Aufruf zur Teilnahme an einem Interessenbekundungsverfahren verbunden mit einem strukturierten Bieterverfahren für eine Zusammenarbeit mit der Kreiskrankenhaus St. Franziskus Saarburg GmbH in Saarburg
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
NUTS-Code: DEB25 Trier-Saarburg
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.trier-saarburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Aufruf zur Teilnahme an einem Interessenbekundungsverfahren verbunden mit einem strukturierten Bieterverfahren für eine Zusammenarbeit mit der Kreiskrankenhaus St. Franziskus Saarburg GmbH in Saarburg
Gegenstand der Interessenbekundung ist die Suche nach einem geeigneten Partner für die Kreiskrankenhaus St. Franziskus Saarburg GmbH („KKH Saarburg GmbH“). Es ist beabsichtigt, einen Krankenhausträger für eine Kooperation, ggf. auch eine Beteiligung an der KKH Saarburg GmbH (Kooperation und Beteiligung im Folgenden nur noch „Zusammenarbeit“) im Rahmen des Verfahrens zu gewinnen.
Das Interessenbekundungsverfahren ist kein Verfahren nach förmlichem Vergaberecht gemäß §§ 97 ff. GWB (4. Teil) i.V.m. den Regelungen der VgV u.a.
Es wird ein Partner gesucht, der auf der Grundlage eines geeigneten Kooperationsmodells eine Beteiligung an der KKH Saarburg GmbH oder nur den Betrieb des Kreiskrankenhauses / des Seniorenheimes (mit)übernimmt.
Die Interessenten sind aufgerufen, geeignete Modelle für eine Zusammenarbeit im Rahmen des Verfahrens anzubieten. Dabei haben die Interessenten den Sicherstellungsauftrag der Kommunen für die Krankenhausversorgung gemäß § 2 Landeskrankenhausgesetz Rheinland-Pfalz sowie weitere Mindestanforderungen zu berücksichtigen:
- Der Standort des Krankenhauses sowie des Seniorenzentrums in Saarburg sowie des MVZ in Konz ist konzeptionell einzubeziehen und langfristig zu erhalten.
- Die Belegschaft (Administration, Ärzte, Pflegepersonal etc.) ist unter den gleichen tariflichen Bedingungen (TVöD) und unter Wahrung der Mitarbeiterrechte zu erhalten.
- Es soll ein Konzept für die Sicherstellung der Notfallversorgung im Norden des Landkreises (hier insbesondere die Verbandsgemeinden Schweich, Ruwer und Trier-Land) vorgelegt werden insbesondere vor dem Hintergrund des Wegfalls des Krankenhauses in Trier-Ehrang.
Die Modelle bzw. Vorschläge/Angebote der Interessenten für eine Zusammenarbeit haben geplante Investitionen für einen Zeithorizont von mindestens 10 Jahren vorzusehen. Der Landkreis behält sich vor, die Mindestanforderungen während des laufenden Verfahrens zu ändern, ggf. auch zu streichen oder zu ergänzen.
Auf der Grundlage der von den Interessenten vorgelegten Angeboten wird eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchgeführt. Es soll ermittelt werden, ob und inwieweit freigemeinnützige, private oder andere geeignete Träger den Landkreis dabei unterstützen können, die Versorgung der Bevölkerung mit einem angemessenen und leistungsfähigen Krankenhausangebot sicherzustellen.
Ziel der im Landkreis Verantwortlichen (Landrat, Kreistag) ist es, neben der allgemeinen Versorgung mit ambulanten und stationären Krankenhausleistungen, auch eine flächendeckende Notfallversorgung der Bevölkerung im gesamten Landkreis, insbesondere auch im derzeit teilweise unterversorgten nördlichen Landkreis, langfristig sicherzustellen. Darüber hinaus ist Ziel der geplanten Zusammenarbeit, mit einem geeigneten Partner die wirtschaftlich angespannte Situation zu lösen.
Es ist geplant, das Verfahren mit einer Vereinbarung über die Zusammenarbeit zu beenden, sei es eine Zusammenarbeit in Form einer Beteiligung an der KKH Saarburg GmbH oder in Form einer sonstigen Kooperation. Ein förmliches Vergabeverfahren oder ein weiteres strukturiertes Bieterverfahren im Anschluss an das hier bekannt gegebene Interessenbekundungsverfahren sind derzeit nicht geplant.
Der Landkreis behält sich vor, das Verfahren ohne eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit zu beenden. Die am Verfahren teilnehmenden Interessenten haben also keinen Anspruch darauf, dass der Landkreis mit dem Bestbieter eine Zusammenarbeit vereinbart. Insbesondere dann, wenn der Landkreis im Rahmen des Verfahrens ein vorgeschlagenes Modell für eine Zusammenarbeit favorisiert, das einen förmlich ausschreibungspflichtigen Auftrag gemäß § 103 Abs. 1 GWB enthält oder eine Konzession gemäß § 103 Abs. 5 GWB beinhaltet, so wird der Landkreis das hier bekannt gegebene Verfahren beenden und im Anschluss daran die Suche nach einem Partner auf der Grundlage des dann gebotenen förmlichen Vergabeverfahrens gemäß §§ 97 ff. GWB i.V.m. der VgV fortsetzen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
I. Ablauf des Verfahrens
1. Bekanntmachung
Das Verfahren beginnt mit dieser Bekanntmachung. Mit dieser Bekanntmachung werden interessierte Unternehmen aufgefordert, ihr Interesse bis zum Ablauf der gesetzten Teilnahmefrist zu bekunden, ihre Eignung anhand der vorgegebenen Kriterien zu belegen und Modellvorschläge für eine Zusammenarbeit zu unterbreiten.
2. Verhandlungsphase
Nach Ablauf der Teilnahmefrist wird der Landkreis die eingegangenen Interessenbekundungen prüfen. Alle grundsätzlich geeigneten Interessenten sind für das weitere Verfahren zugelassen.
Auf der Grundlage der vorgeschlagenen Modelle für eine Zusammenarbeit wird der Landkreis mit den Interessenten in Verhandlungen treten. Dabei sollen die Vor- und Nachteile der vorgeschlagenen Modelle diskutiert und verfeinert werden. Die von einem Interessenten vorgeschlagenen Modell werden dabei nicht ausschließlich mit diesem Interessenten diskutiert, sondern können auch die Grundlage der Verhandlungen mit weiteren Interessenten bilden. Der Kreis der Interessenten ist jedoch beschränkt auf all jene, die bis zum Ablauf der Teilnahmefrist ihr Interesse bekundet haben.
Nach Abschluss der Verhandlungen wird der Landkreis aus den gewonnen Erkenntnissen die finalen Unterlagen für das Verfahren erstellen. Er behält sich dabei ausdrücklich vor, das von einem Interessenten angebotene Modell für eine Zusammenarbeit, ggf. auch in veränderter Form, zu übernehmen und zur Grundlage der weiteren Verhandlungen mit allen Interessenten zu machen. Grundlage der Verhandlungen sind die von den Interessenten vorgelegten Modelle für eine Zusammenarbeit und die Preisvorstellungen der Interessenten.
3. Finale Angebotsaufforderung/ Angebotsauswertung
Der Landkreis wird alle geeigneten Interessenten auffordern, auf der Grundlage der im Verfahren (weiter) entwickelten Modelle ein finales Angebot für eine Zusammenarbeit mit dem Landkreis zu unterbreiten. Hierfür wird den Interessenten eine angemessene Angebotsfrist gesetzt werden.
Auf der Grundlage der finalen Angebote wird der Landkreis im Wege einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung ermitteln, ob die vorgeschlagene Form bzw. die vorgeschlagenen Formen der Zusammenarbeit auf der Grundlage der gebotenen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung in Frage kommt und wenn ja, welches Angebot das Beste ist.
II. Inhalt der Interessenbekundung
Interessenbekundungen sollen enthalten:
• Kurze Darstellung des Interessenten (Firmenprofil, Organisationsform, Anteils-eigner und Beteiligungen, Kontaktperson);
• Angaben zur Eignung des Interessenten
- Nachweis der operativen Geschäftstätigkeit mit vergleichbaren Leistungen (=Angebot von Krankenhausdienstleistungen) seit mindestens 5 Jahren;
- Gesamtumsätze sowie Umsätze mit Krankenhausleistungen der letzten drei Geschäftsjahre; Bilanzsumme zum Geschäftsjahresende 2021; bilanzielle Eigenkapitalquote zum Geschäftsjahresende 2021;
- durchschnittliche Anzahl Mitarbeiter in den letzten drei Geschäftsjahren;
- Erfahrungen / Referenzen im Hinblick auf die beschriebenen Ziele und Mindestanforderungen;
• Eine möglichst aussagekräftige Beschreibung des Modells bzw. der Modelle, die der Interessent dem Landkreis für eine Zusammenarbeit anbietet;
• Preisvorstellung (etwaiger Kaufpreis für Anteile und Investitionen in den nächsten 10 Jahren).
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Interessensbekundung auch durch ein Konsortium oder ein Joint Venture erfolgen kann.
III. Abgabe Interessenbekundungen
Interessenbekundungen können bis zum 20. Januar 2023, 16:00 Uhr, elektronisch über das Vergabeportal unter https://www.subreport.de/E55118319 eingereicht werden.
Dort sind auch weitergehende Informationen zur Kreiskrankenhaus Saarburg GmbH und zur Ausgangssituation der geplanten Zusammenarbeit hinterlegt.
Ort: Trier
Land: Deutschland
Der Rechtsweg zu den Vergabekammern ist nicht eröffnet; die Einlegung von Rechtsbehelfen ist nicht möglich. Das Interessenbekundungsverfahren/strukturierte Bieterverfahren ist kein Verfahren nach förmlichem Vergaberecht gemäß §§ 97 ff. GWB (4. Teil) i.V.m. den Regelungen der VgV u.a.
Mit dem Interessenbekundungsverfahren kommt der Landkreis einerseits den Vorgaben des § 7 Abs. 2 Landeshaushaltsordnung Rheinland-Pfalz nach. Andererseits kommt der Landkreis mit diesem Verfahren den aus den Grundfreiheiten des AEUV (insbesondere Niederlassungsfreiheit Art. 49 AEUV sowie Diskriminierungsverbot Art. 18 AEUV und EU-Beihilfenrecht) resultierenden Vorgaben zur Durchführung eines transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens nach.
Diese Bekanntmachung enthält und begründet keine Zusicherung, Gewährleistung oder sonst rechtsverbindliche Erklärung in Bezug auf die geplante Zusammenarbeit. Der Landkreis behält sich vor, das Interessenbekundungsverfahren jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu beenden; hieraus können keine Ansprüche hergeleitet werden, insbesondere keine Ansprüche auf den Abschluss von Verträgen oder den Ersatz von Aufwendungen oder Schäden.
Eine Erstattung der Kosten, die den Interessenten durch die Teilnahme an dieser Interessenbekundung und dem sich anschließendem Auswahlverfahren entstehen sowie sonstige Entschädigungsansprüche sind grundsätzlich ausgeschlossen.