Nichtoffener hochbaulicher und freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb "Neubau 3-Fach-Sporthalle mit Lehrschwimmbecken und Zentralmensa" Westerburg Referenznummer der Bekanntmachung: SWB
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Westerburg
NUTS-Code: DEB1B Westerwaldkreis
Postleitzahl: 56457
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vg-westerburg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Nichtoffener hochbaulicher und freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb "Neubau 3-Fach-Sporthalle mit Lehrschwimmbecken und Zentralmensa" Westerburg
Das Verfahren wird als einstufiger, nichtoffener hochbaulicher und freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb durchgeführt. Eine maximale Teilnehmerzahl von 25 wird angestrebt. Der Durchführung des Wettbewerbs liegen die RPW 2013 in der aktuellen Fassung, eingeführt in Rheinland-Pfalz durch den Erlass des Ministeriums der Finanzen vom 22. Mai 2013 sowie durch die Verwaltungsvorschrift vom 01. Juni 2014, zugrunde.
Die Anwendung und Anerkennung der RPW 2013 ist für die Ausloberin und Teilnehmer sowie alle übrigen Beteiligten verbindlich, soweit diese Auslobung nicht ausdrücklich davon abweicht. Ausloberin, Teilnehmer sowie alle am Verfahren Beteiligten erkennen den Inhalt dieser Auslobung an. An der Vorbereitung dieses Wettbewerbs hat der Ausschuss Wettbewerb und Vergabe der Architektenkammer Rheinland-Pfalz beratend mitgewirkt. Die Auslobung wurde dort unter der Nummer 1/3/22 registriert. Der Wettbewerb wurde durch Veröffentlichung im EU-Amtsblatt am 01.12.2022 bekannt gemacht. Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren wird ein VgV-Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zunächst mit dem ersten Preisträger durchgeführt.
Inhalt des Wettbewerbs sind die Planung einer Dreifach-Sporthalle, eines Lernschwimmbeckens, einer Zentralmensa mit Lehrküche und einer Bibliothek auf dem Grundstück der ehemaligen Hauptschule. Technik und Lagerbereiche wie auch das Außengelände mit Parkplatzgestaltung sind auch Bestandteil der Planung.
Das Gesamtbudget für die KG 300-400 beträgt ca. 14,00 Mio. Euro netto. Das Gesamtbudget für die KG 500 beträgt ca. 1,10 Mio. Euro netto.
Gegenstand des Wettbewerbs sind der hochbauliche sowie freiraumplanerische Vorentwurf für den Neubau einer neuen Mitte für das Schulzentrum in Westerburg sowie der zugehörigen Freianlagen.
Das Planungsgrundstück liegt südöstlich des Stadtzentrums von Westerburg und ist Bestandteil eines vielfältig geprägten Schulstandorts. Die Grundstücksgröße beträgt insgesamt ca. 11.988 qm, wovon 8.761 qm überplant werden sollen.
Das Verfahren wird als einstufiger, nichtoffener Realisierungswettbewerb durchgeführt. Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren gemäß §14 Abs. 4 Ziff. 8 VgV ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zunächst mit dem ersten Preisträger des Wettbewerbs durchgeführt. Die Auftraggeberin behält sich die Möglichkeit offen, den Auftrag auf Grundlage des Erstangebotes (§17 Abs. 11 VgV) an den 1. Preisträger zu vergeben, sofern er die Eignungskriterien vollumfänglich erfüllt. Entsprechend der EU-weiten Bekanntmachung zum Wettbewerb wird zunächst der 1. Preisträger des Wettbewerbs zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Nur wenn diese Verhandlungen nicht erfolgreich abgeschlossen werden, werden die übrigen Preisträger zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Teilnahmeanträge müssen elektronisch in Textform (§ 126b BGB) mit den Angaben und Erklärungen unter ausschließlicher Verwendung der zur Verfügung gestellten Formulare bis zum Submissionstermin auf der Vergabeplattform eingegangen sein. Die postalische Abgabe von
Teilnahmeanträgen in Papierform ist nicht zugelassen. Die Einreichung muss in einem üblichen Dateiformat (PDF) erfolgen.
Die Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt anhand den in der Eignungsmatrix (siehe Vergabeunterlagen)aufgeführten Kriterien und deren Gewichtung.
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Fachliche Anforderungen sowie sonstige Zulassungsvoraussetzungen zum Nachweis der Teilnahmeberechtigung nach § 4 Abs.1 Satz 2 RPW 2013:
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- Form- & fristgerechter und vollständiger Eingang der Bewerbung
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 + 124 GWB vorliegen sowie zur Tariftreue und zum 5.-EU-Sanktionspaket ("Russlandsanktionen")
- Nachweis der geforderten beruflichen Qualifikation der Bewerbergemeinschaft durch aktuelle Nachweise der Berufszulassung/en als Architekt und
Landschaftsarchitekt. (Hinweis: Der Nachweis als Landschaftsarchitekt kann auch nachträglich bis zum Kolloquium erbracht werden)
- Eigenerklärung über das Bestehen bzw. den Abschluss im Auftragsfall einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je Versicherungsfall von mind. 3,0 Mio. EUR für Personenschäden u. mind. 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden, 2-fach maximiert
- Erklärung zur Teilnahme am Wettbewerb
- Vorlage von 2 Referenzprojekten vergleichbarer Komplexität aus dem Bereich Objektplanung Gebäude, Fertigstellung / Prämierung nach dem 01.01.2013
Zusätzlich bei Bewerbern, die Referenzen einreichen, die sie als Projektleiter in einem anderen Büro erbracht haben:
- Bestätigung über die Projektleitung durch den Urheber
Als Teilnahmehindernisse gelten die unter RPW § 4.2 beschriebenen.
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Auswahlkriterien nach § 71 Abs. 3 Satz1 VgV i. V. m. § 3Abs. 3 Satz 4 RPW 2013:
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- Referenzen: Die Angabe von zwei fertiggestellten Referenzprojekten (Referenz A und B) ähnlicher Planungsanforderung und Komplexität wird in
Eigenerklärung gefordert (Bewerbungsbogen). Die Fertigstellung (Bezug des Objektes durch den Nutzer bzw. Abschluss Lph. 8) muss nach dem 31.12.2014
erfolgt sein. Die Projekte sind auf den vorgesehenen Referenzblättern darzustellen, welche Teil des Teilnahmeantrags sind. Zusätzlich müssen die Projekte
jeweils auf einem Präsentationsblatt im Format DIN A3 quer dargestellt werden.
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Bei den angegebenen Referenzprojekten sind folgende Angaben in den entsprechenden Formularblättern gefordert:
- Projektbezeichnung, Ort
- Herstellungskosten KG 300+400 netto
- Honorarzone nach HOAI
- Bearbeitete Leistungsphasen gemäß HOAI
- Auftraggeber
- Monat / Jahr der Fertigstellung / Inbetriebnahme
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Es erfolgt keine qualitative Wertung der Referenzen.
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//Referenz A: Mindestanforderung: Planung und Realisierung von Neubau oder Erweiterung eines Gebäudes, mit Planungsanforderungen (Komplexität) gem. Einordnung entsprechend HZ III gem. HOAI oder höher, und einer Bausumme von mindestens 3,0 Mio. Euro netto KGr 300+400, Erbringung der Leistungen der Objektplanung Gebäude, mind. LPH 2-8 gem. HOAI durch den Bewerber.
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//Referenz B: Mindestanforderung: Nachweis einer in einem nach RPW / GRW durchgeführten hochbaulichen Wettbewerb erzielten Prämierung (Preisträger oder Anerkennung) ODER Nachweis eines fertiggestellten und mit einem Architektur- / Gestaltungspreis prämierten Gebäudes. Nachweis ist beizufügen.
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Alle Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, die die Zulassungskriterien erfüllen, werden zum Auswahlverfahren zugelassen. Doppelbewerbungen
führen zum Ausschluss der Bewerber. Entsprechend §56 (2) VgV / § 57 (1) VgV werden Bewerbungen, die nicht form- und fristgerecht eingegangen sind, von der Wertung ausgeschlossen.
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Erfüllen mehr als 25 Bewerber die Anforderungen wird die Auswahl unter den Bewerbern durch Los getroffen.
Teilnahmeberechtigt sind Architekten in Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekten. Die Berechtigung zum Führen beider Berufsbezeichnungen muss vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft nachgewiesen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
- Städtebauliche Leitidee und konzeptionelle Umsetzung
- Architektonische Qualität
- Freiraumplanerische Qualität
- Erfüllung der funktionalen Anforderungen
- Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit
Die Wettbewerbssumme ist ermittelt nach § 7 Absatz 2 der RPW 2013 auf der Basis HOAI. Für Preise und Anerkennungen stellt die Ausloberin als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von € 126.000,- zur Verfügung. Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:
Preise
1. 51.000,- €
2. 32.000,- €
3. 19.000,- €
Anerkennungen:
Für Anerkennungen ist eine Summe von 24.000,- € vorgesehen.
Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) ist in den genannten Beträgen nicht enthalten. Die Aufteilung der Wettbewerbssumme kann durch einstimmigen Beschluss des Preisgerichts neu festgelegt werden. Bei ausländischen Teilnehmern wird die Mehrwertsteuer nicht ausgezahlt und durch den Auslober in Deutschland abgeführt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausloberin wird unter Würdigung d. Preisgerichtsempfehlung einen der Preisträger mit weiteren Leistungen beauftragen. Folgende Leistungen sind Bestandteile d. Auftragsvergabe an den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft auf Grundlage der HOAI 2021 und werden stufenweise beauftragt:
Objektplanung Gebäude §34 ff. HOAI, Lph. 1-3, 4, 5, opt. 6-9. Das Honorar wird wie folgt festgelegt und gilt als Grundlage eines Vertragsschlusses:
o Honorarzone IV Basissatz, kein Umbauzuschlag, keine mitzuverarbeitende Bausubstanz. Zuschläge sind ausgeschlossen.
o Nebenkosten werden pauschal mit 5% der Nettohonorarsumme vergütet. Fahrtkosten sind in den Nebenkosten inkludiert
o Zeithonorar für zusätzliche Leistungen (Obergrenze):
Büroinhaber / Projektleiter: 92 EUR netto
Technische Mitarbeiter: 80 EUR netto
Sonstige techn. Fachkräfte: 65 EUR netto
Objektplanung Freianlagen §39 ff. HOAI, Lph. 1-3, 4, 5, opt. 6-9. Das Honorar wird wie folgt festgelegt und gilt als Grundlage eines Vertragsschlusses:
o Honorarzone IV Basissatz, kein Umbauzuschlag, keine mitzuverarbeitende Bausubstanz. Zuschläge sind ausgeschlossen.
o Nebenkosten werden pauschal mit 5% der Nettohonorarsumme vergütet. Fahrtkosten sind in den Nebenkosten inkludiert
o Zeithonorar für zusätzliche Leistungen (Obergrenze):
Büroinhaber / Projektleiter: 92 EUR netto
Technische Mitarbeiter: 80 EUR netto
Sonstige techn. Fachkräfte: 65 EUR netto
Hinweis: Um eine Förderschädlichkeit auszuschließen behält sich die Ausloberin eine stufenweise Beauftragung zunächst nur bis zu der Leistungsphase vor, welche zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses im Hinblick auf die Förderverträglichkeit möglich ist.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Voraussetzung für die stufenweise Beauftragung ist, dass die wirtschaftlichen Möglichkeiten der Ausloberin für die Umsetzung des Gesamtprojektes erreichbar erscheinen, das Bauvorhaben realisiert wird und einer Beauftragung kein wichtiger Grund entgegensteht. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen besteht nicht.
Die Auftraggeberin behält sich die Möglichkeit offen, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote an den 1.Preisträger zu vergeben.
Ansonsten wird im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren gemäß §14 Abs. 4 Ziff. 8 VgV ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zunächst mit dem 1. Preisträger des Wettbewerbs durchgeführt. Bewerbergemeinschaften treten dabei als Bietergemeinschaften auf. Entsprechend Ziff. II.2.4 der EU-weiten Bekanntmachung zum Wettbewerb wird zunächst der 1. Preisträger des Wettbewerbs zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Nur wenn diese Verhandlungen nicht erfolgreich abgeschlossen werden, werden die übrigen Preisträger zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.
Die Zuschlagskriterien im Verhandlungsverfahren werden sein:
1. Wettbewerbsergebnis 50%
2. Weiterentwicklung Entwurf 20%
3. Projektmanagement 15%
4. Bewerberprofil und Personaleinsatz 15%
Die detaillierten Unterkriterien werden mit der Einladung zum Verhandlungsgespräch versandt. Im Rahmen der Angebotsphase wird eine Kostenschätzung gem. DIN 276 KGR 300+400+500 anhand von Massen des Entwurfs und entsprechenden Kostenkennwerten gefordert. Eine separate Honorierung hierfür ist nicht vorgesehen, die Leistung wurde bei der Ermittlung der Preisgelder bereits berücksichtigt. Ein Nachweis zur Einhaltung des Budgets anhand der Kostenschätzung soll erfolgen.
Nach Abschluss d. Verhandlungsgespräche wird der Teilnehmer mit dem wirtschaftlichsten Angebot gem. §58 VgV beauftragt. Die Beauftragung steht unter d. Vorbehalt d. Gremienzustimmung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Es gelten die Regelungen zur Nachprüfung gemäß GWB: GWB §160 (3): Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.