SATCOM Schiffe - Anpassung Fernmelde- und Führungsanlagen seegehender Einheiten
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
Postleitzahl: 55073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: http://www.evergabe-online.de/
Elektronischer Zugang zu Informationen: http://www.evergabe-online.de/
Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen: http://www.evergabe-online.de/
Weitere Auskünfte erteilen:
die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
Kauf
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Deutschland
NUTS-Code DE Deutschland
Laufzeit der Rahmenvereinbarung
Laufzeit in Jahren: 7Folgende Schiffe sind betroffen:
- vier Fregatten F123
- drei Fregatten F124
- sechs Tender 404
- drei EGV 702
- fünf Korvetten K130 (1. Los)
Es sollen insbesondere die folgenden Arbeiten ausgeführt werden:
- X-Band Antennen auf F123 und F124 ersetzen
- Ku-Band und P-Band-Anlagen komplett ersetzen
- Lieferung ergänzender Modems in X und Ku/Ka-Band
- Integration neuer Kryptomodule (Beistellung)
- Jägerleittelefon auf F124 regenerieren
- Integration PLMN-Anlagen mit 4G und 5G-Standard
Alle gelieferten Anlagen sind mit dem Bordsystem zu verbinden und in die bestehenden Netzwerke zu integrieren. Dabei hat der Anschluss an den vorhandenen Ship Entry Point ebenso zu erfolgen, wie der Anschluss an die vorhandene zentrale Sendesperre an Bord.
Es ist weiterhin eine Schulungsanlage an der MTS Parow aufzubauen. Diese muss folgende Anlagen umfassen:
- X-Band (BDE) (SCOT 6A und Indra TNX101, sowie Hohlleiterumschaltmatrix)
- X-Band (ADE) (Antenne wie Bordausstattung)
- Ku/Ka-Band (Anlage wie Bordausstattung)
- P-Band (Integration Hardware zur Verschlüsselung)
- Multiband-Anlage (gem. Ausstattung F123)
- Modem gemäß Bordaustattung
Weiterhin ist bei der Referenzanlage (MArs WHV) eine SCOT 6A-Anlage auf den bisherigen Standort der SCOT 3-Anlage zu versetzen und an die Hohlleiterumschaltmatrix anzuschließen.
Darüber hinaus ist die Ku/Ka-Anlage gem. Bordausstattung aufzubauen und anzuschließen.
Eine vorhandene P-Band-Anlage (Beistellung) ist aufzubauen und als Referenzanlage im MArs zu integrieren.
35711000 Führungs- und Kommunikationssysteme, 35522000 Elektronische und elektrische Ersatzteile für Kriegsschiffe
Der Bieter muss alle Änderungen angeben, die sich bei Unterauftragnehmern während der Auftragsausführung ergeben
Beschreibung der Optionen: Optional sollen voraussichtlich drei Schiffe der Klasse F123 ebenfalls umgerüstet werden. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für die Inbetriebnahme/Abnahme der UHF-SATCOM S/E-Anlagen notwendigen TRANSEC-Kryptokarten werden durch den AG beigestellt. Diese werden jedoch von US National Security Agency als Controlled Cryptographic Item (kurz CCI) eingestuft, mit der Folge, dass für eine Beistellung ein Technical Assistance Agreement (kurz TAA) zwischen allen beteiligten Parteien (AG, AN samt allen UAN, US Hersteller und US Regierung) geschlossen werden muss.
Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1. Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer unter Verwendung anliegenden (Anlage 1) Formblatts "Bewerberangaben".Das Formblatt ist vollständig auszufüllen und zu unterschreiben.2. Angaben zur EigentümerstrukturEs ist eine unterschriebene formlose Eigenerklärung abzugeben, dass das Bewerberunternehmen nicht von einem Unternehmen aus einem Land der Staatenliste gem. § 13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG und § 32 SÜG beherrscht wird, oder selbst aus einem solchen Land stammt.Diese Angaben werden ggf. von der Vergabestelle durch eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a GewO überprüft. Ausländische Bewerber übersenden nach Aufforderung durch den Auftraggeber eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes.3. Aktueller Auszug (Form) aus dem Handelsregister. Dieser darf nicht älter als ein Jahr, gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge gem. Ziff. IV 3.4 dieser Bekanntmachung sein.Ausländische Bewerber müssen einen vergleichbaren Auzug aus dem für sie geltenen Handels- oder Gewerberegister oder einem ähnlichen Register ihres Sitzes vorlegen. Dieser muss - soweit möglich - die gleichen Informationen enthalten, wie der aktuelle Handelregisterauszug nach deutschem Recht.4. Unterschriebene Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe gem. den §§ 123, 124 GWB (Formblatt BAAINBw-B-V-034, Anlage 2))5. Unterschriebene Eigenerklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch Bewerber/Bieter bei Aufträgen gem. § 104 Abs. 3 GWB (Formblatt BAAINBw-B-V-031, Anlage 3).Das Formblatt ist vollständig auszufüllen.Es wird lediglich Einsich in "VS-Nur für den Dienstgebrauch" gewährt.6. Unterschriebene Eigenerklärung des Bewerbers (Anlage 5), dass er keine Beziehungen zur Russischen Föderation i.S.v. Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, besitzt.Diese Erklärung gilt auch für den Einsatz von Unterauftragnehmern, deren Leistungsanteil mehr als 10% des Auftragswertes beträgt (siehe Formblatt, Anlage 5).Hinweis: Beziehungen zur Russischen Föderation i.S.d. genannten Vorschrift führen - soweit kein Dispens beantragt werden kann - zum sofortigen Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Sollte die geforderte Erklärung nicht oder nicht uneingeschränkt abgegeben werden können, so ist mit Einreichung des Teilnahmeantrages ein Dispens unter Darlegung von zwingenden Gründen zu beantragen.7. Unterschriebene formlose Eigenerklärung, dass der Bewerber/Bieter den Auftraggeber vor Zuschlagserteilung auf Aufforderung vollständig und lückenlos über seine geplante Lieferkette und alle für den Auftrag relevanten Nachunternehmer informiert.8. Sofern eine Bewerbung als Bewerber- und Bietergemeinschaft (BewGe bzw. BieGe) erfolgen soll, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe unterzeichnete Erklärung einzureichen, aus der sich die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziffer III 1.3 dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter (und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft) und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, sowie die Angabe eines gemeinsamen Bankkontos ergibt. Die vorstehend genannten Erklärungen sind sowohl von dem Bewerber, als auch allen Mitgliedern einer BewGe abzugeben. Bewerbergemeinschaften müssen einen für die Vertretung der Bewerbergemeinschaft in diesem Vergabeverfahren bevollmächtigten Vertreter bestimmen. Die Erklärung (Formblatt BAAINBw-B-V-047, Anlage 6) muss wenigstens mit folgenden Angaben befüllt werden:- Liste der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft unter Angabe der Firma, Adresse, Ansprechpartner und E-Mail-Adresse- Benennung des Bevollmächtigten Vertreters unter Angabe des Namens und der Firma- Nennung eines gemeinsamen BankkontosDie Erklärung ist von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu unterschreiben.9. Formlose Eigenerklärung, dass das genannte Vergabeverfahren sowie - im Zuschlagsfall - der Vertragsschluss, die Auftragsausführung (Abwicklung des Vertrages und Kommunikations) in deutscher Sprache (Wort und Schrift) durchgeführt werden.10.Der Bewerber bestätigt durch eine Eigenerklärung, dass er kein Personal mit einer Staatsbürgerschaft aus der Staatenlisteim Sinne von § 13 Absatz 1 Nummer 17 SÜG und § 32 SÜG im vorliegenden Projekt einsetzt.11. Der Bewerber bestätigt durch formlose Eigenerklärung, dass er die gesetzlichen Pflichten aus dem Mindestlohngesetz (MiLoG), insbesondere § 20 MiLoG einhält, soweit er zur Erfüllung von Verpflichtungen aus der geschäftlichen Verbindung mit dem Auftraggeber Arbeitnehmer beschäftigt, die unter den Geltungsbereich des MiLoG fallen.Gleiches gilt entsprechend für ausländische Bewerber bei vergleichbaren nationalen Vorschriften12. Der Auftragnehmer bestätigt durch formlose Eigenerklärung, dass er im Zuschlagsfalle nur solches Personal einsetzten wird, das über die für die jeweiligen Arbeiten notwendigen Sicherheitsüberprüfungen verfügt.Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1. Der Bewerber hat die Unterauftragnehmer, derer er sich im Rahmen der Eignungsleihe bedient, mit - sobald bekannt - Firma und Anschrift zu nennen. 2. Der Unterauftragnehmer bestätigt, dass er nicht aus einem Land der Staatenliste gem. § 13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG und § 32 SÜG stammt oder von bzw. aus einem solchen Land (heraus) beherrscht wird (formlose Eigenerklärung).3. Unterschriebene Eigenerklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch UAN (Formblatt BAAINBw B-V-032, Anlage 4), sofern der UAN Zugang zu solchen erhält.Das Formular ist vollständig auszufüllen.Erhält der UAN keinen Zugang zu Verschlusssachen, so ist dies explizit anzugeben.4. Jeder Unterauftragnehmer bestätigt durch Eigenerklärung, dass er kein Personal aus der Staatenliste (Staatsangehörigkeit) gem. § 13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG und § 32 SÜG im vorliegenden Projekt einsetzt.5. Jeder Unterauftragnehmer hat eine unterschriebene Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. den §§ 123 f. GWB unter Verwendung des Formblatts BAAINBw B-V-034 (Anlage 2) Abzugeben.6. Jeder Unterauftragnehmer hat eine unterschriebene Eigenerklärung zum Schutz von Verschlusssachen gem. B-V-032 (Anlage 4) abzugeben. Die Erklärung ist nur bis zum Geheimschutzgrad "VS - Nur für den Dienstgebrauch" abzugeben.Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1. Um zur Teilnahme am Verfahren zugelassen zu werden, ist in den Geschäftsjahren 2019, 2020 und 2021 ein jeweiliger Mindestumsatz von wenigstens 140 Mio. Euro (netto) pro Jahr nachzuweisen. Bei Bildung einer Bewerber- und Bietergemeinschaft (BewGe) werden die Jahresumsätze der Mitglieder addiert, so dass die BewGe als Ganzes den genannten jährlichen Jahresumsatz erreichen muss.Der Nachweis wird über Vorlage der Geschäftsberichte (inkl. Bilanz und GuV) des Unternehmens für die genannten Geschäftsjahre erbracht. Bei Bildung einer BewGw sind die genannten Unterlagen von allen Mitgliedern vorzulegen.
2. Nachweis (Vorlage des Versicherungscheines oder Erklärung der Versicherung) über das Bestehen einer Produkt- und Betriebshaftpflichtversicherung (industrieübliche Betriebshaftpflicht), deren Höhe jeweils 10 Mio. Euro pro Schadensfall für Personen- und Sachschäden, im Falle der Kumulation der Schadensmengen 40 Mio. Euro pro Jahr nicht unterschreitet.
Hinweis: Der Bewerber/Bieter kann sich gem. § 26 Abs. 3 VSVgV zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/ Nachunternehmer/ konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber/Bieter diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziffer III.2.2) dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft."
Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm der Eignungsverleiher mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht. Hierfür ist neben der Eigenerklärung auch eine durch den Eignungsverleiher unterzeichnete Verpflichtungserklärung vorzulegen.
Für verleihende Unternehmen gelten die Bedingungen für Unterauftragnehmer gem. Ziff. III.2.1 dieser Bekanntmachung
Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet.
Die Angaben von der Vergabestelle ggf. durch eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a GewO überprüft. Ausländische Bewerber übersenden nach Aufforderung durch den Auftraggeber eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Wie vorstehend beschrieben.
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit von Unterauftragnehmern (die zu deren Ablehnung führen können)
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:1. Der Bewerber muss innerhalb der letzten 10 Jahre - gerechnet ab dem Tage der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung - als technisch hauptverantwortlicher Auftragnehmer (der Bewerber muss die Integrationsleistungen selbst durchgeführt haben) auf zwei verschiedenen militärischen Schiffsklassen die Integration von maritimen Satellitensende- und Empfangsanlagen vorgenommen haben (es werden nur abgeschlossene Projekte als Referenz zugelassen). Dabei müssen auf mindestens einer dieser Schiffsklassen zwingend auch X- und P-Band-Anlagen eingerüstet worden sein.
Die Referenzintegrationen müssen die Montage an Bord, das Verlegen der dazu gehörigen Kabel sowie den Anschluss an und die Integration in die Bordsysteme unter Berücksichtigung der erhöhten Anforderungen an die Standfestigkeit eines Kriegsschiffs beinhaltet haben. Hierbei ist insbesondere die Wiederherstellung der Gas- und Wasserdichtigkeit nach Installation der Anlagen und Geräte relevant.
Der Nachweis wird über die Einreichung entsprechender unterzeichneter Eigenerklärungen und Nachweisdokumente bzgl. der Referenzprojekte geführt. Die oben geforderten Merkmale müssen sich zweifelsfrei aus den eingereichten Unterlagen ergeben.
Es ist das Dokument "Steckbrief Einrüstung" zu verwenden und vollständig auszufüllen.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unklarheiten im Wege der Nachforderung und Aufklärung weitere Nachweisdokumente aus den Referenzprojekten zu fordern.
2. Der Bewerber muss nach DIN EN ISO 9001:2015 oder vergleichbar (Qualitätsmanagementsysteme) für die folgenden Bereiche zertifiziert sein:
- Technische Planung
- Einkauf
- Montage
- Elektrische- und Telekommunikationssystemen
- Marine & Schiffbau
- Qualitätsmanagement
Die Zertifizierung ist durch Vorlage des Zertifikates (Kopie) nachzuweisen. Der Auftraggeber behält sich vor, Einsicht in das Original des Zertifikates zu verlangen.
Hinweis: Hinweis: Der Bewerber/Bieter kann sich gem. § 27 Abs. 4 VSVgV zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/ Nachunternehmer/ konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber/Bieter diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziffer III.2.2) dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft."
Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm der Eignungsverleiher mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht. Hierfür ist neben der Eigenerklärung auch eine durch den Eignungsverleiher unterzeichnete Verpflichtungserklärung vorzulegen.
Für verleihende Unternehmen gelten die Bedingungen für Unterauftragnehmer gem. Ziff. III.2.1 dieser Bekanntmachung
Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet.
Die Angaben werden von der Vergabestelle ggf. durch eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a GewO überprüft. Ausländische Bewerber übersenden nach Aufforderung durch den Auftraggeber eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards
Wie vorstehend beschrieben.
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können)
Abschnitt IV: Verfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Teilnahmeanträge sind außerdem ZWINGEND auch als RECHERCHEFÄHIGE digitale Kopie auf einem virenfreien USB-Stick (KEINE CD/DVD) einzureichen.
Der Teilnahmeantrag darf NICHT in der Weise zusammengeheftet sein, dass er sich nur noch mit großem Aufwand wieder trennen lässt. Er darf keine KEINE Klarsichthüllen, Plastikregister oder sonstige Bestandteile aus Kunststoff enthalten. Es ist 80 g/m²-Papier zu verwenden. Doppelseitige Bedrucking ist NICHT ZULÄSSIG.
Die Übermittlung hat schriftlich in einem verschlossenen Umschlag/Karton ausschließlich an die in Anhang A III) unter "Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an" aufgeführte Anschrift zu adressieren und ist unter expliziter Angabe des Aktenzeichens wie folgt zu kennzeichnen:
NICHT ÖFFNEN - EU-TEILNAHMEWETTBEWERB
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Bearbeitungsnummer Q/I2BM/NA130/IA656
Schlusstermin: 05.01.2023
Per Telefon, Fax oder elektronisch eingehende Teilnahmeanträge können nicht berücksichtigt werden.
Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag unterzeichnet ist. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen.
Der Teilnahmeantrag muss einen Ansprechpartner mit Namen, Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse ausweisen.
Sonstiges:
Die Übermittlung von Bewerberfragen hat AUSSCHLIEẞLICH per E-Mail unter Angabe und des Aktenzeichens (vgl. Ziffer IV.3.1)) an die folgende E-Mail-Adresse zu erfolgen:
[gelöscht]
Nicht formgerecht eingereichte Fragen werden nicht beantwortet.Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 15.12.2023 eingegangen sind. Verspätet eingehende Bieterfragen können nur bei Sachdienlichkeit für das Verfahren beantwortet werden.
Die Bewerber müssen die anliegend zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmeantrag ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten.
Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Spezifizierungen im Rahmen der Verhandlungen bleiben vorbehalten.
Anlagen:
Dieser Bekanntmachung sind die folgenden Anlagen beigefügrt:
Anlage 1 - Formblatt "Bewerberangaben im Teilnahmewettbewerb"
Anlage 2 - Formblatt "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB"
Anlage 3 - Formblatt "Erklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch Bewerber/Bieter bei Aufträgen nach § 104 Abs. 3 GWB"
Anlage 4 - Formblatt "Erklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch Unterauftragnehmer bei Aufträgen nach § 104 Abs. 3 GWB"
Anlage 5 - Formblatt "Eigenerklärung bzgl. der Russischen Föderation"
Anlage 6 - Formblatt "Erklärung betreffend der Gründung einer Bewerber- und/oder Bietergemeinschaft"
Anlage 7 - Steckbief Einrüstung
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit