ÖPP Bitburg Housing - Los 5 Referenznummer der Bekanntmachung: ZVÖPP0222
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bitburg
NUTS-Code: DEB23 Eifelkreis Bitburg-Prüm
Postleitzahl: 54634
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.konversion-bitburg.de/startseite/startseite-stat/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mmv-recht.de
Abschnitt II: Gegenstand
ÖPP Bitburg Housing - Los 5
Der Auftraggeber betreibt die Konversion der ehemals militärisch genutzten Liegenschaft "US-Housing" in Bitburg. Hierzu wurde bereits eine Machbarkeitsstudie erstellt, die einen vielseitigen Nutzungsmix für die Entwicklung des Areals vorsieht. Diese Überlegungen wurden für eine Bewerbung zur Landesgartenschau weiterentwickelt und werden nun vom Zweckverband selbst zur Umsetzung gebracht.
Der Auftraggeber verfügt nicht über die organisatorischen und personellen Ressourcen zur Durchführung der Entwicklung und Vermarktung. Deshalb sollen im Wege dieses und eines weiteren Vergabeverfahrens weitere Beteiligte aus der einschlägigen Privatwirtschaft gefunden werden, um eine oder mehrere gemischtwirtschaftliche (ÖPP-)Gesellschaften in Rechtsform der GmbH (als Betriebs- und/ oder Besitzgesellschaft) und/ oder der GmbH & Co. KG zu gründen (als Besitzgesellschaft). Als Ergebnis des vorliegenden Verfahren soll ein Projektpartner aus dem Wirtschaftsbereich der Wohnungs(bau)wirtschaft für das Projekt gewonnen werden.
Anzahl und Rechtsform der Projektgesellschaften werden im weiteren Verfahren festgelegt. Sofern eine Umsetzung mit zwei Projektgesellschaften erfolgen sollte, wird insoweit Beteiligungsidentität gegeben sein. Zweck und Gegenstand der Projektgesellschaft(en) ist die Entwicklung und Vermarktung der Konversionsflächen auf dem Gelände der ehemaligen Wohnsiedlung "US-Housing" in Bitburg. Dazu kann auch die Vermietung von im eigenen Bestand gehaltenen Wohnungen zu sozial verantwortbaren Konditionen zählen.
Weitere Informationen finden Sie in den Vergabeunterlagen.
Zweckverband Flugplatz Bitburg
Der Auftraggeber such insgesamt 5 verschiedene Projektpartner aus unterschiedlichen Wirtschaftsbereichen, die fachlich durch das Projekt angesprochen werden. In dem vorliegenden Verfahren wird die 5. Projektpartnerschaft (Projektpartner aus dem Wirtschaftsbereich der Wohnungs(bau)wirtschaft) erneut ausgeschrieben.
Ein erheblicher Teil des zu entwickelnden Areals ist der Nutzung als Wohnraum gewidmet. Im Rahmen der Machbarkeitsstudie wurde der gegenwärtige Wohnungsbedarf in der Region ermittelt und der künftige Wohnungsbedarf prognostiziert. Das Housing-Areal könnte bis zu ca. 55 bis 60 % des ermittelten Wohnungsbedarfes für die Stadt Bitburg binden. Daraus ergibt sich ein Potenzial von ca. 750 bis 950 Wohneinheiten. Es soll eine gemischte Wohnstruktur geschaffen werden, mit einem Mix aus Geschoßwohnungsbau, teils unter Einbindung bzw. Sanierung der bestehenden Bausubstanz und auch durch Neubauten sowie neue Ein- und Mehrfamilienhausbebauung. Zudem soll zur Verwirklichung der sozialen Zielsetzungen des Projekts sowohl im Bereich des Wohneigentums als auch im Bereich der Mietobjekte ein Fo-kus auf die Vermarktung zu sozial verantwortbaren Konditionen gesetzt werden.
Der Projektpartner aus dem Wirtschaftsbereich der Wohnungswirtschaft soll sein Know-How insbesondere in folgenden Bereichen einbringen und für deren Konzeption und Umsetzung verantwortlich sein:
- Kaufmännisches Facility-Management
Das kaufmännische Facility-Management umfasst im Kontext dieses Projekts die Verwaltung des Wohnungsbestandes und das gesamte Controlling dieses Tätigkeitsbereichs.
- Technisches Facility-Management
In den Bereich des technischen Facility-Management fällt die Planung, der Betrieb und die Instandhaltung der Wohnobjekte und der darin enthaltenen technischen Anlagen, einschließlich der Sicherheitstechnik.
- Infrastrukturelles Facility-Management
Zum Infrastrukturellen Facility Management gehört die Organisation und Koordination sämtlicher erforderlichen Serviceleistungen rund um die Wohnobjekte.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind somit auch sämtliche Liefer-, Dienst- oder Bauleistungen, mit deren Durchführung der Projektpartner von der/ den Projektgesellschaft(en) beauftragt wird. Die inhaltlichen und wirtschaftlichen Bedingungen dieser Beauftragung werden im vorliegenden Vergabeverfahren verhandelt und festgelegt.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Die Angabe unter Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems ist eine Pflichtfeld. Es wurde daher eine fiktive Angabe getätigt. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis über den Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i.V.m. § 44 Abs. 1 VgV)
Nur auf gesonderte Nachfrage der Vergabestelle: Vorlage eines zugehörigen Nachweises
Nur auf gesonderte Nachfrage der Vergabestelle: Darstellung der gesellschaftsrechtlichen Strukturen des Bewerbers; Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen (§ 73 Abs. 3 VgV)
Erklärung zum Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV)
Mindestanforderung Los 5: Der Bewerber weist in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils mindestens einen Umsatz aus der Wohnungsbewirtschaftung in einer Höhe von 1,0 Mio. Euro auf.
Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV).
Nachweis der aufgeführten Versicherungen durch Eigenerklärung nach Anlage 2.4 oder Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend).
Im Einzelnen:
- Personenschäden 2.000.000,00 Euro
- Sach- und Umweltschäden 2.000.000,00 Euro
(2 fache Jahresmaximierung der Versicherungssumme).
Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV).
Nachweis einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von 1,0 Mio. EUR p.a. (zweifach maximiert) durch Eigenerklärung nach Anlage 2.4 oder Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend).
- Nur auf gesonderte Nachfrage der Vergabestelle: Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist.
Der Bewerber weist in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils mindestens einen Umsatz aus der Wohnungsbewirtschaftung in einer Höhe von 1,0 Mio. Euro auf.
Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) durch Eigenerklärung des Bieters:
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den letzten höchstens 10 Jahren.
Nachweis (Eigenerklärung) der Tätigkeiten des kaufmännischen, technischen und infrastrukturellen Facility Managements für einen Liegenschaftsbestand von mindestens 200 Wohneinheiten.
Falls Leistungen nicht vom Auftragnehmer selbst, sondern von Dritten (sog. Nachunternehmer oder Subunternehmer) ausgeführt werden sollen: Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmern nebst Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers.
Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. Eignungsleihe), so hat er nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit muss der Eignungsleihende Nachunternehmer sein, nimmt der Bieter für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" abzugeben).
Nachweis zu den in den letzten 3 Jahren Beschäftigten des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft gemäß § 46 Abs. (3) Nr. 8 VgV.
Nachweis (Eigenerklärung) der Tätigkeiten des kaufmännischen, technischen und infrastrukturellen Facility Managements für einen Liegenschaftsbestand von mindestens 200 Wohneinheiten
- Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 123 GWB)
- Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 124 GWB)
- Eigenerklärung Russlandsanktionen
- Erklärung zur Einhaltung des MiLoG
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister/Wettbewerbsregister - falls vorliegend -
- Eigenerklärung zur Anerkennung der Antikorruptionserklärung
- Eigenerklärung LTTG
Abschnitt IV: Verfahren
Der Auftraggeber führt einen beschleunigten Teilnahmewettbewerb durch, weil eine hinreichend begründete Dringlichkeit die Einhaltung der regelmäßigen Teilnahmefrist unmöglich macht. Die Fristverkürzung auf 15 Tage, gerechnet ab dem Tag nach Absendung der Bekanntmachung ist verhältnismäßig, da die ausgeschriebene Leistung bereits vom 19.09.2022 bis 22.11.2022 EU-weit ausgeschrieben war, in jenem Verfahren aber kein interessiertes Unternehmen gefunden werden konnte.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Falls zum Verfahren Fragen auftreten, sind diese ausschließlich über die Kommunikationsebene der Vergabeplattform einzureichen. Ihre Fragen sowie die Antworten des Auftraggebers werden allen interessierten Bewerbern/Bietern zur Verfügung gestellt. Die Fragesteller bleiben anonym.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YEM6BQR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Rügefrist für evtl. Vergaberechtsverstöße beträgt 10 Tage nach Kenntnis eines Vergaberechtsverstoßes. Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablaut der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung (Ziff. IV.2.2) gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der dort genannten Angebotsfrist zu rügen. Sofern mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist die Rüge präkludiert.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]