Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Weiterentwicklung des Fachverfahrens IT-BEMFV für 12 Monate (Interimsvergabe) Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/033/Z25-2
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55122
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesnetzagentur.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Weiterentwicklung des Fachverfahrens IT-BEMFV für 12 Monate (Interimsvergabe)
Nach der Umstellung auf die WebVersion muss die Fachanwendung dringend weiterentwickelt werden. Hierfür ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung insbesondere für dringliche Anpassungen erforderlich.
Leistungserbringung beim Auftragnehmer
Bereitstellung der Leistung an: [gelöscht] / Referat 414 und Rechenzentrum, Canisiusstr. 21, 55122 Mainz
Nach der Umstellung auf die WebVersion muss die Fachanwendung dringend weiterentwickelt werden. Hierfür ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung insbesondere für dringliche Anpassungen erforderlich.
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Das Fachverfahren IT-BEMFV wird zur Bearbeitung von Standortbescheinigungen eingesetzt, die u.a. den 5G-Ausbau betreffen. Hierbei ist in letzter Zeit das Antragsaufkommen erheblich gestiegen. Um die Antragsbearbeitung effizienter zu gestalten und Verzögerungen bei der Antragsgenehmigung zu vermeiden, ist dringend und kurzfristig eine Weiterentwicklung der Fachanwendung IT-BEMFV erforderlich. Hierfür ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung erforderlich.
Eine Vergabe im Rahmen eines regulären wettbewerblichen Verfahrens kommt aufgrund der zeitlichen Dringlichkeit zum jetzigen Zeitpunkt nicht in Frage, da inkl. ggf. notwendiger Übergabe an einen Dritten je nach Verfahrensart eine Dauer von 7 - 12 Monaten einzuplanen ist, in dem eine Weiterentwicklung der Anwendung dann nicht erfolgen könnte.
Eine Verzögerung bei der Bearbeitung der Standort-Bescheinigungen, die aktuell insbesondere für den 5G-Ausbau unerlässlich sind, ist allerdings nicht hinnehmbar. Des Weiteren sollen die Regelungen der BEMFV sicherstellen, dass gesetzlich vorgeschriebene Grenzwerte eingehalten werden und so Gefahren für Leib und Leben verhütet werden können. Ein Stillstand ist somit zwingend zu vermeiden, so dass die Rahmenvereinbarung im Rahmen einer Dringlichkeitsvergabe, konkret einer Interimsvergabe abzuschließen ist. Aufgrund der Komplexität der Anwendung und dem Zusammenspiel mit der Fachanwendung WattWächter kommt für die kurzfristige Leistungserbringung ohne Einarbeitung nur der Entwickler der Anwendung in Betracht, da dieser die Aufgaben unmittelbar nach Vertragsabschluss wahrnehmen kann.
Die Interimsbeauftragung wird auf denjenigen Zeitraum beschränkt, der notwendig ist, um die Dringlichkeitssituation zu beheben und in der Zwischenzeit ein Vergabeverfahren im Wettbewerb für den Anschlussvertrag durchzuführen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Weiterentwicklung des Fachverfahrens IT-BEMFV für 12 Monate (Interimsvergabe)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Balge
NUTS-Code: DE927 Nienburg (Weser)
Postleitzahl: 31609
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de