Integrierte Planung Objektplanung Gebäude und Fachplanung Tragwerk zur Modernisierung und Erweiterung der Grundschule Contwig mit Instandsetzung der zugehörigen Sporthalle im Ortsteil Stambach
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zweibrücken
NUTS-Code: DEB3K Südwestpfalz
Postleitzahl: 66482
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]8
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vgzwland.de
Abschnitt II: Gegenstand
Integrierte Planung Objektplanung Gebäude und Fachplanung Tragwerk zur Modernisierung und Erweiterung der Grundschule Contwig mit Instandsetzung der zugehörigen Sporthalle im Ortsteil Stambach
Ausgeschrieben werden die Leistungen Objektplanung Gebäude und Innenräume §§ 33, 34 HOAI 2021 i. V. m. Anlage 10.1 zusammen mit der Fachplanung Tragwerksplanung §§ 49, 51 HOAI 2021 i. V. m. Anlage 14.1, Leistungsphasen 1-9 (Grundleistungen) sowie einzelne Besondere Leistungen. Die Objektplanung muss in vielen Bereichen auf die statischen Gegebenheiten des Bestandsbaus reagieren, z. B. Gründungen im Bereich von Bestandsfundamenten, Abbruch von Bestandsbauteilen und Durchbrüche in Bestandswänden und -decken. Der Auftraggeber hat in Voruntersuchungen eine Erweiterungskonzeption mit Kostenermittlung untersuchen lassen. Die Baumaßnahme wird bei laufenden Schulbetrieb mit Unterstützung von Ausweichcontainern durchgeführt werden müssen.
Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens werden die nach dem Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bieter zur Angebotsabgabe und zu einer Präsentation gegenüber dem Auftraggeber aufgefordert. Weitere Informationen zum geplanten Projekt nebst den bereits vorliegenden Voruntersuchungen sind den unter dem in Abschnitt I.3) angeführten Link abrufbaren Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Felsackerstraße 9, 66497 Contwig (Ortsteil Stambach)
Die Grundschule Contwig ist seit vielen Jahren auf zwei Standorte, Contwig und Stambach, aufgeteilt. Die damit verbundenen organisatorischen und pädagogischen Nachteile sollen nun durch die geplante Zusammenführung behoben werden. Dass dafür der Standort Stambach geeignet ist, wurde aufgrund einer durchgeführten Wirtschaftlichkeitsuntersuchung festgestellt. Die Bestandsgebäude am Standort Stambach müssen modernisiert und erweitert werden. Damit gehen teilweise auch Umbaumaßnahmen einher. Für die Bestandsgebäude wurden weitergehende Voruntersuchungen (Zustandsberichte) beauftragt; ebenso für die Erweiterungsmöglichkeiten (Vorentwurfspläne). Die Ergebnisse der Vorbeauftragungen sind unter dem in Abschnitt I.3) angeführten Link abrufbar.
Eine Erweiterung am Standort Stambach soll – zusammen mit dem Bestandsgebäude - zur Umsetzung eines 3-zügigen Raumprogrammes mit nach derzeitigem Erkenntnisstand insgesamt rd. 1.291 m² Nutzungsfläche führen. Das Raumprogramm besteht aus Unterrichts-, Verwaltungs- und Ganztagesräumen mit Küche und Speiseraum sowie Differenzierungsräumen. Die Grundschule ist Ganztags- und Schwerpunktschule (insbesondere für Kinder mit Hörbeeinträchtigungen) geführt.
Das 1963 erbaute Schulgebäude wurde 2008 um eine Sporthalle erweitert. Unabhängig von der notwendigen Erweiterung um mind. 5 Unterrichtsräume plus zugehörige Nebenräume, sind beim Schulgebäude im Wesentlichen die folgenden Maßnahmen umzusetzen: Energetische Modernisierung der Gebäudehülle, Herstellung der Barrierefreiheit, Instandhaltung bzw. -setzung von Unterrichts- und Verwaltungsräumen, Überprüfung und ggfs. Ertüchtigung des baulichen und vorbeugenden Brandschutzes gemäß Landesbauordnung Rheinland-Pfalz und der Unfallverhütungsvorschriften. Bei der Einfeld-Sporthalle sind insbesondere Instandhaltungsmaßnahmen und ggfs. Sicherungsmaßnahmen im Anschlussbereich an das Schulgebäude durchzuführen. Die Baumaßnahme wird bei laufenden Schulbetrieb durchgeführt werden müssen, wobei vom Auftraggeber Container als Ausweichquartier für einen Teil des Unterrichts zur Verfügung gestellt werden.
Die Objektplanung muss auf die statischen Gegebenheiten des Bestandsbaus reagieren; Objektplanung und Tragwerksplanung sind integrativ aufeinander so abzustellen, so dass eine ganzheitliche (funktional, technisch und wirtschaftlich) Lösung realisiert werden kann.
Es sind auch Modernisierungen im Bereich der Haustechnik erforderlich, die in einer separaten Ausschreibung erfasst werden.
Die Beauftragung und Leistungserbringung erfolgen stufenweise. Mit der Zuschlagserteilung wird zunächst die Bearbeitungsstufe I (= Auftragsstufe 1) bestehend aus der Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) bis zur Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) beauftragt. Der Auftraggeber behält sich vor, auf Grundlage des abzuschließenden Planervertrages nach Abschluss der Bearbeitungsstufe I auch die Bearbeitungsstufe II (= Auftragsstufe 2) bestehend aus Ausführungsplanung bis zur Objektbetreuung (Leistungsphasen 5 bis 9) ganz oder teilweise weiter zu beauftragen. Ein Anspruch auf ganz oder teilweise Weiterbeauftragung der Bearbeitungsstufe II besteht nicht.
Zu den Planungsleistungen und Auftragsstufen gehören insbesondere:
1. Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI:
1.1 Grundleistungen Auftragsstufe 1: Leistungsphasen (LPH) 1 bis 4 Auftragsstufe 2: LPH 5 bis 9.
1.2 Einzelne Besondere Leistungen.
2. Fachplanung Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI:
2.1 Grundleistungen Auftragsstufe 1: Leistungsphasen (LPH) 1 bis 4 Auftragsstufe 2: LPH 5 und 6.
2.2 Besondere Leistungen Auftragsstufe 1: Einzelne Besondere Leistungen Auftragsstufe 2: Besondere Leistungen LPH 7 bis 9.
Wegen der Details zu den einzelnen Planungsleistungen wird auf die unter dem in Abschnitt I.3. angeführten Link abrufbaren Vergabeunterlagen, insbesondere die Datei „Leistungskatalog“ verwiesen.
Bei der Leistungserbringung nach Zuschlagserteilung sind die vom Auftraggeber bereits ermittelten wesentlichen Projektziele („Vertragsziele“) als Beschaffenheitsvorgaben zu beachten. Wegen der wesentlichen Vertragsziele wird auf die unter dem in Abschnitt I.3) angeführten Link abrufbaren Vergabeunterlagen, insbesondere die Datei „Planervertrag“ verwiesen.
Die Laufzeit des Vertrages bestimmt sich nach der Laufzeit der Fertigstellung der vertraglichen Leistungen.
Überschreitet die Zahl der geeigneten Bewerber die geplante Höchstzahl von 5 Bewerbern, erfolgt die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, anhand der Referenzen gemäß Abschnitt III.1.3) dieser Auftragsbekanntmachung.
Für die Auswahlentscheidung werden für die Objektplanung Gebäude bis zu maximal 8 Punkte pro wertungsfähige Referenz für die nachfolgenden Projektmerkmale vergeben:
a) Gebäudeart: Es handelt sich um eine Allgemeinbildende Schule (z. B. Grundschule, Hauptschule, Realschule, Gymnasium, integrierte Gesamtschule, Freie Waldorfschulen, Förderschule): 2 Punkte.
b) Größe: Die Kostenberechnung des Referenzprojektes beträgt für die Bauwerkskosten (KG 300 + 400) gemäß DIN 276:2018-12 oder 276-1:2008-12 ≥ 3,0 Mio. Euro brutto: 2 Punkte.
c) Komplexität: Es handelt sich um ein Projekt, das (auch) Planungsleistungen im Bestand erforderte: 2 Punkte.
d) Umfang: Die Projektbearbeitung bzw.-beauftragung umfasst die Leistungsphasen 1 bis 9 der Objektplanung Gebäude §§ 33, 34 HOAI i. V. m. Anlage 10.1: 1 Punkt.
e) Integrierter Planungsansatz: Für das Referenzprojekt wurde auch die Fachplanung Tragwerksplanung bearbeitet – entweder im eigenen Büro oder im Rahmen einer Arbeits-/Bietergemeinschaft oder durch Einsatz eines Nachunternehmers: 1 Punkt.
Die Angaben zu den ausgewählten Referenzen sind vom Bewerber im Formblatt „Referenzleistung des Bewerbers“ einzutragen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Fehlende Unterlagen und/oder Angaben zu Referenzprojekten werden nicht nachgefordert. Bei der Bewertung wird zunächst jede Referenz gesondert bewertet. Fehlende oder unzutreffende Projektmerkmale innerhalb einer Referenz werden jeweils mit 0 Punkten bewertet. Die Summe der bei den einzelnen, wertungsfähigen Referenzen jeweils erzielten Punktzahl dividiert durch die Anzahl der wertungsfähigen Referenzen ergibt die Gesamtpunktzahl und damit die für die Auswahlentscheidung maßgebende Wertungssumme.
Bei der Bewertung der einzelnen Referenzen werden nur ganze Punkte vergeben. Bei der rechnerischen Ermittlung des Durchschnittswertes zur Ermittlung der Gesamtpunktzahl erfolgt eine kaufmännische Rundung auf 2 Dezimalstellen, die auch bei der anschließenden Addition zur Ermittlung der Wertungssumme fortgeschrieben wird.
Die 4 Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Wird auch nach Anwendung der objektiven Auswahlkriterien die Höchstzahl überschritten, weil Bewerber dieselbe Punktzahl aufweisen, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl zwischen betroffenen Bewerbern durch Los gemäß § 75 Abs. 6 VgV zu treffen oder alternativ die Höchstzahl entsprechend zu erhöhen.
Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der bekanntgemachten Mindestzahl von drei Bewerbern liegt, kann der Auftraggeber das Vergabeverfahren nach § 51 Abs. 3 S. 2 VgV fortführen, indem er den oder die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen. Alternativ kann der Auftraggeber das Vergabeverfahren wegen Unterschreitung der Mindestzahl von drei geeigneten Bewerbern aber auch gemäß § 63 VgV aufheben und gegebenenfalls ein neues Vergabeverfahren durchführen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Erklärungen / Nachweise vorzulegen:
1. Nachweis, dass der Bewerber zur Führung der Berufsbezeichnung „Architektin“ oder „Architekt“ gemäß § 3 ArchG Rh.-Pf. berechtigt ist. Zum Nachweis ist vom Bewerber die Kopie des Eintragungsnachweises in die Architektenliste der Architektenkammer Rheinland-Pfalz in der Fachrichtung „Architektur“ gemäß § 5 ArchG Rh.-Pf. mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Auswärtige Berufsangehörige und auswärtige Berufsgesellschaften haben die Voraussetzungen nach § 10 Abs. 1 ArchG Rh.-Pf. nachzuweisen, indem sie eine Kopie des Eintragungsnachweises in der Liste der Architektenkammer in der Fachrichtung Architektur einer anderen Architektenkammer in der Bundesrepublik Deutschland vorlegen. Verfügt der auswärtige Berufsangehörige / die auswärtige Berufsgesellschaft nicht über einen Eintrag als Architekt in einer Architektenliste innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, ist vom Bewerber mit dem Teilnahmeantrag eine Kopie des Eintragungsnachweises bei der Architektenkammer Rheinland-Pfalz in das Verzeichnis für auswärtige Berufsangehörige oder das Verzeichnis für auswärtige Berufsgesellschaften gemäß § 10 Abs. 3, 4 ArchG Rh.-Pf. einzureichen.
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist er nur teilnahmeberechtigt, wenn er für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Angehörigen mit der Berufs-bezeichnung „Architekt“ im Bewerbungsbogen benennt und dessen Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung gemäß den vorstehenden Ausführungen mit dem Teilnahmeantrag nachweist.
2. Nachweis – zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt „Bewerbererklärung“ –, dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung durch Vorlage der Kopie einer Versicherungsbescheinigung.
Die vorzulegende Versicherungsbescheinigung muss eine Mindest-Deckungssumme für Personen- sowie Sach- und Vermögensschäden über 1.500.000 € ausweisen. Die Mindest-Deckungssumme muss mindestens zweifach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied gesondert zu erbringen mit der Maßgabe, dass es genügt, wenn die Addition der nachgewiesenen und mindestens zweifach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehenden Mindest-Deckungssummen der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die geforderte Mindest-Deckungssumme von 1.500.000 € erreichen.
Nachweis – zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt „Referenzleistung des Bewerbers“ – zu bereits abgeschlossenen oder noch laufenden Referenzen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Dabei ist der Nachweis für den Leistungsbereich Objektplanung zu erbringen.
Bei Bewerbergemeinschaften müssen Referenzen nicht durch alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, sondern nur durch mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft erbracht sein.
1.
Für die Referenzen müssen aus dem Leistungsbereich „Objektplanung Gebäude“ mindestens die Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis 8 (vgl. §34 HOAI in Verbindung mit Anlage 10.1) erbracht worden sein.
2.
Die Referenzen dürfen für den Leistungsbereich „Objektplanung Gebäude“ nicht vor dem 01.01.2015 abgeschlossen worden sein. Maßgeblich für den Abschluss ist die Fertigstellung der Leistungsphase 8 („Objektüberwachung“). Sofern die Referenzen aktuell noch nicht abgeschlossen sind, müssen sie mindestens bis zum Beginn der Leistungsphase 8 („Objektüberwachung“) fortgeschritten sein.
3.
Es müssen mindestens 2 Referenzen für den Leistungsbereich „Objektplanung Gebäude“ eingereicht werden, deren Planungsanforderungen mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und die die vorstehenden Mindestanforderungen gemäß Ziffer 1 und 2 erfüllen.
Wegen der einschlägigen Rechtsvorschriften wird auf die Ausführungen unter Abschnitt III.1.3) dieser Auftragsbekanntmachung sowie der Regelung zur Bauvorlageberechtigung gemäß § 64 Abs. 2 Nr. 1 LBO Rh.-Pf. verwiesen.
Insofern wird auf die unter dem Link gemäß Abschnitt I.3) dieser Auftragsbekanntmachung abrufbaren Vergabeunterlagen verwiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Unter der in Abschnitt I.3) angegebenen Internetadresse sind nicht nur die Vergabeunterlagen abrufbar, sondern es werden auch Antworten auf Fragen von Interessenten sowie gegebenenfalls aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen daher eigenverantwortlich sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere rechtzeitig vor Abgabe des Teilnahmeantrags und Ablauf der Abgabefrist für den Teilnahmeantrag prüfen, ob auf der Vergabeplattform Antworten zu Interessentenfragen und/oder zusätzliche Informationen und Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für den Teilnahmeantrag zu beachten sind.
Es ist ausschließlich die elektronische Abgabe des Teilnahmeantrages mindestens in Textform (§ 126 b BGB) über die unter Abschnitt I.3) genannte Vergabeplattform zugelassen. Andere Abgaben des Teilnahmeantrages oder andere Übermittlungsarten der Teilnahmeanträge wie etwa per Post, per Telefax oder per Mail sind ausgeschlossen. In diesem Fall müsste der Teilnahmeantrag schon mangels Formwahrung gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV zwingend ausgeschlossen werden, ohne dass eine Nachforderungsmöglichkeit besteht.
Bei der Abgabe des Teilnahmeantrags über die Vergabeplattform gemäß Abschnitt I.3) ist zu berücksichtigen, dass aufgrund einer gegebenenfalls großen Datenmenge eine vollständige Übertragung des Teilnahmeantrages längere Zeit in Anspruch nehmen kann. Es ist daher ausreichend Zeit für das vollständige Hochladen des Teilnahmeantrags nebst Anlagen auf der Vergabeplattform einzukalkulieren. Weitere Informationen zur technischen Handhabung und Anleitungen zur Nutzung der Vergabeplattform sind unter https://subreport.de/evergabe/subreport-elvis zu finden. Es wird deshalb empfohlen, rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsabgabefrist die Übermittlung des Angebots zu testen. Bei technischen Problemen und Fragen in diesem Zusammenhang sind auf der Vergabeplattform weitergehende Informationen und Kontaktmöglichkeiten zum Support benannt. Die vorstehenden Ausführungen geltend gleichermaßen für die spätere Angebotsabgabe der Bieter, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Entsprechend der Regelung in § 160 GWB. Zitat:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 GWB).
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.“