Neubau einer Fernsehdekoration Referenznummer der Bekanntmachung: ZDF-254-NOV-22-003
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: ZDF-254-NOV-22-003
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55127
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau einer Fernsehdekoration
Die ausgeschriebenen Leistungen beziehen sich auf die Herstellung einer Fernsehstudiodekoration im Stil einer Magazinsendung, deren Look einer modernen und zeitgemäßen Ausformung entspricht.
Mainz und Berlin
Bestandteil der Studiodekoration sind in Dekorationswagen integrierte Medienmodule sowie LED-Lichttechnik unterschiedlichster Art und Ausformung. Die Studiodekoration besteht aus drei einzelnen Dekorationswagen, die zum Transport selbstrollend in mehreren Studioräumen bewegt werden, und deren Video - Module regelmäßig passgenau miteinander verbunden werden müssen. Die Wagen sind ca. 300 cm hoch, bis zu 500 cm lang, 130 cm tief und können bis zu 2000 Kg wiegen. Weitere Bestandteile der Dekoration sind drei selbstleuchtende Stehpulte und ein mehrteiliger, mobiler Bodenbelag. Erfüllungsorte sind Mainz und Berlin.
Siehe Bewerbungsmatrix einschließlich der Bewertung der B-Kriterien.
Der im Feld II.1.5 und II.2.6 angegebene Wert zeigt lediglich das Erreichen der Schwellenwerte bei Auftragsvergabe an. Der genaue Auftragswert wird unter Berufung auf § 39 VI VgV nicht angegeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien - siehe Link https://my.vergabe.rib.de/eignungskriterien.php?lv_id=119115
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Sollten Sie eine Rüge erheben, die der Auftraggeber zurückweist, muss ein auf die Rüge gestützter Nachprüfungsantrag spätestens am 15. Kalendertag nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingehen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Vorsorglich wird auch auf die Fristen gemäß § 134 Abs. 1 und 2, § 135 Abs. 2 sowie § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB hingewiesen.
Ort: Mainz
Land: Deutschland