Lieferung von Strom 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-00-505 II
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sprendlingen
NUTS-Code: DEB3J Mainz-Bingen
Postleitzahl: 55576
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sprendlingen-gensingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Strom 2023
Lieferung von Öko-Strom für die Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen, die Ortsgemeinden Aspisheim, Badenheim, Gensingen, Grolsheim, Horrweiler, St. Johann, Sprendlingen, Welgesheim, Wolfsheim, Zotzenheim und die Verbandsgemeindewerke AöR mit 130 SLP-Abnahmestellen und 57 Straßenbeleuchtungsabnahmestellen.
Gebiet der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen gem. Verzeichnis der Abnahmestellen
Lieferung von Öko-Strom für die Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen, die Ortsgemeinden Aspisheim, Badenheim, Gensingen, Grolsheim, Horrweiler, St. Johann, Sprendlingen, Welgesheim, Wolfsheim, Zotzenheim und die Verbandsgemeindewerke AöR mit 130 SLP-Abnahmestellen und 57 Straßenbeleuchtungsabnahmestellen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das bisherige Vergabeverfahren ist nach § 63 VGV aufgehoben, da sich die Grundlagen des Vergabeverfahrens wesentlich geändert haben (§ 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VGV). Das Beschaffungsinteresse besteht bei der Verbandsgemeinde, den Ortsgemeinden und der AöR, doch lässt sich ein Einvernehmen ohne konkrete Verhandlungen nicht mehr herstellen.
Bekanntmachungs-ID: CXP6YY4YMA2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mwvlw.de
Gemäß § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Erkennen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Bei Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen. Nach der Entscheidung über den Zuschlag werden die nicht obsiegenden Bieter darüber informiert, welchem Unternehme der Zuschlag erteilt werden soll. Dabei gilt § 134 Abs. 2 GWB, wonach der Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung der auf elektronischem Weg oder per Telefax versendeten Information geschlossen werden darf. Die Vergabestelle wird dabei von der Möglichkeit Gebrauch machen, die Information per E-Mail zu versenden.