Wartung der Anlagen zur Energieversorgung und Sicherheitstechnik am Standort Stuttgart Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-009-EU-ABIMO
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55124
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bghm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wartung der Anlagen zur Energieversorgung und Sicherheitstechnik am Standort Stuttgart
Gegenstand der Maßnahme sind die Wartungen der Anlagen zur Energieversorgung und Sicherheitstechnik am Standort der Auftraggeberin Vollmoellerstraße 11 in 70563 Stuttgart.
Die Leistungen werden in 2 Losen ausgeschrieben.
Los 1: Wartung der Anlagen zur Energieversorgung umfasst die Wartung der Mittelspannungsschaltanlagen, der Transformatoren, der Niederspannungsschaltanlagen, der Unterverteiler und die Stromversorger für die Elektrofahrzeuge sowie die dazugehörige Rufbereitschaft.
Die Wartungen sind jährlich auszuführen, lediglich die Wartung der Unterverteiler erfolgt im 4-Jahresabstand.
Als Vertragsbeginn ist das Datum der Zuschlagsentscheidung vorgesehen. Die Vertragslaufzeit beträgt ca. 4 Jahre mit Enddatum 31.12.2026 und mit der Option zur Verlängerung um weitere 4 Jahre.
Das geschätzte Auftragsvolumen beträgt für 4 Jahre ca. 85.000 Euro netto, somit für die maximale Vertragslaufzeit von 8 Jahren ca. 170.000 Euro, netto.
Los 2: Wartung der Anlagen zur Sicherheitstechnik umfasst die Wartung der Sicherheitsbeleuchtung mit Zentral-Batterieanlage und Einzelbatterieleuchten und die Brandmeldeanlage mit der Brandmeldezentrale sowie die dazugehörenden Rufbereitschaften.
Die Wartungen sind vierteljährlich durchzuführen.
Als Vertragsbeginn ist das Datum des Zuschlages vorgesehen. Die Vertragslaufzeit beträgt ca.3 Jahre, mit Enddatum 31.12.2025 und mit der Option zur Verlängerung um 3x (dreimal) ein weiteres Jahr.
Das geschätzte Auftragsvolumen beträgt ca. 50.000 Euro netto, somit für die maximale Laufzeit von 6 Jahren ca. 100.000 Euro netto.
Wartung der Anlagen zur Energieversorgung
Stuttgart
Wartung der Anlagen zur Energieversorgung umfasst die Wartung der Mittelspannungsschaltanlagen, der Transformatoren, der Niederspannungsschaltanlagen, der Unterverteiler und die Stromversorger für die Elektrofahrzeuge sowie die dazugehörige Rufbereitschaft.
Die Wartungen sind jährlich auszuführen, lediglich die Wartung der Unterverteiler erfolgt im 4-Jahresabstand.
Als Vertragsbeginn ist das Datum der Zuschlagsentscheidung vorgesehen. Die Vertragslaufzeit beträgt ca. 4 Jahre mit Enddatum 31.12.2026 und mit der Option zur Verlängerung um weitere 4 Jahre.
Das geschätzte Auftragsvolumen beträgt für 4 Jahre ca. 85.000 Euro netto, somit für die maximale Vertragslaufzeit von 8 Jahren ca. 170.000 Euro, netto.
Der Vertrag kann um 1x 48 Monate verlängert werden.
Eine Besichtigung der Gegebenheiten vor Ort ist zwingend erforderlich und ist nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Sollte keine Vor-Ort-Besichtigung durchgeführt worden sein, wird der Bieter von der weiteren Ausschreibung ausgeschlossen.
Die Koordinierung läuft über die Vergabestelle der Auftraggeberin
E-Mail:
[gelöscht]
Bei Unklarheiten hat sich der Bieter vor Abgabe des Angebotes über alle zur Kalkulation notwendigen Voraussetzungen vollständig zu unterrichten und Unklarheiten mit der Auftraggeberin zu klären. Spätere Einwendungen werden nicht berücksichtigt.
Wartung der Anlagen zur Sicherheitstechnik
Stuttgart
Wartung der Anlagen zur Sicherheitstechnik umfasst die Wartung der Sicherheitsbeleuchtung mit Zentral-Batterieanlage und Einzelbatterieleuchten und die Brandmeldeanlage mit der Brandmeldezentrale sowie die dazugehörenden Rufbereitschaften.
Die Wartungen sind vierteljährlich durchzuführen.
Als Vertragsbeginn ist das Datum des Zuschlages vorgesehen. Die Vertragslaufzeit beträgt ca.3 Jahre, mit Enddatum 31.12.2025 und mit der Option zur Verlängerung um 3x (dreimal) ein weiteres Jahr.
Das geschätzte Auftragsvolumen beträgt ca. 50.000 Euro netto, somit für die maximale Laufzeit von 6 Jahren ca. 100.000 Euro netto.
Dieser Auftrag kann um 3x 12 Monate verlängert werden.
Eine Besichtigung der Gegebenheiten vor Ort ist zwingend erforderlich und ist nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Sollte keine Vor-Ort-Besichtigung durchgeführt worden sein, wird der Bieter von der weiteren Ausschreibung ausgeschlossen.
Die Koordinierung läuft über die Vergabestelle der Auftraggeberin
E-Mail:
[gelöscht]
Bei Unklarheiten hat sich der Bieter vor Abgabe des Angebotes über alle zur Kalkulation notwendigen Voraussetzungen vollständig zu unterrichten und Unklarheiten mit der Auftraggeberin zu klären. Spätere Einwendungen werden nicht berücksichtigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eignung nach § 123,124 GWB (Dokument 06)
- HRA-/HRB-Nummer mit Angabe des zuständigen Registergerichts / Umsatzsteuer-ID (Dokument 07)
Hinweis: Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind oder einen anderen geeigneten Zulassungsnachweis vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflchen Tätigkeit zulässt
- Eigenerklärung zum Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Dokument 07)
- Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung getrennt je Los (Dokument 07)
Energieversorgung:
Personenschäden 1.000.000,00 Euro je Schadensfall, höchstens 2.000.000,00 Euro insgesamt,
Sachschäden 500.000,00 Euro je Schadensfall, höchstens 1.000.000,00 Euro insgesamt und
Vermögensschäden 250.000,00 Euro je Schadensfall, höchstens 500.000,00 Euro insgesamt.
Sicherheitstechnik:
Personenschäden 1.000.000,00 Euro je Schadensfall, höchstens 3.000.000,00 Euro insgesamt,
Sachschäden 1.000.000,00 Euro je Schadensfall, höchstens 2.000.000,00 Euro insgesamt und
Vermögensschäden 250.000,00 Euro je Schadensfall, höchstens 1.000.000,00 Euro insgesamt.
- Anzahl der Mitarbeier insgesamt der letzten 3 Geschäftslahre (Dokument 07)
- Anzahl der technischen Fachkräfte (Elektrofachkräfte mit Prüfungserfahrung/Fachkunde an vergelcihbaren Anlagen) (Dokument 07)
- insbesondere bei Los 2 Sicherheitstechnik: Anzahl der technischen Fachkräfte mit Kompetenznachweis in Projektierung, Installation und Instandhaltung mit gültiger Aktualisierung zur Prüfung der Brandmeldeanlage
-3 Referenzen, wobei die Auftraggeberin max. einmal benannt wird inkl. Kurzbeschreibung (max. 1 DIN A4-Seite je Referenz)
Hinweis: Es handelt sich hierbei lediglich um Funktionsträgerdaten, vor deren Übermittlung personenbezogener Daten an die Auftraggeberin durch die/den Verantwortliche/n die entsprechenden Zulässigkeitsvoraussetzungen zu schaffen sind.
Die Angebotsfrist hierfür ist ausreichend und angemessen.
Diese Anforderung gilt gleichermaßen für alle Bieterinnen/Bieter.
Eine Angabe von Referenzkunden ohne die Möglichkeit, die Referenzen bei den Referenzgebern im Vergabeverfahren abzufragen führt dazu, dass die Auftraggeberin nicht in der Lage ist die Leistungsfähigkeit tatsächlich festzustellen
- die Referenzen dürfen nicht älter als 5 Jahre sein,
- das Wartungsvolumen hat mind. 60 % der je Los aufgezeigten Volumnina pro Jahr zu betragen,
- es sind vergleichbare Warungsintervalle (vierteljährlich, jährlich, mehrjährig) durchgeführt worden.
- Die Vergütung ist - ausschließlich der Umsatzsteuer - für eine Vertragslaufzeit von 12 Monaten Festpreis.
- Ändert sich nach Ablauf dieser Frist aufgrund einer für den Auftragnehmer verbindlichen tarifvertraglichen oder gesetzlichen Änderung der maßgebende Lohn, so kann auf Verlangen jedes Vertragspartners die Vergütung entsprechend der tariflichen oder gesetzlichen Bestimmungen angepasst werden. Die Anpassung erfolgt zum Inkrafttreten der Änderung des Tarifvertrags oder Gesetzes, aber frühestens nach Zugang des Änderungsbegehrens unter Beifügung der entsprechenden Nachweise. Eine erneute Änderung ist nach Ablauf von 12 Monaten zulässig.
- Die Vertragsparteien sind unter den folgenden Bedingungen berechtigt, eine Anpassung der jeweiligen Preise im Hinblick auf die Preisentwicklung für die Materialkosten im Rahmen der Wartung zu verlangen:
Wartung der Anlagen zur Energieversorgung:
a) Als Referenz der allgemeinen Preisentwicklung für die Materialkosten wird der vom Statistischen Bundesamt ermittelte Preisindex (Index der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte) für „Transformatoren, Schalter, Stromrichter, Sicherungen und ähnliche Geräte der Elektrizität mit der lfd. Nr. 381, GP-Nr. 27.11.6 (Basiswert 2015=100) bestimmt. Ändert sich der Preisindex gegenüber dem Stand November 2022 (Wert: xxx) bzw. der letzten Anpassung der Preise um mindestens 4 % nach oben oder nach unten, so ist jede Partei berechtigt, eine Anpassung der Preise zu verlangen. Die prozentuale Preisanpassung entspricht der prozentualen Indexveränderung bzw. der prozentualen Indexveränderung seit der letzten Preisanpassung durch die Vertragsparteien.
Wartungen der Anlagen zur Sichrheitstechnik:
a) Als Referenz der allgemeinen Preisentwicklung für die Materialkosten wird der vom Statistischen Bundesamt ermittelte Preisindex (Index der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte für „Akkumulatoren und Batterien“ mit der lfd. Nr. 387, GP-Nr. 27.20.0 (Basiswert 2015=100) sowie für die „sonstige elektrische Ausrüstungen (anderweitig nicht angegeben)“ mit der lfd. Nr. 411, GP-Nr. 27 9 (Basiswert 2015=100) bestimmt. Ändert sich der Preisindex gegenüber dem Stand November 2022 (Akkumulatoren und Batterien: Wert: xxx bzw. sonstige elektrische Ausrüstung, a.n.g.: Wert: xxx) bzw. der letzten Anpassung der Preise um mindestens 4 % nach oben oder nach unten, so ist jede Partei berechtigt, eine Anpassung der Preise zu verlangen. Die prozentuale Preisanpassung entspricht der prozentualen Indexveränderung bzw. der prozentualen Indexveränderung seit der letzten Preisanpassung durch die Vertragsparteien.
Hinweis: Die entsprechenden Werte werden mit Vertragsausfertigung eingetragen.
b) Erstmalig kann das Anpassungsverlangen nach 12 Monaten Laufzeit des Vertrages geäußert werden; weitere Erhöhungen sind frühestens jeweils 12 Monate nach Wirksamwerden der vorherigen Erhöhung möglich.
c) Die Preisänderung gilt ab dem 01. des auf Überprüfung der Preise folgenden Monats und wird nach Prüfung und Feststellung durch die Auftraggeberin im Leistungsverzeichnis (GAEB-Datei) umgesetzt.
- Eine Preiserhöhung wegen Änderung anderer Kosten als Lohn- bzw. Lohnnebenkosten insbesondere bei Erhöhung der Sachkosten ist außer unter den Voraussetzungen des Abs. 6 ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Mainz
Es sind keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/
Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens, bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, ansonsten ist der Antrag unzulässig. Sind mehr als 15 Kalendertage nach der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen, ist ein Antrag ebenfalls unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB).
Angaben zu den Fristen des offenen Verfahrens
§ 20 VgV
(1) Bei der Festlegung der Fristen für den Eingang der Angebote und der Teilnahmeanträge nach den §§ 15 bis 19 ist die Komplexität der Leistung und die Zeit für die Ausarbeitung der Angebote angemessen zu berücksichtigen. § 38 Absatz 3 (Vorinformation) bleibt unberührt.
§ 15 VgV
(2) Die Frist für den Eingang der Angebote (Angebotsfrist) beträgt mindestens 35 Tage, ge-rechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung.
(4) Der öffentliche Auftraggeber kann die Frist gemäß Absatz 2 um fünf Tage verkürzen, wenn er die elektronische Übermittlung der Angebote akzeptiert.
§ 62 VgV Unterrichtung der Bewerber und Bieter
(1) Unbeschadet des § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen teilt der öf-fentliche Auftraggeber jedem Bewerber und jedem Bieter unverzüglich seine Entscheidungen über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen Beschaffungssystem mit.
(2) Der öffentliche Auftraggeber unterrichtet auf Verlangen des Bewerbers oder Bieters unverzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des Antrags in Textform,
1. jeden nicht erfolgreichen Bewerber über die Gründe für die Ablehnung seines Teilnahmeantrags,
2. jeden nicht erfolgreichen Bieter über die Gründe für die Ablehnung seines Angebots,
3. jeden Bieter über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters, und
4. jeden Bieter über den Verlauf und die Fortschritte der Verhandlungen und des wettbewerblichen Dialogs mit den Bietern.
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/