890223003/22E0444 Lieferung elektrischer Energie - "100 % Ökostrom" für Lieferstellen des Landes Rheinland-Pfalz
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lbb.rlp.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.vergabe.rlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
890223003/22E0444 Lieferung elektrischer Energie - "100 % Ökostrom" für Lieferstellen des Landes Rheinland-Pfalz
890223003/22E0444 Lieferung elektrischer Energie - "100 % Ökostrom" für Lieferstellen des Landes Rheinland-Pfalz
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt.
Vergabeunterlagen können kostenlos vom Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz www.vergabe.rlp.de bis zum Ablauf der Angebotsfrist heruntergeladen werden.
Es gelten dafür die AGB des Vergabemarktplatzes.
Rheinland-Pfalz
- 242 Stück Basisstationen / Einzelanschlüsse, davon 3 Zweistrom-Zähler sowie 1 mal Funkablesung mit monatlicher Abrechnung
- durchschnittlicher Verbrauch / Jahr liegt bei 1.075.000 kWh,
- durchschnittlicher Verbrauch / Basisstation 4.500 kWh / a , mind. 3.000 kWh – bis ca. 8.000 kWh bei einzelnen Stationen (LFFZ)
mit der Option der Verlängerung um je 2x ein weiteres Jahr (max. Laufzeit 31.12.2027)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
890223003/22E0444 Lieferung elektrischer Energie - "100 % Ökostrom" für Lieferstellen des Landes Rheinland-Pfalz
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zusätzliche Information zu den Wertungskriterien:
Im Wertungsverfahren erfolgt die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes. Gewertet werden die
beiden Kriterien Preis (70%) und Ökostrom (30%). Nähere Informationen erhalten Sie in den
Vergabeunterlagen in der Leistungsbeschreibung Anlage 3.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Ein Antrag ist unzulässig, soweit der Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber (AG) nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt wurde, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem AG gerügt werden, bzw. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Frist für einen Rechtsbehelf beginnt nur zu laufen, wenn der Beteiligte über den Rechtsbehelf, das Gericht, bei denen der Rechtsbehelf anzubringen ist, den Sitz und die einzuhaltende Frist schriftlich oder elektronisch belehrt worden ist. Fehlt eine Rechtsbehelfsbelehrung führt dies zu einer Verlängerung der Rechtsbehelfsfrist was wiederum Auswirkungen auf die Zuschlagserteilung hat (verzögerte Vergabe…).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kaiserslautern
Postleitzahl: 67663
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.LBB.rlp.de