Lieferung von 8 Buschholzhackern Referenznummer der Bekanntmachung: A10-22-003-B I/18
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 56068
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lbm.rlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von 8 Buschholzhackern
Das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, plant mit diesem Vergabeverfahren die Lieferung von Buschholzhackern, im Wege eines Offenen Verfahrens gemäß §§ 15, 14 VgV, § 119 GWB durchzuführen.
LBM Rheinland-Pfalz Zentrale Friedrich-Ebert-Ring 14-20 56068 Koblenz Diverse Meistereien/Zentralwerkstätten im Zuständigkeitsbereich des LBM RLP
Lieferung von 8 Stck Buschholzhackern mit Fahrgestell und eigenem Motor.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
- Eigenerklärung Eignung oder alternativ: Einheitliche Europäische Eigenerklärung zur Eignung (EEE) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Mit dem Angebot ist die "Eigenerklärung zur Eignung" oder alternativ: Einheitliche Europäische Eigenerklärung zur Eignung (EEE)ausgefüllt vorzulegen und Angaben zu machen über:
- das Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß den §§ 123 und 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html)
- die Eintragung in das Berufsregister
- die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
- Insolvenzverfahren und Liquidation
Einzureichende Unterlagen:
- Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Mit dem Angebot ist die "Eigenerklärung zur Eigung" oder alternativ: Einheitliche Europäische Eigenerklärung zur Eignung (EEE)ausgefüllt vorzulegen und Angaben zu machen über:
a) Nachweis einer wirksam abgeschlossenen und bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
Einzureichende Unterlagen:
- Referezen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Mit dem Angebot ist die "Eigenerklärung zur Eignung" oder alternativ: Einheitliche Europäische Eigenerklärung zur Eignung (EEE)ausgefüllt vorzulegen und Angaben zu machen über:
a) Benennung geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens drei
Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen
Einzureichende Unterlagen:
- Eigenerklärung zum 5. Sanktionspaket des EU-Rates vom 08.04.2022 (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- LTTG - Eigenerklärung nach Muster 3 (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): nach § 4 Abs. 2 LTTG, für Unternehmen die nicht dem AEntG unterfallen oder ohne Tarifbindung;
Vorlage bei Angebotsabgabe elektronisch in Textform, auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle schriftlich
- HVA L-StB Erklärung Bietergemeinschaft (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bietergemeinschaften legen die HVA L-StB Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft vor. Im Fall der Unterauftragsvergabe sind die HVA L-StB-Vordrucke Leistungen von Unterauftragnehmern und Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmer vorzulegen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
- HVA L-StB Leistungen von Unterauftragnehmern bzw. anderen Unternehmen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Im Fall der Unterauftragsvergabe sind die HVA L-StB-Vordrucke Leistungen von Unterauftragnehmern und Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmer vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
keine Bieter zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch im webbasierten "Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz" unter
www.vergabe.rlp.de durchgeführt.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz
bereitgestellt. Sie können dort u.a. über die Suchfunktion ("Bekanntmachungen finden") und Eingabe der unten stehenden
Bekanntmachungs-ID aufgefunden und - ohne vorherige Registrierung - unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt
abgerufen werden. Ein anderweitiger Versand der Vergabeunterlagen (z.B. per E-Mail) erfolgt nicht.
Für die Abgabe von Angeboten ist zwingend eine Registrierung und Freischaltung für den entsprechenden Projektraum des
Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz erforderlich (§ 9 Abs. 3 VgV).
Zugelassen sind ausschließlich elektronische Angebote.
Diese müssen über das sog. Bietertool auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz abgegeben werden (vgl. § 53 Abs. 1 VgV).
Es sind folgende Möglichkeiten der Abgabe von elektronischen Angeboten zugelassen:
- Textform ("einfache" elektronische Signatur)
- Fortgeschrittene elektronische Signatur
- Qualifizierte elektronische Signatur
Die Abgabe von Angeboten in Papierform ist unzulässig!
Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 1. Kalendertag
vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz zu
stellen.
Weitere Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bekanntmachungs-ID: CXS2YYRYEZ6
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mwvlw.rlp.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
Postleitzahl: 56068
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse: https://lbm.rlp.de
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die
Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/
__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine
Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist
oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134
Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter,
deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB
informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder
per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die
Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen
Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
Postleitzahl: 56068
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse: https://lbm.rlp.de