Lieferung von Strom 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-00-505 II

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sprendlingen
NUTS-Code: DEB3J Mainz-Bingen
Postleitzahl: 55576
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sprendlingen-gensingen.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung von Strom 2023

Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-00-505 II
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
09310000 Elektrizität
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Lieferung von Öko-Strom für die Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen, die Ortsgemeinden Aspisheim, Badenheim, Gensingen, Grolsheim, Horrweiler, St. Johann, Sprendlingen, Welgesheim, Wolfsheim, Zotzenheim und die Verbandsgemeindewerke AöR mit 130 SLP-Abnahmestellen und 57 Straßenbeleuchtungsabnahmestellen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
09310000 Elektrizität
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB3J Mainz-Bingen
Hauptort der Ausführung:

Gebiet der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen gem. Verzeichnis der Abnahmestellen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Lieferung von Öko-Strom für die Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen, die Ortsgemeinden Aspisheim, Badenheim, Gensingen, Grolsheim, Horrweiler, St. Johann, Sprendlingen, Welgesheim, Wolfsheim, Zotzenheim und die Verbandsgemeindewerke AöR mit 130 SLP-Abnahmestellen und 57 Straßenbeleuchtungsabnahmestellen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Nichtoffenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 161-458421
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Das bisherige Vergabeverfahren ist nach § 63 VGV aufgehoben, da sich die Grundlagen des Vergabeverfahrens wesentlich geändert haben (§ 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VGV). Das Beschaffungsinteresse besteht bei der Verbandsgemeinde, den Ortsgemeinden und der AöR, doch lässt sich ein Einvernehmen ohne konkrete Verhandlungen nicht mehr herstellen.

Bekanntmachungs-ID: CXP6YY4YMA2

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mwvlw.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Erkennen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

Bei Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen. Nach der Entscheidung über den Zuschlag werden die nicht obsiegenden Bieter darüber informiert, welchem Unternehme der Zuschlag erteilt werden soll. Dabei gilt § 134 Abs. 2 GWB, wonach der Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung der auf elektronischem Weg oder per Telefax versendeten Information geschlossen werden darf. Die Vergabestelle wird dabei von der Möglichkeit Gebrauch machen, die Information per E-Mail zu versenden.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
02/12/2022

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