Kommunale Geschwindigkeitsüberwachung mittels mobiler Geschwindigkeitsmessanlagen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuwied
NUTS-Code: DEB18 Neuwied
Postleitzahl: 56564
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.neuwied.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kommunale Geschwindigkeitsüberwachung mittels mobiler Geschwindigkeitsmessanlagen
Anzubieten ist eine semistationäre Geschwindigkeitsmesseinheit in einem personengesteuerten Fahrzeug und eine semistationäre Geschwindigkeitsmesseinheit auf einem Stativ, sowie ein Wartungsvertrag.
Stadtgebiet Neuwied
Messtechnik:
Anzubieten ist eine semistationäre Geschwindigkeitsmesseinheit in einem personengesteuerten Fahrzeug und eine semistationäre Geschwindigkeitsmesseinheit auf einem Stativ. Die Messeinheiten sind bei Lieferung voll funktionsfähig und einsatzbereit. Die Lieferung des Fahrzeuges mit Messeinheit kann zeitlich versetzt zur Lieferung der Messeinheit auf Stativ erfolgen. Die angebotene Messtechnik entspricht dem Stand der Technik. Sie ist von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zugelassen und vor der Auslieferung vom Eichamt aktuell zu eichen. Ein entsprechender Nachweis über die Erstzulassung der zum Einsatz kommenden Messtechnik ist der Bewerbung als Anlage beizufügen. Die Messtechnik wird höchstrichterlicher Rechtsprechung unverzüglich angepasst. Insbesondere, wenn geurteilt wird, dass die Verwertung eines Geschwindigkeitsmessergebnisses ohne Speicherung von Rohmessdaten gegen das Grundrecht auf ein faires Verfahren verstößt. Die Messtechnik ist laserbasiert und fabrikneu. Sie muss kontaktlos funktionieren.
Die Dokumentation von Zweirädern, die mit überhöhter Geschwindigkeit fahren, ist mindestens mit der Anzahl der Zweiräder möglich. Die fahrzeugführenden Verkehrsteilnehmer werden durch die Geschwindigkeitsmessung nicht geblendet.
Das Blitzlicht ist derart gedämpft, dass mögliche Belastungen des Wohnumfeldes bei Messungen durch das Blitzlicht vermieden werden.
Messfahrzeug:
Das Messfahrzeug ist bevorzugt als Kastenwagen, wie z. B. das Model Caddy der Marke Volkswagen Nutzfahrzeuge auszuführen. Das Fahrzeug kann auch ein Reimport oder eine Tageszulassung sein. Die Geschwindigkeitsmessung erfolgt über eine Heckmessung. Die Heckscheibe ist mit Klarglas ausgestattet. Das Fahrzeug verfügt über eine Scheibenbelüftung.
Das Fahrzeug ist mit den ggf. erforderlichen Einbauten zur Installation der Messeinheit vom TÜV abgenommen.
Das Messfahrzeug kann individuell ergonomisch eingerichtet werden. Es verfügt über individuell anpassbare Sitze, ist ausgestattet mit einer Klimaanlage und einer Standheizung. Der Transport der Messanlagentechnik muss für den Fahrzeugführer ohne Unfallgefahr möglich sein.
Wartungs- und Pflegevertrag inklusive Organisation des amtlichen Eichens:
Der Anbieter bietet dem AG Wartungs- und Pflegeverträge für die Hard- und Software an. Diese sind zunächst auf 24 Monate begrenzt und verlängern sich um jeweils 12 weitere Monate, wenn nicht einer der beiden Parteien 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigt.
Zum Angebotsumfang der Wartung und Pflege gehören mindestens:
- das Eichen der Messeinheit zu den gesetzlich vorgeschriebenen Eichterminen sowie der damit verbundenen Serviceleistungen,
- die Wartung und Pflege und alle Serviceleistungen nach Herstellervorgaben aller gelieferten Komponenten, einschließlich Software.
Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 12 a EU Absatz 3 VOB/A beziehungsweise § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Bei Verhandlungsverfahren mit Vergabebekanntmachung behält sich die Auftraggeberin vor, den Zuschlag gemäß § 3 b EU Absatz 3 Ziffer 7 VOB/A beziehungsweise § 17 Absatz 11 VgV auf der Grundlage des Erstangebotes zu erteilen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kommunale Geschwindigkeitsüberwachung-Lieferung der Hard- und Software mit Stativ und Kfz sowie Wartungs-und Pflegeverträge
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]3
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de
Siehe § 160 Absatz 3 GWB - innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Neuwied nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren - spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung,
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind,
- innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Neuwied, der Rüge nicht abhelfen zu wollen siehe § 135 Absatz 2 GWB,
- 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die Stadt Neuwied über den Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch sechs Monate nach Vertragsschluss,
- Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.