Containerraummodul Endriegel SiE MINUSMA 51B Referenznummer der Bekanntmachung: RUE_BAAINBW_VT_U21R1B31-2022-0003
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB1 Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]6
Fax: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Containerraummodul Endriegel SiE MINUSMA 51B
Es sollen vier Conatainerraummodule, Endriegel, der Firma Narr beschaft werden.
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
Vier Containerraummodule, Endriegel
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Zunächst müssen also nachvollziehbare, objektive und auftragsbezogene Gründe vorhanden sein. So liegt es hier. Das zu beschaffende Produkt ist ein sog. Containerraummodul (CRM). Dieses wurde seinerzeit vom Hersteller und der Bundeswehr abgestimmt auf deren Bedürfnisse als kompaktes Baukastensystem weiterentwickelt. Dabei wurde insbesondere Wert auf die besonderen Anforderungen der Bundeswehr bei der Verpackung bzw. der Ausnutzung des vorhandenen Raums als Transportbehältnis für das im CRM zur Nutzung vorgesehene Material gelegt. Dieses Verpackungs- bzw. Transportkonzept ist im Logistikkonzept der Bundeswehr fest verankert und wurde detailliert als Standard festgeschrieben (sog. eingeführtes Gerät). Die zu beschaffenden CRM müssen dabei viele militärisch spezifische Anforderungen erfüllen. Zu nennen sind hier der vielfache Auf- und Abbau, die extremen Klimabedingungen (-32°C bis 49°C), als auch die hohen Belastungen beim militärischen Geländetransport zu nennen. Diese extremen Anforderungen werden benötigt, da die herzustellen Arbeitsräume im Rahmen des Auftrages für die Sahelregion benötigt werden, d.h. die Anforderungen an die Systeme bestehen im vorgesehenen Einsatzumfeld tatsächlich und stellen nicht nur eine theoretische Größe dar.
Diese Anforderungen ergeben sich aus den spezifischen, auf die Bundeswehreinsätze im Rahmen der Bündnisverpflichtungen abgestimmten Bedarfen. Ein Abweichen von den Anforderungen ist aus verschiedenen Gründen nicht möglich. Neben der Funktionalität als Gesamtsystem müssen auch die sicherheitsrelevanten Kriterien erfüllt sein. Eine umfangreiche Marktsichtung nebst Abfrage bei anderen öffentlichen Auftraggebern brachte kein weiteres Produkt zu Tage, dass alle gestellten Anforderungen zu erfüllen vermag, sodass das beschaffte CRM als einziges Produkt die Anforderungen der Vergabestelle erfüllt.
Ferner muss das System aufgrund der Beschaffung für eine Sofortinitiative im Einsatz (SiE) marktverfügbar sein. SiE bedeutet dabei, dass die Lieferung schnellstmöglich erfolgen können muss. Eine mindestens mehrere Monate in Anspruch nehmende (weiter-) Entwicklung eines bestehenden Systems kann wegen diesem Zusammenhang zur SiE nicht geduldet werden. Marktverfügbarkeit des zu beschaffenden Produkts ist dabei ein zulässiges Kriterium (OLG Düsseldorf ZfBR 2017, 713).Die Vorgabe des Produkts ist mithin zulässig. Damit ist jedoch noch nicht per se auch der Direktauftrag an den Hersteller zulässig. Vielmehr ist eine Analyse erforderlich, ob nicht ein Händlerwettbewerb besteht. Dieser wäre dem Direktauftrag vorzuziehen.Vorliegend wurde, wie oben beschrieben, eine Marktanalyse seitens der Fachtechnik durchgeführt. Dabei wurde zum einen der Hersteller angefragt, ob er das in Rede stehende CRM ebenfalls an andere Kunden verkauft hat. Diese Abfrage verlief negativ. Um sicher zu gehen, dass nicht doch ein Händler dieses CRM verkauft, wurde zudem bei weiteren öffentlichen Auftraggebern angefragt, ob dort vergleichbare Produkte beschafft wurden und, bei positiver Antwort, gebeten, den dortigen Auftragnehmer bzw. den Bewerberpool mitzuteilen. Auch bei dieser Abfrage ergab sich, dass kein Händler das geforderte Produkt angeboten hatte. Ebenso verlief eine Abfrage bei den bekannten Händlern im Containersegment negativ. Eine Internetrecherche förderte ebenfalls keinen Hersteller oder Händler innerhalb der Europäischen Union zu Tage, der das CRM im Portfolio hat.Für die Anwendung des § 14 Abs. 4 Nr. 2b VgV ist zudem erforderlich, dass auch die Voraussetzung des § 14 Abs. 6 VgV erfüllt wird.So liegt es hier. Es kam zu keinem Wettbewerbsausschluss durch künstliche Einschränkung der Auftragsvergabeparameter. Es liegen taugliche Gründe für die Enstcheidung vor und diese ist auch diskrimierungsfrei ergangen. Der Einsatz von Ersatzlösungen oder vernünftigen Alternativen scheidet hier ebenfalls aus. Als Alternativen wurden betrachtet: Zelte, andere Container sowie die Nutzung fester Infrastruktur vor Ort.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Containerraummodul Endriegel SiE MINUSMA 51B
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Balingen
NUTS-Code: DE143 Zollernalbkreis
Postleitzahl: 72336
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Land: Deutschland