanntmachungs-ID: CXTGYYDY9UC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de
§ 160 Abs. 3 GWB
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten First zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de