EU-weite Ausschreibung von Beförderungsleistungen im freigestellten Schüler- und Kindergartenverkehr für den Rhein-Lahn-Kreis Referenznummer der Bekanntmachung: Verfahren 12/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Ems
NUTS-Code: DEB1A Rhein-Lahn-Kreis
Postleitzahl: 56129
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.rhein-lahn-kreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung von Beförderungsleistungen im freigestellten Schüler- und Kindergartenverkehr für den Rhein-Lahn-Kreis
Die Gesamtleistung wird in acht Losen vergeben:
– Los 1: Beförderung von Schülern zur Oranienschule Singhofen (Regionallos 1);
– Los 2: Beförderung von Schülern zur Oranienschule Singhofen (Regionallos 2);
– Los 3: Beförderung von Schülern zur Oranienschule Singhofen und zur Grundschule Nassau (Regionallos 3);
– Los 4: Beförderung von Schülern zur Oranienschule Singhofen (Regionallos 4);
– Los 5: Beförderung von Kindern zum Kindergarten Bogel;
– Los 6: Beförderung von Kindern zum Kindergarten Gemmerich;
– Los 7: Beförderung von Kindern zum Kindergarten Niederwallmenach;
– Los 8: Beförderung von Kindern zum Kindergarten Welterod.
Beförderung von Schülern zur Oranienschule Singhofen (Regionallos 1)
– Die Abholung der zu befördernden Schüler an der zum Wohnort des jeweiligen Schülers nächstgelegenen öffentlichen Haltstelle;
– Die Beförderung zur Schule; eine Begleitung bis zur Schultür ist nicht erforderlich;
– Die Abholung an der Schule und Rücktransport zum Ort der Abholung.
Beförderung von Schülern zur Oranienschule Singhofen (Regionallos 2)
– Die Abholung der zu befördernden Schüler an der zum Wohnort des jeweiligen Schülers nächstgelegenen öffentlichen Haltstelle;
– Die Beförderung zur Schule; eine Begleitung bis zur Schultür ist nicht erforderlich;
– Die Abholung an der Schule und Rücktransport zum Ort der Abholung.
Beförderung von Schülern zur Oranienschule Singhofen und zur Grundschule Nassau (Regionallos 3)
– Die Abholung der zu befördernden Schüler an der zum Wohnort des jeweiligen Schülers nächstgelegenen öffentlichen Haltstelle;
– Die Beförderung zur Schule; eine Begleitung bis zur Schultür ist nicht erforderlich;
– Die Abholung an der Schule und Rücktransport zum Ort der Abholung.
Beförderung von Schülern zur Oranienschule Singhofen (Regionallos 4)
– Die Abholung der zu befördernden Schüler an der zum Wohnort des jeweiligen Schülers nächstgelegenen öffentlichen Haltstelle;
– Die Beförderung zur Schule; eine Begleitung bis zur Schultür ist nicht erforderlich;
– Die Abholung an der Schule und Rücktransport zum Ort der Abholung.
Beförderung von Kindern zum Kindergarten Bogel
– Die Abholung der zu befördernden Kindergartenkinder an der zum Wohnort des jeweiligen Kindergartenkindes nächstgelegenen öffentlichen Haltstelle;
– Die Beförderung zum Kindergarten; eine Begleitung bis zur Kindergartentür ist nicht erforderlich;
– Die Abholung am Kindergarten und Rücktransport zum Ort der Abholung.
Beförderung von Kindern zum Kindergarten Gemmerich
– Die Abholung der zu befördernden Kindergartenkinder an der zum Wohnort des jeweiligen Kindergartenkindes nächstgelegenen öffentlichen Haltstelle;
– Die Beförderung zum Kindergarten; eine Begleitung bis zur Kindergartentür ist nicht erforderlich;
– Die Abholung am Kindergarten und Rücktransport zum Ort der Abholung.
Beförderung von Kindern zum Kindergarten Niederwallmenach
– Die Abholung der zu befördernden Kindergartenkinder an der zum Wohnort des jeweiligen Kindergartenkindes nächstgelegenen öffentlichen Haltstelle;
– Die Beförderung zum Kindergarten; eine Begleitung bis zur Kindergartentür ist nicht erforderlich;
– Die Abholung am Kindergarten und Rücktransport zum Ort der Abholung.
Beförderung von Kindern zum Kindergarten Welterod
– Die Abholung der zu befördernden Kindergartenkinder an der zum Wohnort des jeweiligen Kindergartenkindes nächstgelegenen öffentlichen Haltstelle;
– Die Beförderung zum Kindergarten; eine Begleitung bis zur Kindergartentür ist nicht erforderlich;
– Die Abholung am Kindergarten und Rücktransport zum Ort der Abholung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Lose 1 bis 8:
– Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters;
– (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung;
– Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden.
Lose 1 bis 8:
– Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2019 bis 2021 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre.
– (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
– Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden (Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern).
Lose 1 bis 8:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die regelmäßige Beförderung von Personen im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs oder über die regelmäßige Beförderung von Personen im Rahmen des freigestellten Kindergartenverkehrs.
Lose 1 bis 8:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die regelmäßige Beförderung von Personen im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs oder über die regelmäßige Beförderung von Personen im Rahmen des freigestellten Kindergartenverkehrs. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens zwei Jahre in den Jahren 2020 bis 2022 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen Leistung und des jeweiligen Beauftragungszeitraumes vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
Bei einem Angebot zu mehreren Losen ist die Referenzanforderung nur einmalig zu erfüllen.
– Verpflichtungserklärung für Aufträge über Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene nach § 4 Abs. 3 bzw. nach § 4 Abs. 2 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz – LTTG).
Hinweis zur vorgenannten Verpflichtungserklärung:
Die derzeit vom Land Rheinland-Pfalz als repräsentativ festgestellten Tarifverträge im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf der Straße sind in den Vergabeunterlagen benannt.
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“:
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform sind unter https://www.subreport.de/service/support-elvis abrufbar.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“:
Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich.
Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über den entsprechenden Projektzugang auf der Vergabeplattform erteilt. Mündliche sowie fernmündliche Auskünfte oder Auskünfte per Post, Fax bzw. E-Mail werden nicht erteilt.
Der rechtzeitige Abruf etwaig vorliegender Bieterinformationen während der Angebotsphase erfolgt eigenverantwortlich durch den Bieter. Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“:
Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch (in Textform) über die Angebotsfunktion der genutzten Vergabeplattform einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.