Kommunale Geschwindigkeitsüberwachung mittels mobiler Geschwindigkeitsmessanlagen

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuwied
NUTS-Code: DEB18 Neuwied
Postleitzahl: 56564
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.neuwied.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Kommunale Geschwindigkeitsüberwachung mittels mobiler Geschwindigkeitsmessanlagen

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
34970000 Verkehrsüberwachungseinrichtung
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Anzubieten ist eine semistationäre Geschwindigkeitsmesseinheit in einem personengesteuerten Fahrzeug und eine semistationäre Geschwindigkeitsmesseinheit auf einem Stativ, sowie ein Wartungsvertrag.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
NUTS-Code: DEB18 Neuwied
Hauptort der Ausführung:

Stadtgebiet Neuwied

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Messtechnik:

Anzubieten ist eine semistationäre Geschwindigkeitsmesseinheit in einem personengesteuerten Fahrzeug und eine semistationäre Geschwindigkeitsmesseinheit auf einem Stativ. Die Messeinheiten sind bei Lieferung voll funktionsfähig und einsatzbereit. Die Lieferung des Fahrzeuges mit Messeinheit kann zeitlich versetzt zur Lieferung der Messeinheit auf Stativ erfolgen. Die angebotene Messtechnik entspricht dem Stand der Technik. Sie ist von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zugelassen und vor der Auslieferung vom Eichamt aktuell zu eichen. Ein entsprechender Nachweis über die Erstzulassung der zum Einsatz kommenden Messtechnik ist der Bewerbung als Anlage beizufügen. Die Messtechnik wird höchstrichterlicher Rechtsprechung unverzüglich angepasst. Insbesondere, wenn geurteilt wird, dass die Verwertung eines Geschwindigkeitsmessergebnisses ohne Speicherung von Rohmessdaten gegen das Grundrecht auf ein faires Verfahren verstößt. Die Messtechnik ist laserbasiert und fabrikneu. Sie muss kontaktlos funktionieren.

Die Dokumentation von Zweirädern, die mit überhöhter Geschwindigkeit fahren, ist mindestens mit der Anzahl der Zweiräder möglich. Die fahrzeugführenden Verkehrsteilnehmer werden durch die Geschwindigkeitsmessung nicht geblendet.

Das Blitzlicht ist derart gedämpft, dass mögliche Belastungen des Wohnumfeldes bei Messungen durch das Blitzlicht vermieden werden.

Messfahrzeug:

Das Messfahrzeug ist bevorzugt als Kastenwagen, wie z. B. das Model Caddy der Marke Volkswagen Nutzfahrzeuge auszuführen. Das Fahrzeug kann auch ein Reimport oder eine Tageszulassung sein. Die Geschwindigkeitsmessung erfolgt über eine Heckmessung. Die Heckscheibe ist mit Klarglas ausgestattet. Das Fahrzeug verfügt über eine Scheibenbelüftung.

Das Fahrzeug ist mit den ggf. erforderlichen Einbauten zur Installation der Messeinheit vom TÜV abgenommen.

Das Messfahrzeug kann individuell ergonomisch eingerichtet werden. Es verfügt über individuell anpassbare Sitze, ist ausgestattet mit einer Klimaanlage und einer Standheizung. Der Transport der Messanlagentechnik muss für den Fahrzeugführer ohne Unfallgefahr möglich sein.

Wartungs- und Pflegevertrag inklusive Organisation des amtlichen Eichens:

Der Anbieter bietet dem AG Wartungs- und Pflegeverträge für die Hard- und Software an. Diese sind zunächst auf 24 Monate begrenzt und verlängern sich um jeweils 12 weitere Monate, wenn nicht einer der beiden Parteien 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigt.

Zum Angebotsumfang der Wartung und Pflege gehören mindestens:

- das Eichen der Messeinheit zu den gesetzlich vorgeschriebenen Eichterminen sowie der damit verbundenen Serviceleistungen,

- die Wartung und Pflege und alle Serviceleistungen nach Herstellervorgaben aller gelieferten Komponenten, einschließlich Software.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Funktionen Auf- und Abbau / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Ausstattungsmerkmale Messfahrzeug / Gewichtung: 5
Qualitätskriterium - Name: Lieferung Stativ mit Mess- und Bedieneinheit inklusive Wartungs- und Pflegevertrag / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Lieferung Messfahrzeug mit Mess- und Bedieneinheit inklusive Wartungs- und Pflegevertrag / Gewichtung: 15
Preis - Gewichtung: 50
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 12 a EU Absatz 3 VOB/A beziehungsweise § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.

Bei Verhandlungsverfahren mit Vergabebekanntmachung behält sich die Auftraggeberin vor, den Zuschlag gemäß § 3 b EU Absatz 3 Ziffer 7 VOB/A beziehungsweise § 17 Absatz 11 VgV auf der Grundlage des Erstangebotes zu erteilen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 181-511624
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 2022-42
Bezeichnung des Auftrags:

Kommunale Geschwindigkeitsüberwachung-Lieferung der Hard- und Software mit Stativ und Kfz sowie Wartungs-und Pflegeverträge

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]3
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Siehe § 160 Absatz 3 GWB - innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Neuwied nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren - spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung,

- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,

- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar

sind,

- innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Neuwied, der Rüge nicht abhelfen zu wollen siehe § 135 Absatz 2 GWB,

- 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die Stadt Neuwied über den Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch sechs Monate nach Vertragsschluss,

- Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
01/12/2022

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