[J4-250/21] Untersuchung Integration/Systemverträglichkeit MIDS Tranche 2 und 3
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: http://www.evergabe-online.de/
Elektronischer Zugang zu Informationen: http://www.evergabe-online.de/
Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen: http://www.evergabe-online.de/
Weitere Auskünfte erteilen:
die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
Dienstleistungskategorie Nr 3: Verteidigung, militärische Verteidigung und zivile Verteidigung
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: U.a. Hallbergmoos (NETMA), Köln (LwTrKdo), Koblenz/Lahnstein (BAAINBw)
NUTS-Code DEB1 Koblenz
Das MIDS ist eine Beistellung für das Waffensystem und wird amtsseitig betreut. Daraus abgeleitet ergeben sich folgende geforderte Leistungen, die der Auftragnehmer erbringen muss:
• Fundierte technische Bewertung und Reflexion aller industrieseitigen Vorschläge und getätigten Aussagen
• Identifikation, Einbringung und technische Begleitung von nationalen Bedarfen und Forderungen
• Analyse und Bewertung von internationalen Forderungen
• Erstellung und Bewertung von umfangreicher, detaillierter, technischer Dokumentation
• Analyse von Problemfeldern zur Fortschreibung des MIDS-Standards
• Bewertung von Verification Claims und dem Nachweis der geforderten Data-Link Funktionen
75130000 Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung, 75221000 Militärische Verteidigung
Der Bieter muss alle Änderungen angeben, die sich bei Unterauftragnehmern während der Auftragsausführung ergeben
Beschreibung der Optionen: Optional kann eine Verlängerung des Leistungszeitraums um zwei Jahre vom 01.07.2025 bis zum 30.06.2027 beauftragt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: A1 Formular B-V 031:Erklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch Bewerber/Bieter bei Aufträgen nach § 104 Abs. 3 GWB, Nachweisführung:Vorlage des ausgefüllten und unterschriebenen Formulars B-V 031.A2 Formular B-V 034:Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB, Nachweisführung:Vorlage des ausgefüllten und unterschriebenen Formulars B-V 034.A3 Formular B-V 047:Erklärung betreffend die Gründung einer Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft, Nachweisführung:Nur im Falle der Gründung einer Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft: Vorlage des ausgefüllten und unterschriebenen Formulars B-V 047.B1 Eintragung im Handelsregister:Der Bewerber sowie etwaige von ihm eingesetzte Unterauftragnehmer müssen im Handelsregister eingetragen sein.Nachweisführung:Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszugs des Bewerbers sowie etwaiger von ihm eingesetzter Unterauftragnehmer. Der Handelsregisterauszug darf nicht älter als ein Jahr sein (gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge).B2 Zertifizierung nach ISO 9001:Der Bewerber muss über eine Zertifizierung nach ISO 9001 für ein geprüftes Qualitätsmanagement verfügen, die während der gesamten Vertragslaufzeit durch den Bewerber aufrechterhalten werden muss.Nachweisführung:Vorlage einer aktuell gültigen Zertifizierung des Bewerbers.Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: A4 Formular B-V 032:Erklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch Unterauftragnehmer bei Aufträgen nach § 104 Abs. 3 GWB, Nachweisführung:Vorlage des ausgefüllten und unterschriebenen Formulars B-V 032.A5 Formular B-V 034:Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe durch Unterauftragnehmer gem. §§ 123, 124 GWB, Nachweisführung:Vorlage des ausgefüllten und unterschriebenen Formulars B-V 034.Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: C1 Jahresumsatz i.H. von mindestens 7 Mio EUR exkl. USt pro Jahr während der letzten 3 Jahre:Der Bewerber muss seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nachweisen, indem er über einen Jahresumsatz i.H. von mindestens 7 Mio. EUR exkl. USt pro Jahr während der letzten drei Jahre verfügt.
Nachweisführung:
Soweit eine Pflicht zur Erstellung eines Jahresabschlussberichtes besteht: Vorlage der Jahresabschlussberichte des Bewerbers der letzten drei Jahre, aus denen sich ergibt, dass der Auftragnehmer über einen Jahresumsatz i.H. von mindestens 7 Mio. EUR exkl. USt pro Jahr verfügt. Andernfalls genügt eine entsprechende Eigenerklärung.
C2 Betriebshaftpflichtversicherung i.H. von 100.000 EUR:
Der Bewerber muss über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügen, die eine Deckungssumme von mindestens 100.000 EUR pro Schadensfall für Personen-, Vermögens- und Sachschäden umfasst.
Nachweisführung:
Falls bereits eine Betriebshaftpflichtversicherung existiert:
Vorlage einer schriftlichen Bestätigung des Versicherungsgebers über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung, aus der hervorgeht, dass diese eine Deckungssumme von mindestens 100.000 EUR pro Schadensfall für Personen-, Vermögens- und Sachschäden umfasst.
Die Laufzeit des Versicherungsvertrags muss den gesamten Leistungszeitraum abdecken. Soweit dies nicht der Fall ist, muss vom Bewerber ergänzend die Erklärung vorgelegt werden, dass dieser eine solche Betriebshaftpflichtversicherung über den gesamten Leistungszeitraum aufrechterhalten wird.
Falls noch keine Betriebshaftpflichtversicherung existiert:
Vorlage einer Eigenerklärung des Bewerbers, dass dieser im Falle der Auftragserteilung bis zum Leistungsbeginn eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen wird, die eine Deckungssumme von mindestens 100.000 EUR pro Schadensfall für Personen-, Vermögens- und Sachschäden umfasst und die über den gesamten Leistungszeitraum bestehen wird.
Falls aufgrund gesetzlicher Vorgaben keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen werden kann:
Vorlage einer Eigenerklärung des Bewerbers, dass dieser im Schadensfall selbst für Personen-, Vermögens- und Sachschäden aufkommt.
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit von Unterauftragnehmern (die zu deren Ablehnung führen können)
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:D1 Hochschulabschluss Naturwissenschaft oder Ingenieurwesen:
Alle vom Bewerber für die Leistungserbringung eingesetzten Mitarbeiter müssen über eine abgeschlossene Hochschulausbildung in einem der Naturwissenschaft oder des Ingenieurwesens zugehörigen Bereich verfügen. Dabei wird mindestens ein Abschluss Diplom oder Master vorausgesetzt.
Nachweisführung:
Vorlage von Kopien der Abschlusszeugnisse eines jeden vom Bewerber für die Leistungserbringung eingesetzten Mitarbeiters, aus denen hervorgeht, dass der jeweilige Mitarbeiter über einen Hochschulabschluss (mindestens Diplom bzw. Master) in einem der Naturwissenschaft oder des Ingenieurwesens zugehörigen Bereich verfügt.
D2 Praxiserfahrung in der Bearbeitung von Projekten auf dem Gebiet militärischer Sprach- und Datenfunkverkehr:
Alle vom Bewerber für die Leistungserbringung eingesetzte Mitarbeiter müssen über eine mindestens zweijährige Praxiserfahrung in der Bearbeitung von Projekten auf dem Gebiet des militärischen Sprach- und Datenfunkverkehrs verfügen.
Nachweisführung:
Angabe eines oder mehrerer Projekte auf dem Gebiet des militärischen Sprach- und Datenfunkverkehrs für die vom Bewerber im Rahmen der Leistungserbringung eingesetzten Mitarbeiter. Die Angaben müssen den jeweiligen Bearbeitungszeitraum und die durchgeführten Tätigkeiten benennen. Um dem Auftraggeber die Möglichkeit zu verschaffen, die Referenzen zu überprüfen, müssen vom Bewerber - soweit möglich - weitere Informationen bereitgestellt werden, etwa zu den Projekten gehörende Vertragsnummern, die Angabe der jeweiligen leidenden Projektreferate oder die Benennung von Ansprechpartnern.
Aus der Dauer der Projektbearbeitungen muss sich ergeben, dass der jeweilige Mitarbeiter des Bewerbers mindestens über einen Zeitraum von zwei Jahren Praxiserfahrung in der Bearbeitung dieser Projekte erlangt hat.
Dieselbe Projektreferenz kann für mehrere Mitarbeiter des Bewerbers herangezogen werden, wenn es sich um ein Projekt handelt, das von einer Mitarbeitergruppe bearbeitet worden ist.
D3 Sprachkenntnisse Englisch:
Alle vom Bewerber eingesetzten Mitarbeiter müssen über sehr gute englische Sprachkenntnisse verfügen.
Nachweisführung:
Vorlage eines Sprachzertifikats über englische Sprachkenntnisse gemäß der Einstufung des "Gemeinsamen Europäische Referenzrahmens für Sprachen" (GER) mindestens auf dem Niveau C1 für jeden vom Bewerber eingesetzten Mitarbeiter.
Alternativ ist vom Bewerber eine Eigenerklärung abzugeben, aus der hervorgeht, dass jeder von ihm eingesetzter Mitarbeiter
• Englisch als Muttersprache spricht, oder
• einen Bildungsabschluss in einem Land mit englischsprachigem Bildungssystem erworben hat, oder
• aktuell seit mindestens drei Jahren seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort in den USA, in Großbritannien oder in einem anderen im Schwerpunkt englischsprachigen Staat hat und in dieser Zeit beruflich im Schwerpunkt Englisch spricht, oder eine mindestens dreijährige Mitarbeit in einem im Schwerpunkt englischsprachigen Projekt innerhalb der letzten drei Jahre vorweisen kann.
D4 Geheimschutzbetreuung des Unternehmens und Sicherheitsüberprüfung der Mitarbeiter:
Alle vom Bewerber im Rahmen der Leistungserbringung eingesetzten Mitarbeiter üben mit Leistungsbeginn eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit aus und müssen VS-Geheim eingestuftes Material bearbeiten dürfen. Weil mit dieser Bearbeitung unmittelbar nach Vertragsschluss begonnen wird, muss sich der Bewerber (das Unternehmen) in der Geheimschutzbetreuung durch das BMWK befinden und die mit der sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betrauten Mitarbeiter des Bewerbers müssen sicherheitsüberprüft sein. Für den vorliegenden Auftrag ist eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung gemäß § 9 SÜG erforderlich.
Der Bewerber muss die einer Geheimschutzbetreuung zugrundeliegenden Voraussetzungen während des gesamten Leistungszeitraums aufrechterhalten.
Diese Anforderungen gelten auch für etwaige vom Bewerber eingesetzte Unterauftragnehmer und deren Mitarbeiter.
Nachweisführung:
Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers, in der vom Sicherheitsbeauftragten des Bewerbers bestätigt wird, dass der Sicherheitsbescheid vorliegt. Zusätzlich zu dieser Eigenerklärung ist die Geheimschutznummer anzugeben, unter der der Bewerber (das Unternehmen) beim BMWK geführt wird.
Soweit noch keine Geheimschutzbetreuung besteht, muss der Bewerber sich bereit erklären, sich in die Geheimschutzbetreuung des BMWK aufnehmen zu lassen.
Des Weiteren Vorlage der Nachweise des Bewerbers, dass die jeweils mit der Leistungserbringung betrauten Mitarbeiter des Bewerbers sicherheitsüberprüft sind (mind. erweiterte Sicherheitsüberprüfung gemäß § 9 SÜG).
Soweit die Mitarbeiter des Bewerbers bzw. etwaiger von ihm eingesetzter Unterauftragnehmer noch nicht sicherheitsüberprüft sind, Vorlage des Nachweises bzw. der Erklärung, dass der Bewerber die Sicherheitsüberprüfungen veranlasst hat bzw. veranlassen wird.
D5 Vorliegende Freigabe für den Empfang von Eurofighter projektspezifischen Dokumenten gemäß PSI Eurofighter:
Gemäß aktueller Project Security Instruction (PSI) Eurofighter dürfen NATO-eingestufte Dokumente, die projektspezifische Informationen beinhalten, nur an Unternehmen weitergegeben werden, nachdem alle vier am Projekt Eurofighter beteiligten Nationen für das jeweilige Unternehmen einer Weitergabe zugestimmt haben. Der Bewerber muss daher über eine entsprechende Freigabe verfügen, um Zugriff auf die für die Leistungserbringung zwingend erforderlichen Dokumente zu erhalten.
Nachweisführung:
Vorlage eines Nachweises, aus der hervorgeht, dass der Bewerber NATO-eingestufte Dokumente, die projektspezifische Informationen beinhalten, erhalten und an Besprechungen bei der NETMA teilnehmen darf.
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können)
Abschnitt IV: Verfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit