Procurement of two oceangoing tugs (Beschaffung zweier Hochseeschlepper) Referenznummer der Bekanntmachung: B/S2BK/NA175/NA015
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB1 Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Procurement of two oceangoing tugs (Beschaffung zweier Hochseeschlepper)
Subject of the procurement is to purchase two commercially available second-hand oceangoing tugs. The oceangoing tugs must be capable of tugging ships having a full-load displacement of up to 21,000 tons within sea area A3 and bringing these ships to a safe harbor. (Gegenstand der Beschaffung ist der Kauf von zwei gebrauchten, marktverfügbaren Hochseeschleppern. Diese Hochseeschlepper müssen in der Lage sein, Schiffe mit einer Volllast von bis zu 21.000 Tonnen im Seegebiet A3 bis zum sicheren Hafen zu schleppen.
First batch: First oceangoing tug
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
Subject of the procurement is to purchase of one commercially available second-hand oceangoing tug. The oceangoing tug must be capable of tugging ships having a full-load displacement of up to 21,000 tons within sea area A3 and bringing these ships to a safe harbor. (Gegenstand der Beschaffung ist der Kauf einesi gebrauchten, marktverfügbaren Hochseeschleppers. Dieser Hochseeschlepper muss in der Lage sein, Schiffe mit einer Volllast von bis zu 21.000 Tonnen im Seegebiet A3 bis zum sicheren Hafen zu schleppen).
The vessel shall be equipped with at least 32 bunks to accomodate the crew and personnel to be embarked. (Zur Unterbringung der Besatzung nebst einzuschiffendem Personal soll der Hochseeschlepper eine Kapazität von mindestens 32 Kojen aufweisen).
The vessel shall have a valid classification assigned by a classification society recognized in Germany and has been operated in compliance with the standards of the German flag. (Der Hochseeschlepper muss eine gültige Klasse gemäß einer in Deutschland anerkannten Klassifizierungsgesellschaft haben und nach dem Standard der Deutschen Flagge betrieben werden). The cost ceiling for the procurement of the vesssel is EUR 9.24 million excluding VAT. (Die Höchstkosten für die Beschaffung des Schleppers sind EUR 9.24 Millionen ohne Umsatzsteuer)
Second batch: Second oceangoing tug
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
Subject of the procurement is to purchase of one commercially available second-hand oceangoing tug. The oceangoing tug must be capable of tugging ships having a full-load displacement of up to 21,000 tons within sea area A3 and bringing these ships to a safe harbor. (Gegenstand der Beschaffung ist der Kauf einesi gebrauchten, marktverfügbaren Hochseeschleppers. Dieser Hochseeschlepper muss in der Lage sein, Schiffe mit einer Volllast von bis zu 21.000 Tonnen im Seegebiet A3 bis zum sicheren Hafen zu schleppen).
The vessel shall be equipped with at least 32 bunks to accomodate the crew and personnel to be embarked. (Zur Unterbringung der Besatzung nebst einzuschiffendem Personal soll der Hochseeschlepper eine Kapazität von mindestens 32 Kojen aufweisen).
The vessel shall have a valid classification assigned by a classification society recognized in Germany and has been operated in compliance with the standards of the German flag. (Der Hochseeschlepper muss eine gültige Klasse gemäß einer in Deutschland anerkannten Klassifizierungsgesellschaft haben und nach dem Standard der Deutschen Flagge betrieben werden).
The cost ceiling for the procurement of the vesssel is EUR 9.24 million excluding VAT. (Die Höchstkosten für die Beschaffung des Schleppers sind EUR 9.24 Millionen ohne Umsatzsteuer)
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit