Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Marschkompassen Referenznummer der Bekanntmachung: Q/U2CN/R8644
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DE127 Neckar-Odenwald-Kreis
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
NUTS-Code: DEB1 Koblenz
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Marschkompassen
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Herstellung und Lieferung von bis zu 15.000 Stück "Marschkompass" sowie die Erstellung und Lieferung von technischen Dokumenten.
Der handgehaltene Marschkompass dient der Ausrichtung im Verhältnis zum magnetischen Nordpol. Die wesentlichen Funktionen sind die Festlegung der Ablage zur Nordrichtung mit Bezug zur Karte, die Bestimmung der Marschzahl (Bewegungsrichtung), eine integrierte Messskala am Gehäuse und die Nacht- und Dunkellesbarkeit mittels eines durch Licht aktivierbaren Leuchtmaterials.
BwDp Süd Lgr NEC Übernahme
MatLgr Neckarzimmern (UTA)
Luttenbachtalstraße 16-18
74865 Neckarzimmern
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Herstellung und Lieferung von Marschkompassen sowie die Erstellung und Lieferung von technischen Dokumenten.
• Auftragsvolumen: Bis zu ca. 15.000 Stück.
• Vertragslaufzeit: Vier Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer.
2. Angaben zur Eigentümerstruktur.
3. Als Nachweis für die Erlaubnis zur Berufsausübung legt der Bewerber den Auszug eines Berufs- oder Handelsregisters gemäß der unverbindlichen Liste des Anhangs VII, Teil B und C der Richtlinie 2009/81/EG vor. Dieser Nachweis darf nicht älter als ein Jahr sein; gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge in Ziffer IV. 3.4. dieser Bekanntmachung.
4. Unterschriebene Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular BAAINBw-B-V 034).
5. Unterschriebene Eigenerklärung "Russland-Sanktionen".
6. Unterlagen in einer anderen als der Deutschen Sprache ist eine Übersetzung beizufügen.
1. Erklärung über den Gesamtumsatz (netto) und den Umsatz für den durch den Auftragsgegenstand genutzten Geschäftsbereich der letzten drei Geschäftsjahre, gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge in Ziffer IV. 3.4. dieser Bekanntmachung.
Geeignet ist ein Unternehmen, wenn es in den letzten drei Jahren einen Mindestumsatz von 1 Mio Euro pro Jahr nachweist.
2. Der Auftraggeber behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft/einen Wettbewerbsregisterauszug über den Bewerber einzuholen.
3. Sofern eine Bewerbung als Bewerbergemeinschaft (BewGe) erfolgen soll, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe unterzeichnete Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter [und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft] und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt.
Die vorstehend genannten Erklärungen sind sowohl von dem Bewerber als auch allen Mitgliedern einer BewGe abzugeben.
Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/ Nachunternehmer/ konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in dieser Bekanntmachung genannten Angaben/ Erklärungen/ Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft.
Welche Nachweise das mindestens sind, ist in die Spalte daneben für die Unterauftragnehmer anzugeben.
1. Der Bieter hat eine Liste mit in Art und Umfang vergleichbaren Leistungen vorzulegen, welche die folgenden Angaben enthält:
a. Kurze Darstellung der Referenzprojekts einschließlich des Auftraggebers (mit Einstufung als öffentlich bzw. privat), des Leistungsortes, Angabe des gelieferten Kompassmodells nebst Stückzahl, Leistungszeitraumes, Auftragswerts (ca. Angaben bzw. Größenordnungen ausreichend). Der Referenzliste sind die technischen Datenblätter der angegebenen Kompassmodelle beizufügen, aus denen sich die unter Ziffer 2. a. genannten Angaben ergeben.
b. Benennung eines Ansprechpartners beim Referenzgeber mit Name, Adresse und Telefonnummer.
2. Zum Nachweis der Erfahrungen mit vergleichbaren Leistungen sind mindestens ein oder mehrere vergleichbare Referenzaufträge aus den letzten fünf Jahren vorzulegen, gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge in Ziffer IV. 2.2. dieser Bekanntmachung.
Die Leistungen aus den Referenzaufträge müssen noch nicht vollständig erbracht worden sein, aber sich bereits in der Umsetzungs- / Auslieferungsphase befinden.
a. Vergleichbarkeit der Leistungen in der Art wird bejaht, wenn es sich bei dem gelieferten Kompassmodell um einen in einem Gehäuse verbauten Nadelkompass handelt, welcher in den Temperaturbereichen von -40°C bis +65°C funktioniert.
b. Vergleichbarkeit im Umfang wird bejaht, wenn die Referenzprojekte in Summe eine Stückzahl von mindestens 5.000 Stück ergeben.
3. Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
a. Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft.
b. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen (z. B. durch eine Verpflichtungserklärung) zur Verfügung steht.
4. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber zu, Nachweise auf Verlangen spätestens vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit