BüvA_Architektenleistungen und Innenarchitektenleistungen für die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland in 2 Losen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-06-10-RPS-FRA
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eisenberg
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 67304
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Abschnitt II: Gegenstand
BüvA_Architektenleistungen und Innenarchitektenleistungen für die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland in 2 Losen
Gegenstand des Auftrages ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für Architektenleistungen sowie einer Rahmenvereinbarung für Innenarchitektenleistungen für die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse. Die Rahmenvereinbarung für Architektenleistungen umfasst die Betreuung von insgesamt bis zu 35 Gebäuden. Hauptbestandteil der ausgeschriebenen Architektenleistung ist die Weiterführung eines Großprojektes einer Sanierung am Standort Kaiserslautern ab der Leistungsphase 5 gem. § 34 HOAI. Die Rahmenvereinbarung für Innenarchitektenleistungen umfasst die innenarchitektonische Betreuung von umzugestaltenden und neu anzumietenden Kundencentern und Verwaltungsgebäuden an bis zu 46 Standorten.
Die Leistungen können teilweise oder vollständig in den Anwendungsbereich der HOAI fallen. Darüber hinaus können weitere Leistungen, die nicht in den Leistungsbereich der HOAI fallen, beauftragt werden.
Architektenleistungen für die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
Die genauen Erfüllungsorte dieser Ausschreibung ergeben sich aus der Gebäudeliste (Anlage 7).
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse schreibt Architektenleistungen für Gebäude und Innenräume im Bereich Hochbau als Rahmenvereinbarung für bis zu 35 Gebäude aus. Hauptbestandteil der ausgeschriebenen Architektenleistung ist die Weiterführung eines Großprojektes am Standort Kaiserslautern (Gesamtkosten nach Kostenberechnung DIN 276 von 10,9 Millionen Euro). Das Projekt am Standort Kaiserslautern ist ab der Leistungsphase 5 gem. § 34 HOAI durch den Auftragnehmer zu übernehmen. Der Auftragnehmer hat im Rahmen der Beauftragung in weiteren Maßnahmen Umbauten und Modernisierungen von Gebäuden und Innenräumen der Auftraggeberin zu planen bzw. zu betreuen.
Die ausgeschriebenen Leistungen können teilweise oder vollständig in den Anwendungsbereich der HOAI fallen, müssen dies aber nicht. Leistungen, die nicht in den Anwendungsbereich der HOAI fallen, können z.B. geringe Beratungsleistungen zur Unterstützung des Immobilienmanagements der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse sein. Für die Auftraggeberin ist derzeit noch nicht absehbar, wann und in welchem Umfang Leistungen aus der zu schließenden Rahmenvereinbarung, insbesondere für die Maßnahmen, die nicht das Kaiserslauternprojekt betreffen, abgerufen werden.
Das Projekt Kaiserslautern umfasst umfangreiche Sanierungsmaßnahmen, u.a. die Neugestaltung im Sinne der offenen und zukunftsorientieren neue Arbeitswelten, d.h. es werden ein Großteil der Trennwände innerhalb des Gebäudes entfernt.
Die gesamte Gebäudetechnik, sowie die Ver- und Entsorgungsleitungen werden auf auf das neue Gestaltungskonzept angepasst und nach Bedarf erneuert.
Decken-, Wand- und Bodenbeläge sind entsprechend neu herzustellen. Eventuelle Bauteilöffnungen etc. sind zu verschließen.
Maßnahmen zur Herstellung der geforderten Raumakustik sind umzusetzen. Das Brandschutzkonzept ist vollumfänglich umzusetzen. Eine entsprechende Entwurfsplanung wird dem Bieter mit Angebotsaufforderung zur Verfügung gestellt. Die Umsetzung der Maßnahme soll aus wirtschaftlichen Gründen in einem Bauabschnitt erfolgen. Der Baubeginn ist derzeit für Anfang Oktober 2023 geplant. Die Bauzeit soll nach aktueller Planung die Dauer von 15 Monaten nicht überschreiten. Der Einzug nach Fertigstellung ist für Januar 2025 vorgesehen.
Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung ist noch kein Einzelauftrag erteilt. Der Abruf der Einzelaufträge erfolgt durch gesonderten Auftrag nach Abschluss der Rahmenvereinbarung.
1) Als Höchstwert wird folgender Betrag festgelegt: 3.481.000,- EUR.
Innenarchitektenleistungen für die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
Die genauen Erfüllungsorte dieser Ausschreibung ergeben sich aus der Gebäudeliste (Anlage 7).
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse schreibt Innenarchitekturleistungen als Rahmenvereinbarung für insgesamt bis zu 46 Standorte aus.
Gegenstand des Auftrags ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für Innenarchitekturleistungen. Die Rahmenvereinbarung umfasst die innenarchitektonische Betreuung umzugestaltender und neu anzumietender Kundencenter und Verwaltungsgebäude. Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland erarbeitet derzeit eine Immobilienstrategie mit der Gestaltung und Entwicklung "Neuer Arbeitswelten". Diese Neuplanungen sollen für Projekte im eigenen Bestand und größtenteils auf noch neu anzumietende Objekte umgesetzt werden. Die Bereiche mit und ohne Kundenkontakt sollen modern gestaltet werden.
Der Auftragnehmer hat die Planungen der von der Auftraggeberin vorgegebenen Räume zu erstellen und mit dem Mobiliar des aktuellen Rahmenvertrags Möbel zu beplanen.
Die Leistungen können teilweise oder vollständig in den Anwendungsbereich der HOAI fallen, müssen dies aber nicht.
Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung ist noch kein Einzelauftrag erteilt. Der Abruf der Einzelaufträge erfolgt durch gesonderten Auftrag nach Abschluss der Rahmenvereinbarung.
1) Als Höchstwert wird folgender Betrag festgelegt: 1.000.000,- EUR.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Architektenleistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 76187
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Innenarchitektenleistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 76187
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDK6BCM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".