Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden Referenznummer der Bekanntmachung: 229-2022-EU
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Worms
NUTS-Code: DEB39 Worms, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67549
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.worms.de
Abschnitt II: Gegenstand
Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden
Wartung der elektrischen Anlagen
Beschreibung der Maßnahme:
1) Bestandserfassung der Elektroverteiler, Stromkreise und ortsfesten Betriebsmittel.
- Aufnahme der Verteiler in einen Grundriss
- Aufnahme der Verteilerlegende eines Verteilers
- Aufnahme der ortsfesten Betriebsmittel in einen Grundriss
- Kennzeichnung aller Betriebsmittel
Weitere Details können dem Leistungsverzeichnis entnommen werden.
2) Prüfung der Elektroverteiler nach DIN VDE 0105-100
- Besichtigen
- Durchgängigkeit der Leiterverbindungen
- Isolationswiderstand
- Automatische Abschaltung
- Zusätzlicher Schutz
- Prüfung der Phasenfolge
- Funktionsprüfung
- Prüfung des Spannungsfalls
- Erderwiderstand messen
- Dokumentation
- Prüftiefe der einzelnen Elektroverteilungen und Endstromkreise
Weitere Details können dem Leistungsverzeichnis entnommen werden.
3) Prüfung der Schaltschränke der Anlagenautomationen VDI3814 nach DIN VDE 0105-100
- Besichtigen
- Durchgängigkeit der Leiterverbindungen
- Isolationswiderstand
- Automatische Abschaltung
- Zusätzlicher Schutz
- Prüfung der Phasenfolge
- Funktionsprüfung
- Prüfung des Spannungsfalls
- Erderwiderstand messen
- Dokumentation
- Prüftiefe der einzelnen Elektroverteilungen und Endstromkreise
Weitere Details können dem Leistungsverzeichnis entnommen werden.
4) Prüfung der ortsfesten elektrischen Betriebsmittel nach DIN VDE 0702
- Sichtprüfung
- Messung des Schutzleiterwiderstandes
- Messung des Isolationswiderstandes
- Messung der Schutzleiterstromes
- Messung des Berührstromes
- Dokumentation
Weitere Details können dem Leistungsverzeichnis entnommen werden.
5) Prüfung der ortsfesten elektrischen Maschinen nach DIN VDE 0113-1
- Sichtprüfung
- Durchgängigkeit des Schutzleitersystems
- Messung des Isolationswiderstandes
- Prüfung auf Automatische Abschaltung
- Schutz gegen Restspannung
- Dokumentation
Weitere Details können dem Leistungsverzeichnis entnommen werden
zeitliche und organisatorische Konsequenzen der Maßnahme:
Das in diesem Leistungsverzeichnis enthaltene Auftragsvolumen wird über einen Zeitraum von vier Jahren bearbeitet. Dabei liegt es im Ermessen der Stadtverwaltung Worms, welche Liegen-schaften jedes Jahr zu bearbeiten sind. Es ist beabsichtigt, den Prüfumfang in etwa vier gleiche Teile aufzuteilen. Anspruch hierüber besteht jedoch ausdrücklich nicht.
Eckdaten Prüfumfang:
Anzahl der zu prüfenden Liegenschaften: ca. 170 Stk
Anzahl der zu prüfenden Anlagen nach DIN VDE 0105-100: ca. 590 Stk
Anzahl der zu prüfenden Geräte nach DIN VDE 0702: ca. 1611 Stk
Anzahl der zu prüfenden Maschinen nach DIN VDE 0113-1: ca. 355 Stk
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Gronau-Epe
NUTS-Code: DEA34 Borken
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Mainz
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Worms
Postleitzahl: 67547
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nrn.1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Worms
Postleitzahl: 67547
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]