Rahmenvertrag Chemische Untersuchungen von Dioxinen und anderen organischen Schadstoffen Referenznummer der Bekanntmachung: G2/Z3/162.02/022/031
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 56068
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bafg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Chemische Untersuchungen von Dioxinen und anderen organischen Schadstoffen
Probenvorbereitung von Sediment-, Schwebstoff- und Bodenproben zur chemischen Analyse
Chemische Untersuchung von Sediment-, Schwebstoff und Bodenproben
Ergebnisübermittlung chemischer Untersuchung von Sediment-, Schwebstoff und Bodenproben
A) Probenvorbereitung von Sediment-, Schwebstoff- und Bodenproben zur chemischen Analyse:
Die Proben werden durch den Auftraggeber angeliefert. Der Auftragsumfang für die Probenaufbereitung und Vorbereitung dieser Proben kann folgende Arbeitsschritte umfassen:
1. Homogenisieren der Proben
2. Herstellung von Mischproben
3. Teilen der Proben
4. Gefriertrocknen der Proben/Mischproben/Laborproben
5. Sieben und Zerkleinerung der gefriergetrockneten Proben/Mischproben/Laborproben
B) Chemische Untersuchung von Sediment-, Schwebstoff und Bodenproben
Gegenstand dieser Leistungen sind die Bestimmung von polychlorierten Dibenzodioxinen und- furanen (PCDD/F), polychlorierten Biphenylen (dioxinähnliche (dl) und Indikator PCB (WHO)), polybromierten Diphenylethern (PBDE) und Hexabromcyclododecanen (HBCD), polycyclischen Moschusduftstoffen, Octyl- und Nonylphenolen, Phthalaten und Bisphenol A in Schwebstoffen, Sedimenten und Böden während der Laufzeit des Vertrages sowie die Bestimmung des Trockenrückstandes und des TOC in diesen Proben.
C) Ergebnisübermittlung chemischer Untersuchung von Sediment-, Schwebstoff und Bodenproben
Gegenstand dieser Leistung ist die Übermittlung von analytischen Ergebnissen zu den in Anhang II, Anlage 1-4 beschriebenen Parametern an den Auftraggeber
Die ausführliche Beschreibung der zu erbringenden Leistungen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Akkreditierung der Probenvorbereitung für die Bestimmung organischer Schadstoffe; Akkreditierung Bestimmung der PCDD/PCDF und dl-PCB; Akkreditierung Bestimmung der polybromierten Diphenylether (PBDE); Akkreditierung Bestimmung der polyzyklischen Moschusverbindungen, Octyl- und Nonylphenole, Phthalate und Bisphenol A; Akkreditierung Bestimmung des Trockenrückstands und des gesamten organischen Kohlenstoffes (TOC)
Eigenerklärung zur Eignung:
Angaben zur Eintragung in das Berufsregister
Erklärung, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat
Nachweise über die berufliche Befähigung des Bewerbers (Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug)
Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB (im Vordruck Eigenerklärung zur Eignung enthalten)
Erklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung / eine Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von jeweils mindestens 1.500.000,00 € für Personen und sonstige Schäden nachgewiesen bzw. im Auftragsfall vor Zuschlagserteilung abgeschlossen wird.
Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind
Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren über den konkreten, in der Bekanntmachung definierten Tätigkeitsbereich des Auftrags, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind
Eignungskriterien:
A.2) Verfahren zur allgemeinen Probenvorbereitung von Boden und Sedimentproben (Gefriertrocknung, Homogenisierung, Mischprobenerstellung, Mahlen, Sieben, Teilen, Zerkleinern):Vorlage von Methodenbeschreibungen zu den verwendeten allgemeinen Probenvorbereitungsverfahren für Boden- und Sedimentproben (Gefriertrocknung, Homogenisierung, Mischprobenerstellung, Mahlen, Sieben, Teilen, Zerkleinern)
B.2) Probenvorbereitungs- und Analysenverfahren für die Bestimmung der PCDD/PCDF und PCB: Vorlage von Methodenbeschreibungen zu den verwendeten Probenvorbereitungs- und Analysenverfahren für 2,3,7,8-TCDD, 1,2,3,7,8-PeCDD,
1,2,3,4,7,8-HxCDD, 1,2,3,6,7,8-HxCDD, 1,2,3,7,8,9-HxCDD, 1,2,3,4,6,7,8-HpCDD, OctaCDD, 2,3,7,8-TCDF, 1,2,3,7,8-PeCDF, 2,3,4,7,8-PeCDF,
1,2,3,4,7,8-HxCDF, 1,2,3,6,7,8-HxCDF, 2,3,4,6,7,8-HxCDF, 1,2,3,7,8,9-HxCDF, 1,2,3,4,6,7,8-HpCDF, 1,2,3,4,7,8,9-HpCDF, OctaCDF und PCB 28,
PCB 52, PCB 101, PCB 138, PCB 153, PCB 180 sowie PCB 77, PCB 81, PCB 105, PCB 114, PCB 118, PCB 123, PCB 126, PCB 156, PCB 157, PCB 167,
PCB 169, PCB 189 (Arbeitsanweisungen und Verfahrenskenndaten (v.a. BGs)).
B.3) Hinreichende instrumentelle Ausstattung des Auftragnehmers für Bestimmung der PCDD/PCDF und dl-PCB: Abgabe einer Bestätigung, dass für die Erfüllung dieses Rahmenvertrages mindestens folgende instrumentelle Ausstattung zur Verfügung steht: Extraktionssystemfür die erschöpfende Extraktion (z.B. Pressurized liquid extraction (PLE)), Gaschromatograph, ausgerüstet mit einem nicht diskriminierenden Injektionssystem (z.B. splitless, on-column, PTV), automatischer Probengeber, temperatur- und druckprogrammierbare Arbeitsweise, Detektion durch hochauflösende Massenspektrometrie (Sektorfeld)
B.4) Personelle Ausstattung des Auftragnehmers für die Bestimmung der PCDD/PCDF und dl-PCB liegt vor: Für die Analysen der PCDD/PCDF und dl-PCB im Labor müssen mindestens 2 Personen mit chemisch technischer Ausbildung mit insgesamt mindestens 1 Vollzeitäquivalenten zur Verfügung stehen. Deren Arbeitszeitäquvalente, ihre Berufsqualifikation und ihre Tätigkeit im Labor muss angegeben werden.
C.2) Probenvorbereitungs- und Analysenverfahren für die Bestimmung von Bestimmung der polybromierten Diphenylether (PBDE) und Hexabromcyclododekanen (HCBD): Vorlage von Methodenbeschreibungen zu den verwendeten Probenvorbereitungs- und Analysenverfahren für BDE 28, BDE 47, BDE 99, BDE 100, BDE 153, BDE 154, BDE 183, BDE 209 und α-HBCD, β-HBCD, γ-HBCD (Arbeitsanweisungen und Verfahrenskenndaten (z.B. BGs)).
C.3) Hinreichende instrumentelle Ausstattung des Auftragnehmers für Bestimmung der polybromierten Diphenylether (PBDE) und Hexabromcyclododekanen (HCBD): Abgabe einer Bestätigung, dass für die Erfüllung dieses Rahmenvertrages mindestens folgende instrumentelle Ausstattung zur Verfügung steht: Extraktionssystemfür die erschöpfende Extraktion Extraktionssystem (z.B. PLE), Gaschromatograph ausgerüstet mit einem nicht diskriminierenden Injektionssystem (z.B. splitless, on-column, PTV) bzw. Flüssigkeitschromatograph, automatischer Probengeber, Detektion durch Massenspektrometrie bzw. Tandem-Massenspektrometrie.
C.4) Personelle Ausstattung des Auftragnehmers für die Bestimmung der
polybromierten Diphenylether (PBDE) und Hexabromcyclododekanen (HCBD) liegt vor: Für die Analysen der polybromierten Diphenylether (PBDE) und Hexabromcyclododekanen (HCBD) im Labor müssen mindestens 2 Personen mit chemisch technischer Ausbildung mit insgesamt mindestens 1 Vollzeitäquivalenten zur Verfügung stehen. Deren Arbeitszeitäquvalente, ihre Berufsqualifikation und ihre Tätigkeit im Labor muss angegeben werden.
D.2) Probenvorbereitungs- und Analysenverfahren für die Bestimmung von Bestimmung der polyzyklischen Moschusverbindungen, Octyl- und Nonylphenole, Phthalate und
Bisphenol A: Vorlage von Methodenbeschreibungen zu den verwendeten Probenvorbereitungs- und Analysenverfahren für Galaxolid, Tonalid, 4-tert- Octylphenol, 4-n-Octylphenol, 4-iso-Nonylphenol, 4-n-Nonylphenol, Dimethylphthalat (DMP), Diethylphthalat (DEP), Dipropylphthalat (DPP), Di-(2-methylpropyl)-phthalat (DiBP), Dibutylphthalat (DBP), Butylbenzylphthalat (BBzP), Dicyclohexylphthalat (DCHP), Di-(2-ethylhexyl)- phthalat (DEHP), Dioctylphthalat (DOP), Didecylphthalat (DDcP), Diundecylphthalat (DUP), Bisphenol A (Arbeitsanweisungen und Verfahrenskenndaten (z.B. BGs)).
D.3) Hinreichende instrumentelle Ausstattung des Auftragnehmers für Bestimmung der polyzyklischen Moschusverbindungen, Octyl- und Nonylphenole, Phthalate und Bisphenol A: Abgabe einer Bestätigung, dass für die Erfüllung dieses Rahmenvertrages mindestens folgende instrumentelle Ausstattung zur Verfügung steht: Octyl- und Nonylphenole: Extraktionssystem (z.B. PLE), Gaschromatograph ausgerüstet mit einem nicht diskriminierenden Injektionssystem (z.B. splitless, on-column, PTV), automatischer Probengeber, temperatur- und druckprogrammierbare Arbeitsweise, Detektion durch Massenspektrometrie Phthalate: Schüttelmaschine, Gaschromatograph, ausgerüstet mit einem nicht diskriminierenden Injektionssystem (z.B. splitless, on-column, PTV), automatischer Probengeber, temperatur- und druckprogrammierbare Arbeitsweise, Detektion durch Massenspektrometrie Bisphenol A: Extraktionssystem (z.B. PLE), Flüssigkeitschromatograph, Detektion mit Tandem-Massenspektrometer.
D.4) Personelle Ausstattung des Auftragnehmers für die Bestimmung der polyzyklischen Moschusverbindungen, Octyl- und Nonylphenole, Phthalate und Bisphenol A liegt vor: Für die Analysen der polyzyklischen Moschusverbindungen, Octyl- und Nonylphenole, Phthalate und Bisphenol A im Labor müssen mindestens 2 Personen mit chemisch technischer Ausbildung mit insgesamt mindestens 1 Vollzeitäquivalenten zur Verfügung stehen. Deren Arbeitszeitäquvalente, ihre Berufsqualifikation und ihre Tätigkeit im Labor muss angegeben werden.
E.2) Probenvorbereitungs- und Analysenverfahren für die Bestimmung des Trockenrückstands und des gesamten organischen Kohlenstoffes (TOC): Vorlage von Methodenbeschreibungen zu den verwendeten Probenvorbereitungs- und Analysenverfahren für die Bestimmung des Trockenrückstands und des gesamten organischen Kohlenstoffes (TOC) (Arbeitsanweisungen und Verfahrenskenndaten (z.B. BGs)).
E.3) Personelle Ausstattung des Auftragnehmers für die Bestimmung des Trockenrückstands und des gesamten organischen Kohlenstoffes (TOC): Für die Analysen des Trockenrückstands und des gesamten organischen Kohlenstoffes (TOC) im Labor müssen mindestens 2 Personen mit
chemisch technischer Ausbildung mit insgesamt mindestens 1 Vollzeitäquivalenten zur Verfügung stehen. Deren Arbeitszeitäquvalente, ihre Berufsqualifikation und ihre Tätigkeit im Labor muss angegeben werden.
Eigenerklärung zur Eignung:
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind.
Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens
Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist
Sollten einzelne Verbindungsklassen von Unterauftragnehmern bearbeitet werden, so ist Voraussetzung, dass die Extraktion, Reinigung des Extraktes und die Analyse beim Unterauftragnehmer durchgeführt wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Land: Deutschland