St. Marien- und St. Annastiftskrankenhaus, Ludwigshafen - Malerarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 0119.00_38 VE_317_Malerarbeiten
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigshafen
NUTS-Code: DEB34 Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67067
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.neuekommunalbau.de
Abschnitt II: Gegenstand
St. Marien- und St. Annastiftskrankenhaus, Ludwigshafen - Malerarbeiten
St. Marien- und Annastiftskrankenhaus
Zukunftsprojekt Mensch + Gesundheit
Anbau Bauteil G und Umbau Bauteil F
Gewerk VE_317 Malerarbeiten
St. Marien- und Annastiftskrankenhaus Salzburger Str. 15 67067 Ludwigshafen
- ca. 19.000 m² Glasflies inkl. Wandanstrich
- ca. 4.750m² Q4-Spachtelung Wände
- ca. 2.200 m² Deckenanstrich
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Malerarbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altheim
NUTS-Code: DE146 Biberach
Postleitzahl: 88499
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Landestariftreuegesetz-LTTG findet Anwendung.
Die kompletten Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform www.dtvp.de kostenlos zur Verfügung gestellt.
Eine vorherige kostenlose Registrierung wird empfohlen, um evtl. Nachrichten während der Angebotslaufzeit zu erhalten. Bis zur Angebotsabgabe obliegt die Informationspflicht (z.B. LV-Nachreichungen, Änderungen, Bieterfragen) dem Bieter.
Rechtzeitig gestellte Bieteranfragen werden nur bis 6 Kalendertage vor dem Submissionstermin beantwortet. Später gestellte Bieteranfragen können nicht mehr beantwortet werden.
Bieterfragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform zu richten. Per E-Mail gestellte Bieterfragen werden nicht berücksichtigt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y546BRZ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1, Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland